Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 16 (1899)
- Issue
- 51 (22.12.1899)
- Date
- 1899-12-22
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 88% known words query
- IRI
…/3020846-3021277-3021329--09467-3033898- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
Seite 964 Nr. 15 Dr. Bloch's Wochenschrift. Es ergab sich, daß Jaquet und Acolin ihre Aussagen aus Furcht vor weiteren Folterungen (mein toi mentorum) gemacht hatten. Beide nahmen ihre Beschuldigungen im ganzen Umfange zurück; ebenso Peronet, welcher gestand, daß er von zwei Christinnen und drei Christen zu seiner Bekundung verleitet worden sei,13) indem sie ihm zusicherten, er werde zum Lohne für seine Beschuldigung der Juden Kleidung für seinen nackten Körper erhalten. Mit dieser Entkräftung der belastenden Zeugnisse, war der Anklage der Boden entzogen. Ferner hatten die Juden Schutzurkunden der Päpste Jnuocenz und Gregor und mehrerer Cardinäle (plnriuw cardinalium) beigebracht, welche die Hinfälligkeit der Blutbeschuldigung überhaupt betonten und dieselben verboten. Da die Gerichtscommission zudem aus den heiligen Schriften die Ueberzeugung gewonnen hatte, daß die Juden ihrem ahaiace weder Blut, noch irgend etwas Blut Enthaltendes oder von Leichen Herrührendes beifügen biirfeu, erkannte sie dahin, daß sämmtliche Juden freizusprechen seien mit Ausnahme des Acolin, welcher, obgleich mittlerweile im Kerker verstorben, zur Schmach seines Gedächtnisses, weil er als Urheber und Ankläger solcher Schaudthateu austrat, wegen seiner falschen Beschuldigung verurtheilt wurde. Graf Eduard begnügte sich nicht, dieses Erkenntniß zu bestätigen, sondern erneuerte und bekräftigte zugleich mit dem Gewichte voller Glaubenswürdigkeitl4) die Bullen Jnuocenz' IV. und Gregor's X., was einem Verbote der Erneuerung der Blutbeschuldigung gleichkam. lb) Hatte in diesem Falle, welcher abermals beweist, daß eine unbefangene Untersuchung jedesmal die Schuldlosigkeit der Juden und den Wahnwitz der ganzen Anklage feststellte, das Eingreifen des Landesherrn das drohende Unhell rechtzeitig abgewehrt, so vermochte bei der der Zeit nach nächsten Blutbeschuldigung, von welcher wir erfahren, die Strafe des Herrschers nur die bereits geschehene Unthat zu sühnen. Wir meinen das Vorkommniß von U e b e r l i u g e n am Bodensee (März 1332),1G) eines der gräßlichsten, das die Geschichte meldete. Hören wir darüber einen Zeitgenossen, der kaum zehn Jahre später^) in dem benachbarten Lindau schrieb: Johann von Winterthur erzählt wörtlich wie folgt: ») „Im Jahre 1331 wurde ein abscheuliches Verbrechen in Ueberlingen von den Juden verübt. Ein Knabe nämlich, der dort von seinen Eltern einige Tage mit dem größten Schmerz vermißt worden, wurde endlich in einen Brunnen geworfen gefunden. Er wurde in die Stadt gebracht und von den Eltern erkannt. Indem fie aber durch bestimmte V e r m u t h u n g e n und klare Beweise, nämlich durch Einschnitte in die Eingeweide und Adern merkten, daß er von den Juden getödtet worden, ,u) fingen sie, über ") Man wird nicht fehlgehen in der Annahme, daß diese Christen jene Widersacher (ernuli) waren, welche die Anklage „mit ausgesuchten Lügen und Betrügereien" erfunden haben. ") Vo1umu8 et dictis Judeis concedimus, quod predictis rescriptis sanctissimorum in Cristo patrum dominorum Ynocentii pape et Gregorii pape quondam . . . per totum comitatum nostnun et distrietmn adibeatur p 1 e n a fi d e s.“ In der. That ist dieselbe in Savoyen nur noch einmal (i. I. 1466) aufgetaucht, doch wurde der Proceß, dessen Protokolle noch erhalten sind (vgl. C. de Beauregard 1. c. S. 119 ff.) als völlig grundlos niedergeschlagen vgl Gerson 1 c. S. 239 Anm. 1; Loeb, Lev. d. et j. X, S. 33. 1G) Heber die Datirung vgl. Stern, die israelitische Bevölkerung der deutschen Städte, 1. Ueberlingcn a. B. (Frankfurt a. M. 1890) S. 3 Anm. 14, S. Anm. 19. n) Zwischen i340 und 1343 vgl. Lorenz, Deutschlands Geschichtsquellen rc. (Berlin 1837) 1 S. 69. ls) Johanni Vitodurani Chronieon ed. G. von Wyß (Zürich 1856) S. 106 ff. Wir folgen der deutschen Uebersetzung von Beruh. Freuler (Winterthur 1866) S. 145 ff. Der Fall ist behandelt von Roth von Schreckenstein, zur Geschichte der Juden in Ueberlingen, in Zeitschr. f. d. Geschichte des Oberrheins XXIV S. 259 ff.; Löwenstein, Gesch. d. Juden am Bodensee und Umgebung (Mosbach 1879) S. 3 ff.; Stern 1 o. S. 3 ff.; Strack, der Blutaberglaube in der Menschheit (München 1892) S. 125. ,9) Notantes autem eum certis coniecturis et evidentibus argumentis, scilicet in incisionibus viscerum et venarum. a Judeis necatum. ihren Knaben sehr aufgeregt, durch die Straßen der Stadt an gewaltig zu rufen und wünschten, die Bürger zur Rächung ihres Sohnes anreizen zu können. Diese erkannten ebenfalls die Wahrheit der Sache an dem neuen Fließen der Wunden, als e r v o r die Häuser der Juden getragen wurde,'') und knirschten, ohne den Kaiser Ludwig zu befragen, und ohne auf das Urtheil seines R e i ch s v o g t s z u .a ch t e n, -') das auf Nachsicht gegen die Judur des Geldes wegen zielte, weil er ihrer zu schonen, nicht sie zu strafen geneigt war, in einem auf der Stelle entstandenen Volkslärm gegen die Juden und besannen sich, w i e sie dieselben schicklich umbrächten '-'•*) so daß die Stadt unbeschädigt verbliebe. Als sie eben durch so vrele nnd so große Zeichen und Beweise sahen, die Juden seien schuldig, konnten sie sich von dem verdienten Morde derselben nicht zurückhalten. Damit aber alle eine Strafe des Todes erreiche und Keiner entfliehe, überredeten sie dieselben, wie wenn sie ihnen einen heilsamen Rath gäben,") sie möchten bei einem hohen steinernen Hause zusammenzukommen. Als sie dies gethan, wurden sie in dem oberen Theile b s Hauses festgefangen und eingeschlossen und unten auf dem Pflasterboden des Hauses ein voller Holzstoß angezündet, der von Grad zu Grad der Gluth Steigerung anuahm und, a u f w u n d e r b a r e W e i s e überhand nehmend,* 2') sie in die obersten Theile des Hauses zu fliehen und einige Männer auf das Dach zu steigen zwang. Zuletzt verzehrte das Feuer, das immer mehr anwuchs und das ganze Haus in eine Flamme verwandelte, alle, indem sie einen Gesang ertönen ließen,") und äscherte sie völlig ein. Einige jedoch, die auf dem Dache standen und merkten, daß ihnen der Tod nahe komme, warfen ihre gezogenen Messer, Schwerter, Balken, Steine, Spieße und was ihre Hände finden konnten» auf die gewissermaßen endlose Volksschaar hinab, die um das Haus herum ihrem Untergang zuschaute. Und sie konnten, was wunderbar lautet, Niemanden verletzen.-9) Außerdem warfen sich einige, welche die Qual des Feuers spürten, ans den Fenstern und vom Dache auf die Schaar der Gläubigen herab. Sie wurden hurtig mit Beilen verstümmelt und zerhauen und mit Schwertern und Lanzen durchbohrt, einige bis zur Verschüttung des Gehirns zerschlagen; 2Z Einer, der sich in einem Privathause versteckt hatte und von einem gläubigen 'Mann zufällig gefunden worden, wurde wie ein zur Schlachibank geführter Stier mit dem Beil todtgeschlag n. *") Der Juden, welche daselbst durch das Feuer eiugeäschert oder sonst umgekommen und in das Feuer gestoßen worden sind, waren, wie man sagt, mehr als dreihundert. Noch mehr Zeichen außer den genannten von der Unschuld des Knaben und der Bosheit der Juden kamen dort zum Vorschein. Denn als das Haus mitten im Feuer stand, wurde es a l l ein, w ä hr e u b, bi e v.i e l.en,. u ml ie.g-.eiu ben, anstoßenden Häuser unverletzt und unversehrt blieben, in einer P yra miden gest alt verzehrt.'") Es wird weiter erzählt, daß, als jene Schandthat eine ui freilich nur dem Namen, nicht der That nach christlichem Knecht der Inden öffentlich von vielen aufgebürdet wurde, — er war nämlich Hüter und Wächter ihres Gottesackers — antwortete er: „Wenn ich Erstens Schuld am Blute dieses Knaben bin, so soll mich der Teufel diese Nacht erwürgen." Das geschah auch buchstäblich,3 * * * * *") weil er in derselben Nacht vom Teufel erdrosselt dalag; er war eben von den Juden erkauft worden, den von ihnen getödeten Knaben zu verbergen. Deshalb hatte er ihn in den vorbenannten, vorher nicht sehr besuchten Brunnen hingetragen und abgelegt und des Brunnens Oeffnung oben mit Lehm und Sand überdeckt. Ferner leuchtete der Knabe nach dem Tode in vielen Wundern hervor; denn viele Kranke, die ihn im Gebet feierten und sich mit dem Wasser des Brunnens abwuschen, genossen die Wohlthat der Gesundwerdung." Braucht dieser Darstellung des Barfüßermöuchs aus Winterthur ein Wort hinzugefügt zu werden? Sehr zutreffend bemerkt ein christlicher Beurtheiler: 3Z „Die Erzählung läßt *") Qui similiter rei veritatem in cicatricum renovatione, cum ante domos Judeorum portaretur. perpendentes. -r) Ineonsulto imperatore Ludovico et advocati iudicio . . . spreto. ") Qualitereos oportune perderent. ") Per modum salubris consilii. 24) Miro modo invalescens. 2) Quandam melodiam personantes. Die Unglücklichen starben also mit Lobliedern für ihren Gott auf den Lippen den Märtyrertod. 2G) Quod est mirabile dicti neminem ledere potuerunt. 2:) quidam usque ad cerebri percussionem percussi sunt. 25) tanquam bos ad macellum ductus securi sectus est ad mortem. 29) Signa plura preter predicta innocencie pueri et malicie Judeorum apparuerunt. Nam cum domua esset in medio ignis, multis domibus circumpositis contiguis illesis et illibatis permanentibus. a flamma sola ipsa forma pyramidali consumpta est. 3U) quod et factum ad literam fuit. 31) Roth v. Schreckenstein 1. c. S. 261.