Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 16 (1899)
- Issue
- 50 (15.12.1899)
- Date
- 1899-12-15
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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Nr. 50 Dr. Bloch's Wochenschriftbeite 949 meinen Augen. Ich konnte es nicht länger mit ansehen. Ein heiliger Zorn erfaßte mich.“ Welcher Stadt, welcher Partei mag wohl dieser Zorn gegolten haben? Wie dem auch sei, die Darstellung des Verhältnisses der Wiener Aerzte zu den schönen Künsten legt ein unbeabsichtigtes Ehrenzeugniß ab für den Idealismus des jüdischen Arztes unserer Stadt. Und auch über unseren speciellen Antheil hinaus, süc das Künstlerthum des Arztes in unserer Zeit. Ist es nicht überraschend? Vielleicht nicht so sehr, wie man glaubt! Ist doch die Medicin selbst heute zur Kunst emporgeblüht und erfordert die Hingebung einer Künstlerseele, den Scharfblick eines Künstlerauges,'die meisterhafte Führung des Instrumentes durch eine Künstlerhand! Die Blukheher und Mtualmordmacher. Der verantwortliche Redacteur des „Deutschen Volksblatt", August S ch re i b er, war am 11. December der Vergehen gegen die Artikel 7 und 8 der Preßnovelle ungeklärt, und zwar auf Grund mehrerer Artikel, welche das genann e Blatt über die Polnaer Proceßaffaire noch vor der Kuttenberger Schlußverhandlung gebracht hatte. Staatsanwalt Dr. B o b i e s führt in seinem Plaidoyer aus, daß die incriminirten Aufsätze tendenziös abgefaßt und gegen die israelitische Religions-Genossenschaft gerichtet waren. Es sei bekannt, daß eine private Commission sich zusammensetzte, um in einer in der Strafproceß-Ordnung nicht vorhergesehenen Weise Thatsachen zu erheben und das gerichtliche Verfahren einer journalistischen Controle zu unterziehen, daß man so weit ging, einen eigenen Emissär hiefür zu entsenden und daß die Nachforschungen in parteipolitischer Weise gepflogen wurden. Diese Untersuchung war überflüssig und ungehörig. Sie war überflüssig, weil die österreichischen Gerichte Gott sei Dank nicht so gesunken sind, um einer solchen Art von Controle zu bedürfen; sie war ungehörig, weil die Mitglieder dieser Commission in keiner Weise für ihre Aufgabe legitimirt waren. Die Thätigkeit der Gerichte ist ein aufgeschlagenes Buch, in das Jeder Einblick nehmen kann, der durch die Gesetze hiezu berechtigt ist. Wer aber die Ergebnisse des Vorverfahrens, die abgelegten Zeugenaussagen, den Inhalt der Untersuchung veröffentlicht, bevor in der Hauptverhandlung davon Gebrauch gemacht worden, wie es der Angeklagte gethan, der verstößt gegen das Slrafgesetz und macht sich strafbar. In diesem Falle wurde der Umweg gewählt, die Zeugen, welche bei Gericht ausgesagt hatten, durch die private Commission nochmals zu vernehmen und dadurch zu erfahren, was sie vor Gericht aussagten. Die Wiedergabe dieser Zeugenaussagen bilde den Thatbestand nach Artikel 7 der Preßnovelle. Es wurde jedoch durch diese Veröffentlichungen auch das Vergehen gegen Artikel 8 der Preßnovelle begangen. Kürzlich hat in einer Versammlung ein Haupt der Antisemiten (Schneider) gesagt, er wünsche nur, daß ihni Gottes Gnade Gesundheit verleihe, uni es zu erleben, daß der Ritrialmord durch ihn erwiesen w e r d e, damit dann endlich die A u sscheidung der Juden aus der menschlichen Gesell s ch a f t erfolge. Es sind dies gewiß nicht die Principi n dieser politischen Partei in toto, aber jedenfalls sind es die Principien einiger politischer Parteigänger. Auch der Zweck dieser Publicationen war es, die Juden auszuscheiden aus der menschlichen Gesellschaft. Denn in der That, wer überzeugt wäre, daß ein Verbrechen, wie es scheußlicher nicht gedacht werden kann, von den Juden bei ihren religiösen Hebungen begangen wird, der müßte selbst die Ausscheidung der Juden ans der menschlichen Gesellschaft wünschen. Solche Wünsche zu erregen, waren die incriininirten Artikel bestimmt. Nicht um die Ermordung eines jungen Mädchens handelte es sich, das war Nebensache. Nicht darum handelte es sich, ob der Mörder erst nach vier Tagen dingfest gemacht wurde, das war Nebensache Die Hauptsache war, daß ein Jude als Thäter genannt wurde, und daß dies Gelegenheit gab, dem gesammten Judenthum die That des Einzelnen aufzubinden. Und wenn die abgelegten Aussagen, wenn die fetten Lettern nicht genügten, den beabsichtigten Zweck zu erreichen, dann wurde appretirt und ausgeschmückt. Der Staatsanwalt hebt sodann aus den incriminirten Aufsätzen jenen Inhalt hervor, welcher Entstellungen enthalte, die geeignet waren, auf die öffentliche Meinung und damit auch auf den richterlichen Spruch einen vorgreifenden Einfluß zu nehmen. Aus der bürgermeisterlichen Sittemiote über Hilsner wird erwähnt, dieser habe sich stets im Walde umhergetrieben und Mädchen zu vergewaltigen versucht. Das kommt darin nicht vor, das ist einfach erdichtet worden. Es wird ferner gesagt, das Gericht habe nach der Entdeckung des Mordes vier Tage ungenützt verstreichen lassen; das ist eine Entstellung der Ergebnisse des Processes. In den ersten vier Tagen wurden neunzehn Zeugen vernommen, und Hilsner wurde sodann schon bei seinem ersten Verhöre verhaftet. Es wurde gesagt, es sei nachgewiesen worden, daß die ermordet aufgefundene Klima ebenso wie Agnes Hruza von drei Juden geschlachtet worden; „wir haben nachgewiesen", wurde gesagt. Ein solcher Beweis wurde aber nicht geführt. Es wurde behauptet, das Gericht habe sich genöthigt gesehen, die Casse der CultuSgemeinde zu sperren und zwei Bücher derselben mit Beschlag zu nehmen. Das ist unwahr. Die Judengemeinde hat sich freiwillig bereit erklärt, die beiden Bücher auszufolgen. Es wurde ein Gewicht darauf gelegt, daß die Unterstützung für einen in dieser Sache angeblich verdächtigen Bettler ohne Namensnennung gebucht wurde; es ergab sich aber, daß es auch sonst noch Namen gab, welche nicht gebucht wurden. Es wurde berichtet, daß in der Nähe des Leichnames der ermordeten Klima ein Messer gefunden wurde, welches ein vollkommenes Schächtermesser war; es war jedoch ein verrostetes, stumpfes, zum Gebrauche ungeeignetes Messer. Der Staatsanwalt führt nun als erschwerend an, daß der Angeklagte Vorstrafen, Preßdelicte betreffend, erlitten habe, sowie die Wiederholungen, die man eigentlich eine Auflehnung gegen das Gesetz nennen könnte. So sei ein Telegramm, welches confiscirt worden war, noch zweimal gebracht worden, was eine directe Auflehnung gegen das Gesetz bildete. Der Staatsanwalt bittet, mit Rücksicht auf diese Erschwerungsumstände das Strafausmaß zu bestimmen. £. Der Vertheidiger Dr. Meyer führt juristische Gründe an, welche die Anklage als nicht begründet erscheinen ließen. Der Gerichtshof unter Vorsitz des Vice-Präsidenten Dr. v. H o l z i n g e r spricht den 3lngeklagten der Vergehen nach Artikel 7 und 8 der Preßnovelle schuldig und vernrtheilt ihn zu einem Monate 'Arrests. Was den 3lrtikel 7 betrifft, so sei es gleichgiltig, ob die veröffentlichten Mittheilungen direct den Acten entnommen oder durch Ausfragung der Zeugen erlangt wurden. Zur Begründung des Thatbestandes des Artikels 8 führt der Vorsitzende dieselben erdichteten oder entstellten Umstände an, auf welche der Staatsanwalt sich berufen hatte. Der Vertheidiger meldet die Nichtigkeits-Beschwerde an. Das „Deutsche Volksblatt ' hat die Frechheit, in der Abendnummer vom 12. December folgenden Offenen Brief an den Staatsanwalt Herrn Doctor Bobies zu publiciren: Herr Staatsanwalt! In der gestern vor dem Erkenntnißgerichte durchgeführten Strafverhandlung gegen meinen Collegen Herrn 3lugust Schreiber haben Sie in öffentlicher Sitzung wider mich den Vorwurf erhoben, daß es sich mir bei meinen Erhebungen in der Polnaer Mordaffaire nicht um die Ermordung eines jungen Mädchens handelte, daß mir dies Nebensache war, daß meine Berichte darauf abzielten, dem gesammten Judenthum die That eines Einzelnen aufzubürden, daß meine Berichte, um den beabsichtigten Zweck zu erreichen, appretirt und ausgeschmückt wa-en, da> meine Mittheilungen, denen zufolge sich Hilsner im Walde herumtrieb und in demselben Mädchen zu vergewaltigen suchte, einfach erdichtet worden seien, daß es nicht richtig sei, wie ich behauptet habe, daß das Gericht vier Tage ungenützt verstreichen ließ, daß es nicht wahr sei, daß Hilsner auch gegen die B e :i e s ch einen Mordanschlag beabsichtigt hatte, daß die von mir wiedergegebene 3lussage der Zengin Julie Peschak unwahr sei. daß es ferner unwahr sei, daß der Bruder Hilsner's, Namens Jtzig, seinem Lehrherrn davon erzählte, er glaube jetzt selbst, daß sein Bruder das Mädel umgebracht habe, daß bei ihnen Rabbiner und Schächter nächtigten, daß ferner 3llles unwahr sei, was ich bezüglich der 3leußerungen des besten Freundes Hilsner's, des Schuhmachergehilfen Franz V e s e l y veröffentlichte. Da diese von Ihnen gegen mich erhobene Beschuldigung, ich habe in tendenziöser Weise Unwahrheiten in die Bevölkerung getragen, in öffentlicher Sitzung gegen mich erhoben wurde und ich derselben im Gerichtssaale nicht entgegentreten durfte, sehe ich mich gezwungen, diese Ihre Wider meine Person erhobenen Beschuldigungen öffentlich zurückzuw eisen und dieselben als unwahr zu bezeichnen. Durch diese meine Erklärung gebe ich Ihnen Gelegenheit, mich wegen des Vorwurfes der Unwahrheit zu klagen. Da es mir daran gelegen ist, den Beweis zu erbringen, daß ich nicht gelogen habe, nichts entstellt u. s. w. habe, dieser Beweis mir aber nur durch meine Gegenüberstellung vor den Geschworenen möglich ist, darf ich wohl von Ihnen als Gentlemen voraussetzen, daß Sie. H rr Staatsanwalt, mir Gelegenheit geben werden, auf Ihre in öffentlicher Gerichtsverhandlung Wider mich vorgebrachten ehrenkrän'enden Beschuldigungen gleichfalls in öffentlicher Gerichtsverhandlung den Gegenbeweis anzutreten. Herr Staatsanwalt, ich habe die Ehre zu sein Ihr bereitwilliger . Hanns Arnold Schwer, Verantwortlicher Redacteur des „Deutschen Volksblattes". In der Sitzung des Reicysrathes vom 12. December ging ein wohl vorbereiteter Spectakelsturm gegen den Staatsanwalt los Die antisemitischen Bluthetzer brachten nämlich eine Interpellation wegen der Verurteilung des Herrn Schreiber vom „Deutschen Volksblatt" ein und verabredeten mit Herrn H o r i c a, der als Schriftführer fungirte, daß er sie recht laut vorlese, woran sich folgende einfach ekelhaste Komödie knüpfte: Schriftführer H o r i c a (liest): Abgeordneter Schlesinger und Genossen richten folgende Anfrage an den Justizminister . . . (Lebhafte Hört! Hört!-Rufe bei den Christlich-Socialen)