Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 16 (1899)
- Issue
- 49 (8.12.1899)
- Date
- 1899-12-08
- Page
- – (sequence 17)
- Language
- German
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Nr. 49 Dr. Blvch's Wochenschrift. Sette 937 „Deutschen Volksblattes", und gegen S ch o y, Redacteur des „Bayerischen Vaterlandes", verhandelte das Münchener Schöffengericht wegen groben Unfugs. Beide hatten wegen Artikel über die „Blutgreuel in Polna" Strafmandate von je 50 Mark erhalten und dagegen Einspruch erhoben. Schoy war nicht erschienen, an seine Stelle war Dr. Sigl, der Herausgeber des „Bayerischen Vaterlandes", als Vertheidiger anwesend, doch wurde er nicht als Vertheidiger zugelaffen; denn es sei keine Frage, daß er der Spiritus rector des „Bayerischen Vaterlandes" sei, und ohne seine Zustimmung oder Veranlassung ein derartiger Artikel nicht ausgenommen sein würde. Es bestehe also der Verdacht der Teilhaberschaft an der incriminirten That, und es widerspreche dem Geiste der Gerichtsordnung, einen so Verdächtigen als Vertheidiger zuzulaffen. Der Amtsanwalt beantragte eine Strafe von 50 Mark wegen groben Unfugs. Das Strafmandat sei nicht verfügt worden, weil der Polnaer Gerichtsfall besprochen worden sei, sondern wegen der maßlosen Sprache des Artikels und wegen der Beunruhigungen, die durch die Aufforderung, die Juden auszutreiben, erzeugt worden fei. Wengg bestritt die Anwendbarkeit des groben Unfugsparagraphen auf Preßdelicte. Im Uebrigen habe er nur die nothwendigen Consequenzen aus gegebenen Thatsachen gezogen. Er habe auch nicht von den Juden, sond-rn nur von den Anhängern des Ritualmordes gesprochen. Das Urtheil verwarf die Beschwerde Schoy's, weil er nicht erschienen ist, und ver- . urtheilt Wengg zu 50 Mark Geldstrafe. Der Artikel sei zweifellos direct gegen alle Juden, nicht nur gegen allenfallsige Anhänger des Ritnalmordes gerichtet und geeignet gewesen, Beunruhigungen zu erzeugen. Er streife sehr nahe an den Strafgesetzbuchparagraphen von der Aufreizung zu Gewaltthätigkeiten, und nur weil die Art der Gewaltthätigkeiten in dem Artikel nicht bezeichnet wurde, sei nicht die Verweisung vor das Schwurgericht erfolgt. Wenn die Antisemiten an Ritualmord glaubten, so müsse man doch die übrigen Personen in Betracht ziehen, die solchen Glauben für Wahnwitz erklären. Die Rechte der Inden würden in dem Artikel gefährdet. Ihr Recht sei ein verfassungsmäßiges, und gegen die Gefährdung ihrer öffentlich garantirten Rechte müsse angestrebt werden. Berlin, den 3. December. Die Repräsentanten der hiesigen Gemeinde haben heute vier Mitglieder des Vorstandes gewählt, deren Mandat am 31. d. M. abläuft. Die Herren Justizrüthe Meyer und Dr. L a ch m a n n wurden mit großer Mehrheit wiedergewählt. Herr Wilhelm Goldschmidt, der conservativen Richtung angehörig, kam nur mit 11 gegen 8 Stimmen zur Wiederwahl. Die acht Stimmen die sich ihm entzogen, fielen auf Herrn Leonhardt Sachs und gehörten den Liberalen. Ob diese zu Herrn Leonhardt Sachs größeres Zutrauen haben als zu Herrn Wilhelm Goldschmidt, ob sie von ihre n liberalen Standpunkt ans Herrn Leonhardt Sachs, für einen gefügigeren Vertreter conservativer Gesinnung halten, oder ob sie Herrn Leonhardt Sachs aus der Repräsentantenversammlung hinauswählen wollten, um ein neues liberales Mitglied für die Repräsentanz zu gewinnen, mag dahingestellt bleiben. An Stelle des Geheimrath Boos, der eine Wiederwahl ablehnte, wurde Herr Natter gewählt. Dieser gehörte bisher der Friedhofscommiffion an. Er nimmt ungefähr dieselbe Stellung ein, wie der verstorbene Vorsteher Julius Isaak. Zum Vorsteher-Stellvertreter wurde Herr S o l m i tz wiedergewählt. Im Wesentlichen ist also Alles beim Alten geblieben. Nach vollzogener Wahl fand eine geheime Sitzung statt, in der der Vorschlag des Vorstandes zur Berathung stand, den vier älteren Rabbinern der Gemeinde eine Gehaltszulage von je 1000 Mark zu gewähren. Danach würden die Bezüge des Herrn Dr. Maybaum sich auf 12.000, die dcr anderen drei Herren auf je 10.000 Mark erhöhen. Zur Begründung des Vorschlages wurde angeführt, daß den neugewählten Rabbinern ein Gehalt von 10.000 Mark zugebilligt worden und es nicht wohl angängig sei, die Männer, die bis zu 13 Jahren hier bereits im Amt sind, zurückzustellen. Die Mehrheit der Repräsentanz hielt diese Motivirung nicht für überzeugend und lehnte die Forderung ab. In der Gemeinde wird man das kaum verstehen.^ Die Forderung wird bei der nächsten Etatsberathung wiederfi kehren und dann jedenfalls Annahme finden. L Die jüdischen Lehrerbildungsanstalten hierzulande haben! nicht die Befugniß, ihren Abiturienten das Recht zum einjährig-! freiwilligen Militärdienst zu verleihen. Einzig die staatlichen! Lehrerseminarien haben dieses Privileg, und auch nur hinsichtlich ihrer ordentlichen Abiturienten, nicht hinsichtlich der Externen. Da die jüdischen Lehramtsanwärter ihre Borbilvung auf den staatlichen Instituten nicht erlangen können, so bleibt ihnen ein Recht versagt, das ihren christlichen College» zusteht, sobald sie den ordentlichen Bildungsgang durchgemacht haben. Diese unverdiente Zurücksetzung wird dadurch nicht geringer, daß sie keine grundsätzliche, daß sie nur eine thatsächliche ist. Man hat sich bemüht, Abhilfe zu schaffen, doch find die Bemühungen seither vergeblich gewesen und werden es einstweilen auch bleiben. Der Grund liegt vornehmlich in der Zersplitterung. Wir haben zu viele jüdische Lehrerbildungsanstalten, und darum gebricht es den meisten, wenn nicht allen an der erforderlichen umfassenden Organisation und Ausstattung. Wenigen wäre hier mehr, und den Wenigen würde am Ende gewährt werden, was den Bielen aus zureichenden formalen Gründen versagt bleibt. An den Nächstbetheiligten ist es, an den Leitern der in Rede stehenden Anstalten, ihren Lehrern und Mäcenen. nicht zuletzt an den großen Gemeinden und den Gemeindeverbänden, eine Einigung und Bereinigung anzubahnen, damit die verbesserten und allseitig nach Maßgabe der staatlichen Anforderungen ausgestatteten Institute das Recht erlangen, das ihnen zusteht. Freilich bliebe auch das noch Flickwerk. Die Voraussetzung einer dauernden und gleichzeitig alle Gebiete umfassenden Berbefferung ist die Schaffung einer staatlichen Gesammtorganisation des Judenthums. Die Gelegenheit hierzu bietet sich bei der Unificirung der zwölf in Preußen zur Zeit gellenden Gesetze über die jüdischen Gemeinden. Diese zwölf verschiedenen Gesetzgebungen sind alle ohne Ausnahme unzulänglich, bieten nicht blos dem vorhandenen Bedürfniß keine Befriedigung, sondern bilden sogar ein Hinderniß dafür, daß auf dem Weg der Freiwilligkeit Befriedigung geschaffen werde. Ohne solcher Gesammtorganisation bleibt Alles Flickwerk, das wohl über einzelne Schwierigkeiten hinaushilft, dauernde Befferung aber nicht bewirkt und namentlich eine organische Weiterentwickelung hindert. Ohne Gemeinorganisation ist eine Wahrung und Förderung der Gemeininteressen nicht möglich. Odessa, 8. November. Die heutige Nummer des „Odeffky Listok" brachte folgenden Artikel über einen kürzlich in Wien in der Blüthe seines Alters und in Erfüllung seiner Pflicht jäh dahingerafften russisch-jüdischen Arzt, Dr. Boris Fanjoung: „In Wien starb vor Kurzem der russische Arzt Dr. Boris Fanjoung; er fiel als Opfer feines Berufes, mit Aufopferung pflegte er die kranken Kinder, steckte sich von ihnen an und starb. Ist das nicht die Heldenthat der Menschenliebe, soll man nicht über einer solchen That in die Zeitungsglocken läuten und die Gesellschaft auffordsrn, dem Verewigten alle gebührenden Ehren zu erweisen? Ueber das schreckliche, grauenhafte Verbrechen des Arztes Schatunowsky brachte man telegraphische Mittheilungen, man schilderte sogar das curriculum vitae dieses Arztes, man erwähnte sogar sein Glaubensbekenntniß. aber über die hervorragende Heldenthat des Dr. Fanjoung spricht man gar nicht. Die Zeitungen brachten ganz Keine Notizen, die sterbliche Hülle des Unglücklichen übergab man der Mutter Erde, und über seine Selbstaufopferung, über seine so allzu früh vernichtete Jugend — kein Laut, kein Ton! Und dennoch ist Boris Fanjoung unser Landsmann, ein Kind unseres Südens, ein Sohn des Chersoner Gouvernements. Hier besuchte der Frühverblichene das Gymnasium, und um seine Bildung fortzusetzen, war er gezwungen, nach Wien zu gehen. Nach Beendigung feines Studiums, das Diplom in Händen h bend, befaßte sich der Jüngling mit seltener Energie mit seinem Fache und liebte besonders die Kinder. Er arbeitete in einem kleinen Kinderhospital, umgeben bald von freudigen Gesichtern der Genesenden, bald von den herzbrechenden Seufzern der Sterbenden, hier die Segenswünsche der Mütter, dort ihr herzerschütterndes Schluchzen vernehmend. In einem solchen Milieu verbrachte der junge Arzt sein so kurzes Leben, so floß seine Jugend dahin; hier ergriff ihn die ansteckende tückische Krankheit, und er starb. Das ist das curriculum vitae des kleinen bescheidenen, unbemerkten Arbeiters, der die heiligen Pflichten des Menschen und Arztes voll und ganz erfüllte. Schatunowsky's gibt es in der Welt viele; in j jedem Stande und in jeder Corporation werdet Ihr Menschen finden, die immerwährend nur an sich selbst denken, sich be- -j reichern, und die vor keinem Mittel, dies zu erlangen, zurückmchrecken. Schatunowsky ist eine der typischsten Naturen; in «seiner Person allein sind so viele Verbrechen concentrirt, deren »Anzahl für zehn Verbrecher genügend wären. Aber nicht sehr ^oft begegnen wir im Leben solchen vollkommenen Typen und