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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1899-12-08 · 49 (8.12.1899) · page 7

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
16 (1899)
Issue
49 (8.12.1899)
Date
1899-12-08
Page
– (sequence 7)
Language
German
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Nr. 49 Vr. Bloch's Wochenschrift. Seite 927 Luxus treiben, mögen sie sparsamer sein, mögen sie ihre Maaren wohlfeiler als wir verkaufen und Alles wird bei ihnen kaufen". Das ist ein sehr heilsamer Rath, dessen Berücksichtigung auch heute sich sehr nützlich erweisen würde. In dieser Ber t h e id i g u n g s s ch ri f t weisen die Juden auch mit in jeder Beziehung interessanten statistischen Daten nach, welche Verhältnisse damals in Bezug auf den Kaufmanns- und Handwerker st and in Polen obwalteten. So sagen darin die Juden: daß es in Polen fast gar keine christlichen Handwerker gebe, christliche Kaufleute seien nur 500, während es 3200 jüdische Kaufleute und dreimal so viel, nämlich gegen 10.000 jüdische Handwerker gebe. Damit Sie, meine Herren, wissen, welche Handwerke die Juden dazumal betrieben, will ich Ihnen ein Verzeichniß dieser Handwerke vorlesen, wie solche in jener Schrift erwähnt sind, dieselben werden in nachfolgender Ordnung ausgezählt: T u chmacher, Kürschner, Goldschmiede, Schneider, Posamentirer, Zinngießer, Kupferschmiede, Büchsenmacher, Ringkragenmacher, Gürtler, Messerschmiede, Schlosser, Beutelmacher, Buchbinder, Schatullenmacher, Mützenmacher, Tischler. Schuster, Sattler, Wagner, Riemer, Kord u anarbeite r, Weißgärber, Gärber, Bäcker, Fleischer, Bierbrauer, Wirthshäusler, Schmiede, Drucker und Buchhändler. So war also damals der ganze Handwerkerstand fast ausschließlich durch Juden vertreten. Auch ist es nicht lange her — die Herren welche in meinem Alter oder älter sind, werden sich wohl darauf erinnern, — daß, besonders auf dem stachen Lande, es fast gar keine anderen als jüdische Handwerker gab, und wenn man einen Anzug brauchte, eine Czamara, einen Kontusch. einen Pelzrock oder eine Mütze, Glaserarbeiten, Blechsachen, Schlösser, Uhren, Goldschmiedarbeiten u. dgl., so machte das alles der Jude, und erst seit kurzer Zeit ändert sich dieser Zustand zu Gunsten der Christen und wird sich bei gehöriger Gewandtheit der Christen unfehlbar noch mehr ändern; demnach sind die Klagen, daß die Christen durch die Juden vom Erwerbe verdrängt werden, keineswegs gerecht. Vielmehr hat sich seit jener Zeit in dieser Beziehung ungemein viel zum Vortheile der Christen geändert, und wird sich unstreitig noch mehr ändern, wenn unsere christlichen Kaufleute und Handwerker jenen Rath beherzigen werden, den die Juden noch zur Zeit Sigmund/ I. gegeben, nämlich, daß die christlichen Kaufleute und Handwerker sparsamer sein mögen, dann werden sie die Maaren wohlfeiler verkaufen, dann wird ihre Zahl sich vermehren und ihr Erwerb wird schwungreich werden. Das ist ein überaus gesunder Rath, welcher, wie gesagt, auch heute zu Statten kommt und Berücksichtigung verdient. So verhielt es sich also zu den Zeiten der Jagellonen mit dem Einflüsse der Könige auf die Lage der Juden. Aber auch die Reichstage jener Jagellonischen Periode verfuhren im selben Geiste, so bestätigte z. B. der Piotrkower Reichstag im Jahre 1538 jenes Statut Sigmund I. von den „Tumulten" und erhob dergestalt dieses Statut zur Bedeutung eines Reichstagsgesetzes. Ich könnte noch eine Menge solcher Reichstagsbeschlüsse citiren, in denen gar kein Haß gegen die Juden durchschimmert, und die nur ganz objectiv Bestimmungen über rechtsgesellschaftliche und nationalökonomische Angelegenheiten seststellen. Anders verhielt es sich in dieser Beziehung mit den Synodalbeschlüssen — denn diese traten immer heftiger gegen die Juden auf; ich will nur eine solche Synode citiren, die Mieluner vom Jahre 1420, welche in der Folge nach Kalisch verlegt wurde, wo der Bischof Nicolaus Traba den Vorsitz führte. In den Beschlüssen dieser Synode findet man z. B. folgende Verordnung: „Es wird unter Strafe des Bannes verboten, Juden und Jüdinnen zu Gastmählern einzuladen und umgekehrt, besonders wird verboten auf jüdischen Hochzeiten zu tanzen und sich mit ihnen zu unterhalten." Hieraus ist zu ersehen, daß die Christen mit den Juden dazumal im geselligen Verkehr standen. Es wurde ferner das Kaufen von Nahrungsmitteln bei Juden verboten, damit die Juden die Christen nicht vergiften; — die bekannte Vorschrift über das rothe Zeichen an der Kleidung der Juden wurde wiederholt eingeschärft; damals konnte man also wohl noch nicht sonderlich den Juden vom Christen unterscheiden; den Juden wurde befohlen, abgesondert zu wohnen, an Orten, die von den Wohnungen der Christen durch eine Mauer, einen Planken u. dgl. abgegrenzt wären, hieraus entstanden die sogenannten Ghettos; man verbot den Juden, christliche Dienstboten und Ammen zu halten; es wurde verboten, die Juden zu öffentlichen Aemtern zuzulaffen; es folgen dann Verordnungen über die Höhe der Procente, endlich wurde den Juden verordnet, den Pfarrern dafür eine Steuer zu zahlen, weil diese durch die Juden Schaden leiden, da an den Orten, die von Juden eingenommen sind, Christen wohnen sollten. Hier maßt sich die Synode offenbar die gesetzgebende Gewalt in ganz weltlichen Angelegenheiten an. Jetzt möchte ich noch die dritte und letzte Periode, nämlich die unter den Wahlkönigen besprechen. Auch diese Periode weist als Hauptmerkmal auf, daß die Könige die Juden in Schutz nehmen, und daß dies Anfangs auch sogar die Reichstage thun; nur die Synodalconstitutionen gelangen schon zur höchsten Stufe der Intoleranz. Von den vielen Synodalconstitutionen, welche ich diesfalls citiren könnte, will ich blos die zwei letzten citiren, nämlich die Lowitzer Constitution vom Jahre 1720, die folgenden Befehl enthält: Die Juden sollen weder neue Synagoge bauen, noch alte wieder aufbauen; früher hatten nämlich die Synoden wenigstens den Wiederaufbau der Synagogen gestattet, und jetzt verboten sie nicht nur den Bau neuer, sondern auch den Wiederaufbau alter Synagogen, und dieses Verbot geschah unter der angedrohten Strenge, daß bei Unfolgsamkeit der Juden das geistliche Gericht sie zur Verantwortung ziehen werde. Die zweite und zwar letzte Constitution der Plozker Synode vom Jahre 1733 enthält z. B. folgende Verordnung: Zuerst beschwert sich die Synode darüber, daß die Juden in Polen sich vermehren, was nicht sein sollte und sagt, daß man dieses ungläubige Volk nur deshalb duldet: „damit der Rest Israels sich bekehre und weil der Stamm wegen der Schönheit der Blume, die daraus erblühte, erhalten werden müsse und auch deswegen, damit sie, unter uns lebend, die Qualen Christus des Herrn uns in Erinnerung bringen; damit ferner aus der Verachtung und den Strafen, die sie als unsere Sclaven erl'iden, die göttliche Gerechtigkeit erhelle;" endlich: „damit sie zerstreut über den ganzen Weltkreis, auf den ihnen verhaßten Glauben als Zeugen sehen sollen". Dessenungeachtet verordnet die Synode, daß die Juden nicht geduldet werden, daß sie in den Städten nicht bauen sollen und dergleichen; hier kam die heftigste Intoleranz zum Ausdrucke, und sie erreichte damals den höchsten Grad, so daß es durchaus nicht zu verwundern ist, daß die Juden auf diese Weise wieder gewaltsam in jene Absonderung gedrängt wurden, welche bis zum heutigen Tage existirt. 2 kTrotz dieser wiewohl nicht gesetzlichen, aber factischen Zustände bestätigen noch immer die polnischen Könige, und zwar alle Wahlkönige ohne Ausnahme, die älteren Privilegien der Juden, namentlich das Wislitzer Statut, und nicht nur bestätigen sie diese älteren Privilegien, sondern, wie ich bereits in der Sitzung vom 30. September d. I. erwähnt habe, einige Könige, wie Stephan Batory und Johann III., ertheilten ihnen neue bedeutende Privilegen. Jetzt übergehe ich zu den Reichstagen dieser dritten Periode. Anfangs glänzten noch die Reichstagsbeschlüsse in Bezug auf Religionsverhältniffe durch Erleuchtung und Berständniß, aber dieser Geist der Toleranz erschlaffte später immer mehr, besonders seit Sigmund III., als die Jesuiten die ganze öffentliche Erziehung vollständig beherrschten, bis endlich unter den sächsischen Königen der Geist des Adels die bleierne Decke der Intoleranz schwer darnieder drückte. Doch lange dauerte dies nicht, denn schon unter dem Könige Stanislaus August, als Polen dem Verfalle nahe war. entwickelte die polnische Nation in ihren Todeskämpfen um die Rettung des Vaterlandes all ihre moralische Kraft und weckte aus der Lethargie die durch schädliche Einflüsse eingeschläferte religiöse Toleranz, die sonst den Nationalgeist der Polen ehrenvoll charakterisirte; immer Heller und Heller wurde es im Vaterlande, bis endlich der Nationalgeist vollends wieder aufflammte, um gleichsam vor dem Erlöschen auf dem vierjährigen Reichstage noch einmal im vollen alten Glanze auszuleuchten. Meine Herren, wer in den Arbeiten des vierjährigen Reichstages geforscht; wer sich lebhaft vorstellt, mit welchen

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