Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 16 (1899)
- Issue
- 48 (1.12.1899)
- Date
- 1899-12-01
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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Nr. 48 Dr. Dl och's Wochenschrift. Seite 905 Auf den Angstschrei der Frau stürzte Herr Markus herbei und auch ein Gast, der eben eingetreten war, näherte sich. Der unheimliche Fremde sagte kaltblütig: „Das ist ja mein Kiud" und wollte sich mit dem blutigen Pakete entfernen. Der Schankwirth faßte ihn jedoch und beförderte ihn zur Polizei. Dort wurde er entlassen und das todte Kind auf die Klinik geschickt. Der Vorsteher der israelitischen Cultusgemeinde, Dr« H o r o w i tz, veranlaßte indeß am nächsten Tage, daß der Mann, ein Bergmann aus Wieliczka, Namens Jean G r o ch o l, verhaftet wurde. Es ergab sich, daß er bei den antisemitischen Excessen, welche im vorigen Sommer in Wieliczka stattfanden, eine Hauptrolle gespielt hatte. Die Verantwortung Grochols' bestand darin, seine Frau wäre im Krakauer Lazarspital niedergekommen, das Kind wäre gestorben und den Leichnam hätte er mit Erlaubniß des Arztes genommen, um ihn in Wieliczka beizusetzen. Den Erlaubnißschein habe er verloren. Eine telephonische Anfrage bei dem Arzte ergab, daß dieser in der That den Leichnam ohne Schein und ohne vorgeschriebenen Sarg ausgefolgt habe. Frau Markus war unterdessen in Folge der Auftegung von einem Blutsturze heimgesucht worden und schwebt in Lebensgefahr. Der Schankwirth Hirsch Markus ist ein Sohn des Krakauer Schriftstellers Aron Markus. Die polnischen Blätter „Czas" und „Glos Narodu" suchten den Vorfall unter Anführung falscher Umstände als vollständig harmlos darzustellen und das letztere Blatt verhöhnte die Aufregung der Juden mit den Worten: „Auf dem Diebe brennt der Hut." Es ist dies nicht der einzige Vorfall, welcher Zeugniß ablegt, wie weit der Fanatismus und die unsägliche Verworfenheit in der antisemitischen Agitation gegenwärtig geht. Um die Zeit der jüdischen Ostern sind in diesem Jahre noch drei Fälle von Unterschiebungen von Kindesleichen bei Juden vorgekommen. Ungefähr zwei Wochen vor Ostern wurde eine Magd ertappt, als sie ein todtes Kind in dem jüdischen Hause Freylich's am Kazmierz verbergen wollte. In der Vorstadt Zwierzyewe kaufte eine Jüdin in der Osterwoche einen Bund Stroh, und als sie ihn nach Hause brachte, fand sie darin eine Kindesleiche. Am Mittwoch während der Osterfeiertage wurde um 11 Uhr Nachts von einem christlichen Arbeiter eine Bäuerin angehalten, die eben eine Kindesleiche hinter der Mauer der alten Synagoge verscharren wollte. Der Vorstand der Israel. Cultus gemeinde Sa dagor a (Bukowina) erhielt vor einiger Zeit folgenden mit einem Todtenkopf unterfertigten Brief: „Juden! Der Verein zum Selbstschutz benöthigt die Summe von fl. 5000.— und hat beschlossen, dieses Geld von E u ch zu nehmen. Wir warnen Euch schon jetzt, diese Summe uns seinerzeit in der Weise auszufolgen, wie wir es Euch später vorschreiben werden. Solltet Ihr Euch nicht wissend machen, oder Euch weigern, unserem Befehle nachzukommen, dann wird sich die Geschichte von Ti sza- E s z l a r und P o l n a in Eurer Mitte wiederholen, die Euch hundertmal theuerer zu stehen kommen wird." Me Vlukbrschuldigung von Corfu. Im österreichischen Abgeordnetenhause in der Sitzung vom 10. November 1899 hat Herr Ernst Schneider unter zahlreichen anderen Lügen, auch Folgendes vorgebracht: „Meine Herren! Sehen Sie, hier habe ich das Manuscript eines der hervorragendsten Bürger von Corfu (Lebhafte Heiterkeit), er hat mir den wahren Sachverhalt über den Mord geschildert, und die bezüglichen Acten abgeschrieben über den Fall, der sich am 8. April 1891 an der armen Marie Desilla zugetragen hat." „Auch die arme Desilla wurde mit vollständig durchschnittenem Halse und vollständig entblutet ausgefunden. Wohin ist denn das Blut der Desilla gekommen?" Die Blutbeschuldigung, welche gegen die Juden Corfus leider auch in einzelnen deutschen Blättern erhoben und verbreitet wurde, hatte folgenden Inhalt: „Um die Passahzeit hätten vier Mitglieder der Judengemeinde Corfus ein achtjähriges Christenmädchen in der unmenschlichsten Weise getödtet. Das Mädchen hieß Maria Dessyla, sei bei dem jüdischen Schneider Sarda in Pflege gewesen, uckd von diesem in Gemeinschaft mit dem Synagogendiener N a x o n, dem Todtengräber und dem Almosenempfänger der jüdischen Gemeinde Ephraim „„geschlachtet"" worden. Belastungszeugen seien r ö m i f ch-k a t h o 1 i s ch e Ordensschwestern, welche in Corfu eine confessionelle Mädchenschule leiten, denen das Mädchen wiederholt erklärt habe, daß sie Maria Dessyla heiße, ferner der Schutzman C haralampis, welcher in der Nacht während seines Rundganges auf dem Begräbnißplatz der jüdischen Gemeinde mehrere Personen bemerkt habe, die einen Leichnam heimlich begraben wollten, und unter denen ec den Synagogendiener Naxon erkannt hätte. Sodann sei der Polizeibeamte Sarkopulo Zeuge, welcher den Sarda morgens in gebückter Haltung neben dcm Sack bemerkt habe, in welchem später das Mädchen erkannt worden sei, u. dgl mehr." Nach allen diesen hier benannten Personen wurde recherchirt, und es ergab sich folgender, durch amtliche Urkunden belegter Sachverhalt: I. Zeugniß (Original ist französisch). Uebersetzung der Copie. Bescheinigung. Ich Unterzeichnete, unterrichtende Nonne des Ordens der Schwestern „Notre Dame de la Compasaion“ in Marseille, gegenwärtig in dem zu Corfu errichteten Kloster und Waisenhaus dieses Ordens, bescheinige hiermit, daß die kleine Rubina Sarda, israelitischer Confession, nach der vorausgegangenen Genehmigung seiner Gnaden des hochwürdigen Herrn Boni, römischen Erzbischof zu Corfu zu Anfang des Monats Juli 1889 in die Freiabtheilung, welche ich leite, ausgenommen worden ist, daß sie unsere Schule im October desselben Jahres verlassen hat, um, wie man mir sagte, die Lehrstunden einer um diese Zeit von der italienischen Regierung in Corfu gegründeten Schule zu besuchen. Ich erkläre außerdem: 1. Daß dieses Kind — eine Tochter israelitischer Eltern — meines Wissens sich zu derselben Religion bekannte, zu der sich seine Eltern bekennen. 2. Daß es in der Schule immer unter dem Namen Rubina Sarda bekannt gewesen ist, und daß ich niemals von einer Person, welche Marie Dessyla hieß, habe sprechen hören. 3. Daß besagtes Kind während der ganzen Zeit, da es meine Abtheilung besucht hat, immer sehr verträglich und artig gewesen ist, und schließlich, daß es keineswegs den Wunsch kund gethan hat, die Religion zu wechseln. Und, der Aufforderung des hiesigen Consuls von Frankreich folgend, unterfertige ich diese Bescheinigung, welche ich als aufrichtig und wahr bestätige. Corfu, 22. Juni 1891. (Gezeicknet) Josephine Martin mit dem Klosternamen Schwester Marie Lätitia. Der französische Consul zu Corfu bescheinigt die Copie der obenftehenden Erklärung als wahr und übereinstimmend mit dem in den Archiven der Staatskanzlei aufbewahrten Original. Corfu, 22. Juni 1891. (Gezeichnet) A. Danloux, französischer Consul. II. (Original ist griechisch). Königreich Griechenland. Der Polizeiinspector von Corfu bescheinigt, daß sich nach den in den Amtsregistern angestellten Nachforschungen ergibt, daß seit sehr vielen Jahren keine Person mit Namen Charalompis oder Sorkopulos als Polizeibeamter in dieser Gemeinde gedient hat. Dieses Document ist Herrn Vito Battino zur Verfügung gestellt worden. Corfu, den 8/20. Juni 1891. Der Polizeiinspector (gezeichnet) S- Mariza.