Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 16 (1899)
- Issue
- 47 (24.11.1899)
- Date
- 1899-11-24
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
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Sette 894 Dr. Blortz's Wochenschrift. 'Jir. 47 zu nehmen: wer so milde über Mos es' Erzfeind dachte, der konnte auch gegen die gegenwärtigen Feinde Israels ke-ine Ünvers ö h n l i ch k e i t fühle n." Die Tosephta (älter als der Talmud) verbietet in Teramoth 7, 24, Wasser, das ungedeckt stand (welches als ungesund galt, weil man annahm, daß Schlangen, die davon trinken, es vergiften), einem Goi zu trinken zu geben, während man sein eigenes Vieh daraus tränken darf, weil man einen Anderen nicht in die Gefahr setzen darf, Schaden zu leiden, auch wenn man selbst von der Unschädlichkeit überzeugt ist. — Tanchuma Par. Emor (ein angesehenes, auch vrn Rohling citirtes Religionsbuch aus dem neunten Jahrhundert) sagt: ..Einst wird der Heilige, gebenedeit sei er (d. i. Gott), das Blut der Verfolgten an ihren Verfolgern rächen. Daraus kannst du erweisen, daß selbst, wenn ein Gerechter einen Frevler verfolgt, in jedem Falle Gott den Verfolgten sucht" (das heißt rächt). In Sefer Chasidim 10l8 (Xlll. Jahrhundert) heißt es: „Wenn Rüben (ein Jude) den Nochri (Nichtjude) tödten will, so soll sich Simon (ein anderer Jude) mit dem Nochri verbinden." Ob solche und zahlreiche ähnliche Depositionen „im Wesentlichen" die Anklagen Rohling's bestätigen, mögen die Leser benrtheilen. Wie weit man sich in der Mißachtung der Wahrheit heutzutage vorwagt, zeigt die Thatsache, daß gestern im österreichischen Parlamente sogar der Dr. Adolph Fischhof als Grundzeuge dafür aufgerufen worden, daß Meuschenblut „in beinahe homöopathischen Mengen den schwangeren Jüdinnen verabreicht werde". Ich meinerseits habe während meines Streites mit Rohling von Dr. Adolph Fischhof Worte der Ermuthigung erhalten, um in dem Kampfe gegen die Lüge nicht zu ermüden. Mit herzlichem Danke für die Aufnahme vorstehender Zeilen zeichne ich hochachtungsvoll Dr. Josef S. Bloch Herausgeber der „Oesterreichischen Wochenschrift". Die Confesston des Schulleiters (Vom Verwaltungsgerichtshofe) Im Vorjahre sollte die Stelle eines Schulleiters an der Mädchen-Volksschule auf dem Ezerninplatze im 2. Bezirke zur Besetzung gelangen. In dem Gesetze vom 2. Mai 1883 ist die Bestimmung enthalten, daß der Schulleiter auch die Befähigung zur Ertheilung des Religionsunterrichtes haben muß, daß dessen Confesston sich nach dem Religions-Bekenntnisse der Mehrheit der Schüler der betreffenden Schule zu richten hat, wobei die Berechnung der Schüler nach dem Durchschnitte der letzten fünf Jahre zu erfolgen hat. — Bei der Concursausschreibung der Schulleitersstelle an der Czerninschule wurde der Confesston des Schulleiters keine Erwähnung gethan. Der Vorstand der hiesigen israelitischen Cultusgemeinde beschloß, aus principiellen Gründen gegen die Art der Ausschreibung zu recurriren, von der Erwägung ausgehend, daß an der betreffenden Schule die Kinder israelitischer Konfession nach dem Durchschnitte der letzten fünf Jahre in der Majorität sind, daß sohin in der Concursausschreibung ausdrücklich zu erwähnen war, daß der Bewerber israelitischer Confesston sein müsse. Der Recurs der Cultusgemeinde wurde vom Landesschulrathe und in letzter Instanz vom Unterrichtsministerium abgewiesen mit der Begründung, daß an der betreffenden Schule keine Confesston die absolute Majorität habe und nur diese maßgebend sei. Gegen die am 25. März erfloffene Entscheidung des Unterrichtsministeriums richtete sich die heute beim Verwaltungs - Gerichtshöfe zur Verhandlung gelangte Beschwerde der Cultusgemeinde, die von Dr. Gustav K o h n vertreten wurde. In der Beschwerde wird auf die erwähnte Bestimmung des Gesetzes vom 2. Mai 1883 hirtgewiesen und hei vorgehoben, daß von einer absoluten Majorität daselbst nicht die Rede ist. An der betreffenden Schule seien nach dem Durchschnitte der letzten fünf Jahre 1339 Kinder katholischer, 1379 israelitischer und 54 Schüler anderer Confessionen gewesen, so daß keine Confesston in der absoluten Mehrheit war. Diese sei . nicht erforderlich, weil sonst im Ersetze ausdrücklich von einer absoluten Majorität gesprochen würde. Wenn auch, vermeint die Beschwerde, der Gesetzgeber dt eine absolute Majorität gedacht habe, so hätte der Bezirksschulrath mit der Ausschreibung der definitiven Schulleiterstelle warten müssen, bis eilte Confesston an der Schule die absolute Majorität erreicht haben würde. In der Ausschreibung müsse die Befähigung des Schulleiters zur Ertheilung des Religionsunterrichtes gefordert werden. Der Vertreter der Beschwerde, Dr. Gustav K o h n plaidirte für die Aufhebung der angefochtenen Ministerial - Entscheidung aus den in der schriftlichen Beschwerde angeführten Gründen. Der Vertreter des Unterrichtsministeriums, Statthalterei-Concipist Dr. E r h a r d t, beantragte die Abweisung der Beschwerde. Er suchte darzuthun. daß unter Mehrheit der Gesetzgeber eine absolute Mehrheit verstanden haben wollte. Die Bestimmung in der Schulnovelle, daß der Oberlehrer der Confesston angehören müsse, welcher die Mehrzahl der Schüler angehöre, sei aus pädagogisch-didaktischen Erwägungen getroffen worden; der Gesetzgeber habe hiebei an eine überwiegende, demnach an die absolute Majorität gedacht. Nach einstündiger Berathung erkannte der Verwaltungs-Gerichtshof unter Vorsitz des zweiten Präsidenten v. Lemayr, es werde in Stattgebung der Beschwerde die angefochtene Entscheidung des Unterrichtsministeriums als ungesetzlich aufgehoben. In den Gründen des Erkenntnisses wurde gesagt, daß der in der Schulnovelle enthaltene Begriff Mehrzahl als relative Majorität zu interpretiren sei und daß nach dem Gesetze es als Richtschnur zu gelten habe, daß der Oberlehrer befähigt sein müsse, den Religionsunterricht in dem Bekenntnisse der Mehrzahl der Schüler zu ertheilen; dieses Erforderniß war auch in die Concursausschreibung aufzunehmen. Correspondenzen. Wien. Ueber zwei Enqueten mit den Höchstbesteuerten der Cultusgemeinde hat der Präsident kaiserl. Rath H. K l i n g e r in der letzten Plenarsitzung berichtet, daß er bei denselben Gelegenheit genommen, ein Bild der finanziellen Lage der Gemeinde zu entwerfen. Er halte dafür, daß diese Besprechungen im eminenten Interesse der Gemeinde liegen und begrüße es dankbarst, daß sich bei denselben gezeigt habe, daß viele unserer in hervorragendster Stellung befindlichen Glaubensgenossen den Contact mit dem Vorstande nicht außer Acht lassen und nicht verkennen, daß der Vorstand unter den schwierigsten Verhältnissen seinen großen Aufgaben nach Zulänglichkeit der vorhandenen Mittel gerecht zu werden bemüht sei. Die Präsidialmittheilung wurde mit allgemeinem Beifall szur Kenntniß genommen. Prag. (Die Demonstrationen gegen Pr of e s s o r M a s a r y k.) Der Privatdocent für Philosophie und Pädagogik Dr. D r t i n a in Prag richtete in einer Vorlesung an seine Hörer eine Ansprache, in welcher er sich folgendermaßen äußerte: „Wir leben in einer Zeit der University extension; die Universitätslehrer haben das Recht, zu sagen, was sie denken und wie sie urtheilen. Sie sind nicht verpflichtet, ihre Ansicht der staatlichen oder der kirchlichen Censur zu unterbreiten. Die Schüler stimmten mit der Ansicht des Lehrers nicht überein. Die Schüler kommen zu dem Lehrer, die Thüren werden ihnen geöffnet, der kranke Lehrer fordert sie auf: „Kommt und sagt, was Ihr gegen mich habt, ich werde Euch Aufklärung geben." Und die Schüler laufen davon. Das ist eine Feigheit, das ist Unbildung, das ist moralische Niedrigkeit. Und die Jugend, vielleicht die Mehrzahl dieser Jugend, hat — sei es, daß dies im Dienste des radicalen Chauvinismus oder clericalen Fanatismus geschehen ist — die Ehre der czechischen Studentenschaft geschändet!" — Der czechische Studentenverein „Krakonos" hat dieser Tage eine Resolution gefaßt, die gegen die Demonstrationen, welche gegen Professor Masaryk veranstaltet werden, gerichtet ist. Auch andere czechische Studentenvereine haben ähnliche Kundgebungen beschlossen. Prag. (Czechischer Dank.) „Veeerni List“ bringt folgende Wiener Drahtmeldung vom 8. d. M.: „Der Landtagsabgeordnete Scharf aus Prag richtete an den jungczechischen Abgeordnetenclub eine Zuschrift, in welcher er vor Antisemitismus bei der Debatte über die blutigen Vorgänge in Mähren warnt, da sonst die Abgeordneten die Früchte der langjährigen Arbeit Scharf's in Böhmen vernichten würden. Diese Zuschrift