Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 16 (1899)
- Issue
- 47 (24.11.1899)
- Date
- 1899-11-24
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
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Nr. 47 Br« s Wochrnfchri;r< Seite 893 aus vorstehenden Gründen in einen christlichen und verdienstvollen Namen, welchem Wien zn größerem Danke verpflichtet sein soll, zu ändern, und zwar in den Namen „L u e g e r p l a'tz". — Herr Pichler ist, so verdächtig ihn das bei den Parteihäuptern machen wird, kein Antisemit strengster Observanz. Er scheint vielmehr an die Assimilirungs-Möglichkeit zu glauben, wenigstens was den Judenplatz betrifft, den er u m t a u f e n will. Er vergißt, daß laut Parteidogma, entgegen den Anschauungen der christlichen Religion die Taufe eines Juden nutz- und bedeutungslos ist. „Ob Jud', ob Christ ist Einerlei, in der Race rc." Darum ist es keineswegs über alle Zweifel erhaben, ob dem Judenplatz der neue „christliche und verdienstvollere" Name sammt dem Taufpathen Dr. Lueger etwas nützen wird. Dazu ist der Judenplatz wirklich ein zu verbissener Semit. Bis 1421, erzählt Professor Umlauft, war hier der Hauptsitz der Juden, dort befand sich das Judenspital, die Judenschule, die Synagoge, die Judenbadstube (!), und in der Mitte das Haus des Rabbi. (!!) Bis 1529 hieß der Platz „unter den Juden", dann wurde er Kästenmarkt genannt, weil hier Kastanien, im Volksmund Kästen, feilgeboten wurden. Warum man ans den Namen Judenplatz zurückgriff, ist uns unbekannt. Wie wir von vorneherein constatiren wollen, ist kaum daran zu denken, daß der „Judenplatz" erheblichen Widerstand leisten werde, wenn man ihn auf den Namen „Luegerplatz" taufen sollte. Ein Meisterstück antisemitischer Kritik hat vor Kurzem der Aesthetiker des „Salzburger Tagblatt" geliefert, der über eine Premiere des dortigen Theaters Folgendes schreibt: „Großmam a". Schwank in vier Acten von Max Dreher. Wenn künftighin bei einer Novität auf dem Theaterzettel die Marke: „Aufgeführt am Hoftheater in X" oder „Repertoirstück des Hostheaters in N" steht, so wird das Publikum in seinem eigenen Interesse gut thun, dem Theater an dem betreffenden Abend in möglichst weitem Bogen auszuweichen. Wie die „Großmama" dieses jüngsten Literaturhebräers dazu kam, am Hoftheater in Berlin aufgeführt und am Hofburgtheater in Wien zur Aufführung angenommen zu werden, welche Hintertreppen und Protectionspfade hiezu benützt wurden, wissen wir nicht; das aber wissen wir, daß wir und mit uns wohl die meisten der glücklicherweise spärlichen gestrigen Opferlämmer den Herrn Director Blasel am liebsten gelyncht hätten für das Attentat, das er mit der Aufführung dieses erbärmlichen Schundstückes auf unsere Sanftmuth und Geduld verübt hat So etwas Jämmerliches, Albern-Langweiliges und dabei Aufdringliches von einem jüdischen Machwerk ist uns noch nicht vorgekommen, und wir haben auf dem orientalischen Literat urtandelmarkt doch schon Vieles erlebt. Es ist die absolute Geistlosigkeit, gepaart mit dummprotziger Selbstgefälligkeit, die in diesem Stücke wahre Orgien feiert. Wir hoffen und erwarten, daß die gestrige Erstaufführung auch die Letztaufführung gewesen sei." — Der Literatur-Antisemit aus Salzburg erfahre hiemit, daß Max D r e y e r der blondeste, blauäugigste, arischeste Arier ist, den man sich denken kann. Das wäre ja, wenigstens für Leute, die keinen antisemitischen Salzburgerkopf auf ihrem arischen Leib tragen, noch kein Grund, daß sein Stück gut sein muß. Es ist auch schon bei Christen vorgekommen, daß sie keine Dichter waren, und Tandelmärkte sind international. Aber wenn so ein Redactions-Cherusker seine Feder zieht, um aus dem Teutoburger Urwald seiner literarischen Begriffe hervorzubrechen und sein Volk wieder einmal zu retten, dann sehe er sich den Gegner gefälligst genauer an. Aber sich zu seinem Grimm immer gleich einen Juden erfinden, den man damit erschlagen kann, das ist bornirte Tobsucht, die aus Mangel an Objecten sich selber beim Kragen nimmt. Der kritische Salzburger Racenreiniger steht entschieden einzig da — und wir haben auf dem antisemitischen Zeitungstandelmarkt doch schon Vieles erlebt! Dr. Vloch gegen Vr. Pattai. Die „Neue Freie Presse" vom 18. November publicirt nachstehenden Artikel: Wien, 17. November. Wir erhalten folgende Zuschrift: Geehrter Herr Redacteur! In der gestrigen Reichsrathssitzung hat der Abgeordnete Herr Dr. Pattai über meinen Proceß mit Rohling einige Mittheilungen gemacht, die ich Sie bitte, im Interesse der Wahrheit richtigzustellen. Herr Dr. Pattai hat die Proceßsührung bemängelt, weil „unter Anderem der sehr berühmte Göttinger Professor Gildemeiste r, welcher eine Specialität in Talmud-Auslegungen ist, trotz meines nachdrücklichsten Ersuchens damals nicht zum Experten bestellt wurde, in Folge einer Einwendung des Dr. Kopp, der aber lediglich darauf Hinweisen konnte, daß Gildemeister in einem gerichtlichen Falle einmal eine Bestätigung für den Ritualmord abgegeben hatte. Das sollte ihn also parteiisch machen, weil er schon einmal gerichtlicher Sachverständiger war".t Das widerspricht vollständig der Actenlage. Professor Dr. I. G i l d e m e i st e r in Bonn hat am 29. November 1884 an das k. k. Wiener Landesgericht ein ausführliches Schreiben gerichtet, welches mit dem Satze beginnt: „Ein „Sachverständiger" in talmudischen und rabbinischen Angelegenheiten bin ich nicht, geschweige denn eine Autorität." Zum Schluffe dieses Schreibens heißt es: „Mich da hineinzuarbeiten, wird, mehr Anstrengung und Zeit erfordern, als ich darauf anwenden kann. Ich glaube daher in Ihren Augen, hochgeehrter Herr Landesgerichtsrath, entschuldigt zu sein, wenn ich dem an sich ja sehr ehrenvollen Aufträge nicht Folge leisten zu können erkläre. Mit ausgezeichneter Hochachtung ergebenst Dr. I. Gildemeister m. p., Professor in Bonn. An den k. k. Landesgerichtsrath Hecrn Z i n s l e r, Hochwohlgeboren, Wien." (Vgl. „Acten und Gutachten in dem Proceffe Rohling eovtru Bloch" I. Band, Seite 188.) Herr Dr. Pattai behauptete von Professor Dr. August Wünsche: „daß er der Sohn eines Juden und daher in dieser Blutftage nicht sehr unparteiisch fei". In Wahrheit ist Dr. August Wünsche geboren am 22. Juli 1838, getauft am 26. Juli 1838; sein Vater Carl Gottlieb war Gartenbesitzer und Schuhmacher. Dieser Vater ist geboren am 2. November 1804, getauft am 4. November 1804; sein Vater war Häusler und Schuhmacher. Herr Profeffor Dr. August Wünsche wurde als Sachverständiger vom k. k. Landesgerichte bestellt, nicht auf meinen Vorschlag — wir als Partei haben es überhaupt abgelehnt, Sachverständige namhaft zu machen — sondern auf Vorschlag Sr. Magnificenz des Rectors der Wiener Universität, Hofrathes Z s ch o k k e, und der Deutschen Morgenländischen Gesellschaft, als der bedeutsamsten Informationsquelle in derlei Fragen. Dagegen war es Herr Dr. Partei selber, welcher in einer Eingabe an das k. k. Wiener Landesgericht vom 11. November 1884, Zahl 42.349, den getauften Juden Dr. August B r i e m a n n zum Sachverständigen in Vorschlag brachte und bei dieser Gelegenheit ihn zum „gewesenen Oberrabbiner zu Haag" avanciren ließ. Dieser von Herrn Dr. Pattai in Vorschlag gebrachte „Sachverständige" hatte aber das Malheur, wenige Wochen darauf, vom k. k. Wiener Landesgericht zur Kerkerstrafe verurtheilt zu werden. Ueber den zweiten von Herrn Dr. Pattei dem Gerichte namhaft gemachten „Sachverständigen", Dr. Jacob Ecker in Münster, sind Beweise Vorgelegen, daß derselbe seine Schrift über den Talmud und den Schulchan Aruch sich von dem vorbenannten Dr. August Briemann verfaffen ließ, aus eigenem Wissen aber über die Fragen gar nichts auszusagen weiß. Herr Dr. Pattai hat aus dem Inhalte des Gutachtens dieser beiden Sachverständigen angegeben, daß es angeblich „im Wesentlichen" die Angaben Rohling's doch bestätigt. Gestatten Sie mir, dem gegenüber nachstehende Stellen aus dem Gutachten zu reproduciren: „Zur Zeit der Römerherrschaft, insbesondere der vespasianischen und der hadrianischen Verfolgung, zwang man die unglücklichen Juden unter Androhung grausamer Strafen, mosaische Gesetze (z. B. die Speisegesetze, die Vorschriften über Beschneidung und Sabbathfeier u. s. w.) zu übertreten. In dieser äußersten Roth mußten die Rabbiner auch Nothgesetze erlaffen. Eines dieser Nothgesetze in T. T. Sanhedrin 74 a) lautet: „Wenn man zu einem Menschen sagt, begehe eine Uebertretung, sonst wirst du getödtet, so darf er, um nicht getödtet zu werden, alle begehen, ausgenommen Abgötterei, Unzucht und Blutvergießen." So groß war der Abscheu gegen Blutvergießen, daß es dem Götzendienste gleichgestellt wurde und selbst zur Vermeidung einer qualvollen Hinrichtung nicht verübt werden durfte. Nach einer im T. T. Sanhedrin 39 b) überlieferten Legende wollten in dem Augenblicke, als die den Juden nachsetzenden Egypter im Rothen Meere ertranken, die Engelchöre einen Lobgesang anstimmen, was ihnen Gott mit den Worten verbot, „das Werk meiner Hände versinkt ins Meer und ihr wollt vor mir einen Gesang anstimmen!" Dazu bemerkten die Sachverständigen: „Man kann sagen, es sei leicht, gegen längst verschollene Gegner seines Volkes milder gestimmt zu sein, aber bei der Lebendigkeit der Tradition, welche namentlich die Vernichtung der Egypter Pharao's immer als die große Rettung Israels pries, liegt der Fall hier nicht so. Dazu kommt, daß diese Juden, wie sie sich mit den Altvordern solidarisch fühlten, so auch geneigt waren, die Feinde Israels in allen Inten solidarisch