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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1899-11-24 · 47 (24.11.1899) · page 6

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
16 (1899)
Issue
47 (24.11.1899)
Date
1899-11-24
Page
– (sequence 6)
Language
German
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Seite 890 Br» Bloch's Wochenschrift Sir. 47 nirgends die Anklage wegen „Christenmordes" oder „Blutgebrauches"' th) Zwei Jahre nach der Zurückrufung der Juden durch Ludwig X. i. I. 1317. beschwerten sich die jüdischen Gemeinden von C h i n o ii bei dem Parlament, 1R) daß vier ihrer Mitglieder unter der Verdächtigung, ein Christenkind ermordet zu haben, gefangen genommen und auf die Folter gespannt wurden, daß zwei derselben unter der Gewalt der Folter (vi tormentorum) gestanden hätten und gehängt worden seien, die anderen beiden den Martern widerstanden und sich noch in Haft befänden. Das Parlament ernannte mit unbeschränkter Vollmacht ausgestattete Untersuchungs - Commissare, deren Feststellungen zur Folge hatten, daß bereits zwei Monate später ein Befehl des Parlaments an die königlichen Schloß - Commandanten von Paris und Orleans erging,") eine Anzahl namentlich angeführter C h r i st e n, Frauen und Männer, darunter den Geistlichen des Castells Chinon, welche verdächtig seien, „an dem Morde des Kindes, wegen dessen mehrere Juden verfolgt und sogar gehängt wurden", in Haft zu nehmen. „Um die Commissare zu dieser Verhaftung zu bestimmen, mußten sie sehr starke Beweise haben, mußte vor Allem die Unschuld der Juden u nbe zweifelbar erwiesen sei n." '“) Nichtsdestoweniger sigurirt auch der „Fall" von Chinon unter den „Zeugnissen der Geschichte für das Vorkommen von Ritualmorden!" Die Liste der Blutanklagen des XHl. Jahrhunderts beschließt die zu Krems (Niederösterreich). Die dortigen Juden wurden im Jahre 1293 beschuldigt, einen Christen, der ihnen von Brünn zugesandt worden war, ermordet zu haben, um ihm das Blut zu entziehen. Bereits waren zwei Juden aufs Rad geflochten worden, als sich d e r H e r z o g und der Adel der Landschaft (änx 6t magnates terrae) ins Mittel .legten, die Unschuld der Juden feststellten und dieselben kräftig in Schutz nahmen. Der Kloster- Chronist von Zwettl, der allein über dieses Vorkommniß berichtet,'") fügt dem menschenfreundlichen Bedauern, daß nicht allen Juden des Ortes das Schicksal der beiden Hingerichteten hätte bereitet werden können, die Verdächtigung hinzu, daß der Herzog und die Magnaten bestochen worden 15) f> Ebensowenig ist von dieser Anklage 126 Jahre früher bei der Vertreibung der Juden durch Philipp August (1180). die Rede. Als Grund der Einkerkerung und Ausplünderung der Inden (19. Januar 1180) gibt zwar Philipp's Hoshistoriograph R i g o r d u s (Receuil des bistoriens de Gaule et de la France, XVII, 6), dem Andere (Chronik von St. Denis in Receuil XVII, 350: Robertus de Monte in Monuui. Germ. Hist. VI, 520?c.) nachschreiben, die Ermordung des „heiligen" Richard an, aber ein anderer zeitgenössischer und zuverlässigerer Gewährsmann (vgl. über Rigordus Lügenhaftigkeit Guizot, ,Collection des memoires relatifs ä Fhistoire de France sParis 1825] XI, Einleitung), Rudolfde Dicato (Receuil XIII, 204, XVII, 617) berichtet, daß „die Juden sich nicht des mindesten Vergehens schuldig gemacht haben", und Philipp's Kaplan, Wilhelm B r i t o (Receuil XVII. 126) enthüllt den wahren Grund: brutale .Habgier. Für die V e r t r c i b n n g der Juden im Jahre 1180, die übrigens achtzehn Jahre später von Philipp August zuruckgenommen wurde, gibt nicht einmal Riaordns die Anklage wegen „Christenmordes" als Grund an. ,G) Vgl. Boutaric. Actes du Parlament de France (Paris 1863) II Nr. 4827 (5. Mai 1317); Revue des etudes juives XXIV (1892) S. 153. Vgl. Boutaric, 1. c. Nr. 4936 (12. Juli 1317). ") Vgl. Molinier in Cabiuet historique Nouvelle Serie II (Paris 1884) S. 127: „Pour decider les commissaires h cette arrestation, 11 leur fallut des preuves bien fortes, il fallut surtout que l inocence des juifs. leur parüt bien evidente.“ Die angebliche Ermordung des Chorknaben von Puy (1320), der nach einigen T a g e n w i e d e r a u f e r st e h t u n d s e l b st d e n M ö r d e r n e n nt. (Vgl. Schwab in Revue des etudes .suives XXXIII, 1896, S. 277 fg.) wird auch von der Legende als ein bloßer Racheact gekennzeichnet. ,3) Continuatio Zwetlensis tertia. Monmn. Germ. Hist., Script, IX, 658. Außerdem findet sich darüber nur eine kurze Notiz in der Pontin. Vindobonensis, ebendas. S. 717. seien — eine Ungeheuerlichkeit, zn deren Kennzeichnung nur daran erinnert zu werden braucht, daß der Herzog, welcher sich durch schnödes Geld soll haben bestimmen lassen, Mörder ihrer Bestrafung zu entziehen,2") kein Anderer als Alb recht I. ist?') dessen strenge Gerechtigkeit, wie unnahbare Unbestechlichkeit22) die Bewunderung seiner Zeitgenossen fand. Tatsächlich hat sich die Sache zweifellos folgendermaßen abgespielt : ein aus Brünn stammender oder gekommener Christ war in oder bei Krems todt aufgefunden worden;23) sofort fiel man über die Juden her und räderte zwei derselben; Herzog Albrecht, dem iie Gerichtsbarkeit über Capital-Verbrechen allein zustand2*), untersuchte den Fall und sprach die Juden frei. Jedenfalls offenbart sein nachdrückliches Eingreifen, mit welchem Rechte man den „Fall" von Krems zu den „historisch erwiesenen" zählt! Er bestätigt in Wahrheit nur das Eine, daß jedesmal, wenn ein unbefangenes Justizverfahren gerechter Richter die Anklage geprüft hat, ihre Hinfälligkeit sehr bald zu Tage trat. (Fortsetzung folgt). Vom Jahrmarkt des Lebens. Masaryk. Auch für Oesterreich ist also der Mann erstanden, gerüstet mit den Waffen des Geistes und dcm Muthe antiker Helden, in den Kampf für Recht und Wahrheit öffentlich einzutreten. Er kennt das Geschick, das seiner harrt, er unterschätzt nicht die Macht der internationalen Reaction und die Niedertracht der antisemitischen Propaganda, dennoch stellt er sich ihr entgegen mit der Ehrlichkeit seines Namens, mit der Reinheit seines Charakters und der Unbeugsamkeit seiner Ueberzeugung. Und dieser Mann, zu welchem alle Freunde der Freiheit und des Fortschrittes mit Bewunderung aufblicken, ist ein Sohn der slavischen Race, ein Sohn des czechischen Volkes, welches hoffentlich noch in den spätesten Jahrhunderten ihn zu seinen besten Männern zählen wirtz. Heute begegnet er der Feigheit, jener Politiker, dem Gesinnüngslumpenthum einer Presse, welche das freiheitsliebende czechische Volk als Maulesel an den Lastwagen der internationalen Reaction angeschirrt haben. Sein Erscheinen auf der politischen Bildfläche versetzt die geheimen Regisseure des Jesuitismus in einen panischen Schrecken. Das „Vaterland" in der Nummer vom 21. November 1899 erklärt sich Masaryk's Auftreten „aus seinem krankhaften Haß gegen den Katholicismus". „Nun weisen aber die meisten Leute, welche Masaryk näher kennen, darunter ausgesprochene Gegner, einen solchen Verdacht entschieden zurück. Sie zweifeln nicht, daß er wirklich aus Ueberzeugung ohne jedes gewinnsüchtige Motiv die judenfreundliche Action unternommen hat." Nichtsdestoweniger wird gleichzeitig auf „die Entgegennahme einer außerordentlichen Gehaltszulage aus den Händen der Regierung" hingewiesen, als ob die Regierung den Professor Masaryk für die Abfassung jener Broschüren belohnen wollte, welche die Staatsanwaltschaft confiscirt hat. Die chauvinistischen und clericalen Studenten werden überdies von Wien aus dirigirt, den Mann zu insultireu, welcher die Schändlichkeiten, die mit dem Polnaer Proceß in Verbindung stehen, gebührend zu beleuchten gewagt hat. Die Ul.iversitätsbehörden, anstatt die Ruhestörer zu bestrafen, haben deren Willen erfüllt und die Einstellung der Vorlesungen verfügt. Mit Recht bemerkt ein Artikel in der „Bolksstimme": wie sich diese Angelegenheit auch entwickeln möge, die muthige That M a s a r y k's wird nicht ohne gute Folgen bleiben. Es ist die a") Der Chronist, der übrigens fast 300 Jahre nach dem Ereigniß schrieb, häuft die ärgsten Schmähungen gegen den Herzog, dem er u. A. „schmutzige Habgier zur Schande der Christenheit" vorwirft. Es spiegelt sich auch darin der Haß, mit dem der Clerus Albrecht I. noch nach seinem Tode verfolgte, weil er auch für seine jüdischen Unterthanen menschliches Empfinden bethätigte (vgl. Mücke, Albrecht I., Gotha 1866, S. 178). -’) Er wurde t. I. 1282 von seinem Vater mit Oesterreich bclchnt (vgl. Kopp. Gesch. der eidgeu. Bünde I S. 501) und 1292 von Adolf v. Nassau bestätigt (vgl. Kopp 1. c. III, S. 51). M) Vgl. Mücke 1. c. S. 180. ri) Man vergegenwärtige sich nur, wie die Juden es hätten zu Wege bringen sollen, sich einen Christen, gleichviel ob einen erwachsenen oder ein Kind, lebend znschicken zu lassenJ -1) Vgl. Kopp, 1. c. I, 504,

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