Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 16 (1899)
- Issue
- 47 (24.11.1899)
- Date
- 1899-11-24
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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Seite 686 Dr. Blvch's Wochenschrift. Nr. 47 schaftliche Maschinen beschaffen, vor allem die überaus werthvolle Dreschmaschine. Mit anderen Worten: man wird vie Landwirthschast industriell betreiben. Die Juden werden sich nicht der Einführung der neuesten technischen Erfindungen widersetzen, da sie sehr bald ihren Nutzen erkennen werden. Sie werden, geleitet von tüchtigen, commerciell gebildeten Landwirthen, die Methode der Amerikaner befolgen. „In Amerika wird das Getreide gleich auf dem Felde gedroschen, das Stroh daselbst liegen gelassen, das Korn mit automatischen Maschinen sortirt, abgewogen, verpackt, einaepackt und zum Hafen geschickt." In solchen Colonien wird durch die erfolgreiche gemeinsame Arbeit das Solidaritätsgesühl ungemein gestärkt, und das ist für die galizischen Juden von elementarer Bedeutung. Sie werden — befreit von dem Vorwurf, unnütze Drohnen zu sein, eingeordnet in eine gleichstrebende Gemeinschaft, gesichert in ihrem Erwerb, geleitet von wohlwollenden, intelligenten Führern — den höheren Anforderungen der Cultur Genüge zu tragen, gar bald das Bedürfniß empfinden. Hier nun ist die Möglichkeit vorhanden, gemeinsamen höheren Schulunterricht zu ertheilen. Es wird am besten sein, diese Colonien im Anschluß an die schleunigst zu gründenden Ackerbauschulen, zu errichten, so daß die neu ausgebildeten Kräfte sofort praktisch eingrcifen können. Aber werden diese Colonien auch dem zweiten Todfeinde der galizischen Landwirthschaft entgehen? Werden sie auch genügenden Absatz für ihre Erzeugnisse finden? Mit Recht weist Budzynowskij darauf hin, daß der galizische Bauer weder im Lande selbst ein Absatzgebiet findet — da die Industrie dort völlig fehlt und die großen Jndustriecentren die Hauptconsumenten der ländlichen Producte sind — noch im Auslande concurriren kann, da sein Getreide zu minderwerthig ist. Der letztere Nothstand wird gehoben sein, sobald der Landbau rationell von den jüdischen Colonien betrieben wird. Können doch selbst heute noch die galizischen Großgrundbesitzer bei ihrer primitiven Betreibung des Ackerbaues ihre Maaren auf den europäischen Markt schicken. Wie viel mehr werden die commerciell und industriell durchaus modern eingerichteten jüdischen Colonien dies vermögen! Der Mangel des inneren Marktes, des Absatzgebietes im Lande selbst, besteht nicht für sie, da sie ja ihre eigenen Consumenten sind. Außerdem aber müßten sich diejenigen Juden, die dem Kleinhandel und dem Handwerk treu bleiben, in Consumvereinen zusammenschließen. Dies ist von der antisemitischen Partei schon längst zur Umgehung des jüdischen Zwischenhandels in den bekannten „Kölka rolnicze“ geschehen. Ahmen wir dies Beispiel unserer Gegner nach! Diese jüdischen Consumvereine müßten in unmittelbare Verbindung treten mit den Colonien. Dies weiter auszuführen gehört nicht mehr in den Rahmen dieses Aufsatzes. Erwiesen aber erscheint, welch ein unendlicher Segen aus der planvollen Ueberleitung der galizischen Judenheit zum Landbau quillen wird. Durch die Rückkehr zur Urproduction wird sie sich „die urväterliche Freiheit wieder erringen", und aus jahrhundertelangem Druck sich erheben. Die Viutlüge- Von Dr. Hirsch Hildesheimer in Berlin. III. Aus dem XIII. Jahrhundert ist zunächst noch nachzutragen die Blutbeschnldigung, der am 4. Juli (13. Tammus) 1270st in Weißenburg (Elsaß) sieben Juden zum Opfer fielen. Diese Justiztragödie, welche nach einer, wie es scheint, zeitgenössischen altdeutschen ungereimten Reimchronik von Hertzog in seiner 1592 zu Straßburg gedruckten „Edelsasser Chronik" 2) umständlich erzählt wird, ist für die ') Tages- und Jahresdatum überliefern übereinstimmend eine zeitgenössische Elegie (vgl. Landshut Amude ba-Aboda I, 100). das Mainz-Nürnberger Memorbuch (vgl. Salfeld, das Martyrologium rc. S. 21 u. 148) und eine christliche Quelle, Hertzog in der weiter citirten Schrift, wo 29. Juli ein Druckfehler für 29. Juni (Peter und Paul) ist. Die Annal. Colmariens. min., welche (Mon- Germ. Hist., Script., XVII, 191) zum Jahre 1260 berichten: „Interfeeerunt Judei in Wissenburg puerum“, meinen unter falscher Datirung dieselbe Verfolgung (vgl. Schöpflin, Alsatia ülustrata [Colmar 1761] H, 394; Breßlan, hebräische Bibliographie X, 168; Scheid Histoire des juifs d’Alsace, Waris 1887] S. 19). 2) Buch X, S. 198 kg. Art, wie solche Anklagen entstandeu und abgeurtheilt wurden, so kennzeichnend, daß sie etwas eingehender besprochen sei: Der siebenjährige Heinrich M e n g e r war an einem Sonntag, Peter und Paul, von seinem Vater allein auf einem Acker bei der Stadt gelassen worden, eine doppelte Unvorsichtigkeit, da das siebenjährige Kind wenige Tage zuvor geklagt hatte: „Ach, Vater, ich wollt', ich wär' nie geboren; in kurzer Zeit wird mir dieser Acker mein Leben nehmen." Als der Vater zurückkehrte, war der Knabe verschwunden. Trotzdem wenige Stunden später von badenden Altersgenossen die Mütze des Vermißten am Ufer der Lauter, welche an jenem Acker vorbeifließt, gefunden wurde, untersuchte man nicht, ob das Kind vielleicht ins Wasser gefallen war, sondern „murmelte sofort sehr stark über die Juden", welche die Mutter dann geradezu des Mordes beschuldigte. Zunächst gelang es den Richtern noch, das Volk, das sich auf die Juden stürzen wollte, zu beschwichtigen. Am Dienstag wurde die arg verstümmelte Leiche in der Lauter in der Nähe einer Mühle, bei der Stelle, wo die Mütze gelegen hatte, aufgefunden. Die Feststellung, ob das Kind zwischen die Räder der Mühle gekommen war und die Wunden davon herrührlen, unterblieb?) Kaum war der Tobte in die Stadt getragen, als die Wunden neu zu bluten begannen. Angesichts dieses „Wunders" war kein Zweifel mehr, daß die Juden die Thäter seien, und, vom tobenden Volke gedrängt, nahmen die Richter dieselben gefangen, erstatteten aber zugleich Bericht an den Grafen Emicho von Leiningen 4) und an den Erzbischof Heinrich von Speyer. Ersterer kam sofort nach Weißenburg, suchte für die Juden zu vermitteln und verschob den Urtheilsspruch auf den folgenden Freitag. Unzufrieden mit diesem Verhallen der Behörden, welches bewies, daß sie an die Schuld der Juden, für welche ja auch nicht der Schimmer eines Verdachtsmoments festgestellt war, nicht glaubten, stürmte der Pöbel das Gefängniß, „um die Juden . zu zerhauen"; die besonneneren Bürger stellten sich den Rasenden entgegen, es kam zum Straßenkampf, aber erst nachdem die Richter, um ferneres Blutvergießen zu verhüten, geschworen hatten, daß „die Juden des mordts nit niesten würden", fand sich das Volk bereit, den Richtspruch des Grafen abzuwarten. Unterdessen bluteten die Wunden der Leiche noch immer, und dieses fortgesetzte „Wunder" war für die Klosterherren Grund genug, den „Märtyrer" in das Münster zu tragen, Vigilien zu singen und alle Glocken zu läuten. Als der Gerichtstag kam und die Leiche „vor dem grasten und den Thätern lag, fing das Kind wie zuvor wieder an zu bluten, darob sich menniglich wie auch der grast entsatzte." Und dieses „Entsätzen" war doppelt begreiflich, da die Ankläger behaupteten, daß die Juden dem Kinde den Kopf abgeschlagen, es an den Beinen aufgehängt und „alle Adern ersucht hatten, damit das Geblüt alles, dessen sie begerten, von ime brechen". Dieses erhöhte „Wunder", daß eine völlig blutentleerte Leiche vier Tage nach dem angeblichen Morde Blut von sich gab, machte jede weitere Untersuchung, jeden ferneren Schuldbeweis überflüssig; sogar von der Folter wurde in diesem Falle, trotzdem die Juden leugneten, Abstand genommen?) und „es worden die sieben Juden Mostes, Samson, Salomon, Chryson, Jacob, Selmelin hinaus geführet, geradbrecht und 3) Wie nahe diese Annahme lag, beweist die Thatsache, daß die Ankläger behaupteten, die Juden hätten die Mütze an das Ufer gelegt, um den Anschein zu erwecken, der Knabe sei in die Lauter gestürzt und von den Mühlrädern verstümmelt worden. st Es ist Graf Emicho IV., dem die Gerichtsbarkeit im Spayergau oblag, vgl. Brinckmeyer, Genealog. Geschichte des Hauses Leiningen (Braunschweig 1890) I, S. ,190. st Es heißt in Bezug auf die Jnquirirnng der Angeklagten nur „der graff sprach den Juden zu, die wollten der sachen unschuldig sein", und dann folgt sogleich das Urtheil. Wäre die Folter angewandt worden, dann Härte der in epischer Breite erzählende Bericht dies sicherlich nicht verschwiegen.