Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 16 (1899)
- Issue
- 45 (10.11.1899)
- Date
- 1899-11-10
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
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Seite 858 Dr. Blvch's Wochenschrift» Nr. 45 scheut sich nicht, die alte Blutlüge, die im Mittelalter wahnwitzigerweise vertreten wurde, wieder auf die Tagesordnung zu bringen; m Versammlungen, in öffentlichen Kundgebungen in Wort und Schrift wurde nicht nur von uns, sondern auch von nichtjüdischer Seite bereits diese empörende Beschuldigung energisch zurückgewiesen. Wir sind daher dessen enthoben, abermals in eine Erörterung dieser schändlichen Bewegung einzugehen. Unsere Glaubensgenossen haben in den czechischen Gemeinden ihre confeffionellen Schulen aufgelöst uud hiemit der politischen Bewegung das größte Opfer gebracht; sie haben im jüdischen Gemeindeleben, in ihren Synagogen, in ihrem Verkehre die böhmische Sprache eingeführt und nun, als die Sprachenverordnungen aufgehoben wurden, werden sie allenthalben verfolgt; Verheerungen und Plünderungen werden gegen sie in Scene gesetzt! die Volkswuth richtet sich gegen diese wehrlosen unglücklichen Opfer; wir lesen täglich in den öffentlichen Blättern voll Einsetzen, welchen empörenden Verfolgungen sie preisgegeben sind. Unser Verein wird von allen gesetzlichen Mitteln Gebrauch machen, um — soweit seine schwachen Kräfte reichen — dieser schändlichen Bewegung entgegenzutreten. Was die Polnaer Sache anbelangt, so ist unser Verein nicht unthätig geblieben. Er hat zunächst in einer öffentlichen Kundgebung seinen Standpunkt gekennzeichnet und darauf hingewiesen, daß es sich im Polnaer Falle uns keineswegs um die Person des Beschuldigten handelt, sondern um die Zurückweisung einer böswilligen Verleumdung des Judenthums, welches auf den edelsten und humanitärsten Bollwerken aufgebaut wurde. Mit voller Genugthunng müssen wir aber auf folgenden Zwischenfall Hinweisen. In Rom versammelten sich in jüngster Zeit erleuchtete, im Dienste der Wissenschaft stehende Männer, in der ewigen Stadt versammelten sich die Orientalisten zu einem Congresse. Unser geehrter Obmann hat au diesen Kongreß nachstehende zeitgemäße Zuschrift gerichtet: „Eine Schmach, welche am Ende des 19. Jahrhunderts den großen Errungenschaften der Forschung und der Wissenschaft angcthan wurde, erheischt laut eine Sühne, eine Satisfaction, welche die ganze civilisirte Welt mit gutem Rechte fordert. In den letzten Wochen ist aus Anlaß eines zu Polna in Böhmen entdeckten Mordes versucht worden, im Volke das lügenhafte Märchen des Blutrituales zu verbreiten, offenbar zu dein Zwecke, um die Massen zum Hasse und zur Verachtung gegen die Mitbürger jüdischen Glaubens aufzureizen. Der illustren Versammlung, welche gegenwärtig als Kongreß der Orientalisten in Rom weilt, den ausgezeichneten Männern der Gelehrsamkeit, den Leuchten der Wissenschaft, deren hochgeehrte Namen in der ganzen gebildeten Welt mit Verehrung genannt werden, ziemt es wohl in diesem Falle, eine Enunciation zu erlassen, und offen ohne Rückhalt ihre Meinung gegenüber den infamen in Umlauf gebrachten Verleumdungen auszusprechen Im Aufträge einer großen Vereinigung, deren ausschließlicher Zweck darin besteht, zu jeder Zeit und überall die Wahrheit und die Bildung zu verbreiten uud dem Wiffen zum Siege zu verhelfen, erlaube ich mir dem verehrlichen Kongreß die Bitte vorzutragen: Es wolle der vereheliche Kongreß seine autoritative Stimme erheben, um das gewissenlose Treiben der böswilligen Verleumder zu verurtheilen. Der Orientalisten-Kongreß nahm auf Antrag des Kirche nrathes Prof. Dr. Kautzsch aus Halle, einstimmig folgende Resolution an: M M „Die zum zwölften internationalen Kongresse in Rom versammelten Orientalisten, erachten es angesichts der neuesten Vorgänge als ihre Wicht, auszusprcchen, die Beschuldigung, daß jemals durch irgend welche für Anhänger der jüdischeu Religion geltende Vorschriften die Benützung von Christenblnt für rituelle Zwecke gefordert oder auch nur angedeutet worden wäre» ist schlechthin unsinnig und des zu Ende gehenden 19. Jahrhunderts unwürdig." Von der Vereinsleitung wurde noch eine Reihe weiterer Schritte eingeleitet, insbesondere aber wurde nachstehende Denkschrift, welche unser geschätztes Ausschußmitglied Herrn Dr. Julius B r a n d e i s zum Verfasser hat, Sr. Excellenz dem Herrn Ministerpräsidenten, ferner dem hohen k. k. Ministerium des Innern und dem hohen k. k. Justizministerium unterbreitet. Diese Denkschrift lautet: Hohes k. k. Ministerium! In tiefster Ehrerbietung erlaubt sich der ergebenste Verein dem hohen k. k. Ministerium nachstehende, die israelittsche Rcligionsgesellschast üef berührende Angelegenheit zur hochgeneigten Kenntnißnahme Md entsprechender Berücksichtigung vertrauensvoll zu unterbreiten. Jedem, der die Ereignisse in unserem theueren österreichischen Vaterlande mit patriotischen Gefühlen und theilnehmenden Blicken verfolgt, muß die traurige Thatsache zur Gewißheit werden, daß die antisemitische Bewegung eine Zeit lang unterschätzt, dann geduldet und schließlich von mancher Sette gefördert, aus ursprünglich kleinen Anfängen zu einer Höhe emporgewachsen ist, wie sie dieselbe sonst wohl in keinem anderen Staate der Welt erreicht hat. Anfangs nur mit wirthschastlichen Schlagworten kämpfend, suchte der Antisemitismus uns alsbald durch einen fingirten Racengegensatz Bürger von Bürger zu trennen, Verhetzung in die zu gemeinschaftlicher Arbeit berufene Bevölkerung des Staates künstlich hineinzutragen Md hiedurch die festesten Stützen der gesellschaftlichen Ordnung anzngrcifen. Wie leicht auf diese Weise die niedrigsten Jnstincte wachgerufen werden und das Gefüge des Rechtsstaates unheilvoll bedroht ist, lehrt die Geschichte der Prager Novemberunruhen des Jahres 1897, welche nach amtlicher konstatirung die Plünderung von nicht weniger als 71 israelitische Kaufleute im Gefolge hatten. Doch die zerstörende Kraft des Antisemitismus griff immer weiter und so konnte es schließlich kommen, daß selbst vor dem Heiligsten, der Religion, nicht Halt gemacht wurde. Die gesetzlich anerkannte israelitische Religion — das Fundament anderer Religionen — wurde zur Zielscheibe gehässigster und lügnerischer Angriffe und das Lehrgebäude unseres Glaubens, in dessen Zehn-Geboten der gesammten Menschheit das erste und oberste Sittengesetz gegeben wurde — zu einem Tummelplatz der wildesten Leidenschaften und speculativer Parteiagitationen herabgewürdigt. Die oft angedrchtete immer widerlegte und dem finstersten Mittelalter entsprungene Blutlüge des Ritualmordes ist wieder aufgetaucht. Was der unbefangene, gesunde Menschenverstand an den Wahnwitz verweist, was die Autorität der Päpste verdammt, die Wissenschaft der Theologen und Orientalisten als sinnlos verwirft, was Gelehrte „als Erfindung der Bosheit bezeichnen, die nur von der Dummheit geglaubt wird", das wird offen in Wort und Schrift, in Tagesjournalen und Abbildungen, ja selbst im Gerichtssaale, als wahr promulgirt und noch selten ist die Blutlüge am Tage so nackt einhergegangen, wie in den Tagen von Polna und Kuttenberg. Bereits Monate vor der öffentlichen Verhandlung, wurde die Bevölkerung durch Zeitnngsmittheilungen aller Art aufgestachelt; durch blutrünstige Darstellungen des angeblichen Ritualmordes auf Ansichtskarten, auf Zündholzschachteln u. s. w. wurde die Phantasie erhitzt, die Erregung geschürt, ja sogar durch ein antisemitisches sogenanntes Rechtscomite eine tendenziös geführte Nebenuntersuchung etablirt, ein Ritualmord geradezu suggerirt. In oer Schwurgerichtsverhandlung selbst, wurde das angebliche Motiv des Ritualmordes vom Vertreter der Privatbetheiligten ausführlich erörtert und bedauerlicherweise von Niemandem als vom Vertheidiger des Angeklagten dementsprechend entgegentreten. Das hervortretend Sensationelle des Falles liegt in der Erwägung, das für jeden Thäter und jede That ein Motiv vorliegen muß, daß das Motiv die Verbindung zwischen That und Thäter herstellt, daß aber der Sachlage nach für Hülsner kein anderes Motiv gefunden werden konnte, als jenes des suggerirten Ritualmordes, hiemit aber ausgesprochen erscheint, daß den Israeliten von Religi nswcgcn der Mord geboten ist, ein Gedanke, der zu den wahnsinnigsten Allsgeburten jenes Antisemitismus gehört, dem nichts heilig ist. So wie der menschliche Organismus am ehesten an jenem Theile erkrankt, der am schwächsten ist. und dann am wenigsten Widerstand zu leisten vermag, so wird auch der sociale Organismus zunächst dort von Krankheitskeimen ergriffen, wo er am wenigsten geschützt ist. So waren es von jeher die Juden im Staate, bellen zuerst alle Angriffe der Massen galten, freilich ohne bei ihnen allein Halt zu machen. Wie der weise Arzt vorbeugend die schwächste Stelle des Organismus am stärksten zu beschützen wissen wird, so wird wohl auch die Weisheit der hohen Staatsregierung es zu würdigen wissen, wenn die hochgeneigte Aufmerksamkeit derselben auf die geschilderten Ereignisse der jüngsten Tage und die von den Inden erlittenen ungewöhnlichen maßlosen Angriffe gelenkt wird. Im Namen des Rechtes und der Humanität unter Anrufung eines eminenten Staatsinteresses, stellt demnach der ergebenst unterfertigte Verein die tiefehrerbietigste Bitte Ein hohes k. k. Ministerium geruhe die israelitische Religionsgenossenschaft und ihre staatlich anerkannte Lehre vor verleumderischen Insinuationen zu schützen und Angriffe auf dieselbe an der Hand der bestehenden Gesetze nachdrücklichst abznwehr n. Nun gestatten Sie mir, meine Hochverehrten, noch ein Wort zur näherer Illustration der Polnaer Affaire. Vor sieben Jahren stand vor dem Schwurgerichte zu Cleve unser Glaubensgenosse Bnschhoff aus Xanten unter der schweren Anklage, eines Knabenmordes, ein Proceß, der so wie heute die Polnaer Affaire, dermalen in ganz Deutschland von sensationeller Bedeutung und für das Judenthum von größter Tragweite war. Deshalb citire ich hier aus dem stenographischen Protokolle wörtlich einige Ausführungen des Staatsanwaltes int Xantner Strafprocesse. Der Staatsanwalt bemerkte in seinem Plaidoyer Folgendes: Wir hatten die Hoffnung, daß durch diese lange und gründliche Verhandlung Licht in die Sache gebracht und der Thäter ermittelt werden würde. Es ist zu bedauern, daß diese Hoffnung sich nicht erfüllt hat. In solchen Fällen, wo die Thäterschaft unaufgeklärt und namentlich kein Motiv zur That crsichtlich ist, kommt immer wieder der Verdacht, daß es ein „jüdischer Ritualmord" sei, zum Vorscheine. Wenn kein Motiv ermittelt ist, so tritt einfach die Brutalität der Behauptnng ein, es mutz ein „Ritualmord" sein. Weil eben dieser Fall unklar ist, griff man im Volke sofort zu einem Juden, den konnte man unter einem Gesichtspunkte, nämlich unter dem des Ritnalmordes ohne weiters verdächtigen, ohne daß ein Motiv zur That vorlag. Meine Herren — so ruft der Staatsanwalt im Xantner Processe weiter aus — auf diesem Standpunkte können