Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 16 (1899)
- Issue
- 45 (10.11.1899)
- Date
- 1899-11-10
- Page
- – (sequence 8)
- Language
- German
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Seite 856 Dr. Bloch's Wochellfchrift. Nr. 45 können, wird jedermänniglich öffentlich gewarnt, daß dieser Sach wegen gegen die Judenschaft, als die deswegen hiermit in allweg unschuldig erkennt wird und ist, in Argem nichts geredet, vielweniger ihnen, den Juden, das geringste Leide zugefügt werde; allermaffen, die widev» alles Versehen hiewieder handelten, als Verbrecher des ihnen von hohen Ständen angediehenen Schutzes und Schirmes mit allerernsthaftesten Straf, ohne einich Ansehen der Person, wurden angesehen werden. Wornach sich jedermänniglich zu richten und sich vor Schaden zu sehn wissen wird." „Es zeugt dieses Patent", fügt Pfarrer Ulrich hinzu, „von der Klugheit und Gerechtigkeit der Hohen Schutz-Herren. Vor dreihundert Jahren wären die Juden geschwind verbrannt und ihre Güter confiscirt und Preis gegeben worden. Allein heut zu Tage ist man nicht mehr so dumm." Vortrefflich handelte in dergleichen Vorfallenheiten — es sind dies des Pfarrers Ulrich eigene Worte — der großmüthige Fürst von Pfalz-Sulzbach, Christian August. Nachdem in seinem Lande zum Zweiten Mal, als Ao. 1682 und 1692 der Ruf auskommen, als wann die Juden Christenkinder aufgefangen hätten, nach genau untersuchter und grundfalsch befundener Sache, hat er allenthalben öffentliche Mandata anschlagen lassen, durch welche den Landes-Unterthanen und Eingesessenen bey unausbleiblicher Leibes-Strafe ernstlich geboten wovon, den eitel-erdichteten und lügenhaften Ausstreuungen keinen Glauben b e y z um essen; vielweniger aber davon weiter Ausbreitung zu thun, nach ihren Kindern und gebrodeten Leuten, dem Gesind, oder Hintersäßen davon zu reden; geschweige einen Juden deßwegen anzufechten, oder fürzuwerfen heissen oder gestatten." „So ko m m t man des Kinder- Mordens ab!" M. K. Hochgeehrter Herr Redakteur! Ich gestatte mir darauf aufmerksam zu machen, daß ich in meiner 1883 erschienenen Schrift: „Zur Geschichte der Blutbeschuldigung gegen die Juden im Mittelalter und in der Neuzeit" nachgewiesen habe, daß im Jahre 1171 in Frankreich, in Blois, zum e r ft e n Male von raubsüchtigen Unholden das unsinnige, alberne Märchen vom Blutrituale verbreitet wurde. — Geheimer Kirchenrath Prof. Franz Delitzsch schrieb im Jahre 1882: „Vor nun mehr als 10 Jahren legte mein Freund, Prediger David Hoffter, einen deutschen Commentar zu den Strafgesetzen im 3. M. 20. verfaßt von dem mit ihm befreundeten Professor Basilius Levisohn in Jerusalem, zu beliebiger Benutzung in meine Hände. Im Jahrgange 1870 meiner Zeitschrift „Saat und Hoffnung" habe ich aus der umfangreichen Handschrift ein Stück unter der Aufschrift: „Die gegen die Juden erhobene Beschuldigung, daß sie Christenblut gebrauchen" veröffentlicht. Der Aufsatz schließt mit den Worten: „In der Osternacht 1863 lag ich betend an dem Grabe Christi, die eine Hand auf die heilige Stätte legend, die andere gegen den Himmel erbebend und sprach im Herzen Folgendes: Seit der Zerstörung des ersten Tempels durch die Babylonier ist kein Menschenopfer mehr in Israel gebracht worden, obgleich noch hie und da Götzendienst zum Vorschein kam. Seit der Zerstörung des zweiten Tempels durch Titus, nicht lange nach der Erscheinung unseres Herrn Jesu Christi, also seit der Entstehung des Christenthums, ist weder Menschenopfer noch Götzendienst bei allen Söhnen Israels auf dem ganzen Erdenrunde gefunden worden. Nirgends hat das jüdische Volk, noch die 1800jährige Religionsgeschichte derselben, Veranlassung zu der abscheulichen Blutbeschuldigung gegeben, der Jude tödte Christenkinder und verwende ihr Blut zu irgend einer Ceremonie, welcher Art sie auch sei. Ferner erkläre ich als ehemaliger Rabbiner, von einer alten rabbinischen Familie abstammend, daß es in dem Bereiche der ganzen jüdischen Theologie nicht ein einziges Buch gibt, weder ein gedrucktes noch ein ungedrucktes, in welchem auch nur mit einem Worte einer solchen barbarischen Handlung erwähnt wird, (ausgenommen etwa die Vertheidigungen), daß es auch weder eine geheime, noch öffentliche Tradition unter den Juden gebe, durch welches sich jenes Verbrechen hätte fortpflanzen können. Endlich beschwöre ich als Levit, möglicherweise als directer Nachkomme Mosis, jedenfalls aber zu seinem Stamme gehörend, folgendes: Es gibt keine große, aucy keine kleine Gemeinde in ganz Israel, keine jüdische Secte und keine jüdische Familie a u f d e m ganzen E r d e n r u n d e, in welcher das Blut eines Menschen zu irgend einer Ceremonie verwendet wird, sei er Jude, sei er Christ, sei er Türke oder sonst ein Mensch auf Erden. — So wahr mir Gott beistehen möge in der Stunde meines Todes und mich selig werden lasse in seinem Sohne Jesu Christi, meinem Erlöser! Amen!" P i s e k. Dr. F r i e d l ä n d e r. Der letzte Act der Folterjustiz in Berlin. Im Jahre 1772 wohnte in einem entlegenen Stadttheile Berlins eine von ihren Renten lebende Witwe, welche zur Erhöhung ihres nicht sehr bedeutenden Einkommens zur theilweisen Vermiethung ihrer Wohnung gezwungen war. Der Miether war ein in kärglichen Verhältnissen lebender Jnstructor. — Die Witwe hatte einen in der Umgebung Berlins wohnenden Neffen, einen Metzger, dessen leutseliges Benehmen gegenüber seiner Tante hauptsächlich darin wurzelte, das Vertrauen der alten Frau zu gewinnen und zu ihrem alleinigen Erben eingesetzt zu werden. In der That gelang es ihm auch, ein diesbezügliches Versprechen zu erhalten. Seine Vermögenslage hatte sich aber inzwischen derart verschlechtert, daß er nicht mehr imstande war, den natürlichen Tod seiner Tante abzuwarten, sondern um seinem Ruine zu entgehen, beschloß, die arme Witwe zu ermorden. Er traf alle Vorbereitungen zu der Unthat mit peinlichster Sorgfalt, und er wartete nur einen günstigen Augenblick ab, um seinen Plan zur Ausführung zu bringen. Derselbe fand sich nur allzu bald. Als er eines Abends wieder seine Tante besuchte, fand er sie eines Unwohlseins halber im Bette liegend, und da die arme Frau dadurch fast wehrlos war, erdrosselte er sie mit einem vorher vorbereiteten, kunstgerecht verknüpften Strick. Jedoch trat der Tod seines Opfers nicht so rasch ein, als er es wohl gewünscht hätte, und so ergriff er ein auf dem Tische liegendes, dem Jnstructor gehöriges Messer und versetzte der Sterbenden mit demselben noch einige tödtliche Stiche. Das Messer, den Strick, sowie auch einige Silbermünzen aus seinem Raube verbarg er in der offenstehenden Kiste des Jnstructors und erstattete dann selbst dem Gerichte die Anzeige von der Ermordung seiner Tante. Der Verdacht lenkte sich natürlich auf den Jnstructor, und da das Beweismaterial gegen den Unglücklichen sehr gravirend war, wurde er trotz aller Sitten- und Unschuldsbetheuerungen verhaftet, und als er bei seinem Leugnen blieb, zur Folter geführt. Nachdem er alle Foltergrade erlitten, und an Leib und Seele gebrochen war, gab er endlich das gewünschte Bekenntniß ab und wurde zum Tode verurtheilt. — Als der Zug am Richtplatze anlangte, von einer, ungeheuren Menschenmenge gefolgt, brachte der dem Executionsacte beigestellte Richter die Ergebnisse der Untersuchung und Verhandlung zur öffentlichen Kenntn iß, und forderte schließlich den Henker auf, durch die Justification der Gerechtigkeit Genüge zu thun. Da traf der Blick des Henkers den als eorpus delicti erliegenden Strick und erklärte vor dem versammelten Volke dem erstaunten Richter, der Verurtheilte könne nicht der Schuldige sein, da nur ein Schlächter oder ein diesem Handwerk Nahestehender imstande sei, einen Strick so kunstgerecht zu verknoten. Auf diese überraschende Erklärung hin wurde die Einstellung der Execution beschlossen, und nun fand man auch den wirklichen Mörder, der sich überdies durch sein auffallendes Benehmen verrieth. Der unglückliche Jnstructor erlag jedoch bald nach seiner glänzenden Rehabilitirung den schrecklichen Verletzungen, die man ihm auf der Folter beigebracht hatte. Fast ganz Berlin folgte seinem Leichenzuge, und als Friedrich ll. dieses imposante Begräbniß inl Vorüberfahren bemerkte und man ihm die Leidensgeschichte des Unglücklichen mcktheilte, zeigte er sich tief erschüttert darüber, daß er das Todesurtheil eines Unschuldigen unterschrieben hatte. Die Aufhebung der Tortur war die nächste Folge dieses tragischen Ereignisses. Ignaz H i r s ch s o h u. „Ritualmord". Neu-Sandez, 7. November 1899. In dem unweit von Neu-Sandez gelegenen Gebirgstädtchcn Piwniczna verschwand im August d. I. die neunjährige Josefa Widomska, die Enkelin des dortigen Bürgermeisters Widomski, deren Vater vor einigen Jahren nach Amerika ausgewandert ist, und deren Mutter ein intimes Verhältniß mit ihren früheren Liebhaber Josef Bocniczewski angeknüpft hatte. Die Obduction der 8 Tage nach dem Verschwinden im Poßwedflusse bei Bavcice aufgefundene Leiche ergab, daß das Kind früher erschlagen und in den Fluß geworfen wurde. Die Untersuchung, die demnächst zum Abschlüsse gelangt, ergab, daß die Mutter des Kindes und deren Liebhaber die Mörder desselben sind, welche dadurch die Aufmersamkeit des Gerichtes ans sich zogen, daß sie bestrebt waren, den Großvater väterlicherseits des Mordes zn verdächtigen, welcher Verdacht sich aber als