Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 16 (1899)
- Issue
- 45 (10.11.1899)
- Date
- 1899-11-10
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
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Nr. 45 Dr. Dloch's Wochenfchrifi. Seite 855 die irregeleitete Menge aufzutreten, die in Plünderungen „ihr Müthchen kühlt". Und gar die Czechen, dieses Volk, das sich auf die Unterdrückten hinausspielt, an fremde Nationen und Fürsten Memoranden schickt, in denen es sich über die Verletzung seiner Rechte beklagt, das vor fremden Thüren bettelt, um Unterstützung gegen seine Landesgenossen zu erlangen, das angeblich einen Kampf für Freiheit und Recht führt, hätte eine Auffassung von Recht an den Tag legen müssen, die nicht mit den Plünderern liebäugelt und Raub und Brandstiftung beschönigt. Bei einer solchen Auffassung hätten sie noch immer ihre Mißbilligung der Abwehr durch Blutvergießen zum Ausdruck bringen können und gewiß giebt es Niemanden, der es nicht beklagt, daß Blut vergossen wurde. Aber die Blutschuld liegt nicht auf denjenigen, die in der Abwehr von Verbrechen zur Waffe greifen müssen, sondern in denen, welche eine solche Abwehr herausfordern und zu Mitschuldigen an der Blutschuld machen sich diejenigen, die nicht nur kein Wort des Tadels für die Judenhetzer haben, sondern diese Verbrechen als ein unschuldiges Vergnügen der Menge darzustellen belieben. Was soll die heuchlerische Phrase vom „Frieden und der Eintracht" die man stiften wollte, wenn man den Unfrieden säe, von dem „Händereichen", wenn man vorher die Hände in fremde Läden gesteckt hat, von dem „Durchbruch der wahren Bildung und Humanität", wenn diese Bildung. Humanität Plünderungen und Brandstiftungen nicht verhindert. Ist es eine politische Demonstration, daß man Judenhäuser überfällt, jüdische Geschäfte ausraubt, jüdische Häuser in Brand steckt? Oder soll man es als Eingeständniß der in einem Volke herrschenden politischen Reife ansehen, wenn dieses Volk seinen Widerstand gegen eine Regierungsmaßregel dadurch kundgibt, daß es mit Raub und Brand durch die Straßen zieht? Gibt eine politisch reife Nation dadurch ihrer Gesinnung Ausdruck, daß es Fenster zerschlägt und wenn man die Zahlung begehrt — noch mehr Fensterscheiben einbricht? Es soll keine ganz gewöhnliche Judenhehe gewesen sein, daß die Menge in die Judenstadt zog, um „ihr Müthchen zu kühlen" und nachdem sie dieser ebenso noblen als humanen Passion grfröhnt hatte, die Judenstädt wieder verlassen „wollte"? Ja woher weiß denn der Herr Abgeordnete, daß sie es auch nur wollte? Keines der nachfolgenden Ereignisse bestätigt diesen angeblichen Willen, vielmehr hat es sich gezeigt, daß die Menge dann erst recht zu rauben und zu sengen begann. „Die Menge wäre, nachdem sie die Fenster der Juden eingeschlagen, ruhig nach Hause gegangen". Diese gemüthliche, gute, gebildete, humane Menge! Sie hat ja vorher nichts gelhan, als Fenster eingeschlagen, das ist eine so unschuldige Handlungsweise und steht mit der angeblichen Ursache, der Aufhebung der Sprachenverordnungen in einem so zwingenden Causalnexus, daß man in dieser That gewiß keine Judenhetze, sondern eine politische Demonstration sehen muß — wenn man czechische Brillen vor die Augen nimmt. Niedertracht und elende Feigheit nennt es der Abgeordnete, daß auf eine raubende, plündernde, sengende Menge geschossen wurde — nicht die Niedertracht derjenigen Größen, welche die Menge aufhetzten, in die Judenstadt zu ziehen? Wer hetzte sie gegen die Juden? Ist die Feigheit Desjenigen nicht die Aller erbärmlichste, der zuerst die Menge haranguirt und sich dann verbirgt, wenn das Gesetz die Schuldigen zu faffen sucht, die die Unschuldigen gegen die Gewehrläufe treibt und sich selbst in Sicherheit bringt? Ist Derjenige nicht niederträchtig und feige, der es nicht wagt, Plünderer und Brandstifter offen anzuklagen? Was die weiteren Debatten an Redeblüthen zeitigen werden, kann Derjenige errathen, welcher die bisherigen Kraftleistungen des österreichischen Parlamentarismus kennen gelernt. Der Polenclub hielt eine Sitzung ab, in welcher die Frage der Stellungnahme des Clubs in der Debatte über die Beantwortung der Interpellationen wegen der Vorfälle in Prerau, Holleschau und Wsetin zur Berathung gelangte. Abgeordneter Pater Pastor äußerte den Wunsch, es möge im Hause im Namen des Polenclubs erklärt werden, daß die von den Abgeordneten Dr. Byk und Dr. v. Rapoport und Genossen in der Polnaer Affaire eingebrachte Interpellation nicht vom Polenclub, sondern nur von den einzelnen Mitgliedern desselben unterschrieben wurde. Obmann Ritter v. Jaworski nimmt das Wort. Dagegen wandte sich Abgeordneter Dr. v. Rapoport, welcher das Unterschreiben dieser Interpellation als eine der schönsten Thaten des Polenclub bezeichnte und sich vorbehielt, eventuell in die Debatte einzugreifen, wenn diese nämlich das politische Gebiet verlassen sollte und auf die Besprechung confessioneller Dinge übergreife. Es handle sich eigentlich um eine Angelegenheit der Deutschen und Czechen, die aber auf dem Rücken der Juden ausgetragen werde; wie gewöhnlich, werde hier wieder der Jude geschlagen. Er sei der Ansicht, daß die Judenfrage in dieser Debatte nicht berührt werden sollte. Wenn dies im Hause von anderer Seite geschehen sollte oder dem Polenclub wegen der Interpellation in der Polnaer Affaire Vorwürfe gemacht werden sollten, so sei der Sprecher des Club anzuweisen, zu erklären, daß die Interpellation, nicht wie Abgeordneter Pastor behauptet, von einzelnen Mitgliedern, sondern vom Polenclub eingebracht wurde. Es sei ein Mißverständniß oder eine Verdrehung, wenn behauptet wird, es sei dem Interpellanten darum zu thun, Hülsner in Schutz zu nehmen; im Gegentheil werde in der Interpellation hervorgehoben, daß ihnen das Schicksal Hülsner's gleichgiltig sei. Es handle sich um ganz Anderes, nämlich um die Zerstörung des Märchens, daß die Juden für rituelle Zwecke Christenblut brauchen. Abg. B y k meinte, daß es beffer wäre, wenn von polnischer Seite gar kein Redner das Wort ergriffe. Sei dies aber der Fall, so möge sich der Club energisch gegen den Antisemitismus wenden. Obmann Jaworski erklärt, daß er die Interpellation als Obmann und als Privatmann unterzeichnet habe und ohneweiters für dieselbe auch eintrete, und zwar aus drei Gründen: Da man den Interpellanten die Einbringung der Interpellation gestattete, so mußte man ihnen anch die Möglichkeit geben, die nöthigen Unterschriften im Polenclub selbst zu bekommen und sie nicht zu zwingen, die Unterschriften bei den anderen Parteien zu erbitten. Zweitens aber sei er der Meinung, daß die Interpellation berechtigt sei; er hege die tiefe Ueberzeugungvon der Unrichtigkeit der schrecklichen Lüge, daß die Juden Christenblut zu rituellen Zwecken verwenden. Endlich aber habe er die Interpellation unterschrieben, weil die Fotdauer der jetzigen Agitation von den furchtbarsten Gefahren begleitet sei. Zim Beweise dessen, wie skrupellos die antisemitische Agitation vorgehe, verliest Abgeordneter v. Jaworski ein ihm zugekommenes Schreiben eines Privatmannes aus Galizien, welches den Adressaten in folgender markanter Weise apostrophirt: „Wißen Sie denn nicht, Excellenz, daß allein aus Galizien jahraus, jahrein, blos nach Litthauen, mehr als dreißig Maß Christenblut für rituelle Zwecke exportirt werden? Abg. Wlad. v. Gniewosz erklärt, er habe die Interpellation unterschrieben und würde sie noch zehnmal unterschreiben, weil er von der Unwahrheit des Blutmärchens überzeugt sei und die Verbreitung dieses Märchens als höchst gefährlich für die öffentliche Ruhe nnd Ordnung halte. — Der Polenclub uominirte sodann zum Sprecher in der Debatte den Abg. v. Kozlowski. Eventuell wird auch Abg. Dr. Byk das Wort ergreifen, wenn der Verlauf der Debatte es erfordern sollte. A. Wiener. Blullüge einst und jetzt. Johann Kaspar Ulrich, Pfarrer zu Frauen-Münster in Zürich, der Verfasser einer noch heute als Quelle geschätzten Geschichte der Juden in der Schweiz, (Basel, 1768) berichtet folgenden Vorfall: „Ein von Zürich aus ohnverantwortlicher Weise entführt und angelocktes Kind von nicht gar zwölf Jahren war dahin verfallen, daß es aus minderjähriger Unwissenheit ein Kind zu Waldshut entführet und mit sich in die Grafschaft Baden (Schweiz) gebracht, und als es darüber zu Zurzach ergriffen und eingezogen worden, unbedachter Weise ausgesagt hat, daß es zu dieser That von einem Juden von Endingen, der ihm ein Christenkind zuzubringen befohlen, sei verleitet worden. Das zwölfjährige Kind wurde in Haft gebracht und das badische Landvogtei-Amt bewogen, in dieser Begebenheit mit der dem Alter und der Minderjährigkeit und der Sachen Triftigkeit angemessenen Schritten zu verfahren." Da stellte es sich heraus, daß die minderjährige Thäterin freiwillig bekannt hat, „daß es zu dieser Aussage von über das Jahr Coblentz paffirtem Bettlergesind, sei bewogen und zu sagen angestiftet worden, daß ein Jud, deren es zu Endingen viele hat, ihm diese Entführung angerathen habe. Daraufhin erließen die hohen Stände ein Patent, das am 20. October 1732 publicirt wurde, des Inhalts: „Da bei vielen mancherley Argwohn und Borurtheil hasten und daraus viel Ungemach entspringen