Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 16 (1899)
- Issue
- 45 (10.11.1899)
- Date
- 1899-11-10
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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Nr. 45 Dr. Bloch's Wochenschrift. Seite 851 Zusammentreffen bezeichnet Gottfried H e n s ch e n, der Hervorragendste der Bollandisten,'^) der Urheber der Aetrt Lanetoruw, als ein Zeugniß der Erdichtung. Bei der Feststellung der Kriterien für die „Wunder" schreibt Henschen:20) „Dasselbe Wunder kann nur ein oder zweimal wirklich sich ertragen; aber da jenes falsche Princip, das so Viele zu Jrrthümern verleitet, nun einmal Anerkennung gefunden, darf vernünftigerweise nur derjenige als Heiliger betrachtet werden, dessen Acten unbedingt zuverlässig sind und durch die unbezweifelbare Gewissenhaftigkeit des Gewährsmannes gegen jeden Verdacht der Interpolation geschützt sind." Hat damit nicht der Bollandist auch vom Standpunkte des strengstgläubigen Katholiken über die Beweiskraft der von den angeblichen Opfern der angeblichen „Ritualmorde" vollbrachten Wimder und, da in den weitaus meisten Fällen aus ihrem Vorkommen allein die „Schuld" der Juden „festgestellt" wurde, über die ganze Blutanklage überhaupt den Stab gebrochen? Nachdem einmal das „falsche Princip, das so Viele zu Jrrthümern verleitet", daß die Juden „Ritualmorde" begehen, Glauben gefunden, galt es eben, so oft eine Leiche entdeckt wurde, als selbstverständlich, daß die Juden die Thäter sind; bald stellten sich auch die erforderlichen „Wunder" ein22), und in einer Farce von „Gerichtsverfahren" — sehr häufig auch ohne dieses — that dann die Folter das Uebrige, um die Juden durch ihre eigenen „Geständnisse" zu „überführen". Schon damit ist dem etwaigen Einwande begegnet, daß vielleicht unter Ausscheidung alles „Wunder"-Beiwerks doch die bloße „Thatsach e", daß die „Christenmorde" vorgekommen sind, aus den Angaben der Acta Sanctoram als beglaubigt gelten darf. Soll dieser Einwand auch nur ernsthafter Prüfung würdig sein, so müssen selbstverständlich die d. h. 450 Jahre nach dem angeblichen Geschehniß, erschienen ist! Es findet weder ein Proceß, noch eine Verurtheilung statt; Beweis für die Schuld des Juden sind die zahlreichen Wnnderzeichen, welche bei der Geburt des Knaben (Domenigo „wurde mit einer Krone auf dem Haupte und einem Kreuze in der Rechten geboren" (Act. Sanct. 1. c. S. 782) und nach der Ermordung sich häufen. Der angebliche Thäter, Abraham, nimmt die Taufe und enthüllt nun freiwillig sein „Verbrechen", bleibt aber trotzdem völlig straflos. Sicherlich auch ein „historisch erwiesener Fall, die Ermordung von Christen durch Juden aus Religionshaß!" Aus Spanien wird nur noch über einen „Rttualmord" berichtet, der sich in L a Guardia bei Toledo im Jahre 1488 zugetragen haben soll. Doch hat Isidor Loeb („Ls «amt enfant de la Guardia“ in der Revue des etudes juives XV, 1887, S. 203 fg.) aus den Proceß-Acten dargethan, daß das angeblich ermordete Kind überhaupt niemals existirt hat. Trotzdem sigurirt auch dieser „Fall" nach wie vor unter den „Zeugnissen der Geschichte!" ") Die Bollandisten — also benannt nach Johannes Bolland, den Herausgeber der ersten drei Bände — sind schriftstellernde Jesuiten, ihr Werk ist eine „Geschichte der Heiligen und Märtyrer" der katholischen Kirche, zweifellos ein Erzengniß riesenhaften Sammelfleißes und kritischen Scharfsinns, aber gleich riesenhafter und unkritischer Voreingenommenheit, wo es sich um Juden und Judenthum überhaupt und zumal um „Ritualmorde handelt (vergl. über sie Serapeum, Zeitschrift für Bibliothekmissenschaft, Leipzig 1846, VII. 305 lg.; Potthast, Bibliotheca liistor. medii aevi, Berlin 1K62, 23 lg.; Wattenbach, Deutschlands Geschichtsquellen im Mittelalter, Berlin >885» I, 9fg.) da unter den „historischen" Gewährsmännern für die Blutbeschuldigung bekanntlich die Bollandisten an erster Stelle figuriren, sei zur Kennzeichnung ihrer Glaubwürdigkeit z. B. darauf hingewiesen, daß Henschen bei Besprechung der „Gründe, warum die schändlichen Juden die Kindermorde begehen" nachschreibt (Act. 8auct. II. April, 501): „Sie gebrauchen das Christenblut, um, 1. das Blut bei der Beschneidung zu stillen; 2. Liebestranke zu brauen; 3. den Monatsfluß, an welchem bei den Juden auch die Männer leiden, zu stopfen; 4. einer alten, geheimen Vorschrift, wonach sie alljährlich ihrem Gotte Christenblut weihen müssen, zu genügen." Zweifellos ein unbefangener „Historiker"! 2°) Act. Sanct. VI., Mai, S. 39 u. 9: Potuit hoc semel iterumque revera contigisse; sed agnito semel illo, quod tarn multos in terrorem indunit, fallaci principio etc. 21) lieber die „frommen Lügen" (pro pietate mentiri) klagt schon im X. Jahrhundert Heriger, Abt von Lobbes (Gesta Pontificum Tungrensium. Lüttich 1612, I, 12). Dieselben Klagen stimmen mehrere Coneilien an (vgl. Dom Liber, Le faux miracle dn saint S.acrement a Bruxelles), Brüssel 1874, S. 86 ff. Quellen, aus denen die Bollandisten schöpfen, zuverlässige sein, und daß sie das nicht sind, bestätigt eben das fabulofe „Wunder "-Beiwerk, dem kein Geringerer als Papst Benedikt XIV. jegliche Beweiskraft abgesprochen hat.22) Der Katholik, der blindgläubig dem Bollandisten folgt, ist somit „katholischer als der Papst". Um zu dem „Falle" von Pforzheim zurückzukehren, so unterliegt es für den unbefangenen Forscher keinem Zweifel, daß die Schuldige jenes alte Weib war, welches bei dem Morde ertappt oder durch das Schwatzen des Töchterchens verrathen, die Juden des Verbrechens zieh, um der Strafe zu entgehen. Genau dasselbe war bei den Vorkommnissen in Mainz (1263) und München (U85) der Fall, welche dem Pforzheimer auch insofern gleichen, daß die Juden ohne gerichtliche Untersuchung, geschweige denn Feststellung chrer Schuld hingeschlachtet wurden. Bei Mainz^) wurde im April 1283 die Leiche eines Kindes gefunden, und sofort hieß es, die Juden seien die Mörder und eine ch r i st l i ch e A m m e habe ihnen dasselbe verkauft* 1 2^) Ein Verwandter des Kindes, Ritter Gerbaldus Ring, der mit der Leiche in der Stadt erschien, stachelte die Wuth der Menge Erzbischof Werner von Mainz Erz'anzler des Reiches, nahm sich der Juden energisch an, und suchte einen Proceß gegen die Angeschuldigten einzuleiten2 *') — vergebens. Die Rasenden überfielen am siebenten Passahtage '") (19. April) die Juden, erschlugen zehn derselben und plünderten die Häuser der Uebrigen. Nur das thatkräftige Eingreifen des Erzbischofs that dem ferneren Morden Einhalt.22) Darf nun etwa dieser „Fall" zu den „historisch erwiesenen gezählt werden? Das verbietet schon das Verhalten des Erzbischofs, der doch schon dann den Juden seinen Schutz nicht hätte angedeihen lassen, wenn auch nur ein begründeter Verdacht gegen sie Vorgelegen hätte. Zudem ist ja nicht einmal der Versuch unternommen worden, die Schuld festzustellen. Zwei Jahre später (1385) trug sich in M ü n ch e n Folgendes zu: ^) Ein beim Stehlen eines “) In der Urkunde Beatus Andreas (Magnum Bullarium Romanum seu einsdem continuatio ed. Luxemburg!! Bd 19, 130 fg. erklärt er, daß nur die vom heiligen Stuhl geprüften und attestirten Wunder als beglaubigt gelten dürfen. Für die Glaubwürdigkeit der Bollandisten ist folgendes Beispiel typisch: Acta Sanctorum zum 24. März III, S. 502, wird über das „Martyrium" des von den Juden bei Cöln gemordeten Knaben Johannes erzählt. Gelenius, der hierüber den Bollandisten i. I 1645 berichtet, die einzige Quelle, weiß weder einen Tag, der dem Knaben geweiht war, anzugeben, noch wann überhaupt dessen Ermordung vorgefallen ist. Trotzdem ereiren, auf diesen einzigen Bericht gestützt, die Bollandisten ein Opfer der „Ritualmorde" der Juden und sigurirt dieser „Ritualmord" unter den „Zeugnissen der Geschichte". 23) Annal. brev. Wormat. ad anuum, Monum. Germ. Hist.. Script.. XVII. 77; Annal. Colmar, ad annum, ebndas. S. 210. ") Zum Verständniß der Einschiebung dieser Mittelspersonen, welche in den weitaus meisten Fällen eine Rolle spielen, muß daran erinnert werden, daß auch die Skrupellosigkeit mittelalterlicher Ankläger den Inden die wahnwitzige Verwegenheit nicht zutraut, daß sie selbst Kinder raubten, zumal ihnen dies, da sie mit Christen nur so geringen Verkehr hatten, an sich mindest sehr erschwert war. -5) Beides, die Inschutznahme des Erzbischofs und die Erfolglosigkeit seiner Bemühungen, ein gerichtliches Verfahren durchzusetzen, berichtet ganz ausdrücklich eine Urkunde bei Schaab, Diplomat. Gesch. d. Juden in Mainz S. 32 ff. -6 *) Das Datum überliefern neben den Wormser Annalen (vgl. oben N. 2!) die Memorbücher. welche auch die Namen der Märtyrer erhalten haben; vgl.' Salfeld das Martyrologium rc. S. 20 u. 144. 27) Er vermochte nicht zu hindern, daß die Verfolgung in anderen Orten (z. B. in Bacharach fortgesetzt wurde. „Dieser Schlag erschütterte die ganze Judenschast in Deutschland", fügen die Wormser Annalen hinzu (vgl. auch Annal. Hirsaug. II, 4) und bestätigen die Ereignisse. Denn daß die bereits von uns besprochene Blutanklage, welche vier oder fünf Jahre später in Oberwesel auftauchte und so unermeßlichen Jammer über die Juden am Niederrhein brachte, durch ihre Mainzer Vorläuferin angeregt wurde, kann wohl nicht zweifelhaft sein. *8) Herrn, v. Altaich (vgl. über ihn Lorenz, 1. e. I, 176 ff.) Lion. Germ. Hist., Script. XVII., 415 (wörtlich aus ihm Weichhard