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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1899-11-10 · 45 (10.11.1899) · page 2

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
16 (1899)
Issue
45 (10.11.1899)
Date
1899-11-10
Page
– (sequence 2)
Language
German
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Seite 850 Dr. Bloch's Wochenschrift. Nr. 45 auf ihre Schuldforderungen verzichteten, die hierum gegebenen Briefe und Pfänder zurückstellten und der Stadt Bern 1000 Mark Silbers, dem Schultheiß 5OO Mark zahlten. Wären die Juden so glimpflich davon gekommen, vor Allem an ihrem Leben verschont geblieben und in der Stadt geduldet worden, wenn die Berner sie für wirklich schuldig gehalten hätten? So ist es denn auch das städtische Oberhaupt von Bern selbst, der Schultheiß Jacob von Kienberg, der in einer die Beilegung des Streites betreffenden Urkunde vom December 1894 nur von einer angeblichen Schuld der Juden spricht7), und eine zeitgemäßige Quelle, die Colmarer Annalen,ö) welche zum Theil in Basel entstanden sind 9), bedient sich dergleichen Redewendung „wie man sagt", was, wie keinem Historiker und Kenner mittelalterlicher Chroniken zweifelhaft ist, die ganze Verdächtigung der Juden ins Reich der Fabel verweist. Gehört also auch der „Fall" von Bern zu den „historisch erwiesenen" oder bestätigt er nicht vielmehr gleichfalls, was von den „glaubwürdigen Berichten", auf welche das „Vaterland" pocht, in Wahrheit zu halten ist? Für jeden Unbefangenen muß schon die bloße Thatsache, daß die bis dahin völlig unbekannte Blutanklage, nachdem sie das erste Mal (1235) aufgetreten war, in so rascher Folge sich wiederholt, ausreichender Beweis für ihre Hinfälligkeit sein. Diese „Verruchtheit" der Juden hatte sich als wirksamer Vorwand zu ihrer Hinmetzeluug und Ausplünderung bewährt ,0), und die Mörder hatten ein nie versagendes Mittel gefunden, um 'die Schuld von sich abzuwälzen und straflos zu bleiben. Das nachdrücklichste Eingreifen der Päpste beweist die Häufigkeit der Anschuldigung "), wenngleich uns erst zweiunddreißig Jahre nach der von Fulda über eine solche Justiztragödie ausdrücklich berichtet wird. Der Schauplatz derselben ist Pforzheim, wo sich im Jahre 1267 nach dem Berichte eines Zeitgenossen, den wir wörtlich citiren. Folgendes ereignet hat: Ein mit den Juden befreundetes erzböses (malignissima) Weib, verkaufte denselben eine siebenjährige Waise, damit sie sie tödten. Die Juden legten das Kind auf mehrfach gefaltetes Linnen, gleichen bestätigt das Eingreifen der Könige Adolf und Albrecht zu Gunsten der Juden deren völlige Unschuld, was darum hervorgehoben fei, weil hierdurch, selbst wenn der „Fall" von Bern ins Jahr 1294 gehört, die Hinfälligkeit der Anklage erwiesen ist. Daß die Juden der Habgier der Berner Opfer bringen mußten, lag in den Gepflogenheiten der Zeit, ist aber kein Beweis ihrer Schuld; andernfalls hätte man sie am Leben büßen lasten, vollständig ausgeplündert und verjagt. 7) „pro oecisione pueri, videlicet beati Rudolphi, quem dict1 Judei, ut ÜiCitur, occideruut. vgl. Solothurner Tageblatt, Jahrg. 1828 S. 128; Urkunden f. d. Gefch. d. St. B. II. Nr. 874, S. 417 ff. Fontes III, Nr. 609 S. 600. 8) Annal. Colin, ad ann. 1294 (Monuin. Germ. Hist., Script., XVII, 121): Judei Bernenses puerurn, ot dicitur, occideruut. 9) Vgl. JaffL in der Einleitung zu feiner Ausgabe in den Monumenta. Der Verfasser war ein Dominikanermönch in Basel (vgl. Lorenz, Deutschlands Geschichtsquellen im Mittelalter, I, S. 18). Man vergegenwärtige sich, daß der Bischof von Basel den Vertrag zwischen Bern und den Juden abschloß (vgl. oben N. 6). 10) Wie Jnnocenz IV. und Gregor X. in ihren bereits mitgetheilten Bullen, so bezeichnen die Päpste Martin V. und P a u l III. die Habgier als die Triebfeder der Blutanklagen. Paul III. schreibt: „Von Habsucht verblendet, um sich die Habe der Juden mit einem gewissen Anstand aneignen zu können (ut ipsonun bona cum aliquo colore usurpare valeaut) erdichtet man fälschlich, daß sie kleine Kinder umbringen, deren Blut zu trinken rc." n) Ob den Grund der Judenverfolgungen, welche i. I. 1243 in Kitzingen (vgl. Aronius, Regesten z. Gefch. d. Juden im sränk. und deutsch. Reiche, Berlin 1887, S. 232, Nr. 539; Salfeld, das Martyrologtum rc. S. 14 und 127), Meiningen (vgl. Aronius Nr. 543), Ortenberg (vgl Aronius Nr. 540), Salfeld (S. 15 und 128) und in Belitz (vgl. König, Annalen der Juden in den preußischen Staaten S. 16 ff.) i. I. 1:64 in Arnstadt (Aronius S. *87, Nr. 695; Salfeld S. 19 u. 143). i. I. 1265 in Koblenz (Aronius S. 291 Nr. 704; Salfeld S. 15 und 130), i. I. 1266 in Sinzig (Aronius S. 290, Nr. 705; Salfeld S. 15 u. 131) und in Erfurt (Salfeld S. 235) stattfanden, Blutanklagen bildeten, wird nicht berichtet. brachten ihm an allen Gelenken Wunden bei und preßten ihm mit großer Anstrengung das Blut aus, das sie sorgfältig auf dem Linnen sammelten. Sodann warfen sie die mit Steinen beschwerte Leiche in ein fließendes Gewässer bei der Stadt. Einige Tage später werden Fischer durch eine zum Himmel empor ge st reckte Hand aufmerksam gemacht, gehen der Lichterscheinung nach und finden das todte Kind. Sofort beschuldigt das Volk die Juden. Als der in der Nähe weilende Markgraf von Baden herbeieilt, richtet sich dieLeiche in die H ö h e, st r e ck t i h m, w i e r a ch e f l e h e n d, beide Hände entgegen, beharrt in dieser Stellung eine halbe Stunde und legt sich dann nieder Nun werden die Juden herbeigeholt. Kaum waren sie an die Leiche herangetreten, als die Wunden wieder a u f b r e ch e n und neu zu bluten beginnen. Nachdem die Juden eutfernt worden, schließen sich die Wunden; sowie sie wieder herangeholt waren, erhebt die Todte mit geröthetem Gesicht die beiden Arme von Neuem. Nun kennt der Rachedurst des Volkes keine Grenzen mehr. Das Weib wird gefangen genommen; ihr mit der Ermordeten gleichalteriges Töchterchen offenbart die Unthat, und „da j a K i n d e r u n d Betrunkene stets die Wahrheit sage n", werden die von dieser Zeugin bezichtigten Juden ergriffen und nach verschiedenen Marterungen gerädert; zwei von ihnen erwürgen einander gegenseitig." So erzählt auf Grund der Mittheilungeu zweier Predigermönche, welche drei Tage nach dem Geschehniß in Pforzheim sich aufhielten, Thomas von Chantimprs (Oavtimpiatensis) '') und gleichlautend eine wohl daraus geflossene Ulmer Urkunde aus dem XtV. Jahrhundert ** 3 * S.) sowie eine in der Wiener Hofbibliothek aufbewahrte thüringische Chronik, ,4) welche das Vorkommniß in das Jahr 1280 versetzt und nach Eisenach verlegt. Letztere Quelle nennt den Namen der angeblich Ermordeten, den auck die Inschrift auf einem Steinsarge in der Schloßkirche zu Pforzheim erhalten hat 15). Die Opfer dieses Justizmordes haben die Memorbücher *6) und synagogale Dichter n) verewigt. Daß es sich um einen Justizmord scheußlichster Art handelt, dürfte in diesem Falle wohl auch den Historikern des „Vaterland" nicht zweifelhaft sein. Ein Gerichtsverfahren hat überhaupt nicht stattgefunden; einzigster „Beweis" für die Thäterschaft der Juden sind neben dem Geschwätz eines siebenjährigen Kindes die geschilderten „Wunder", welche doch auch die weitestgehende Rücksichtnahme auf die Ueberzeuguugen gläubiger Katholiken nicht als historische Zeugnisse wird gelten lassen Ja, selbst der gewissenhafteste Katholik müßte nach den Grundsätzen, welche von einem für das „Vaterland" sicherlich einwandfreien Beurtheiler diesbezüglich aufgestellt wurden, die „Wunder" als Beweismoment ausscheiden. Die gleichen „Wunder", wie in Pforzheim, stellen sich angeblich bei anderen „Ritualmord-Fällen" ein,lö) und dieses '-) Bonum universale de Äpibus II, cap. 29 § 22, S. 803 ff. ed. Colvenerius. ,3) Vgl. Pressel, Geschichte der Juden in Ulm (Ulm, 1873) S. 41 fg. Urk. X. Es ist ein Bericht des Magistrates von Ulm an den von Ravensburg aus Anlaß der dort anfgetauchten Blutankläge. ") Vgl. Zeitschrift des Vereins f. thüring Gesch. u. Alterthumskunde IV. (1861) S. 435. ,5) Vgl. Sachs, Gesch. der Markgrafschaft Baden-Carlsruhc II, 15 ff.; Mone in Zeitschr. f. d. Gesch. d. Oberheins IX, 271 N. 17. IG) Vgl. Salfeld, das Martyrologium S« 15 u. 128. I7) Vgl. Zunz, synagogale Poesie S. 32; Salfeld 1. c. 1S) Wie in Pforzheim, strahlt die Leiche Hugo's von Lincoln (Act. Sauet. VI., Juli, S. 495), Werner's von Wesel (A. S. II., April, S. 696), Domenigo's da Val (A. S. VI., _ August, S. 777) Licht aus, bluten die Wunden beim Herantreten der jüdischen „Mörder" 2c. re. Ueber den letztgenannten „Fall", der sich im Jahre 1250, also 17 Jahre vor dem zu Pforzheim, in Saragossa zugetragen haben soll, berichten die Bollandisten nach einer Schrift von Dormer, die i. 1. 1698,

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