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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1899-11-10 · 45 (10.11.1899) · page 1

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
16 (1899)
Issue
45 (10.11.1899)
Date
1899-11-10
Page
– (sequence 1)
Language
German
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Ur. 45 Dr. Bloch’s Jahrgang XYI. Centralorgan für die gesammten Interessen des Iudenkhums. -X K. ft. Postsjitlrcassen-Amr ElraringverKetzr Ar. 810.976. Redaction und Rdminiltration: G>icn 11., Untere Bwaarte::Vtr. la. Telephon - Nr. 14.847 Wien, 10. November 1899. <E r f cb ei rt t jeden $ c c i t a e„ Brief-Adresse: Wien» II.. Untere Nugartenstraße Ir». Telegramm-Adresse: BloeiV? Wochenschrift, Wien. —- ■—* Sezugsp^eis für Oesterreich- Halbjährig 4 fl. — 8 Kr. Ein-,eleremplare 25 kr. Fnr's Ausland: halbjährig 5 fl. — II Kr. ganzjährig 10 „ — 20 „ Anzeigen: Die 4mal gespaltene Petitzeile 12 kr. Inhalt. Leitartikel: Die Blutlüge. — Professor Steinthal über den Antiseminsmus und über dieABeschuldigung^des Ritualmordes. — Stimmen zeitgenössischer christlicher Theologen, Orientalisten und Historiker über die Blutlüge. — V o m I a h r m arkt des Lebens: Aus dem österreichischen Parlament. Blntlüge einst und jetzt. Ter letzte Art der Folterjusttz in Berlin. „Ritualmord". Eine Broschüre Professor Masaryk's confiscirt. Aufruf. — Generalversammlung des Eentralvereines zur Pflege jüdischer Angelegenheiten in Prag. - Correspondenzen: Wien, Przibram, Strakonitz, Prag, Kostet, Budapest, llngarisch-Hradisch, Dresden, Berlin, Mannheim, Magdeburg, Paris, Haag, Gliuiany. — Bermisch tes: Wien, Manchester, Amsterdam. — Feu il leto n Michael. — Briefkasten. — Inserate. Die Blutlüge. Von Dr. Hirsch Hildesheimer in Berlin. II. Schweizer Chronisten ') berichten, daß Rudolf von Habsburg in demselben oder dem vorhergehenden Jahre (1287) bei einem gleichen Falle, der unter den „Zeugnissen der Geschichte" eine nicht minder bevorzugte Stelle einnimmt, den des „Ritualmordes" bezichtigten Juden noch kräftigeren Schutz habe angedeiheu lassen. In Bern war ein Knabe Namens Rudolf (Ruff) todt aufgefunden worden. Da bei der Leiche „Wunderzeichen" an Jung und Alt, an Mann- und Weibs-Personen sich vollzogen, so genügte dieser „Beweis", den wiederum nicht ein einziges wirkliches Schuldmoment unterstützte, um die Juden des Mordes zu zeihen. Ohne daß man auch nur ein Gerichtsverfahren für nöthig erachtete, wurden alle Juden gefangen genommen, ihrer Habe für verlustig erklärt und mit Verbannung bedroht. Auf ihre Klage, forderte Rudolf die Berner auf, die Juden, „da sie u n s ch u l d i g s i n d" * 2 *), in der Stadt zu dulden, oder „ihnen alle Kosten, Schaden und Nachtheil, so sie von ihres Vertreibens und Abziehens wegen haben würden, bessern und abtragen, bei Verlierung seiner Gnaden und Erwartung schwerer Strafe".H) Da diese Drohung wirkungslos blieb, ') Zusammengestellt bei Ulrich, Sammlung jüdischer Geschichten in der Schweiz (Zürich 1770) S. 143 ff.; vgl. Acta Sauet., II., 17. April, S. 500 ff. (aus Heinr. Mura Helvetia saueta), vgl. Justinger, Berner Chronik (Bern 1819) S. 38 ff'., Müller, Gesch. d. schweiz. Eidgenossenschaft I., 564 fg\, Tillier, Gesch. des eidgenöss. Freistaates Bern (Bern 1838) I., S. 72. Die Einwendungen, welche Kopp (Gesch. d. eidgenöss. Bünde II', S. 399 Anin. 2 und S. 409 Anm. 1) gegen diese Berichte der Chronisten erhebt, dürften sich damit erledigen, daß das Geschehniß selbst ins Jahr 1287/88 fällt, die Beilegung aber erst i. 1. 1294 erfolgt ist und das; deshalb die Colmarer Annalen (vgl. weiter N. 8) erst zu letzterem Jahre darüber berichten '-) So erzählen ausdrücklich Tschudi, Helvetische Chronik (Basel 1734) I., S. 194 und die Chronik des Klosters Salem bei Ulrich 1. 6. S. . 4n. 3) Tschudi 1. c. Schon dieser Wortlaut der Androhung beweist, daß keine Hinrichtung und keine Vertreibung erfolgt ist. So steht denn Z«rückte Rudolf zweimal (im Mai und im September 1288) mit N8einem Heere von 15.000 Mann 4 S.) gegen die Stadt, bestürmte üffsie, und nur der Glücksumstand, daß wichtigere Aufgaben ' H den Kaiser nach Deutschland riefen, bewahrte die Berner! vor dem Strafgericht. Ist es nun, selbst wenn andere Gründe für sein Vorgehen mitbestimmt waren, wirklich denkbar, daß Kaiser Rudolf so nachdrücklich, unter Aufgebot solcher Machtmittel, sich der Juden angenommen hätte ä), falls ihm über ihre Unschuld der geringste Zweifel geblieben wäre? Und das weitere Verhalten von Schultheiß und Rath der Stadt Bern in dem „Judenhandel" bestätigt, daß die ganze Anklage nur ein erdichteter Vorwand war, um sich der jüdischen Gläubiger zu entledigen, um die ihnen verpfändeten Güter zurückzuerhalten. Auf Intervention des Königs Adolf von Nassau kam i. I. 1294 ein Uebereinkommen zu Stande, wonach 6) I 0 eliu (Joel) und die übrigen Juden mich urkundlich fest (vgl. Weiler N. 6), daß der Jude Joelin, in dessen Hause die Leiche gefunden wurde, der alio sicherlich die Todesstrafe hätte erleiden müssen, sechs Jahre später noch am Leben ist und den Vertrag mit den Stadtbehörden schließt, daß ferner alle Juden sich i. I. 1294 in Bern befinden. *) Andere Berichte (vgl. Tillier I. c., S. 73) sprechen sogar von 30.000 Mann. °) Ob es sich bei der Judenverfolgung in Lorch (1276, vgl. Mone in Zeitschrift f. d. Gesch. des Oberrheins IX.. 272; Bodemann, Rheing. Alterthümer II., 714; Salfeld, das Martyrologium rc., S. 145, N. 4), bei welcher Rudolf v. Habsburg gleichfalls zu Gunsten der Inden eingriff (vgl. Kopp 1. c. I., S. 35), um eine Blutbeschuldigung handelte, wird nicht überliefert. I Urkunden vom 30. Juni 1294 und vom 1. August 1294 (vgl. lief. f. d. Gesch. d. St. Bern (Bern 1854> II, Nr. 867 S 410 u. Nr. 868 S. 411; Fontes re rum Bernens. sBern 1880J III, Nr. 595 S. 587 ff und Nr. 597 S. 590). Ties betreffende Uebereinkommen wurde sechs Jahre später (23. April 1300) auch von König Albrecht bestätigt (vgl. Urk. s. d. Gesch. d. St. B. H, Nr. 926, S 484; Fontes IV, Nr. 15 S. 20. Die Verhandlungen zwischen der Stadt und den Inden führt als Vertreter des Königs Adolf u. A. der Bischof Peter von Basel. Würde dieser Kirchenfürst sich für eine so gelinde Behandlung der Juden eingesetzt haben, wenn sie des Mordes schuldig gewesen wären? Und da er in der Nähe amtirte, da zudem Bern zu seiner Tiöcese gehörte, war er doch wohl, namentlich da es sich um einen „Märtyrer" handeln sollte, sicherlich genau unterrichtet! Des-

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