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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1899-11-03 · 44 (3.11.1899) · page 16

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
16 (1899)
Issue
44 (3.11.1899)
Date
1899-11-03
Page
– (sequence 16)
Language
German
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Seite 844 Dr. Bloch's Wochrnschrrfi. Nr. 44 Die beiden Ersteren nun hätten diesen Eid geleistet, der Rabbiner jedoch habe ihn unter der Erklärung verweigert, er wolle keinen falschen Eid schwören, denn es sei wahr, daß die Juden Christenblüt brauchen. Diese selbstverständlich durchaus erfundene lügnerische Behauptung bildete das Substrat der von Dr. Schwarz in Vertretung des genannten Rabbiners erhobenen Klage gegen Krupauer. Gleichzeitig wurde dieser auch von der Kuttenberger Staatsanwaltschaft wegen Uebertretung des § 308 des Strafgesetzes (Verbreitung falscher, die öffentliche Sicherheit gefährdender Gerüchte) geklagt. Ueber beide Klagen wurde nun vor dem Deutschbroder Bezirksgerichte verhandelt. Vor Beginn der Verhandlung gab der Angeklagte sofort eine umfassende Ehrenerklärung zu Protokoll, in der er dem Polnaer Rabbiner Abbitte leistet und sich verpflichtet, seine leichtfertige unwahre Behauptung in der -Prager „Narodni Politika" öffentlich zu widerrufen und sämmtliche Gerichtskosten zu tragen. Damit war die Privatklage erledigt. Die weitere Verhandlung wegen Uebertretung des § 308 wurde vertagt, um festzustellen, wer die lügnerischen Gewährsmänner seien, auf deren Einflüsterungen hin der Angeklagte seine leichtfertigen Aeußerungen gemacht haben will. Berlin, 31. October. Die neunte ordentliche Brandenburgische Provinzial-Synode hat sich jüngst mit den Judentaufen beschäftigt. Aus dem Bericht des Synodalen Superintendent Krückeberg erfahren wir, daß in den letzten drei Jahren sich über hundert jüdische Taufbewerber gemeldet haben, von denen manche von Vorneherein zurückgewiesen werden mußten, andere nach kürzerem oder längerem Unterricht zurücktraten. Zum Uebertritt gelangten in den drei Jahren 28 Judeu und 24 Jüdinnen, unter ihnen Kutscher, Tapezierer, Kaufleute, je ein Banquier, Bankbeamter, Buchdruckereibesitzer. Baumeister, Bautechniker, Architekt, Arzt, Student der Mathematik, der Jurisprudenz, Privatier. Der Referent wünschte die Taufbewerber alle auf den Weg der geordneten Judenmission verwiesen zu sehen, weil sich bei manchem Geistlichen eine laxe Handhabung der Judentaufe zeige. Er fügte die wunderliche Bemerkung hinzu: »Die Judenfrage gehe durch die ganze Welt. Was das Judenthum zu bedeuten habe, habe man in diesem Jahr besonders gesehen, wo man um einen anscheinend unschuldig verurtheilten Juden das Weltall lange Zeit erregt habe, während man um die Tausende armenische Christen, die in den blutigsten Metzeleien hingeschlachtet würden, kaum einen Finger gerührt habe." Diese Worte können sinnigerweise nicht anders verstanden werden, als daß Herr Superintendent Krückeberg das jüdische gerechte Solidaritätsgefühl zur Nachahmung empfiehlt und den Mangel an solchem Solidaritätsgefühl bei den Christen tadelt. Bon dem Tadel nimmt Herr Superintendent Krückeberg einen vollen Theil auf sich, denn auch er hat für die verfolgten armenischen Christen nichts gethan. Synodale Dr. Heffter, Redactionsmitglied der „Kreuzzeitung", brachte einen mehrere Jahre zurückliegenden Fall der schnellen und stillen Taufe einer jüdischen Lehrerin zur Sprache, die im Herbst sich das Zeugniß der Befähigung zum jüdischen Religionsunterricht erworben hatte und im Frühjahr schon die Befähigung zum evangelischen Religionsunterricht erhalten habe. Dazwischen lag die Taufe. Dieser Fall sei charakteristisch. Das ist er in der That. Der Vorfall ereignete sich in der Zeit, da man hier den jüdischen Volksschullehrerinnen das Leben sauer machte; die betreffende Lehrerin entzog sich den Schwierigkeiten durch oie Taufe. Es scheint, daß weder die städtische Schuldeputation noch die staatliche Aufsichtsbehörde hierin etwas Anstößiges gefunden haben. Andere konnten hier der Meinung sein, daß innere Vorgänge sich ihrer Beurtheilung entziehen. Immerhin bleibt es auffällig, daß man die Convertitin heute schon lehren ließ, was sie gestern erst gelernt. Die geringe Zahl der jüdischen Täuflinge — gering gegenüber dem Aufwand der Judenmiffion und den Gerüchten von Maffentaufen — sieht die „Staatsbürgerzeitung" als einen Beweis dafür an, „wie schwer die christliche Liebe bei den Juden Eingang findet", und das erachtet sie für erklärlich, „da sich das moderne Judenthum in seiner ganzen Anschauungsweise abgrundtief vom Christenthum unterscheidet (soll heißen: „scheidet"), und die Gegensätze immer schroffer hervortreten. Hieran schließt das genannte Blatt die rührsame Klage: „Es wird von den Rabbinern geflissentlich die Lehre verbreitet, daß die christliche Religion lediglich aus dem Judenthum hervorgegangen und nichts weiter sei, als eine jüdische Seete. Ja, in den Rabbinerblättern wird ganz unumwunden erklärt, daß das Judenthum die allein wahre und reine Weltreligion bilde, zu der auch das Christenthum wieder zurückkehren müsse. Und wird diese, der jüdischen Ueberhebung durchaus entsprechende Lehre nicht durch das Verhalten vieler Christen, ja sogar christlicher Pastoren geradezu unterstützt?" Das Antisemitenblatt hat ganz Recht; wir entsinnen uns, solche Anschauungen sogar von Juvenmissionären gehört zu haben, die damit freilich nur beabsichtigten, die jüdischen Hörer ihren Bekehrungsversuchen zugängiger zu machen. In einer Zuschrift an die „Vossische Zeitung" wird ju0 treffend daran erinnert, daß auch in Preußen jüdische Assessoren nicht als Einzelrichter nnd nicht an solchen kleineren Amtsgerichten angestellt werden, an denen schon ein jüdischer Richter wirkt. Jüdische Landgerichtsdirectoren gibt es in Preußen nicht. Bor 9 Jahren sind zwei jüdische Richter zu Oberlandesgerichtsräthen befördert worden. Danach nicht wieder. Wohl aber ist es vorgekommen, daß jüdische Richter; die übergangen waren, nach der Taufe Beförderung erfuhren. Das „Berliner Tageblatt", das trotz des Bekenntnisses seines Chefredakteurs zur evangelischen Landeskirche regelmäßig von den Antisemiten als „jüdisches Blatt" angesprochen wird, so oft es eine ganz unjüdische Anschauung entwickelt, ist kürzlich der Forderung der Dortmunder Katholiken nach Errichtung eines katholischen Gymnasiums entgegengetreten. Dazu ist das genannte Blatt von seinem politischen Standpunkt aus unzweifelhaft berechtigt. Dieser politische Standpunkt ist kein confessioneller und ganz gewiß kein jüdischer. Das ist für die antisemitische „Deutsche Tageszeitung" kein Hinderniß, die Auffassung des „Berliner Tageblattes" zur Auffassung nicht blos eines „jüdischen Blattes", sondern der jüdischen Presse überhaupt zu machen. Die „Deutsche Tageszeitung" knüpft daran folgende Bemerkung, deren Ungezogenheit mit einem adäquaten Ausdruck zu bezeichnen nicht möglich ist, wenn man unparlamentarische Ausdrücke vermeiden will: „Wenn die Frage nach der Gründung confessioneller höherer Schulen einmal angeschnitten wird, dann muß gerade auf die möglichste Absonderung der Juden in eigenen Schulen mit allem Ernst gedrungen werden, denn die katholischen und evangelischen Deutschen empfinden es Beide als ein schweres Uebel, daß sie gezwungen sind, ihre Kinder, soweit sie höhere Schulen besuchen — den Volksschulen bleibt das Judenthum bekanntlich ferne — dem unheilvollen Einfluß der zahlreichen jüdischen Mitschüler die lange Schulzeit hindurch preiszugeben. Diesen Einfluß will eben das Judenthum unter allen Umständen erhalten, daher |bie sonst ganz unverständliche Einmischung in die Frage nach der Confessionalität der höheren Schulen." Wir sind der Einrichtung jüdischer höherer Lehranstalten keineswegs abgeneigt und werden sie in Rücksicht auf das Gedeihen und den Frieden unserer Kinder so lange wünschen, wie die Besorgniß gerechtfertigt ist, daß verwerfliche Anschauungen nach Art der in der „Deutschen Tageszeitung" vertretenen in confessionell gemischten Schulen Duldung finden können. Unter dem lebhaften Beifall der „Kreuzzeitung" hat der evangelische Schulcongreß in Barmen nachstehende Resolution angenommen: „Der zu Barmen tagende, aus allen Theilen des deutschen Reiches beschickte 11. deutsche evangelische Schulcongreß spricht die Ueberzeugung aus: Die deutschen öffentlichen Erziehungsschulen jeder Art, die höheren wie die Volksschulen sind, soweit sie nicht stiftungsmäßig der jüdischen Cultusgemeinschaft angehören, oder wie in Baden durch besonderes Gesetz einen konfessionslosen Charakter zugesprochen bekommen haben, nach positivem und natürlichem Rechte christliche Schulen und müssen gemäß der Entwickelung des deutschen Volkes und der christlichen Kirche einen confessionellen Charakter tragen, d. h. ein glaubens- und gewissenseiniges Lehrercollegium haben. Auch das Recht der confessionellen Minderheit unter den Schülern wird am wirksamsten nicht durch Mischung des Lehrercollegiums, sondern durch Anstellung eines tüchtigen Religionslehrers ihres Bekenntnisses gesichert. Jüdische Lehrer sind, abgesehen vom jüdischen Religionslehrer, der aber nur Religionslehrer sein darf, an den deutschen öffentlichen Er-

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