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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1899-11-03 · 44 (3.11.1899) · page 8

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
16 (1899)
Issue
44 (3.11.1899)
Date
1899-11-03
Page
– (sequence 8)
Language
German
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Sette 836 Vr. Bloch's Wocheaschrlfk. Nr. 44 das Eigenthum eines Juden für vogelfrei zu halten. Genau dieselbe Wirkung hätte es auch bei uns, wenn auch nur ein einziges ausreichendes Exempel statuirt wird. In Böhmen besteht eigentlich ein solches Gemeindegesetz — und offenbar hat jüngst der Minister im Abgeordnetenhause dieses Gesetz im Auge gehabt, als er von einer Entschädigung „insoweit die Gesetze hiezu ausreichend gesprochen. Nun, bemerke ich erstens, existirt meines Wissens in keiner Provinz weiter ein solches Gesetz. Es ist daher ein Reichs gesetz nothwendig. Aber zweitens ist selbst in Böhmen dieses erwähnte Gesetz ganz ungenügend, weil es den Nachweis eines Verschuldens von Seiten der Gemeindebehörden verlangt. Wenn ein solches Gesetz aber wirksam sein soll, so muß es absolut sein, und nicht erst zu einem solchen in der Regel schwer durchführbaren Nachweise zwingen. Die Formel für ein solches Gesetz muß ganz einfach sein: wo geplündert wird, muß gezahlt werden. Nur ein solch einfaches Gesetz hat Wirkung. Ich will nur noch hinzufügen, daß ich mich im Voraus in der Form jedem Amendement füge, welches der Sache selbst gerecht wird. Aber diese Sache selbst, den Inhalt des Antrages empfehle ich Ihnen auf das Wärmste als das einzige geeignete Mittel, nicht nur uns Juden vor Ausschreitungen zu schützen, sondern auch unsere nichtjüdischen Mitbürger vor solchen schmählichen Exceffen zurückzuhalten. Dr. M. Ascher (Delegirter der Cultusgemeinden Beneschau und Patzau) spricht sich gegen den Antrag des Herrn Sigmund Mayer aus und räth zu einer Modification desselben. Es unterliege keinem Zweifel, daß dieser Antrag, wenn derzeit eingebracht, einen judenfreundlichen Beigeschmack tragen, daß ein solcher Antrag im Reichsrathe, in einem Ausschüsse zur ewigen Ruhe bestattet, und nicht wieder auferstehen würde. Auch zum Zwecke einer Demonstration sei derselbe ungeeignet, dieselbe wäre nur ein Schlag ins Wasser. Das Parlament stehe ohnehin jetzt vor einer großen Judendebatte, und es werde noch genug Demonstrationen in- und außerhalb des Parlamentes geben. Es sei besser, wenn dieser Antrag nicht von jüdischen Abgeordneten, sondern von anderer Seite ein gebracht werde. Uebrigens habe der Minister Körb er erklärt, er werde alles daran setzen, daß den in Holleschau und Wsetin geschädigten Juden den bestehenden Gesetzen entsprechend Ersatz geleistet werde. Abgeordneter kaiserl. Rath T i t t i n g e r unterstützt den Antrag Meyer's, ebenso auch Gemeinderath Brunner, der unter allgemeinen Beifall betonte, daß die Zeit des stillen Duldens vorüber sei, daß man dem Antisemitismus rücksichtslos gegenübertreten und seine Niedertracht sttgmatisiren müsse. Der Antrag wurde angenommen. Vor der Constituirung empfiehlt Dr. M. Ascher die vorgeschlagene Liste des Bundes-Borstandes zur Annahme per acclamationem, ersucht jedoch den Vorstand, er möge auf Grund der Statuten, da es in der nächsten Zeit viele und schwere Arbeit geben und nothwendig sein werde, daß „alle Mann am Bord" sind, nur solche Mitglieder cooptiren, deren ordentlicher Wohnsitz Wien ist. Der Antrag wurde angenommen. Es erscheinen somit als gewählt die Herren: Bernhard Biller, Graz; Dr. Emil Byk, Lemberg; I. Ph. Glesinger, Teschen; Dr. Moriz Güdemann, Wien; Ignaz Hahn, Linz; Dr. Alois Hilf, Mähr.-Ostrau; Dr. Leon H o r o w i tz, Krakau; Heinrich K l i n g e r, Wien; Dr. Gustav K o h n, Wien; Gustav Lederer, Jamnitz; Adolf Levit, Pilsen; Dr. Moriz Lichtenstern, Prag; Wilhelm Pappenheim, Wien; Dr. Arnold Rosenbacher, Prag; Dr. Theodor Sonnenschein, Troppau; Dr. Alfred Stern, Wien; Dr. Benno Straucher, Czernowitz; David Titting e r, Czernowitz. Ueber Vorschlag des Cultusvorstehers Schneider Baden werden zu Casse-Revisoren gewählt die Herren: S. Heit Wien; Dr. König, Floridsdorf; Dr. Marc. Spitzer Wien. Zu Schiedsrichtern die Herren: Jakob I a i t e l e s, Wien; Heinrich T e l t s ch e r, Wien; Julius Wolf, Wien; S. A. Wasservogel, Wien; Gottlieb T a u ß i g, Wien; Leopold Karpfen, Krems; Wilhelm Schnabel, Pohrlitz; Dr. S. E h r m a n n, Wien; Max Fleischer, Wien; Dr. Phil. Meitner, Wien'; Leopold Langer, Wien; Salomon R o s n e r, Wien; Dr. Sigmund Zins, Wien; Dr. Hermann F i a l l a, Wien; Dr. S. Gelbhaus, Wien; Gottlieb Bettelheim Wien; Wilhelm A n n i n g e r, Wien; Dr. Alois Klemperer, Wien; Adolf Weigel, Aussig; Dr, Sal. Funk, Boskowitz. Der Präsident der Wiener israelitischen Cultusgemeinde, kais. Rath Heinrich Klinger begrüßt den nunmehr constituirten österreichisch-israelitischen Bund Namens der Cultusgemeinde und versichert denselben der thatkräftigsten Unterstützung. Wie heute die Wiener Cultusgemeinde von mehreren Rednern gewissermaßen als die Vorhut des österreichischen Judenthums bezeichnet wurde, so habe auch der Vorstand jederzeit nicht nur die Interessen der Wiener Gemeinde, sondern die des gelammten Judenthums im Auge behalten und werde auch in Zukunft nach jeder Richtung die Interessen des Bundes zu fördern suchen. (Beifall.) Herr Straßberg empfiehlt eine erhöhte Pflege der Solidarität unter den Juden der verschiedensten Kronländer der Monarchie, verwahrt sich aber auf einen Zuruf des Herrn Doctor Kahn gegen den jüdischen Nationalismus und Zionismus. Rabbiner Dr. Rosenmann (Floridsdorf) legt eine Resolution vor, welche der Vorsitzende unter Zustimmung der Versammlung als erledigt durch die bereits gefaßten Beschlüsse zurückweist. Zum letzten Punkt der Tagesordnung ergreift das Wort Herr Dr. Hermann F i a l l a : Hochgeehrte Versammlung! Nach der soeben vollgezogenen Constituirung des Allgemeinen Oesterreichischen Israelitischen Bundes ist es mir ein Bedürfniß, ja eine angenehme Pflicht, uns und die österreichische Judenschaft zu dieser Neuschöpfung wärmstens zu beglückwünschen und jenen Männern, welche sich um dieses Werk vielfach und verdienstlich bemüht haben, an dieser Geburts- und Weihestelle desselben den aufrichtigsten Dank auszusprechen. (Allgemeiner Beifall). Ich bin zu dieser Aeußerung anerkennenden Dankes vielleicht umsomehr berufen, als ich in meiner Eigenschaft als Präsident des Politischen Volksvereines derjenige war, der anläßlich der Neuwahl des Vorstandes der Wiener Cultusgemeinde im Jahre 1896 in meinem damaligen Wahl Programme die Forderung der Bildung eines österreichischen israelitischen Gemeindebundes aufstellte und seither conseguent festgehalten habe. Allerdings entspricht jene Schöpfung, deren Statut heute in unsere Hände gelangte, nicht durchaus jenen Vorstellungen, die ich und meine Gesinnungsgenossen von einem derlei Bunde hegten, doch soll dasjenige, was an dem geschaffenen Werke fehlt oder anders geworden, keineswgs seinen Urhebern zum Abbruche gereichen, vielmehr aus politische und staatliche Hindernisse zurückgeführt werden, die eben nicht umgangen werden konnten. Jemmerhin bildet das, was errungen werden konnte, einen breiten, mächtigen Rahmen, und Alles hängt für die Zukunft lediglich davon ab, mit welchem Bilde, mit welchem Inhalte dieser Rahmen ausgefüllt werden soll und wird. (Beifall). Und hiermit bin ich b i dem in Verhandlung stehenden Punkte der Tagesordnung angelangt, welcher sich mit der Besprechung der für die Erreichung des Bundeszwecke erforderlichen Maßnahmen beschäftigt. Fassen wir diese Zwecke selbst ins Auge, so erscheint, unbeschadet des Werthes und der Wichtigkeit aller auf das jüdische Gemeinde-, Verwaltungs- und Unterrichtswesen bezüglichen Aufgaben, angesichts der dunkeln und stürmischen Zeiten, in welchen wir um unsere Existenz kämpfen, die Quintessenz der Bundeszwecke in dem Punkte 7 des ersten Paragraphen ausgedrückt, „welcher den Rechtsschutz gegen rechtswidrige Angriffe gegen Juden und Judenthum in einer den Gesetzen entsprechenden Weise" als die universelle, die Gesammtheit der österreichischen Judenschast umfassende Aufgabe erkennen läßt. (Lebhafte Zustimmung.) Wenn ich mich nun der Betrachtung der für die Erfüllung dieser Aufgabe erforderlichen Maßnahmen zuwende, so kann dies zunächst nur auf allgemeine principielle Gesichtspuntte sich beziehen und soll an den bisherigen Verlaus der heutigen ersten Tagung des Bundes anknüpfen. Wir haben eine Resolution beschlossen, in welcher an die maßgebenden Faetoren im Staate, an Regierung und Verwaltung appellirt wird; wir haben einem, übrigens schon im Parlamente angeregten Anttage auf gesetzliche Statuirung der Haftpflicht der Gemeinden zugestimmt; wir haben immer wieder von der Hilfe und Rettung gesprochen, die von Außen, von dritter Seite uns zu Theil werden soll, nnd ich verkenne gewiß nicht die unermeßliche Tragweite, welche einem pflichtbewußten, das Recht und Gesetz wahrenden Eingriffe der Sta tsgewalt beizumessen ist, auf welche wir gleich allen anderen Staatsbürgern unter allen Umständen angewiesen bleiben. Wenn aber dem gegenüber die von uns angenommene Resolution mit dem bedrückenden Geständniffe beginnt, daß die seit fünfzehn Jahren und länger in Oesterreich gegen uns betriebene Hetze die dem Rechte entsprechende Repression nicht gefunden hat, und wenn wir hiezu die Mittheilung des Herrn Vorsitzenden ins Auge fassen, daß bereits v o r z e h n I a h r e n der Vorstand der Wiener

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