Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 16 (1899)
- Issue
- 43 (27.10.1899)
- Date
- 1899-10-27
- Page
- – (sequence 25)
- Language
- German
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Nr. 43 Dr. Bloch's Wochenschrift. Serie 825 die Erfahrungen, die Dr. v. Wenusch in, Gerichtssaale machte, keinen rechtschaffenen Antisemiten abschrccken, bei nächster Gelegenheit wieder scrnpellos die Ehre und die Existenz des einzelnen Juden zu gefährden. In der antisemitischen Aera droht ja dem Denunclanten, der sich das Judenthum zum Objecte seines Hasses ausersehen, keine schlimme Gefahr, es winkt ihm vielmehr die — Salvator-Medaille.??? Der Polnaer Mordproceß und der Blutbefuud. In diesem Aufsehen erregenden Proceß haben bekanntlich die Gutachten zweier Sachverständiger die verhängnißvolle Entscheidung herbeigeführt. Die Sachverständigen haben nämlich auf Grund der von ihnen angestellten Untersuchungen erklärt, daß die von ihnen wahrgenommenen Flecke, welche sich an der Hose des des Mordes angeklagten Hülsner befanden, mit größter Wahrscheinlichkeit von Blut, und nach der Größe der isollrten Elemente zu schließen, von Menschenblut herrühren. Ueber dieses Gutachten äußert sich in der soeben ausgegebenen Nr. 42 der „Deutschen Medicinischen Wochenschrift" Herr Professor L. Lew in ausführlich in einem Aufsatze über „Die Untersuchung von Blutflecken". Er kommt dabei zu dem bemerkenswerthen Ergebnisse, daß jene von den Sachverständigen dem Polnaer Gerichtshöfe unterbreiteten Untersuchungsresultate mangelhaft seien. Herr Professor Lewin prüft nämlich den Wortlaut jenes Gutachtens und der in ihm beschriebenen Untersuchungsmethoden, und danach erhebt sich der Zweifel, ob die von den Sachverständigen gefundenen Körperchen auch wirklich Blutkörperchen gewesen. Die Sachverständigen fanden angeblich runde Körperchen von verschiedener Größe, darunter auch merkwürdigerweise solcher von der Größe frischer, aus einem Blutgefäße entnommener r o t h e r Blutkörperchen, nämlich Körperchen von 0,007 Millimeter. Nun schrumpfen aber rothe Blutkörperchen stark ein beim Eintrocknen, bei Menschenblut bis aus 0,004 Millimeter. „Es ist also," sagt Professor Lewin, „als ein besonderes Glück der Begutachter zu betrachten, daß sie dieselben durch Quellenlassen in ihrer Macerationsflüssigkeit wieder exact auf den Durchmesser brachten, den sie im normalen Zustande gehabt hatten. Nicht jedem ist es gegeben, ein solches Resultat zu erzielen!" Außerdem vermißt Herr Professor Lewin die genaue Angabe der Maße für die kleineren Körperwesen, welche die Gutachter in der Flüssigkeit ebenfalls gefunden hatten. Dies wäre aber um so nöthiger gewesen, als Blutkörperchen vom Hunde auch etwa 0,007 Millimeter und von Kaninchen, Ratten, Mäusen, Schweinen zwischen 0,0062 und 0,0068 Millimeter Größe zeigen. Aber andererseits ist es den Gutachtern nicht gelungen, die charakteristischen T e i ch m a n n's ch e n Krystalle aufzufinden. Endlich ist es den Sachverständigen nicht gelungen, durch eine Untersuchung vermittelst der spectralanalytischen Methode den B l u t n a ch w e i s zu führen. Und gerade hierauf ist nach der Ansicht des Herrn Professor Lewin der größte Nachdruck zu legen. Er kommt daher zu dem Schluffe, daß das Endurtheil der Gutachter, die von ihnen untersuchten Flecke, rühren mit „größter Wahrscheinlichkeit von Menschenblut" her, als ein „durch die mitgetheilten Untersuchungsergebnisse vollkommen unberechtigtes anzusehen ist, und daß das forensische Material einer besseren, sachverständigen Untersuchung unterzogen werden muß." In dem gleichen Sinne spricht sich auch Herr Professor Dr. Straß mann aus. Aenderung von Vornamen. In einer gegen das Ministerium des Innern gerichteten Beschwerde hat der Verwaltungs-Gerichtshof principiell entschieden, daß — entgegen der bisherigen Annahme und Gepflogenheit — gegen die Aenderung von Vornamen mit behördlicher Bewilligung nichts einzuweuden sei. eine angesuchte Aenderung vielmehr, wenn triftige Gründe vorliegen, gestattet werden müsse. Ein Gesuch des Prager Privaten Samuel Höniger um Bewilllgung der Aenderung des Vornamens Samuel in Rudolph aus dem Grunde, weil es in der Familie Höniger sehr viele Mitglieder des Namens Samuel gebe, war von der böhmischen Statthalterei und in zweiter Instanz vom Ministerium des Innern mit der Motivirung abweislich beschieden worden, daß eine Aenderung von Vornamen überhaupt, für Juden speciell aber auch nach dem Judenpatente vom Jahre 1787, welches bestimmt, daß die Juden die einmal angenommenen Vornamen zeitlebens zu tragen haben, verboten ist. Der Vertreter des Ministeriums, Bezirkscommissär Dr. Herrmann, stützte die Entscheidung des Ministeriums auf die Annahme, daß im Gesetze nur die Aenderung von Zunamen vorgesehen, eine Aenderung von Vornamen demnach nicht statthaft sei, wogegen der Vertreter der Beschwerde, Dr. Brunstein, aussührte, es müsse unter Umständen eine solche Aenderung sogar im Interesse der Behörde liegen. Der Verwaltungs-Gerichtshof (Vorsitzender Senats-Präsident Budwinski) erklärte, aus dem Gesetze über die Namensänderungen dürfe aus eine Unmöglichkeit, den Vornamen zu ändern, nicht geschlossen werden, weil daun der sonderbare Schluß vorläge, daß Alles, was im Gesetze nicht direct als erlaubt angeführt ist, verboten ist. Das Judenpatent aber sei lediglich eine Vorschrift für die Juden selbst und wolle nichts weiter besagen, als daß denselben eine Aenderung des Vornamens ohne triftige Gründe und ohne behördliche Bewilligung nicht gestattet ist. Es werde sohin dp Entscheidung des Ministeriums des Innern als ungesetzlich aufgehoben. Zum Jugendgottesdienste. Geehrter Herr Redacteur! Gestatten Sie einem eifrigen Leser ihres Blattes einige Zeilen über den jetzt begonnenen Jugendgottesdienst. Ich war Zeuge des ersten Gottesdienstes für Mädchen, der vergangenen Samstag stattfand. So erfreulich, so erhebend es auch war, den riesig großen Raum des Leopoldstädter Tempels bis auf das letzte Plätzchen von Kindern jüdischer Eltern besetzt zu sehen, so unangenehm — ja ängstlich zu Muthe wurde dem Zuschauer, wenn er die Verwirrung beim Kommen und Gehen der so vielen Kinder wahrnahm. Da gab es em Hasten und Drängen und Suchen und Rennen. Ich bemerkte, daß an einigen Täfelchen, die an den Bänken befestigt waren, die Namen der betreffenden Schule enthalten, wohin die Kinder gehören, allein die konnten unmöglich von den Kindern beachtet werden, da man vor Gedränge nicht heran konnte und sie auch nickt sah. Und so liefen die Kinder bald hin und her und fanden ihre Schnle nicht, und so erging es den Herren Lehrern, die sich vergebens abmühten, und die Ordnung und Ruhe ward auch während der Predigt noch nicht hergestellt. Das berührte unangenehm, und rief auch die Sorge wach, wie es zu Ende des Gottesdienstes aussehen wird, da die Kinder sich nicht bei ihren eigenen Lehrern befinden. Hier i st Abhilfe dringend n ö t h i g. Wenn es schon nicht möglich ist, daß die betreffenden Herren Lehrer ihre Schüler direct von der Schule in dem Tempel führen können, wie bei den anderen Confessionen, so sollten doch im Tempel deutlich wahrnehmbare Standarten mit dem Namen der betreffenden Schnle angebracht werden, um die sich die Schüler zu schaaren haben, damit wenigstens jeder Lehrer seine Schüler bei sich hat, und sie beim Gebet rc. beaufsichtigen kann. Wenn, geehrter Herr Redacteur, durch Veröffentlichung dieser Zeilen betreffenden Orts beregter Ealamität vorgebeugt wird, sind Sie des innigsten Tankes vieler Eltern sicher, denen um ihre Kinder beim Gottesdienste bangt. Genehmigen Sie den Ausdruck meiner ausgezeichneten Hochachtung David Schwarz HI., Radetzkystr. 10. Auspitz. Als Gegentheil zu den Vorfällen in Böhmisch- Aicha wird hiemit folgendes berichtet: An dem am 12. d. M. in Auspitz, Mähren stattgehabten Jahrmarkts, wurden von zwei Individuen illustrirte, in böhmischer Sprache abgefaßte Brochuren verkauft, welche die Polnaer Mordaffaire in gegen die Bekenner der israelitischen Religion äußerst gehässigen und aufreizenden Reimzeilen schilderten. Diese Brochuren wurden von den benannten Individuen an den belebtesten Plätzen der Stadt in recht marktschreiender Weise abgesungen und den umstehenden Marktbesuchern zum Verkaufe angeboten. Ueber persönliche Intervention des Cultusvorstehers Herrn Ignatz Aschkenes, war der hiesige Herr Bezirkshauptmann Pulpan so liebenswürdig, diese Brochuren durch die Gendarmerie confisciren zu lassen und die Verkäufer derselben, wegen verbotener Colportage, dem Strafgerichte zu übergeben. Kuttenberg, 22. October. Die evangelische Zeitschrift „Hus" schreibt in einem Artikel: Ueber den Mord in Polna ist in der letzten Zeit viel geschrieben und noch mehr gesprochen worden. Einer der angeblichen Mörder, Hilsner, ist vom Kuttenberger Schwurgerichte zum Tode durch den Strang verurtheilt worden. Das ist übrigens nichts seltenes, Morde und Todes urtheile kommen noch genug häufig vor, wiewohl letzteres nicht im Sinne Christus liegt. Der Mord in Polna ist aber ganz besonderer Natur; man nennt ihn Ritualmord; es ist das eine alte Sage, welche aus dem dunklen Mittelalter in die Neuzeit gschleppt wurde. Glaube dem, wer da wolle, daß irgend eine Religion in Europa zu rituellen Zwecken Menschenblut braucht; wir glauben das nicht und behaupten fest, daß auch bei Juden der Brauch nicht existirt. Daß die Juden zuOsternBlut in das Ost erbrod mischen, ist eine Behauptung, die nicht nur absurd, sondern geradezu barbarisch ekelhaft zu nennen ist.