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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1899-10-27 · 43 (27.10.1899) · page 24

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
16 (1899)
Issue
43 (27.10.1899)
Date
1899-10-27
Page
– (sequence 24)
Language
German
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Seite 824 Nr. 48 De. Blvch's Wochenschrift» Klinger betrifft, so unterliegt es keinem Zweifel, daß ihr Vertrauen in grober Mise mißbraucht worden ist. Bei der Entlaffung des Klinger haben confessionelle Motive selbstverständlich keine Rolle gespielt. Aber es ist ihm auch durchaus nicht deshalb gekündigt worden, weil er Sonntag Vormittags nicht im Dienste war, sondern weil er sich wiederholt und ungeachtet sehr nachdrücklicher Ermahnungen grobe Außerachtlassungen der Dienstinstruction hat zu Schulden kommen lassen. Als eine solche werden auch Sie es ansehen, wenn der Portier eines Geschäftshauses. ungeachtet des strengsten Verbotes, eigenmächtig einen jungen Menschen mit der Ueberwachung beauftragt, um selbst einen Ausflug aufs Land zu machen. Ebenso unrichtig ist, was der Correspondent über die Wohnung des Klinger erzählt. Diese Wohnung ist durchaus kein Souterrain, sondern besteht aus einem geräumigen Zimmer und einer ebensolchen Küche, deren Fenster in den Hof gehen. Als Klinger sich darüber beklagte, daß die Wohnung feucht sei, veranlaßte unser leitender Verwaltungsrath, daß sein Hausarzt, Herr Dr. Carl Gaßner die Wohnung untersuche..Herr Dr. Gaßner fand die Wohnung, sowie dies auch früher der Polizei-Bezirksarzt gefunden hatte, den sanitären Anforderungen vollkommen entsprechend, rügte aber die mangelhafte Reinhaltung und Lüftung. Als Klinger später um Aenderung seiner Wohnung gebeten hatte, war von Entlassung mit keinem Wort die Rede. Richtig ist, daß nach Klinger, der Jude war, ein Anderer, der Christ war, zum Portier bestellt wurde; wir brauchen wohl nicht zu versichern, daß das Glaubensbekenntniß bei dieser Bestellung keine Rolle gespielt hatte. Unrichtig ist daher, daß dieser neue Portier nicht die Wohnung im Souterrain, richtig die Hofwohnung erhalten habe, richtig ist vielmehr, daß er ganz dieselbe Wohnung wie Klinger bezogen hat und daß er erst viel später eine Wohnung im 4. Stock angewiesen erhielt, aber keineswegs aus sanitären Gründen, sondern, weil die Hofwohnung zur Vergrößerung der Lagerräume dringend benöthigt wurde. Wir wollen noch hinzufügen, daß das Ehepaar Klinger ganz gewiß keinen Anlaß hat, gehäsiige Mittheilungen über unseren leitenden Verwaltungsrath, Herrn Carl Colbert zu machen. Es ist dies vielmehr ein Beweis groben Undankes, da Herr Colbert es war, der den Eheleuten Klinger wiederholt in der wohlwollendsten Weise entgegengekommen ist. So peinlich es auch ist, von erwiesenen Wohlthaten zu sprechen, so nruß im Interesse der Wahrheit doch constatirt werden, daß er ihnen erst vor einigen Tagen, als sie ihm mittheilten, daß ihr Geschäft in Floridsdorf Geldmittel beanspruche, mit einem größeren Betrag aus geholfen hat. Wir setzen voraus, daß die geehrte Redaction aus dieser wahrheitsgemäßen Darstellung die Ueberzeugung schöpfen werde, daß die Entlastung des Josef Klinger durchaus nicht auf confeffionelle Gründe zurückzuführen ist, wofür ja umsoweniger irgend eine Erklärung zu finden wäre, als sich unter dem zahlreichen Personal der „Wiener Mode" Angehörige aller Glaubensbekenntniffe in vollkommener Harmonie befinden. Maßgebend für die Entlastung waren einzig und allein Dienstesrücksichten. Wir danken Ihnen im Vorhinein für die Veröffentlichung dieser Richtigstellung und zeichnen hochachtungsvoll Gesellschaft für Graphische Industrie. Die Aera des Deuunciantemhums. Eine goldene Salvator-Medaille dürste bald wieder zu vergeben sein. Wir wiffen wenigstens einen Candidaten für dieselbe, bei besten Namen allen Antisemiten das Herz im Leibe lachen muß, der Verdienste aufzuweisen hat, die in den Augen der antisemitischen Gemeindeväter als geradezu hervorragende erscheinen müssen. Der Name des Candidaten? Es ist nicht, wie die Leser im ersten Augenblicke vermuthen werden, der Weinhauser Skandal- und Hetz-Pfarrer Deckert, an den wir denken, sondern der Herr Dr. Friedrich Ritter von W e n u s ch, städtischer Arzt in Wien. Welches die Verdienste dieses Mannes sind, die ihn reif für die Pfister-Medaille erscheinen lassen? Das ist bald gesagt. Man muß nur die vor wenigen Tagen stattgehabte Verhandlung beim Bezirksgerichte Josefstadt gegen den Augenarzt Dr. Leopold König st ein lesen, welcher sich wegen derUebertretung nach 8 357 St.-G. (Verschulden eines Arztes durch Unwiffenheit) zu verantworten hatte. Das Substrat der Anklage war in Kürze folgendes: Am 13. Mai d. I. erschien über Veranlassung des städtischen Arztes Dr. Friedrich Ritter v. Wenusch im „Deutschen Volksblatt" ein Artikel, worin erzählt wurde, daß Doctor Leopold K ö n i g st e i n den Schuhmachergehilfen Anton Gold ambulatorisch an einem grauen Staar operirt habe; die Folge der Operation, bei der der Arzt durch Verwendung stun'pfer Instrumente dem Patienten große Schmerzen bereitet haben soll, sei der gänzliche Verlust des linken Auges gewesen. Bevor dieser Artikel erschienen war, hatte Gold von Dr. Königstein den Betrag von 300 fl. v e r l a n g t, w i d r i g e n f a l l s er d.ie ganze Angelegenheit in dieOeffentlichkeit bringen werde. Der Arzt erstattete gegen Gold die Erpressungsanzeige. Das Landesgericht fand keine Veranlassung gegen Gold einzuschreiten und trat den Act dem Bezirksgerichte ab zur Verfolgung des Arztes wegen der mißglückten Operation. Man sieht, dem Dr. v. Wenusch ist es zu danken, daß über dem Augenarzt Dr. Leopold K ö n i g ste i n — einen Juden — obwohl er sich in Fachkreisen durch seine Arbeiten den Ruf eines wissenschaftlich tüchtigen Mannes erworben, durch Monate das Damokles-Schwert hing, als ein pflichtvergessener, gewissenloser, unwissender Arzt um Brod und Ehre zu kommen. Dem Dr. Wenusch, dem Urheber der im „Deutschen Bolksblatte" erschienenen Denunciation gegen Dr. Königstein wird Niemand dieses Verdienst streitig machen und der Ausgang der Gerichtsverhandlung hat daran nicht das Geringste geändert. Wenn auch der Richter durch die Begründung seines Urtheiles, daß auf Dr. Königstein auch nicht der Schatten eines Verschuldens laste, ein zermalmendes Verbiet über den antisemitischen Denuncianten Dr. Wenusch fällte, so wird diesem doch kein überzeugter Antisemit die Anerkennung vorenthalten, daß er es gut gemeint hat, daß seine in der leichtfertigsten Weise vorgebrachten Verdächtigung geeignet war, einen jüdischen Arzt zu vernichten. Wer nicht an dem grauen Staar leidet, wer sehen und urtheilen kann, wird nunmehr wohl zugeben, daß Dr. Wenusch alles versucht hat, um in den Augen der Antisemiten würdig der — Salvator-Medaille zu erscheinen. Dieser antisemitische Dr. Wenusch repräsentirt bewußt oder unbewußt die Kampfweise des Antisemitismus überhaupt. Er ist von vornherein voll Mißtrauen gegen den jüdischen Arzt erfüllt, der aus confessionellen Gründen unwissend und pflichtvergessen sein muß. Obwohl dem antisemitischen Arzte in dem Falle der Beruf und die fachmännische Eignung zur Kritik völlig fehlte, besinnt er sich keinen Augenblick, eine fürchterliche Anklage gegen den — jüdischen Collegen zu erheben. Ihn hält weder die Rücksicht auf die Ehre eines Anderen, noch auch die Rücksicht auf die — eigene Ehre von diesem Schritt ab. Ec sagt sich keinen Moment: In welchem Lichte werde ich dastehen, wenn meine Beschuldigung eine übereilte, eine unbegründete ist? Lächerlich! Dem Juden gegenüber existiren solche Scrupel und Bedenken nicht. Der muß vor Allem verdächtigt, gebrandmarkt und vernichtet werden, komme dann, was da kommen mag. Ist das nicht das Um und Alls der antisemitischen Kampfweise überhaupt? Erhebt der Antisemitismus — durch den Mund feiner Wort- und Schriftführer — nicht Tag für Tag ohne jed? andere Begründung als die der Haß und die Verfolgungssucht verleiht, die niederträchtigsten, die böswilligsten Beschuldigungen und Anklagen gegen das Judenthum? Werden da nicht die ältesten Lügen immer wieder aufs neue vorgebracht, obwohl sie tausendmal widerlegt wurden, werden nicht die wahnwitzigsten Verleumdungen aufs neue aufgetischt, auch wenn deren Urheber als schurkische Lügner entlarvt worden sind? Gegen das Judenthum darf eben Alles gewagt werden. Da ist keine Fälschung zu plump, keine Beschuldigung zu absurd, keine Lüge zu albern — sie wirken ja immer. Dr. K ö n i g st e i n ging aus der Gerichtsverhandlung glänzend rehabilitirt hervor. Einer der bedeutendsten Fachmänner Wiens, Hofrath Professor Dr. Fuchs, der als Sachverständiger vernommen wurde, erklärte, daß er nicht anders als der Beschuldigte gehandelt hätte. Ist aber diese Rehabilitirung für Dr. Königstein eine Entschädigung für die erlittenen Kränkungen? Ist sie auch nur eine Gewähr dafür, daß die antisemitische Gehässigkeit durch das mißglückte denunciatorische Attentat des Dr. Wenusch in Zukunft bedächtiger, vorsichtiger auftreten wird? Wir bezweifeln es. Der Herr Dr. v. Wenusch, dieser lebende Beweis für die demoralisirende Wirkung der antisemitischen Gesinnung, schreitet weiter hocherhobenen Hauptes umher, er ist durch keinen Aufschrei der allgemeinen Empörung von seinem Platze weggejagt worden. Auch die Rohling und Deckert haben, trotzdem sie vor dem Richterstuhle der Wissenschaft als Lügner und Ignoranten gebrandmarkt wurden, ungehindert und ungestört ihr Metier der Beschimpfung und Berläumdung des Judenthums fortsetzen dürfen und die Schaar ihrer Jünger wächst fort und fort. In der Aera des Denunciantenthums werden auch

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