Mannheim
Compact Memory

Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1899-10-27 · 43 (27.10.1899) · page 17

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
16 (1899)
Issue
43 (27.10.1899)
Date
1899-10-27
Page
– (sequence 17)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
92% known words query
IRI
…/3020846-3021277-3021321--09312-3033735
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

4 entity mentions

Nr. 43 Dr. Bloch's Wochrnfchrifk. Seite 81? zwischen Christen und Juden hatte entstehen lassen. Mit diesem allgemeinen Satze müßten wir uns begnügen, wenn wir hier z. B. das im Mittelalter viel geglaubte Märchen von der Brunnen- und Quellenvergiftung zu widerlegen hätten. Das Auskommen des auf Christentödtung zu rituellen Zwecken bezüglichen Aberglaubens läßt sich aber in noch anderer Weise, wenn nicht entschuldigen, so doch begreiflich machen. Die große Masse der Christen des Mittelalters wußte vom jüdischen Glauben und von jüdischen Gebräuchen so gut wie nichts. Geheimniß und Zauberei waren damals schier unzertrennliche Begriffe. Blut nun „ist ein ganz besonderer Saft", über dessen Verwendung zu Heilungen u. s. w. während des Alterthums und des Mittelalters, ja auch der Gegenwart (Orient!) sich ein ganzes Buch schreiben ließe Nach alter jüdischer Legende (Midrasch Rabba zu Exod. 2, 23. Thargum Pseudo-Jonathan das.) badete sich der schwer erkrankte Pharao von Egypten, um gesund zu werden, auf den Rath seiner Weisen tägl'ch in dem Blute israelitischer Kinder. Dieser Kleinen und auch der anderen gemordeten Juden gedachte man bei der Osterfeier und wählte deshalb zu den „vier Bechern" (Arba kossoth), welche anl Anfangsabend zu trinken geboten war, gern rothen Wein. Das Unwissende daraus in der That Blutgenuß gemacht haben, bezeugt der polnische Rabbiner David ha-levi ben Samuel (geb. etwa l6uo) in seinem hockgeschätzten Commentare Ture sahab zum Schulchan Arnkh, Orach Chajjim, Cap 472, § 8, und fordert, daß man diesen Gebrauch wegen der Lügen, die an ihn geknüpft worden seien, aufgebe Auch das Nichtkennen des zur Heilung der Beschneidungswunde gebrauchten Drachenblules l) hat zur Bildung der verkehrten Ansicht, daß die Juden des Christeublutes bedürften, Anlaß gegeben Eine ernste Warnung vor dem leichtfertigen Aussprechen so schwerer Anklagen liegt für die Christenheit auch in ihrer eigenen ältesten Geschichte. Die Christen des zweiten und dritten Jahrhunderts haben unter derselben. Beschuldigung schwer gelitten. Justinus Martyr muß in der sogenannten zweiten Apologie Cap. 12 seine Glaubensgenossen also vertheidigen: „Welcher Vergnügungssüchtige oder Unmäßige und am Essen von Menschenfleisch Gefallen Findende hieße wohl den Tod willkommen und böte nicht Alles auf, um unbemerkt und möglichst lange seine gewohnte Lebensweise fortzusetzen? Wenn ihr durch Martern von unseren Sclaven, Frauen imb Kindern einzelne Geständnisse erpreßt, so sind das keine Beweise unserer Schuld. Nicht wir thun das, was uns zur Last gelegt wird, sondern ihr thut es und noch Schlimmeres thut ihr. Darum brauchten wir, wenn wir dergleichen thäten, es gar nicht zu. leugnen. Wir könnten unsere Zusammenkünfte Mysterien des Kronos nennen; wir könnten, wenn wir uns, wie die Rede geht, mit Blut füllten, das für eine Verehrung nach Art der eures Jupiter Latiaris erklären und wären in euren Augen gerechtfertigt." Athenagoras (177) schreibt in seiner an Marcus Aurelius gerichteten Fürbitte für die Christen Cap. 3: „Drei Hauptvorwürfe macht man uns: Gottlosigkeit, thyesteische Mahle und ödipodische Vermischungen .. . Und doch rühren nicht einmal Thiere Thiere derselben Art an" und widerlegt dann diese Vorwürfe ausführlich (den zweiten in Cap. 35. 36). In dem von Eusebius (Kirchengesch. V, 1) erhaltenen Briefe der Christen zu Lyon und Vienne werden dieselben Beschuldigungen erwähnt. Besonders ausführlich wird über das Thema verhandelt in dem Octavius des Minucius Felix (der Heide Caecilius Cap. 9. 30). Vgl. auch Carl Semisch, Justin der Märtyrer, 2. Theil, Breslau 1842. S. 105—113, und Kortholt, De calumniis pagranorum in veteres Chrislianos sparsis, c. 18, p. 157 ff. (Kiel 1668). ') Drachenblut ist das dunkelblutrothe Harz der z. B. in Hinterindien heimischen Palme l'a1nmn8 Draco (Willd.), ferner das kttzroeaii>U8 Draco (L.) in Westindien, ber Dracaena Draco (L.) u. s. w Wir schließen diese Erörterung mit dem beherzigenswerthen Ausspruche Tertullian's (Apologeticum, Cap. VII, Anf.): Dicimur sceleiatissimi de saeramento infanticidii et pabnlo inde.; dicimur tarnen semper nec vos quod tamdiu dicimus eruere curatis. Ergo aut eruite, si creditis, aut nolite credere, qui non eruistis. (Aus: Evangelische Kirchen-Zeitung, 12. Aug. 1882, Nr. 32.) Gutachten über die Beschuldigung der Inden, sich bei ihrem religiösen Ceremoniell des Blutes von Christen zu bedienen. Zu wiederholten Malen ist von Seiten der Christen behauptet worden: Juden hätten Christen lediglich zu dem Zwecke gemordet, um ihr Blut bei ihrem 'eligiösen Rituell zu gebrauchen. Bald sollten Frauen das Blut von Christen zur Erleichterung ihrer Niederkunft verwenden, bald sollte es zur Heilung der Beschneidungswunde dienen, hauptsäch ich aber sollte es bei der am Passahfeste stattfindenden Mahlzeit benicht werden Wenn irgendwie diese schwere Beschuldigung einen Grund hätte, d. h. wenn das jüdische Ceremoniell den Gebrauch von Christenblut bedingte, so müßten sowohl die mosaischen Gesetze, wie die späteren rabbinischen Schriften entweder eine ausdrückliche Vorschrift, oder doch wenigstens eine Andeutung enthalten, allein ich habe den Talmud und die Midraschliteratur daraufhin genau studirt, nirgends aber ist mir eine diesbezügliche Stelle entgegengetreten. Ganz besonders habe ich die Schriften, das Osterceremoniell betreffend, eingesehen, allein ich habe auch hier nichts finden können, was für den angeblichen Gebrauch eine Unterlage böte. Schon das mosaische Gesetz verbietet mit dem größten Nachdrucke allen und jeglichen Blutgenuß. Man vergleiche z B. nur die Stellen Gen. 6, 9; Lev. 17, 12; 24, 17 und man wird sich von der Richtigkeit des Gesagten überzeugen. Talmud und Midrasch, welche die mosaischen Bestimmungen in der Regel erweitern und oft bis ins minutiöseste erörtern, verschärfen noch das Blutgenußverbot Wie verpönt der Genuß des Blutes bei den Juden war, dürfte unter anderen mit großer Klarheit auch aus dem neutestamentlichen Schriftthum erhellen. Als in dem Jahre 50 n. Chr. die Apostel anf einem Convente zu Jerusalem sich versammelten und die Frage ventilirten, ob man den Heiden den Eintritt ins Christenthum unmittelbar zu gestatten habe, oder ob sie zuvor Juden werden müßten, kam man darin überein, daß sie allerdings unmittelbar ins Christenthum ausgenommen werden könnten und sich nicht erst dem Beschneidungsrituell zu unterziehen brauchten, aber sie müßten sich von dem Götzendienste, von der Unzucht, vom Blute und vom Erstickten fernhalten, vgl. Ap.-Gesch. l 5, 29. Man machte somit den ins Christenthum übertretenden Heiden geradezu die Beobachtung der jüdischen Vorschrift betreffend des Blutgenusses zur heiligen Pflicht. Wie groß der Blutekel bei den Juden ist, geht ferner aus dem Verfahren des Schächtens hervor, welches bekanntlich von dem christlichen mehrfach abweicht, dessen eingehende Vorschriften, aber da sie wiederholt aus dem Hebräischen ins Deutsche übersetzt worden sind, von Jedermann nachglesen werden können. Sodann läßt auch die Zubereitung les Fleisches, wenigstens in orthodoxen jüdischen Kreisen die peinliche Observation des Verbotes vom Blutgenuffe erkennen. Das Fleisch muß durch anhaltendes Einwässern und starkes Salzen von allen Blutbestandtheilen, die es nach dem Schächten noch in sich birgt, sorgfältig gereinigt werden. Im Schulchan Arukh, welcher alle auf das öffentliche wie private Leben der Inden beziehende Bestimmungen codificirt enthält, wird sogar verboten, daß das beim Ritzen mit einem Zahnstocher aus dem Zahnfleisch hervorquellende Blut nicht verschluckt werden darf, sondern sorgfältig entfernt werden muß.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.