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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1899-10-27 · 43 (27.10.1899) · page 16

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
16 (1899)
Issue
43 (27.10.1899)
Date
1899-10-27
Page
– (sequence 16)
Language
German
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Seite 816 Dr. Bloch's Wvrlzrnjrlzrifr« Vir. 43 Schuppen darin sind". Auch des Meuschenblutes geschieht daselbst. § 10, Erwähnung. Aber wie! „Wenn Jemandes Zahnfleisch beim Brotessen zu bluten anfängt, muß er das Blut sorgfältig entfernen, damit man nicht, durch den Schein getäuscht, irrig meine, es sei anderes Blut". Auf die immer strenger werdenden Vorschriften über das behufs gründlicher Befreiung von Blut vorzunehmende Wässern und Salzen des zum Essen bestimmten Fleisches, sei hier nur durch Nennung der wichtigsten Autoren hingewiesen: Eleasar ben Jehuda aus Worms (Rokeach, Anfang d. 13. Jahrh.), Ascher ben Jecheil (f 1326) Jakob ben Ascher (f um 134<», Arbaa Turim), Josef Karo. Die Unwahrheit der hier zu widerlegenden Anklage ergibt sich weiter daraus, daß jede Berührung eines Leichnams nach dem Gesetze verunreinigt, s. 4 Mos. 19, 11 ff. 31, 19. Haggai 2, 13; vgl, auch A. v. Sonnenfels, Jüdischer Blutekel, S. lll ff. Das von uns im Vorstehenden auf theoretischem Wege gewonnene Resultat wird durch aufmerksame Betrachtung der zum Beweise des Blutgebrauches angeführten Einzelfälle lediglich bestätigt. Die auftretenden Zeugen sind meistens ebenso boshafte wie unwissende Judenfeinde, auf deren Aussage kein Gewicht zu legen ist. Man denke z. B. an Samuel Friederich Brenz, den Verfasser des Jüdischen abgestreiften Schlangenbalges (zuerst 1614; dann 1680 und in Johann Wiilfer's Thmaca judaiea ad examen revota, Nürnberg 1681. 4°). Was als wirklich bewiesen betrachtet werden darf, ist nur, daß in einer Zeit von mehr als vierzehn Jahrhunderten wiederholeutlich Christen von Juden gemordet worden sind. Die Thatsache hat natürlich mit der jüdischen Religion so wenig zu schaffen, wie die weit zahlreicheren im Mittelalter von Christen, und zwar nicht nur von Privatpersonen,, sondern auch von Obrigkeiten gegen die Juden verübten Blut- und Gewaltthaten der christlichen Religion zur Last zu legen sind. — Wenigsten an Einem der neueren Zeit augehörigen Beispiele mag gezeigt werden, daß sehr oft, nachdem die Beschuldigung der Benntzung von Cheistenblut gegen Juden erhoben worden war, sogar die dech weniger schwere Anklage, daß der Mörder ein Jude gewesen sei, durch die gerichtliche Untersuchung als gänzlich hinfällig erwiesen worden ist. In der Nacht vom 13. zuni 14. Juli 1834 war ein sechsjähriger Christenknabe bei Neuenhoven, Kreis Grevenbroich, Reg.-Bez. Düsseldorf ermordet worden. „Es kamen dabei Umstände zur Entdeckung, welche einen Theil der leichtgläubigen Menge zu dem Jrrwahne verleiteten, daß dem Knaben auf empörende Weise das Blut entzogen worden sei, woraus man nun weit r folgerte, daß dabei nothwendig Juden und jüdischer Fanatismus thätig gewesen sein müßten. ... In Folge der dadurch entstandenen Aufregung und Erbitterung griff in der oben bezeichneten Nacht (20. 21. Julis ein zahlreicher Volkshaufe die Wchnungeu zweier in Neuenhoven wohnenden Juden an und verwüstete sie sammt den darin befindlichen Mobilien und Maaren fast gänzlich, während gleichzeitig zu Bedburdyk die dortige Synagoge erstürmt und ebenfalls ganz zerstört wurde". („Elberfeldcr Zeitung", 26. Juli 1834, Nr. 205). Wenige Tage darauf verkündete ein amtlicher Erlaß der königl. Oberprocuratur zu Düsseldorf vom 26. Juli (Amtsblatt der königl. Reg. zu Düsseldorf, Nr. 48, S. 415 f.): „Die im Kreise Grevenbroich geschehene Ermordung eines Kindes christlicher Eltern hat einen aus der Barbarei längst verflossener Jahrhunderte hervorgegangenen Aberglauben geweckt, und grobe Gewalthätigkeiteu gegen die in der Nähe wohnenden Juden und die Stätte ihrer religiösen Versammlungen veranlaßt. — Die gerichtliche Feststellung des Thatbestandes der Ermordung hat jeden Gedanken an die Wirklichkeit des albernen Märchens vollständig widerlegt, und die Rädelsführer der gegen die Juden gerichteten Angriffe befinden sich iu den Händen der Gerechtigkeit . .". Ueber dieses Ereigniß vergleiche man folgende zwei Broschüren: Binterim fkathol. Pfarrers. Ueber den Gebrauch des Christenblutes bei den Juden, Düsseldorf 1834, 29 pp. 8°; Wiedenfeld fevang. Pastors, Was von der Behauptung: „daß die Juden Christenblut genießen" zu halten sei? Ein Wort der Belehrung und Warnung, Elberfeld 1834, 15 pp. 8°). Daher haben denn auch die Juden von jeher auf das Entschiedenste gegen die Beschuldigung protestirt, daß sie Christen ermordeten, um deren Blut beim Osterfest zu genießen, z. B. Isaak Abravanel (geb. 1437, -f 1508) zu Ezechiel 36, 13; Samuel Usque in seinem 1563 gedruckten portugiesischen Werke: „Tröstungen für die Unterdrückungen Israels" (Consolagam u. s. w.; s. Wolf, Bibl. Hebr. III. p. 1071—1075); Jehuda Karmi (De charitate, Amsterdam 1643, s. Wolf II. p. 1131—1135); Manasse ben Israel in den Yindicae Judaeorum (zuerst London 1656, 4°; daun in dem Sammelwerk Phönix, London 1708; deutsch in Christian Wilh. Dohm's „Ueber die bürgerliche Verbesserung der Juden", Bd. I, Berlin und Stettin 1781); Isaak Cantarini, Vindex sanguinis, Amsterdam 1680 (s. Steinschneider Cat. Bodl. Nr. 5327); L. Zuuz, Damaskus, ein Wort zur Abwehr (1840, zuletzt: Gesammelte Schriften II, p. 160—170). Aus der Zahl der Proselyten nennen wir Aloysius von Sonnenfels (Jüdischer Blut-Ekel, oder das von Gebrauch des unschuldigen Christenbluts angeklagte, untersuchte und unschuldig-befundene Judenthum, aus Trieb der Wahrheit an Tag gegeben. Wien 1753, 161 S. kl. 8", lateinisch und deutsch, lat. Titel: Judaiea sanguinis nausea), den Warschauer Censor I. Tugendhold (Der alte Wahn vom Blutgebrauch . . . Ans dem Polnischen von I. Tugendhold treu übersetzt, Berlin 1858), den Missionär I. H. R. Biesenthal (Ueber den Ursprung der wider die Juden erhobenen Beschuldigung, bei der Feier ihrer Ostern sich des Blutes zu bedienen, nebst kurzer Darstellung - des jüdischen Rituals in Beziehung auf den Genuß des Blutes. Historisch-kritischer Versuch von Dr. Karl Ignaz Corve (Pseudonyms, Berlin 1840) und den Petersburger Professor D. A. Chwolson (in einer russischen Schrift: „Ueber einige mittelalterliche Beschuldigungen gegen die Juden", St. Ptrsb. 1861, 216 S. gr. 8°). Auch nicht wenige geborene Christen haben die in Rede steh nde Behauptung für unwahr erklärt. Um diesen Aufsatz nicht zu sehr auszudehnen, nenne ich nnr zwei: Luther und Joh Christoph Wagenseil. Unser Reformator schreibt (in: „daß Jesus Christus ein geborner Jude"; Werke, ed. Walch XX, p. 2265): „Aber nun wir sie nur mit Gewalt treiben und gehen mit Lügentheidungen um, geben ihnen Schuld, sie müssen Christenblut haben, daß sie nicht stinken, und weis; nicht, was des Narrenwerks mehr ist, daß man sie gleich für Hunde hält; was sollten wir guts an ihnen schaffen?" Und Wagenseil, der gründliche Kenner jüdischer Schriften und Sitten, welcher mehrere von Juden gegen das Christenthum verfaßte Werke unter dem Titel: Tela ignea' satanae (Altdorf 1681) veröffentlicht hat, also nicht der Parteilichkeit zu Gunsten der Juden geziehen werden kann, hat der Widerlegung der jetzt wieder sich erhebenden Anklage ein besonderes Werk gewidmet, dessen Titel lautet: ..der denen Juden fälschlich beigemessene Gebrauch des Christen- Bluts, das ist unwidersprechliche Widerlegung der entsetzlichen Unwahrheit, daß die Juden zu ihrer Bedürsniß Christen- Blut haben müssen, welche so viel tausend dieser unschuldigen Leute um Hab, Gut, Leib und Leben gebracht" (in: „Hoffnung der Erlösung Israelis", editio eltera, Nürnberg und Altorf 1707, 4°, Anhang P. 45—130). Aber woher denn, so höre ich den geneigten Leser fragen, die Beschuldigung? Muß nicht, wo Rauch ist, auch ein Feuer sein? Der wahre Grund für diese wie für gar manche andere gegen die Juden gerichtete Beschuldigung liegt in der tiefen Kluft, welche die aus verschiedenen, hier nicht zu erörternden Ursachen hervorgegangene Abneigung

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