Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 16 (1899)
- Issue
- 43 (27.10.1899)
- Date
- 1899-10-27
- Page
- – (sequence 14)
- Language
- German
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Leite 814 Dr. Bloch's Wochrnschrifl. Nr. 43 Geschichte des Christenthums an den Tag gelegt hatte, und demselben auch, wie am Pnrimfest, so auch am Osterfest in Verwünschungen, insbesondere in dem beim Einschänken des vierten Osterweinbechers gesprochenen Fluchgebet: „Schütte aus Deinen Zorn über die Heiden, die Dich nicht kennen, und über die Königreiche, die Deinen Namen nicht anrufen" u. s. w., Luft machte. Aber selbst wenn dieser Fanatismus der grausam Verfolgten in einzelnen Fällen von Verwünschungen zn Thaten fortgeschritten sein sollte — wofür aber die durch die Folter erpreßten Geständnisse in den Augen keines Verständigen ein Beweis sein können — so sind das nur jedenfalls Verirrungen einzelner gewesen, die dem Judeuthum ebensowenig zugerechnet werden können als das Christenthum für die Blutthaten der Inquisition verantwortlich zu machen ist. — Auch daß jüdischer Aberglaube Menschenblut zu zauberischen Heilzwecken verwendet habe, ist nicht glaubhaft. Denn der im Mittelalter allerdings verbreitete Aberglaube an den heilkräftigen Zauber, des Menschenbluts hat seine Wurzel nicht im Judenthum, sondern in den Menschenopfern des Heideuthums. Von einem jüdischen Gebrauch des menschlichen Bluts „zu rituellen Zwecken" vollends konnten nur solche reden, welche entweder selbst mit dem jüdischen Ritus unbekannt waren, oder auf die Unbekainrtschaft anderer mit demselben rechneten. Denn weder in dem altisraelitischen Gesetzbuch, das auch zu unser» heiligen Schriften gehört, noch in dem jüdischen Talmud, noch in späteren Aufzeichnungen der traditionellen Gebräuche des Synagogencultus findet sich ein auch nur scheinbarer Anhalt für eine solche Anklage, wohl aber eine Menge von Satzungen, welche dem Juden den Genuß des thierischen und noch viel mehr des menschlichen Blutes zum Greuel und Abscheu, und jede rituelle Verwendung des letzteren schlechterdings unmöglich machten. Ganz dieselbe Anklage ist übrigens in den Christenverfolgungen des 2. und 3. Jahrhunderts von heidnischem Fanatismus gegen die Christen erhoben worden, und wie in diesem Falle, so war sie auch in ihrer Anwendung auf die Juden eine Waffe der Lüge, die aus der mittelalterigen Rüstkammer des Judenhasses wieder hervorzuholen jeder sich schämen sollte. Halle a. S., den 1. August 1882. D. Ed. Riehm Professor der evangelischen Theologie. Herr Professor Dr. K a r l Siegfried in Jena, in einem Briefe an den Rabbiner von Vürpalota, Herrn A. Singer: „Daß aber die Beschuldigung: „die Juden gebrauchten Christenblut," nichts anderes als eine E r f in dun g der Bosheit ist, w e l ch e vo n der Dummheit geglaubt wird: das kann ein Jeder, der nur Lust hat, die Bibel aufzuschlagen, erkennen, denn nichts ist den Juden in den fünf Büchern Mose schärfer untersagt, als der Genuß von Blut (1 Mose 9, 4; 3 Mose 7, 26, 27; 5 Mose 12, 16 u. a.). So oft daher auch von dem R e l i g i o n s- und Racenhaß diese Anklage vorgebracht worden ist, in keinem einzigen Falle hat sie erwiesen werden können: ja d i e g r i m m i gst e n Polemiker gegen das I u d e n t h u m haben, sobald sie eben e i n i g e r m a ß e n K e n n e r jüdischer Gebräuche waren, diese Anklage fallen lassen, oder wie SB agenf eil a u sdrücklich ihre Unhaltbarkeit anerkannt. Wo also dergleichen ausgebracht wird, ist es ein Zeichen von Verworfenheit und Dummheit zugleich und eine Schmach für christliche Völker, wenn sie ein solches Treiben bei sich aufkommen lassen, und für christliche Zeitungen, wenn sie dem wohlgefällig zuschauen oder hinter frömnielnden Phrasen ihren Kainsgeist verbergen." Königsberg, den 11. November 1882. Aufgefordert in den Verhandlungen über die Frage, ob das Judenthum zu rituellen Zwecken Christenblut gebrauche, ein Zeugniß abzugeben, will ich in der Kürze mir dieses hier erklären, daß diese Sache bei allen Kundigen längst abgethan und weiterer Erwägung und Nachweisuug nicht werth erscheint. Die böswillige Beschuldigung, Menschenblut bei gottesdienstlichen Riten anzuwenden, ist im Laufe der Jahrhunderte gegen verschiedene Religionsparteien, im Alterthume gegen Christen und christliche Ketzer, weiterhin und zwar mit besonderer Zähigkeit des Hasses wieder und wieder gegen Juden grundlos erhoben worden, nur um mit besonders wirksamem Stachel das in Unwissenheit und Aberglauben befangene niedere Volk gegen Schuldlose aufzureizen. Allein von der zunehmenden Bildung und religiösen Erziehung des Volkes läßt sich die Verbreitung der Erkenntnis; erwarten, daß eine Religionsgesellschaft, der es ausdrücklich und nachdrücklich verboten ist, Menschenblut zu vergießen und überhaupt Blut zu genießen, auch den Vorwurf nicht verdient, daß sie Christenblut zu ihren religiösen Festen und rituellen Zwecken brauche und verwende. Dr. S o m m e r ord. Professor der Alttestamentlichen Schriftwissenschaften. Herrn Leopold L i p s ch i tz Oberrabbiner derzeit Hier. Wer behauptet, daß die Juden sich zu ritualen Zwecken des Menschenblntes bedienen, beweist damit seine vollständige Unkenntnis; der Geschichte und des Charakters der jüdischen Religion. Der Ausgang der Untersuchung in der Tisza-Eßlarer Affaire mag sein, welcher er will - so viel steht von vornherein fest, daß derselbe weder gegen die jüdische Religion, noch gegen den jüdischen Volkscharakter wird verwendet werden dürfen. Thaten wie die, welche dem dortigen Schächter- Schuld gegeben wird, sind dem letzter» fremd und werden von der ersteren verabscheut. Gießen, 10. October 1882. Dr. theol. Bernhard Stade ordentl. Professor. Die „Ostdeutsche Volkszeitung"zvom 19. October 1899 veröffentlicht einen Brief des Herrn Professors der Theologie, Dr. Bernhard Stade, ehemaligen Rectors der Universität Gießen, des berühmten Verfassers der „Geschichte des Volkes Israel", an den Rabbiner Dr. Beermann in Insterburg, der gerade in dieser Zeit des Poliraer Mordproeesses ein allgemeines Interesse beanspruchen darf. Der Brief lautet: „Sr. Ehrw. Herrn Rabbiner Dr. Beermann, Insterburg. Sehr geehrter Herr Doctor! Meine Meinung über die Blutbeschuldigung habe ich bereits aus Anlaß des Tisza-Eszlarer Processes traurigen Angedenkens aufs Unzweideutigste geäußert. Da sie sich in den damals gedruckten Urtheilen findet, so ist eigentlich keine Ursache, darauf zurückzukonnnen. Da man aber leider gerade Selbstverständliches zuweilen nicht oft genug sagen kann, so will ich Ihnen Ihre Bitte nicht abschlagen. Ich habe begreiflicherweise ke'm Urtheil darüber, wer den Mord, um den es sich im Polnaer Proceß gehandelt hat, begangen hat. Selbstverständlich ist weiter die Möglichkeit, daß ein Jude mordet oder in a b e r g l ä u b i s ch e n Zwecken Blut vergießt, vorhanden, wie ja die gleiche Möglichkeit auch beiChristen vorliegt. Sollte das aber von einem Juden geschehen sein, so hat es der Betreffende