Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 16 (1899)
- Issue
- 43 (27.10.1899)
- Date
- 1899-10-27
- Page
- – (sequence 13)
- Language
- German
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Sir. 43 Dr. Bloch's Wochenschrifl. Seite 813 kais. Akademie der Miss, phil-historischeClasse 37, Bd. 35 in meiner Abhandlung „Astarte". Diese weist entschieden jene Beschuldigung zurück mit den Worten: „Eine in das Gebiet der Märchen gehörige gehässige Beschuldigung möchte freilich gerne wegen dieses alten Cultus (des Bestreichens der Thüren mit dem Blute des Passahlamms) dem heutigen Judenthum die Nothwendigkeit von Meuschenblut oder besser Ch'istenblut (!!!) zum Osterfeste andichten. Vor allem aber sollte es den Theologen darum zu thun sein, die infame Beschuldigung nach Kräften zu wiederlegen, um nicht den Schein der Nichtkenntniß des mosaischen Gesetzes, wenn auch nur nach der lateinischen Uebersetzung, der Vulgata, auf sich zu laden. Es dürste bei dieser Gelegenheit nicht am Unrechten Platze sein, an einen Gewährsmann zu erinnern, dessen Autorität kaum Jemand in Zweifel zu ziehen vermöchte. Gar vielen unserer Zeitgenossen wird noch das eclatante Dementi erinnerlich sein, das der Domprediger Joh. Eni. Veit, bekanntlich ein geborener Jude, von der Kanzel herab, das Crucifix in der Hand, dem erbärmlichen Märchen vom Christenblut in der jüdischen Osternacht entgegenstellte. Ist dieses Zeuguiß eines katholischen Dompredigers, der im jüdischen Ritus ausgewachsen, kein vollgiltiges? Man bedenke doch nur, daß das Judenthum eine staatlich anerkannte Religion ist, daß aber der Staat einen Glauben, der seine Bekenner gar zu Mord (!) verleiten würde, nie und nimmer dulden könnte. Ich will mich hier auf den Beweis nicht einlassen, daß das Neue Testament in solchem Grade mit dem talmudischen Schriftthume verknüpft ist, daß es ohne Talmud gar nicht g ündlich verstanden werden kann, ich gebe nur zu erwägen, daß Christus, der doch als Jude seine Religion durch und durch kannte, so sehr er auch gegen sie polemisirte, nie eine Aeußerung gethan hat, welche einen Vorwurf, wie der des Bedarfes von Meuschenblut zu rituellen Zwecken ist, schließen lassen könnte. Es ist aber auch geradezu undenkbar, daß eine von Gott geoffen barte Religion — und als solche gilt der im Kanon des alten Bundes niedergelegte Glaube Juden und Christen — so Hütte entarten können, daß sie sogar nach Christenblut (!) lechzte. So kann eine Gottestochter nie und nimmer entarten. Jener Vorwurf ist ein so gräßlicher, daß es den Bekennern der mosaischen Religion nicht zu verargen ist, wenn sie zum Schutze ihres arg verleumdeten Glaubens, an christliche Mitbürger, die das Judenthum kennen, appelliren. Und diese werden so hoffe ich, beweisen, daß der Name „Religion der Liebe" kein eitler ist. Da nun jene Frage abermals und zwar in Ungarn acut geworden ist, nehme ich keinen Anstand, hiermit ö f f e n tlich und feierlich auf Ehre und Gewissen zu erklären, daß ein Mord zu rituellen Zweckendem Judeuthum ebenso fremd ist wie dem C h r i st e n t h u m, Verbrechen von Individuen jüdischer Confession begangen, mögen sie welches Motiv immer zum Ausgangspunkte haben, können unmöglich mit der religiösen Anschauung der Confession in Verbindung gebracht werden. Mag daher die samo'e Affaire zu Tisza-Eszlar welche Lösung immer finden, die jüdische Religion ist ganz u n s ch u l d i g d a r a n und wendet sich mit Abscheu von einer solchen Verirrung ab. Ich bin zwar Katholik von Geburt, habe mich aber schon am Gymnasium mit der hebräischen Sprache und Literatur, später auch mit talmudischem und rabbinischem Schriftthum befaßt, uud nicht nur sehr viel mit Juden verkehrt, sondern auch in jüdischen Familien als Lehrer und Erzieher fungirt, so daß ich hoffen darf, es werde mir diese Erklärung nicht als Unbescheidenheit ausgelegt werden. Möge sie bei Christen eine wohlwollende Aufnahme finden, und zu Christi würdiger Toleranz gegen die Juden-ihr Scherflein beitragen! Oktober 1882. Dr. Alois Müller k. k. Universitäts-Bibliothekar in Graz. Erklär u n g. Der Unterzeichnete bestätigt auf seine Ehre und sein Gewissen, daß die im Mittelalter und in der Neuzeit vielfach colportirte Angabe „von den Juden werde Christenblut zu rituellen Zwecken verwendet" eine auf der lächerlichsten Unwissenheit und diabolischer Bosheit beruhende Fabel ist. Der Unterzeichnete ist fest überzeugt, daß, wenn die Ermordung eines christlichen Knaben oder Mädchens durch einen Juden juridisch nachgewiesen werden fcntit, dem Morde unzweifelhaft ein gemeines Verbrechen (Päderastie, Nothzucht oder dergl.) zu Grunde liegt und daß dieses Verbrechen dann dem einzelnen Individuum als solchem zur Last fällt, nimmermehr aber einer Gemeinde, noch weniger einer religiösen Corporation imputirt werden kann. Wien, 29. September 1882. Dr. Friedrich Müller o. ö. Professor an der Wiener Universität. Herrn Leopold Lipschitz Oberrabbiner z. Z. in Budapest (Ungarn). Es ist traurig, daß immer noch Veranlassung ist, die von der Bosheit und Unwissenheit gegen die Juden erhobene Anklage, daß dieselben zu irgend einer religiösen Feierlichkeit Menschen- resp. Christenblut gebrauchen, ernsthaft zurückzuweisen. Die Anklage ist aber ganz grundlos; ja solche Gräuel sind allen Grundsätzen des Judenthums durchaus zuwider. Juden, die so etwas begangen Hütten, müßten imbedingt aus der religiösen Gemeinschaft des Judenthums ausgeschlossen werden. Tie, welche solche Märchen glauben und nachsprechen, sollteil wissen, daß solche Vorwürfe von heimlichen Menschenopfern, ritueller Verordnimg von Menschenblut, und anderer Scheußlichkeit im Orient von Alters her wiederholt ganz verschiedenen Religionsparteien geworden sind; religiöser Haß und falsche Auslegung mysteriöser Bräuche haben dies bewirkt. Auch über andere christliche Secten ist dergleichen von anderen Christen behauptet worden, imb an den heil. Schriften der Mandäer (Johannes-Christen) ließe sich eine schaudervolle Darstellung der Dinge geben, welche die Christen überhaupt zur Feier des heil. Abendmahls gebrauchten. Wer behauptet, die Juden verwendeten zu irgend einer Feierlichkeit Meuschenblut, der steht auf dem Standpunkt des rohesten orientalischen Religionshasses und Aberglaubens. Dr. Th. Nöldecke Ord. Professor an der Kaiser-Wilhelm-llmversität Straßburg. Herrenalb im Schwarzwald, den 10. August 1882. Erklärung. In Folge des in Tisza-Eszlar an einem christlichen Mädchen anscheinend begangenen, aber bisher nicht erwiesenen Mordes ist die im Mittelalter häufig erhobene Anklage gegen die Juden, daß sie „zu rituellen Zwecken" das Blut von Christenkindern gebrauchten, in unfern Tagen wieder laut geworden. Diese Anklage war jederzeit nur eine häßliche Ausgeburt des Fanatismus und der Unwissenheit. Insbesondere gilt das von dem Vorgeben, daß Christenblut zur Bereitung des jüdischen Osterbrots gebraucht und in den Osterwein gemengt werde. Daß eine so gräßliche Anklage überhaupt erhoben und geglaubt werden konnte, begreift sich nur daraus, daß die grausam unterdrückte und verfolgte Judeuschaft dem die Gebote Christi verleugnenden Hasse und Fanatismus christlicher Völker allerdings auch seinerseits den alten religiös-nationalen Fanatismus entgegengesetzt hat, welche sie in den Anfängen der