Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 16 (1899)
- Issue
- 43 (27.10.1899)
- Date
- 1899-10-27
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
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Sette 810 Dr. Blvch's WoisieniUicift- -Nr. 48 Solches Mut heißt „Blut der Riederzwingnng" (dam tebusah). Zwar sind die gesetzlichen Consequeuzen bei der nichtisraelitischen Leiche weniger streng als bei der israelitischen (Jebamoth 61a) und zwar wirft das Nationalitätsprincip auch in das auf das Verhältniß des Menschen zum Menschen bezügliche Verbot (Gen. IX, 6) einen Schatten (Sanhedrin 72 b), aber der den Kannibalismus überbietende Gedanke, daß gojisches Blut ein wohlschmeckender religiöser Genuß, eine exquisite weihende Würze sei, ist zu schauderhaft und unsinnig, um in Hirn oder Herz eines Talmudlehrers zu kommen. Die heilige Schrift enthält einige kriegerische Stellen, nach denen Israel Feindesblut trinkt Num XXIII, 24. Sach IX, 15, aber was so kannibalisch lautet, gilt dem Talmud als Bild (KerithoÜi 22a) und die Targumim beseitigen es, indem sie Blut als symbolische Bezeichnung von Hab und Gut übersetzen. Auch mit dem rothen Wein der vier Passah-Becher mag der eine diesen, der andere jenen symbolischen Sinn verbinden, aber der Wein darf auch weiß sein, und da, wo der palästinische Talmud die Verpflichtung, rothen Wein zu nehmen, ausspricht (Pesachim X, 1 und anderwärts), begründet er sie aus Spr. XXIII, 31, also daraus, daß rother Wein einen lustigeren Anblick gewährt. Allerdings läßt sich mit dem Roth die Erinnerung an die über Aegypten ergangenen blutigen Strafgerichte verbinden und entsprechend dem Passahrufe „Schütte deinen Zorn auf die Heiden, die dich nicht kennen", auch der Gedanke an blutige Abstrafung gegenwärtiger und künftiger Feinde Israels — ich habe stdvch keinen Beleg dafür, daß das wirklich geschieht — aber die Vorstellung, daß der Passahwein durch beigemischtes gojisches Blut religiös wohlschmeckender und zweckdienlicher werde, ist von talmudischem und überhaupt jüdischem Standpunkt der haarsträubendste Unsinn. „Es kommt die Zeit—lautet das Wort Jesn,Joh XIII, 2 -- wo, wer euch tödtet, wird meinen, er thut Gott einen Dienst daran". Solche Ausbrüche des Fanatismus gegen vermeintlich von der Religion der Väter Abgefallene kommen auch jetzt noch vor. Aber die Verwendung feindlichen Blutes zu religiösem Genüsse ist eine Erfindung judenfr< sterischen Hasses. Der Talmud enthält manche abstoßend schroffe Rechtssätze über Götzendiener und Abtrünnige, manche nationalstolze, racheschnaubende Stimmnngsworte, aber auch das Humanitätspriucip kündigt sich an und arbeitet sich hindurch, und der im mosaischen Gesetze wurzelnde Rigorismus des talmudischen Rechts bleibt doch himmelweit verschieden von der Religion jener Völker, welche, wie die eben deshalb der Vertilgung geweihten Kananiter, der Gottheit zu Ehren Menschen schlachten. Feindesblnt in Wein zn trinken — ein Jude müßte zu einem Karaiben verwildert sein und zugleich sich mehr als ein Fidschi-Insulaner gegen Civilisation verstockt haben, um einen solchen Gedanken zu fassen und auszusühren. Selbst mit dem Wasser, in welchem Beschneidungsblut aufgefangen, wie mit Weihwasser das Gesicht anzufeuchten entschließt man sich kaum, außer wenn es mit aromatischen Spirituosen versetzt ist. Die Frage aber, ob Beschneidungsblut einem spirituosen Getränk beigemischt werden dürfe, ist so albern, daß sie gar nicht gestellt wird. Und nun gar Feindesblut, Christenblut!! — Was aber die ungesäuerten Brote des Osterfestes betrifft, so bestehen sie aus Weizenmehl, welches in peinlichster Weise aus aller Beziehung zu Gesäuertem isolirt worden ist und mit reinem und noch eigens durchgeseihetem Quellwasser angefeuchtet wird, um geknetet werden zu können. Mischung des Teiges mit Blut eines Todten würde Zubereitung und Genuß zu einer die Ausrottung verwirkenden Sünde machen, aber auch schon die Möglichkeit eines solchen Frevels liegt außerhalb des talmudischen Vorstellungskreises. Es ist nach talmudischer Lehre verboten, Brot zu essen, auf welchem Fleisch geschnitten worden ist, weil sich Blut dem Brot mitgetheilt haben könnte, und es ist verboten, Fische und Geflügel, die mit einander eingesalzen sind, zu essen, weil Blut des Geflügels in die Fische eingedrungen sein könnte (Chullin 112 d). Das Brot wird erst eßbar, wenn das Fleisch seine rothe Farbe verloren, wenn es bis zum Aufsteigen des Fettdampfes gebraten, wenn das Flüssige, was heranskommt, reiner „Fleischwein" d. i. Fleifchsaft ist (ebend. 112a). So groß ist die Scheu vor dem Blute. Wirft man ein, daß es sich hier um Thierblut, nicht um Menschenblut handelt, so ist vorerst znzugeben, daß allerdings vom talmudischen Gesichtspunkt aus das Schlucken von Thierblut weit verdammlichcr ist als das Schlucken von Menschenblut. Ten Grund dafür hat Wessely in dem Mendelssohn'schen Commentare zu Lev. XVII, 14 angegeben. Weil das Blut Erscheinungsform und Bildungsstofs und Vehikel der Se-le ist, fürchtet man Verrohung der Menschenseele, wenn sie sich durch Genuß des Thierblutes in nächstmöglichen Contact mit'der Thierseele setzt. Ich halte diese Auffassung des Motivs des Thierblutverbots nicht für richtig; das Motiv scheint mir vielmehr in dem Respect zu liegen, welcher auch der Thierseele als dem Product und gleichsam der Emanation des allbelebenden Lebens Gottes geschuldet wird. Von da ergibt sich der Schluß a minori ad masiw, daß, wenn schonThierblnt, um so viel mehr Menschenblut in den eigenen Körper auszunehmen verboten ist. Der Talmud aber geht von dem gleichen göttlichen Adel aller Menschenseelen, ans ihren Ursprung gesehen, aus und uriheilt demgemäß, daß Jnsichaufnahme vou Menschenblut nicht gleicherweise wie das von Thierblut das Strafgericht der Ausrottung ver > irkt. . Sie ist ein sühnbares pee-atum veniale Aber ein Vergehen ist sie doch, und welch ein Vergehen nun gar, wenn es Blut solcher ist, in deren Verhältniß zum Israeliten die gleiche Gottesverwandschaft gegen die tiefe Kluft des Gegensatzes in den Hinte grund tritt! Die christliche Bevölkerung einer russischen Ortschaft hatte einen leichtgläubiger, ungebildeten russischen Inden eingeredet, der Rabbi sei im Besitz von Blnt. Christenblut nämlich, mittelst dessen er große Dinge ausrichten könne. Der Idiot ging in die Falle, nahte dem Rabbi als ein demüthiger Supplicant und gefragt, was er wolle, flüsterte er in schüchterner, geheimnißthuerischer Weise: „Ein bisle Blut!" Der Rabbi aber, die Arglist durchschauend, holte die Thora herbei und schwur bei dem lebendigen Gotte, daß er kein solches Blut besitze und nicht besitzen wolle und daß das Judenthnm rein sei von der ihm angedichteten Blutschuld. Eben diesen Schwur hat im Jahre 1840 Emanuel Veith auf der Kanzel seiner Wiener Kirche mit erhobenem Crucifixe geleistet, und ich selbst bezeichnete.l84l vor einer großen Versammlung in der Waisenhauskirche zu Dresden die Blutanklage als eine unchristliche frevle Lüge. Je mehr ich den Frieden zwischen Synagoge und Kirche herbeisehne, desto entrüsteter verurtheile ich allen Judenhaß, welcher die Wahrheit in Ungerechtigkeit aufhält. Leipzig, den 1. September 1882. Berlin W., Schill-Straße 11 a, 4. Nov. 1882. Geehrter Herr! Ihr Schreiben sammt Beilage in Angelegenheit der traurigen Judenverfolgungen, die jetzt in Ungarn an der Tagesordnung sind, ist mir zugekommen und danke ich verbindlichst dafür. Ich brauche wohl nicht zu versichern, daß ich das fanatische Treiben gewisser Zeloten, welches in Deutschland, Rußland und Oesterreich-Ungarn seit Jahren im Schwange geht, aufs äußerste verabscheue, und dringend wünsche, daß wie in Deutschland und Rußland, so endlich auch in Ungarn die Regierung ihre Pflicht thun möge. Pagegen kann ich