Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 16 (1899)
- Issue
- 43 (27.10.1899)
- Date
- 1899-10-27
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
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Nr. 48 Dr. Vlach's Wochenschrift. Seite 809 seinem Träger die Pflicht auferlegt, seinen Nächsten zu lieben wie sich selbst, und dessen Träger sich bewußt sein sollten, daß die Fundamentalsätze der christlichen Moral, die zehn Gebote, aus dem Judenthum herstammen und daß der Stifter der christlichen Religion seiner menschlichen Natur nach aus dem jüdischen Volke hervorging und selbst der Samaritin bezeugte: „das Heil kommt von den Juden" Joh. 4, 22. Deshalb warnt ja auch der Apostel Paulus die Christen zu Rom „nicht stolz zu thun gegen die Juden, die auch vom Standpunkte des Christenthums noch an den Verheißungen Gottes Theil haben" Röm. 11, 18 ff. Ich ermächtige Sie von dieser Zuschrift den Ihnen paffenden Gebrauch zu machen. Dr. Joseph Hubert R e i n k e n s, katholischer Bischof. Herrn Leopold Lipschitz Oberrabbiner zu Abany Szanto derzeit Budapest. Professor M. Baumgarteu in Rostock. Hochgeehrter Herr Oberrabbiner! Sehr gern bin ich bereit, über die Angelegenheit, welche Sie und Ihre Genossen so sehr bewegt, soweit ich darüber ein Urtheil geben kann, meine Menrung offen auszusprechen. Ich bedauere und beklage in dem Judenhaß, wie derselbe in jüngster Zeit in Rußland, Preußen und Ungarn hervorgetreten ist, einen offenbaren Schandfleck der heutigen Christenheit. Dieses unheimliche Feuer eines leidenschaftlichen Judenhasses hat meines Erachtens den großen in Ungarn spielenden Proceß zu einer brennenden Frage der gesammten Culturwelt gemacht. Was nun die vermeintliche neue Entdeckung des Professors Rohling anbelangt, so ist, um darüber ein entscheidendes Urtheil fällen zu können, die Specialität jüdischer Gelehrsamkeit erforderlich, auf welche ich keinen Anspruch machen darf. In dieser Beziehung erlaube ich mir Sie an meinen Freund Franz Delitzsch in Leipzig zu verweisen, derselbe hat schon früher mit Professor Rohling eine Lanze gebrochen. Ich kenne den Professor Rohling als einen fanatischen Papisten. In seinem Buch: Der Antichrist und das Ende der Welt, 1875, hat er über den Protestantismus folgendes Urtheil gefällt: „Wohin der Protestantismus seinen Fuß stellt, verdorrt das Gras, geistige Leere, Verwilderung der Sitte, schauerliche Trostlosigkeit des Herzens sind seine Früchte, ein Protestant der nach Luthers Lehren lebt, ist ein Ungeheuer. Vandalismus und Protestantismus sind identische Begriffe." Nach einem so entsetzlichen Urtheil über den Protestantismus halte ich den Mann für fähig, auch dem Judenthum das Allerärgste anzudicyten und nachzusagen. Schließlich will ich noch bemerken, daß Luther, obwohl er in seinen letzten Tagen durch schlechte Erfahrungen an Juden leidenschaftlich gegen die Juden erregt war, im Jahre 1523 unter anderen schweren Vorwürfen die er der Christenheit in ihrem Verhältniß zu den Juden macht, auch folgendes Geständniß ausspricht: „Wir treiben den Juden mit Gerede und gehen mit Lüaenvertheidigungen um und geben ihnen Schuld, sie müssen Christenblut haben." Hochachtungsvoll ergebenst: M. B a u m g a r t e n, Dr. u. Prof. d. Theologie. Rostock, 9. Juli 1883. Läßt sich dieAn sicht, daßdieJude n Christ e nb lut zu rituellemZweckeverwenden, irgendwie aus dem Talmud begründen? RechtsMachten von Professor Dr. theol. Franz Delitzsch. Man hat mich um Beantwortung obiger Frage angegangen, weil ich in dem Rufe stehe, ein gründlicher Kenner des Talmud zu sein. Unter den christlichen Gelehrten bin ich wenigstens derjenige, welcher fast ein halbes Jahrhundert und also länger als kaum irgend ein anderer sich mit dem Studium des Talmud befaßt hat. Man setzt also nicht ohne Berechtigung voraus, daß ich vor anderen competent sei, jene Frage zu beantworten. Die Antwort kann nicht anders als verneinend und zwar absolut verneinend ausfallen. Die fragliche Ansicht läßt sich in keiner Weise aus dem Talmud begründen. Weder ein Erklärnngsgrund noch ein Anknüpfungspunkt dafür läßt sich im Talmud entdecken. Da sie ohne Wurzel im Talmud ist, so läßt sich schon von vornherein anuehmen, daß sich auch in der nachtalmudischen Literatur keine Bestätigung erspähen lassen werde. Ich werde mich aber gemäß der Fragestellung darauf beschränken, die Nichtigkeit der Anklage aus dem Talmud selbst zu beweisen. Die Juden sollen, wie man sagt, Menschenblut und zwar Christenblut in ihre ungesäuerten Osterbrote und ihren Osterwein mischen — ich kann versichern, daß auch der extremste Talmudjude noch Mensch genug ist, um schon den Gedanken an die Wirklichkeit des Vorgeworsenen schauderregend zu finden, und daß er ihn eben auf Grund des traditionellen Gesetzes Perhorresciren muß. Zwar ist Menschenblut nach talnmdischem Rechte nicht in gleicher Weise verpönt wie das Blut warmblütiger Thiere (Vierfüßler und Vögel), in welchem ihr Leben verströmt. Auf den Genuß solchen Blutes, wenn auch nur im Betrag einer Olive, ist die Strafe der Ausrottung durch Gottes Gericht gesetzt, während dem Körper entflossenes reines Menschenblut oder, wie die Terminologie des traditionellen Gesetzes sich ausdrückt, Zweifüßlerblut zwar verboten ist, aber ohne mit der Strafe der Ausrottung bedroht zu sein; in gewissen Fällen ist sogar nur die Enthaltung empfohlen (Loritbotb 20a, 22a). Beißt einer Brot und es tropft etwas seines Blutes darauf, so hat er es abzukratzen, nicht als ob es an sich Sünde wäre es mitzuessen, sondern weil es scheinen könnte, daß er verbotenes Blut genieße; blutet ihm aber sein Zahnfleisch, so ist ihm unverwehrt, das Blut hinunter zu schlucken (ebend. 21b); der Fall dagegen, daß einer vorsätzlich Menschenblut, etwa beim Aderlaß ausströmendes oder auch nur zu Anfang oder zu Ende austropfendes genösse, liegt außerhalb des Bereiches der Betrachtung (Sandtzärio 59a) und nun gar der Gedanke, daß jemand einen Menschen schlachte, um sein Blut abzuzapfen und zu genießen, kommt keinem Talmudlehrer in den Sinn, obgleich die talmudische Denkweise in Aufstellung abftracter Möglichkeiten das Aeußerste leistet. Schlachtung eines Menschen bleibt im Talmud eine schlechthin unvollzogene Vorstellung, und wenn sich die Vorstellung fände, daß ein Mensch geschlachtet (geschächtet) wird wie ein Schaf oder Rind, so würde sich damit die Vorstellung verbinden, daß man das Blut in Asche auslaufen läßt und mit Erde bedeckt (Chullin 86b). Aber der Talmud kennt nur den Unterschied eines Menschen, der natürlichen und eines Menschen, der gewaltsamen Todes gestorben ist; alles was diese an sich haben, ist dem Nießbrauch, geschweige dem Genüsse entzogen, selbst das Haar, und dies auch in dem Fall, daß der Verstorbene vor seinem Tode testamentarisch darüber verfügt hat (Jorehdeah §498 1. 2.). Der Todte verunreinigt den der ihn trägt oder berührt; verunreinigend ist das Blut, welches ihm nach dem Tode entgangen, auch das unter den Todeszuckungen einem Erschlagenen entgangene Blut ist verunreinigend, jenes nach der Schrift, dieses nach rabbinischem Gesetze (Oholoth II, 2).