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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1899-10-27 · 43 (27.10.1899) · page 3

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
16 (1899)
Issue
43 (27.10.1899)
Date
1899-10-27
Page
– (sequence 3)
Language
German
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Nr. 43 Dr. Blvch's Wochenschrift. Seite 803 9Nau darf kühn behaupten, ohne die A n w e nd u n g der Folter wären die Hexenprocesse, die scheußlichsten Blätter in der Menschengeschichte, auf ein Minimum beschränkt geblieben und viele Hunderttausende vor einem grausamen Schicksal bewahrt worden. Allein mit der Ablenkung der Kirche von ihrem semitischen Ursprung bürgerte sich allmählich auch die Tortur in den christlichen Staaten ein, zunächst allerdings blos gegen Ketzer und Inden, dann aber auch gegen Hexen und Zauberer. Vermittelst der Periodisch wiederkehrenden Judenhetzen, wurde der Pöbel systematisch erzogen, an derartige Schaustellungen sich zu ergötzen, an der Menschenjagd sich;u vergnügen. Die abgestumpften Nerven verlangten sodann stets neuer Reizmittel. Im Jahre 16 t0 wurden zu Logrouo in Spanien Hexen hinaerichtet, und zwar auf Grund ihrer eigenen Geständnisse. Montag, Mittwoch, Freitag jeder Woche hatten sie mit den Bösen Zusammenkünfte. Der Teufel erscheint in der Gestalt eines düsteren, jähzornigen, schwarzen, häßlichen Mannes, trägt eine Krone von kleinen Hörnern, zwei große Hörner auf dem Hinterkopf und ein drittes auf der Stirn; Ans den Augen sprühen Flammen, der Bart gleicht dem der Ziegen, die ganze Figur scheint halb Mensch, halb Bock zu sein. Die langen Nägel der Figur spitzen sich wie Vogelkrallen zu, die Füße ähneln den Gänsefüßen. Seine Stimme ist rauh und furchtbar, wie die Stimme des Esels. Bei der Eröffnung der Versammlung wirft sich Alles nieder, betet den Satan an, nennt ihn Herrn und Gott und sagt sich vom Glauben los; hierauf küßt man ihm den linken Fuß, die linke Hand nnd andere Körpertheile. Um 9 Uhr Abends beginnt die Sitzung und endet gewöhnlich um Mitternacht; über den Hahnenschrei hinaus darf sie nicht dauern. An den Hauptfeiertagen der katholischen Kirche beichten die Zauberer und Hexen dem Teufel ihre Sünden, die darin bestehen, daß sie dem christlichen Gottesdienst beigewohnt haben. Der Teufel macht Vorwürfe und gibt die Absolution, wenn Besserung verheißen wird. Hierauf nimmt der Teufel im schwarzen Ornat eine Parodie der Messe vor. Nach der Messe treibt der Teufel mit allen Weibspersonen Unzucht und befiehlt Nachahmung. Dann sendet er Alle nach Hause und gebietet Jedem, an Menschen und Früchten des Feldes nach Möglichkeit Schaden zn stiften, wozu man sich theils in Hunde, Katzen und andere Thiere verwandelttheils Pulver und Flüssigkeiten anwendet, bereitet aus dem Wasser der Kröte, die der Zauberer immer bei sich trägt und die eigentlich der Teufel selbst ist. Zuletzt verbrennt sich der Teufel selbst zn Asche. Das sind die G e st ä n d n i s s e der in Logrouo verurtheilten Hexen. Die Angeklagte wurde in die Folterkammer geführt, entblößt und angebunden und über die Anklagepunkte befragt. „Bei der Anbindung hat Angeklagte beständig gerufen, man möge sie um Gotteswillen loslassen. Sie wolle gern sterben und Ja sagen, wenn die Herren es auf ihr Gewissen nehmen wollten. Und wie selbige beim Leugnen verblieben, ist zum dritten Grad geschritten und der Angeklagten die Daumschrauben angelegt worden. Obgleich die Angeklagte fünfzig Minuten in diesem Grade ausgehalten, ihr auch die Daumschrauben zu verschiedenenmalen versetzt und wieder angeschroben sind, hat sie doch nicht allein nicht bekannt, sondern auch während der peinlichen Frage keine Zähre fallen lassen, sondern nur gerufen: „Ich bin nicht schuldig! O Jesu, gehe mit mir in mein Leiden und stehe mir beit" Ist aber zum vierten Grad geschritten vermittelst Anlegung der spanischen Stiefel. Als aber peinlich Befragte in diesem Grade über dreißig Minuten hartnäckig dem Bekenntniß wiederstanden, ungeachtet die spanischen Stiefeln zu verschiedenenmalen versetzt und aufs Schärfste wieder angeschroben werden, auch kei w einzige Zähre hat fallen lassen, so hat man besorgt, es möchte peinlich Befragte sich vielleicht durch Zauberei unempfindlich gegen Schmerzen gemacht haben. Darum hat man dem Nachrichter befohlen, dieselbe nochmals entblößen und untersuchen zu lassen, ob vielleicht an verborgenen Stellen ihres Körpers etwas Verdächtiges sich vorfinde. Worauf der Nachrichter berichtete, daß er Alles auf das Genaueste habe untersuchen lassen, aber nichts gefunden sei. Ist also demselben befohlen, abermals die spanischen Stiefeln anzulegen". „Als dennoch peinlich Befragte die ihr zum zweitenmal angelegten spanischen Stiefeln abermals über dreißig Minuten hartnäckig überstanden, so fürchtete man, der vierte Grad möchte die Angeklagte nicht zum Geständniß bringen und befahl, zum fünften Grad zu schreiten." „Demgemäß wurde die Angeklagte vorwärts aufgezogen und mit zwei Ruthen bis zu dreißig Schlägen geschlagen. Als Angeklagte aber zuerst gebunden werden sollte, hat dieselbe begehrt, man möchte sie doch nicht ferner peinigen, mit dem Zusatze „sie wollte lieber sagen, daß sie es gethan hätte und unschuldig sterben, wenn sie nur keine Sünde daran hätte." Dieses wiederholte sich mehrmals; in Betreff der vorgehaltenen Artikel beharrte sie beim Leugnen. Daher dem Nachrichter befohlen worden, peinlich Befragte rückwärts aufzuziehen. Mit der Aufziehung ist verfahren, daß die Arme rückwärts gerade über den Kopf gestanden, beide Schulterknochen aus ihrer Verbindung gedreht, mit den Füßen eine Spanne von der Erde entfernt gewesen sind." „Als die Angeklagte ungefähr sechs Minuten also aufgezogen gewesen, wurde sie abermals mit 30 Streichen gehauen. Als sie zu zweien Malen, jedesmal zn acht Schlägen die Corden anschlagen ließ, hat sie nur gerufen: „Ich habe es nicht gethan!" Ferner auch, obwohl die Cordan zum drittenmal mit ungefähr zehn Schlägen angeschlagen und ihr außerdem die bisherigen Folterwerkzeuge (die Daumschrauben und die spanischen Stiefeln) wieder angelegt sind, dergestalt, daß dieselbe fast unerträglich geschrieen, hat dieselbe doch über dreißig Minuten diesen fünften Grad ebenso unbeweglich, wie die vier vorhergegangenen überstanden, ohne zu bekennen." Nach einem Protokoll vom folgenden Tage ging der Scharfrichter zu der Unglücklichen ins Gefängniß, um sie zu verbinden, und „redete ihr bei dieser Gelegenheit zu, und führte ihr zu Gemüthe, daß sie die gestern überstandene Tortur nicht hätte überstehen können, es wäre denn, daß sie einen Vertrag mit dem Teufel hätte". Und an diesem Tage brachte der Scharfrichter das bis dahin so starke Weib „durch gütiges Zureden" zum Geständniß. Die Ketzerjagden fingen an, dem Pöbel Unterhaltung §u gewähren; Taugenichtse von der schlimmsten Sorte veranstalteten oft das Brennen auf eigene Faust. Der Clerus wagte wegen der Stimmung der Volksmassen keinen Widerstand. Der Ketzermeister Conrad von Marburg schloß mit den Bischöfen und hohen Herren Verträge ab, daß die eingezogenen Güter der Ketzer zur Hälfte der Ortsobrigkeit und zur Hälfte den Inquisitoren gehören sollen. So durchzog er auf seinem Mau thier Thüringen und Hessen, gefolgt von einem schlimmen Troß, oft 60 bis 80 Gefangene, Ketzer in rothen Röcken und mit einem Strick um den Hals herumführend, die dann irgend zu gelegener Zeit abgeschlachtet wurden. Im Bißthum Straßburg wurden im Laufe von 20 Jadren 5000 Hexen hingerichtet. Die Anzahl der wegen Hexerei verbrannten Menschen schätzt man nach Millionen. Schon während der Tortur starben viele. In einem Rathsprotokolle von Offerburg findet sich wörtlich eingetragen: „Im stillen Rath. Nachten nach elf Uhr ist des Wätschern Mägdelein auf dem (Hexen-)Stuhl urplötzlich gestorben und unangesehen, man sie zuvor zum Bekenntniß stark ermahnt, ist sie doch allzeit auf ihrer Unschuld verharrt. Diese hat man auch nach zwölf Uhr um Mittag nochmals stark vermahnt, aber vergebens, und hat auch zuvor, ehe man sie auf den Stuhl gesetzt, die lange Weidin gesagt: „Ei, was denkt das Mägdelein, daß sie sich nicht ergeben will, und ist doch also! hat auch Herrn Stockmeisters's Philipp Bauern Frau noch gestrigen Tages gesagt, daß die Bekenntnisse, die sie auf das Mägdelein gethan, die Wahrheit seien." Nachdem auf diese Weise das arme Kind elf Stunden auf dem Hexenstuhl saß. ist es den Qualen unterlegen. Die Notiz im Protokolle schließt dann mit den Worten: „Ist erkannt, daß man sie unterem Galgen vergraben." Am 29. November desselben Jahres wurde das Urtheil abermals über vier Frauen gefällt, darunter des Stockmeifters Bauern Tochter; desgleichen am 13. December. Den 22. Januar folgenden Jahres wurden wieder drei Frauen verurtheilt. Den 28. Januar wurde dem Rathe angezeigt, daß die Wächter bei den Hexen diesen zusprechen, Leute zu nennen, die schon von anderen angegeben seien. Siebzehn Tage darauf wurden zwei Hexenmeister verurtheilt. Den 4. Mai wurde das Urtheil über drei Weiber gesprochen, wovon eine derselben, die Hebamme, auf dem Wege zur Richtstätte zweimal mit glühenden Zangen gezwickt wurde. Am 25. Mai wurde das Urtheil über vier Hexen gefällt. Den 8. Juni abermalige Hinrichtung von zwei Frauen und zwei Männern. Den 4. Juli von fünf Frauen und einem Manne. Im August wurden die Verfolgungen fortgesetzt und am 27. August im offenen Rathe verkündigt, daß auf Grund von Geständnissen über fünf Personen, weil sie Gott und alle Helligen verleugnet, das Urtheil einhellig gefällt sei, „erstlich mit dem Schwerte vom Leben zum Tode gerichtet und hernach an Häupter und Körper zu Pulver und Asche

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