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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1899-10-20 · 42 (20.10.1899) · page 16

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
16 (1899)
Issue
42 (20.10.1899)
Date
1899-10-20
Page
– (sequence 16)
Language
German
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Seile 78ö Dr. Blocht Wochensürrifk. >^tr. 42 dämpfe und der drängenden Fragen (eum plurie8 iuterroxaretm), beharrt er bei der Leugnung jeglicher Schuld, weshalb man das Seil m e h r e r e m a l „rühr t", hieraus den Holzpflock zwischen die Schienbeine bindet (wodurch die Last noch schwerer und der Schmerz noch größer wurde), und den Unglücklichen eine Viertel st un de schwebend hängen läßt. Noch nicht genug der Pein, wird die Procedur des jähen Niederst ü r z e n s, dann des Auf- und Niederschnelle ns wiederholt, und jetzt endlich ist die Widerstandskraft Samuel's gebrochen: Der Halbentstellte, durch die vielstüudigen, in raffinirter Steigerung abwechselnden Marterungen dem Wahnsinn Nahegebrachte „gesteht", daß er und Tobias „ein Schweißtüchlein um den Hals des Knaben gelegt und dasselbe zusammengezogen hätten, wodurch der Knabe e rdrosselt wurde." Mehr als diese „Aussage", welche der Anschuldigung der Blutentziehung direct widerspricht, war nicht aus ihm herauszubringen. Auf die vorgelegte Frage, auf welche Art und durch wen dem Knaben die Wunden beigebracht seien, erklärt er, nichts zu wissen. In der „Vernehmung" des Samuel tritt nunmehr eine Pame bis zum 6. Juni, also von fast zweiMonaten, ein. Innerhalb dieser Zeit erfolgen die Marterungen und die „Geständnisse" der übrigen Juden, welche nunmehr die Grundlage für die weitere Jnquirirung Samuel's bilden. Vom 6. Juni berichten die Protokolle bei Samuel nur über die ersten Grade der Folter (Entkleidung, Binden, Hochziehen); da sie aber hinzufügen, daß er „animum repetendi“ (das heißt, weil er ohnmächtig geworden) in den Kerker zurückgeführt wurde, müssen die Qualen wesentlich größere gewesen sein. Wahrscheinlich hat Samuel schon am 6. Juni s e i n „G e st ä n d n i ß" vom 8. April widerrufen, wie er dies am 7. Juni gethan hat. Ueber die Folterungen an diesem Tage berichten die Protokolle wörtlich folgendermaßen : „Mittwoch, den 7. Juni, in der Folterkammer. Aufgesordert die Wahrheit zu sagen, da er, was alle seine a n d e r e n G e n o s s e n b e r e i t s g e st a n d e n h ä t t e n, nicht zu verheimlichen brauche, antwortet er, daß jene, wenn sie etwas gestanden haben, nicht die Wahrheit gesagt haben. Da dem genannten Herrn Stadtpräsecten gesagt worden war, daß das Trinken von Weihwasser Bösewichter, welche nicht gestehen wollen, zum Geständniß bringt, gab er dem Samuel einen Lössel voll von solchem Wasser. Sodann aufgesordert, die Wahrheit zu sagen, erklärte er, sie gesagt zu haben. Hieraus nahm man zwei kochend heitzr Eier und legte sie heiß, wie sie waren, dem Samuel unter dieAchselhöhle, und zwar ei ri Eiunter jeder Achsel. Nunmehr ausgefordert, die Wahrheit zu sagen, antwortete er, sie sagen zu wollen; er wünsche, daß nur der erlauchte Herr Stadtcapitän und der erlauchteHerrStadtpräsect bei.seinem G e st ä n d n i s s e zugegen seien. Dann hießen der Capitän und der Präfect alle Anwesenden, die Folterkammer zu verlassen, und als nur der Capitän, der Präfect und Samuel anwesend waren, erklärte Samuel, wie der Herr Capitän mir, dem Notar, nachher berichtete, die Wahrheit sagen zu wollen, unter der Bedingung, daß d e r C a p i t ä n u n d P r ä f e c t ihn verbrennen und nicht eines anderen Todes sterben zu lassen." Dieser Bericht redet eine erschütternde Sprache: trotzdem Samuel erfährt, daß seine Leidensgefährten bereits gestanden haben, bestreitet er jegliche Schuld, bis die wahrhaft scheußliche, zur Raserei treibende Marterstrocedur ihn die Aussichtslosigkeit ferneren Widerstandes, die Gewißheit neuer, verschärfter Torturen erkennen und seinen Peiningern zu Willen sein läßt. In stumpfer Resignation hat er nur den einen Wunsch, durch möglichst baldigen Tod von seinen Qualen, welche nun seit dem 27. März, also fast zweieinhalb Monate dauerten, erlöst zu werden: war ihnr ja versprochen worden, daß er nur (!) verbrannt werden würde! Dieses „Geständniß" legt er zunächst nur von den genannten beiden Beamten ab, dann wiederholt er dasselbe angeblich vor einem Dritten (Oäoiien8 Ü6 Brezio), während er vor den in die Folterkammer zurückgerufenen anderen Beisitzern nur sagt, „er wolle die Wahrheit sagen". Da der Capitän und der Präfect aber sahen, daß er „gut disponirt sei, die Wahrheit zu sagen" * 6 7), veranlaßten sie ihn nicht etwa, dies sofort an Ort und Stelle zu thuu, wie er es kurz vorher gethan haben soll, sondern er wird in das Haus des Stadtcapitäns gebracht, und dort vor einer Reihe von Zeugen, unter denen sich d e r N o t a r nicht befunden hat, soll Samuel, „auf einer Art Katheder sitzend" '), sein „Geständniß" abgelegt haben. Trotz seiner wüthenden Selbstbezichtigungen waren die Peininger doch nicht befriedigt, denn er wird am II. Juni nochmals, u. zw. wieder im Hause des Stadtcapitäns, „verhört". Mau fordert ihn auf, „daß er besser die Wahrheit sage" 8), indem mau ihm droht, ihn, falls er nicht die Wahrheit sage, an's Seil zu legen. Samuel antwortet, er wolle die Wahrheit sagen, denn nachdem er sich zur Ermordung des Knaben bekannt habe, wolle er auch das Uebrige ge st ehe n." Ferneres Leugnen wäre nach Lage der Sache zwecklos gewesen, hätte nur eine Erneuerung und Steigerung der Qualen zur Folge gehabt, und so „gesteht" er denn Alles, was man von ihm erfahren will. Am 21. Juni wird der Unglückliche verbrannt. So schildern die Proceßacten, die vom Bischof Hinderbach zur Vorlage in Rom präparirten Acten die Art, wie die „Aussage" des Hauptangeschuldigten Samuel zu Stande kam! Und ebenso wurden alle anderen Opfer dieser Justiztragödie behandelt, alle ohne Ausnahme, auch diejenigen, welche sich taufen ließen. Typisch dafür ist, was Israel, Sohn des Mohär aus Brandenburg, bekundet. Dieser war am 27. März gefangen genommen, vom 12. bis zum 21. April gefoltert worden, begehrte am 21. April die Taufe, wird infolge dessen freigelassen und heißt nunmehr Wolfkan (Wolfgang). Am 26. Octrber wird er jedoch wieder gefänglich eingezogen, von da ab bis zum 11. Januar 1476 wiederholt gefoltert und am 19. Januar gerädert. Diese nachträgliche Strafe traf ihn, weil er vor dem päpstlichen Legaten, dem B is ch of v o n V en t i m i g li a, in Roveredo über die Folterung der Trientiner Angeklagten Zeugniß abgelegt hatte. Bei seiner „Vernehmung" in Trient am 23. November 1475 erzählt Wolfgang, daß er auf die dahingehende Frage des Bischofs von Ventimiglia geantwortet habe: „Daß ihm, Wolfgang, das Feuer mit Schwefel unter die Nase gehalten wurde, wobei sein Gesicht verbrannte . . . und daß die anderen Juden vielfach gefoltert wurden, daß man ihnen Feuer mit Schwefel unter die Nase gehalten, so daß ihr Gesicht und ihre Brust verbrannten, und daß Eier gekocht und unter ihreAchselhöhlen gelegt wurden". Das „Vaterland" vom 17. October 1899 behauptet,, „der herangezogene Erlaß des Dogen von Venedig beweist gar nichts, weil er sich auf ein „Gerücht" bezieht, und der Doge von Venedig doch nicht über einen Gerichtsfall in Trient entscheiden konnte". c) „quod ipse Samuel bene dispositus erat ad dicendum veritatem“. > 7) „dum sedered sub quadam cathedra“, also er hielt seinen gierig lauschenden Hörern eine Art Vorlesung! 8) Interrogatus, quod melius dicat veritatem, miuante eidam Samueli, quod si non dicat veritatem, ponetur ad cordam. Qui Samuel respondit, quod vult dicere veritatem, quia ex quo confessus est mortem pueri, vult confiteri reliqua.

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