Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 16 (1899)
- Issue
- 42 (20.10.1899)
- Date
- 1899-10-20
- Page
- – (sequence 15)
- Language
- German
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Nr. 42 Dr. Bloru's Wochenschrist. Seite 747 diese Gottlosigkeit zu rächen. Er ordnete eine sofortige strenge Untersuchung an, mit welcher der Stadtpräfect, Johann de Salis betraut wurde. Dieser nahm die reichsten Juden ins Verhör und — so heißt es wörtlich in den Arten — „da nun, als die Juden an den Leichnam herantraten, d ie Wund en wieder zu bluten begannen, was, wie die Erfahrung lehrt, fexperientia compertum estj jedesmal geschieht, wenn der Mörder an sein Opfer herantritt, so galt das als s ch l a g e n d st e r Beweis fevidenti.ssima indicia), daß die Inden die Schuldigen seien. „Auf Grund dieses „schlagendsten Beweises", zu ».welchem auch nicht ein einziges ferneres Verdachtsmoment hinzukam, wurden zunächst acht, einige Tage darauf noch neun, und später fernere siebzehn natürlich reiche Juden in Ketten gelegt. Mau wußte sich aber auch in anderer Weise zu helfen. Im Gefängniß zu Trient befand sich seit Jahren ein getaufter jüdischer Verbrecher,Johann de Feltre, welchem man Freiheit und Straflosigkeit z u s i ch e r t e, auf daß er Zeugniß gegen seine ehemaligen Glaubensgenossen ablege. Und so hatte man denn einen Zeugen für Alles, was man brauchte. Herr Deckert behauptet, es sei unwahr, „daß alle Aussagen der Inden nur in Folge der Tortur erpreßt wurden". Wir haben schon am 10. Mai 1893 in Nr. 128 des Wiener „Vaterland" gegen eine solche Behauptung Deckert's einen Zeugen aufgeführt, dessen Glaubwürdigkeit Herr Deckert wenigstens nicht antasten wird — nämlich Herrn Deckert selber, der Seite 21 seiner Schrift sagt: „N n r die Tortur konnte ihnen das Geständniß erpressen. Ohne Tortur hätten sie wohl nichts g e st a n d e n." Alle Juden wurden mehrere Tage hindurch uns menschlichen Folterungen unterworfen und „gestanden" erst nach wiederholter, jedesmal verschärfter Tortur. D.ts hat der Bischof von T r i e n t s e l b st in seinen (Rechtfertigungs-) Briefen an den Papst eingeräumt, indem er schreibt: „M ehrere Tage hindurch gefoltert und befragt (psr pinries dies torti et interrogati) haben sie einmüthig nichts in Bezug auf das Verbrechen des Mordes dieses Knaben oder in Bezug auf ihre Schuld gestanden", und an einer anderen Stelle: „Trotzdem Vieles und Verschiedenartiges gegen die Inden unternommen wurde, sind f a st f ü n f z e h n T a g e v e r st r i ch e n (<iuindena fere finita)". „In glühendem Haß und Zorn gegen die Juden werden dieselben gefoltert, und weil sie nichts gestehen, werden die verschiedenartigsten, schrecklichsten (atrocia) Folterungen erneuert, namentlich Feuer, Schwefel, die kochend heißen Eier, welche unter die Arme gelegt werden, so daß zuerst einer der den Folterungen Unterworfenen unter denselben erlag, ein Anderer jetzt aus gleiche Weise zu Grunde ging, und es war ihnen wohler ihr Leben mit einem Tode zu beschließen, als tagtäglich mit den verschiedenartigsten, schrecklichen Folterungen gepeinigt zu werden. Wenn man die Proceßacten und alle die Jndicien, welche gegen die Juden, wenn gleich fälschlich, erdichtet wurden (liest falso conücta) ansieht, muß man anerkennen, daß sic a u ch wenn sie w a h r wäre n, durch die verdoppelte, verdreifachte, vervierfachte Tortur widerlegt sind. Tenn wer ist so standhaft, daß er fünfzehn Tage hindurch (per quindecim dies) beim Leugnen verharren könnte, wie dies die Inden gethan haben? . . . Fünfzehn Tage wurden sie gepeinigt, wovon freilich in den Acten nichts niedergelegt ist, was absichtlich geschah, damit die Grausamkeit der Folterung mcht offenbar werde."*) Zweifellos hätte, falls die Juden bei der ersten, zweiten und dritten Tortur gestanden haben würden, der Official nicht nöthig gehabt, mit so vielen Arten von Folterungen abzuwechseln, welches Abwechseln offenkundig bestätigt, daß jene nicht einmal, sondern zwei-, drei- und viermal bei ihrem Leugnen beharrten. . . . Der Bischof von Trient sagt ja selbst, daß er mannigfache und verschiedenartige Folterungen angewandt und jene standhaft befunden habe! Somit sind alle angeblichen Geständnisse, welche sie hinterher abgelegt und beglaubigt haben sollen, * licet iu proeessu nou ponatur. quod factum est de indnstria. ne apparcat de crudelitate tormentorum. durch die Schrecken, die Gewalt der Folter und ihre Verschiedenartigkeit erpreßt worden. lieber die Leiden der Märtyrer geben jene vom Trienler Bischof an den Papst zu seiner Rechtfertigung gesendeten und darum bereits ausgiebig präparirten Acten genügenden Aufschluß. Am 30. März (Wiener Acten Fol. 51) wurde Samuel zum ersten Male „verhört", er ward zum Schluffe ins Gefängniß znrückgeführt, „n m sich zu erhole n" (aniraum repetendi), was in der Gerichtssprache jener Zeit heißt, daß er ohnmächtig geworden. Am folgenden Tage (31. März) wird Samuel entkleidet an Händen und Füßen gebunden und an einem Seil hoch gezogen, so daß er schwebend hing, wodurch die Glieder (von der eigenen Schwere des Körpers niedergezogen) ans den Gelenken gerenkt wurden und heftig schmerzen mußten. Da er seine und der anderen Inden Unschuld bethenert, erhält er „nna cavaleta“, einen „Sprung", das heißt man ließ ihn schnell niederfallen, um ihn ebenso schnell wieder hochznziehen; daun „rührt", das heißt schlägt man an das gespannte Seil, an dem er hing, und ließ ihn mehrere Male a n f- und n i e d e r s ch n e l l e n („springen"). Eine O h nm acht hindert die Fortsetzung der Tortur '). Dieselbe wird am 3. April wieder anfgenommen, und zwar zunächst mit der Wiederholung aller Grade der Falter, welche bereits am 31. März angewandt waren. Da er, an dem Seil frei schwebend, versichert, wie für die eigene, so für die Unschuld aller Jadeit sich zu verbürgen, wird das Seil „stark gerührt" -), und man läßt ihn z w e i m a l ans doppelter A r m h ö h e auf- und niederschnellen H). Wieder hvchgezogen, ruft der Unglückliche: „Herr Pvdesta, wo habt Ihr erfahren, daß das Christenblnt für uns Wichtigkeit und Ratzen hat?" Das habe er v on I tl d e n in ähnlicher Lage wie S a m n e f erfa h r e n, lautet die Antwort *). Dann wird die Procednr des Niederschnellens zweimal wiederholt, beidemal ans doppelter oder dreifacher A r m h ö h e, und da auch diese Marter kein Geständniß erzwingt, läßt man ihn „zweidrittel Stunde" in der Luft schwebend hängen 5), bis wieder eine Ohnmacht seine Sinne umfängt. Der vierte Folternngstag (7. April) beginnt abermals mit der Wiederholung der früheren Grade, und da Samuel nicht nur jede Schuld bestreitet, sondern ansrust: „wenn ich gestehen würde, irgend etwas Böses gethan zu haben, so würde ich lügen", „band man an das rechte Bein des in der Luft Schwebenden einen Holzpflock (der die Glieder noch mehr auseinander renkte und die Schmerzen wesentlich steigerte), außerdem nahm man eine m i t F e n e r g e f ü l l t e e i s e r n e P f a n n e, a n f w e l ch e S ch w e f e l gethan w a r, u n b hielt b e nt S a m n e l die Pfanne mit dem SU;ivrfel n nt c i* die N a s e" . Trotz der Betäubung durch die stinkenden, athem- und sinnebenehmenden Schwefel- ') Samuel wird „auimum repetuuli“ abgesührt. -) „eorda fuit pluries squasatta“. Innsbrucker Acten: „als» rneret man das sail ettwas vill". ") „Due cavallete altitudiuis duorum bracchiorum vel circa.“ Innsbrucker Acten: „also ließ man in tzwir auf zwayen Arm hoch oder langk springen". 4) „dominus protestas respondit, quod didicerat illud a Julaeis similibus sicut ipse Samuel“, d. h. aus den Folteraussagen in früheren Processen. Diese Antwort des die Untersuchung führenden Stadtpräfecten ist sehr bezeichnend; sie bestätigt, was durch andere Beweise feststeht (vgl. Archiv für katholisches Kirchenrecht, Bd. 50, S. 46 N. 2), daß Bischof Hinderbach die Protokolle über andere Processe h e r b e i g e s ch a f f t hat; kein Wunder, daß die „Geständniffe" der Trientiner Juden mit denen ihrer Leidensgefährten in anderen Processen zum Theil übereinstimmten. ') „dum staret sic appensus per d u a s t e r t i a s p arte * höre.“ Dabei hatte er an demselben Tage bereits längere Zeit die gleiche Pein ertragen müssen!