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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1899-10-13 · 41 (13.10.1899) · page 13

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
16 (1899)
Issue
41 (13.10.1899)
Date
1899-10-13
Page
– (sequence 13)
Language
German
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Nr. 41 Dr. Bloch's Wochenschrift. Seite 781 Das Schreiben Sr. Eminenz des Cardinals Fürst Erzbischof von Breslau Dr. G. Kopp lautet wörtlich: An den Provincial-Rabbiner Herrn Dr. Cahn Wohlgeboren. Geehrter Herr Doctor! Auf Ihren Wunsch stehe ich nicht an, die bei unserer neuerlichen Unterredung abgegebene Erklärung hiemit schriftlich zu wiederholen, daß die Annahme, es könnte von Inden Christenblut zu rituellen Zwecken jemals gebraucht worden sein, weder durch die jüdische Religion, noch durch die Geschichte zu begründen steht, und daß eine derartige Beschuldigung, auf welche Voraussetzungen immer sie zurückgeführt werden möge, als eine entschiedene freventliche Unwahrheit bezeichnet werden muß. In vollkommster Hochachtung Euer Wohlgeboren ergebenst G. Kopp, Bischof. Dieses Schreiben mit der amtlich beglaubigten Unterschrift Sr. Eminenz des Cardinals Fürst-Erzbischof von Breslau erliegt zu Jedermanns Einsicht bei der gefertigten Redaction der „Oest. Wochenschrift" Wien ll., Unt. Augactenstraße 1a. Oberrabbiner Dr. Güdemann soll also dafür zur Verantwortung gezogen werden, weil er über „die Geschichte" des Blutaberglaubens, die öffentliche kuudgegebene Meinungsäußerung eines österr. Cardinals — wiederholt har. Endlich ist im Wiener „Vaterland" am 7. Mai 181)3 ein Artikel erschienen über den Knaben Simon von Trient, wo hingewiesen wird „auf Papst Sixtus IV., der ein apostolisches Breve erließ, in welchem er die Zumuthung, den Knaben Simon zu canonisiren, entschieden ablehnt und verbietet vielmehr denselben als Heiligen zu verehren, weil er kein Märtyrer sei, und den Gläubigen in Italien befiehlt, sich aller Angriffe wider die am Tode Simou's unschuldigen Juden zu enthalten". Am 10. Mai 1893 erschien im Wiener „Vaterland" wieder ein weiterer Artikel über diesen Gegenstand, in welchem constatirt wurde: „Es ist unwahr, daß die Päpste mit ihren zu Gunsten der Juden gegen die Blutbeschuldigung gerichteten Aussprüchen „keine unfehlbaren dogmatischen Aussprüche gethan" „wahr ist vielmehr, daß die citirte Bulle Gregor's X. (früher rm bischöflichen Archiv zu Trient, gegenwärtig im Statthalterei-Archiv .zu Innsbruck unter 69) ausdrücklich erklärt: „So aber Jemand es unternimmt, diesem Decrete, nachdem er dessen Inhalt erfahren, verwegen zuwider zu handeln, daun s.ll er au Ehre und Würde Gefahr erleiden oder mit der Excommunieation bestraft werden, (aut oxeomwunieatiouis nltioue ploetatm') es sei denn, daß er sein Unterfangen durch entsprechende Genugthunng gesühnt hat." Ferner wurde im selben Artikel constatirt. daß „die Bulle Paul's III. vonl Jahre 1569 und Martin's V. vom 20. Februar 1422 kirchliche Censuren und päpstliche Strafen gegen Alle verhängt, welche neuerdings mit einer Anklage wegen rituellen Kindes mordes gegen die Juden auftreten." Diesen Artikel, aus der Feder des damaligen Reichsrathsabgeordneten Dr. Bloch hat die Redaction des Wiener „Vaterlandes" auf Grund § 19 des Preßgesetzes publicirt, ohne von der Staatsanwaltschaft confisciert zu werden. Jmmermehr zeigt es sich, daß die Wiener Antisemiten den Strafproceß von Kuttenberg als ihr eigenstes Werk ansehen. Das Gerücht, daß in dieser Mordaffaire eine Wendung eingetreten und gegen die Mutter und den Bruder der Ermordeten Vorerhebungen im Zuge seien, hat die Antisemitenbande in einen Zustand der Tollwuth versetzt. Während die „Reichspost" sich bemüht, den neuen Justizminister als bestochen hinzustellen, versteigt sich das „Deutsche Volksblatt" im Abendblatt vom 12. October zu der Drohung mit der „Landbevölkerung", welche nicht „gleichgiltig" bleiben wird, falls mit „Hilfe falscher Zeugen" ein anderer Mörder eruirt würde, als der von den Wiener Antisemiten erkorene. Die „Wiener Allgemeine Zeitung" erhielt aus Kattenberg machstehende telegraphische Mittheilung: „Kuttenberg/11. October. Das Gerücht von der Einleitungder Untersuchung gegen Johann Hruza, dem Bruder der ermordeten Agnes Hruza, und gegen dessen Mutter erhält sich mit großer Hartnäckigkeit und heute verlautet bereits, daß die Verhaftung der Beiden bevorstehend sei. Es wurde uachträglich von mehreren Seiten auf Details hingewiesen, die für Johann Hruza belastend sind. Auf dem Wege zu dem Orte, an dem die Hruza ermordet aufgefnuden wurde, fand man den Zipfel einer Schürze, de: zweifellos das Fragment eines Fürtuches ist, wie solche von Maurern getragen werden. Bekanntlich ist Johann Hruza gelernter Maurer. Auch ist bekannt, daß Johann Hruza seiner Schwester Agnes in Bälde zweitausend Gulden als Erbantheil zahlen sollte; Anna hätte nämlich großjährig gesprochen werden sollen, da ihre Verheiratung in naher Aussicht stand. Wenige Tage nach der Ermordung der Hruza hat Johann Hruza, der bis dahin bei seiner Mutter in dem czechischen Orte W i e s n i tz gewohnt hatte, in dem benachbarten deutschen Dorfe S e l e n z ein Haus käuflich an sich gebracht. Das „Deutsche Volksblatt" publicirt ein fettgedrucktes Telegramm des Polnaer Bürgermeisters S a d i l, es sei eine perfide Lüge und gänzlich unwahr, daß Johann Hruza der Mörder sei. Der Herr Bürgermeister ist aber nicht der Untersuchungsrichter und wenn man von der Schuld oder Unschuld des Hruza mit solcher Bestimmtheit sprechen könnte, dann würde das Gericht wohl vor Allem darüber unterrichtet sein. Ein helles Schlaglicht auf die Vorgänge beim Polnaer Processe wirft nachstehende Bemerkung des „Deutschen Volksblattes" : „Wir bemerkten, daß wir die Beweise in H ä n d e n haben, daß nicht nur H ü l s n e r den Mord an Agnes Hruza verübte, sondern, daß er au ch M i t s ch u l d i g e hatte, deren Namen hente in Pol na ganz offen genannt werde u. Wir bemerken hiezu, daß wir zur r e ch t e u Z e i t nicht ermangeln werden, mit nuferem B e w e i s m a t e r i a l e loszuschlagen. Wir haben Protokolle von über zwanzig Zeugen in Händen, die bisher von den Gerichten noch nicht einvernommen worden sind und die Hülsner der Schuld in einer noch e c l a t a n t e r e n Weise überführen, als dies ohnedies der Fall bei der Gerichtsverhandlung war." Nachdem wir unmöglich annehmen können, daß die Rechtspflege in Oe st er reich bereits vollst ä u d i g in die Hände des „Deutschen Volksb l a t t e s" ü b e r g eg a n g e u i st, und wir nicht glauben, daß die Hüter und Verwalter unserer Strafjustiz ihr Amt dem Herrn Bergani, depossedirten Ehrenbürger von Mühldorf, übertragen haben, so erwarten wir, daß die competeuten Organe und Behörden unverzüglich daran g e h e n w e r d e n, dem „D e u t s ch e n V o l k s b l a t t" sein angeblich so beweiskräftiges Material a b z u f o r d e r n u n d -d i e Polnaer Mordaffaire mit allen M i t t e t it b i s zur letzten C o n segne n z k l a r z u st e l l e it. Wir sind neugierig, wie lange die österreichische Justizverwaltung solch gemeingefährlichem Treiben ruhig Zusehen wird. Die czechische Journalistik und die Juden. Abermals sieht sich Israel in seinen heiligsten Gefühlen verletzt und allüberall tritt die Entrüstung offenkundig mit allen Mitteln, welche die heutige „Intelligenz" gestattet, gegen die Verleumder mit Wort und That auf. Alan nehmedie bezüglich ihrer Form, volumniöse „Narodm lysti" zur Hand wende seine Aufmerksamkeit dem Jnseratentheile zu — und man wird seine Hellen Wunder sehen. Da prangen in spaltenlangen, ja sogar halbe Seiten langen Letter::, die Namen ausschließlich jüdischer Firmen: z. B.: L. Fischer u. Co. Max Freund, Emil D. Schneider, Richard Jeireles, Brüder Jerusalem u. v. a. Wie soll man sich dieses Vorgehen erklären, wie soll man dies nennen. Diese Annoncen werden gewiß seitens dieser so „liberal gesinnten" Zeitungen aus „purer Freundschaft" für die genannten Firmen eingeschaltet, Ulan lese hie und da die Feuilletons und Schilderungen, bezüglich des „Prager Lebens" von welcher Seite, die jüdischen Geschäfte und der „Prager" — überhaupt der „böhmische Jude" geschildert wird — und trotz alldem sind viele Glaubensgenossen so blind, ihr schwer erworbenes Geld, diesen „gewissenlosen" Institutionen hinzngeben. Von welcher Art „pöbelhafter" Gesinnung die meisten czechi-

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