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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1899-10-13 · 41 (13.10.1899) · page 12

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
16 (1899)
Issue
41 (13.10.1899)
Date
1899-10-13
Page
– (sequence 12)
Language
German
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Dr. Bloch's Wochenschrift. Nr. 4! <rcite /60 Nioosauer sein Amt, den unbegrenzten Einfluß auf seine Pfarrkinder zur Befriedigung der schmutzigsten Gelüste mißbraucht, hat ganze Geschlechtsfolgen in seiner Pfarrgemeinde mit seiner zügellosen Unzucht verdiftet und, als er schließlich zur Strecke gebracht wurde, eine förmliche Organisation des Meineids geschaffen. Die Vorgesetzte Kirchenbeyörde hat seit zweiJahr zehnten von seinem Treiben gewußt, fühlte sich aber nicht veranlaßt, O r d u u n g z u schaffen. Alle diese Thalsacheu wurden vor dem Straubinger Schwurgericht gerichtsordnungsmäßig festgestellt und bewiesen; die Geschwornen, durchwegs fromme katholische Männer, haben den Pfarrer schuldiggesprochen. Das Gericht hat ihn zu zwölf Jahren Zuchthaus und zehn Jahren Ehrverlust verurtheilt. In unserer Naivität waren wir des Glaubens, die frommen Blätter werden sich die größte Mühe geben, um nachzuweisen, daß der Fall Moosauer kerne allgemeinen Folgerungen zulasse, daß die Haltung der Vorgesetzten Behörde durch besondere Umstände entschuldbar sei, daß die sklavische geistige Abhängigkeit, in der sich hier eine ganze Gemeinde vor einem verbrecherischen Menschen gezeigt hat, im allgemeinen keine Gefahr bedeute. Von alledem war nichts zu lesen und zu hören. Zehn Tage sind ins Land gegangen seit dem Proceß gegen Moosauer, aber die gesammte clericale Presse OesterreichZ hat den Namen des edlen Mannes nicht genannt. Und doch ist dies alles noch nicht die Hauptsache. Was der Fall Moosauer mit unwiderleglicher Klarheit vor Augen geführt hat, ist, daß die ganze Dorfgemeinde dem verbrecherischen Priester geradezu wehrlos, das heißt ohne jede Fähigkeit moralischen Widerstandes preisgegeben war. Durch Jahrzehnte hat der verruchte Mensch Frauen, Jungfrauen, halbwüchsige Mädchen entehrt, mit den schmutzigsten Lastern befleckt, sein Treiben war so ziemlich Allen im Dorfe bekannt, und doch konnte er unbehelligt durch diesen ganzen langen Zeitraum mit dem Amt des „Seelenhirten" die Praktiken des Curpfuschers verbinden, um seinem Laster besser fröhnen zu können. Als endlich der Staatsanwalt dem Wirken dieses Seelsorgers seine Aufmerksamkeit zuwendete, da konnte Moosauer den Beichtstuhl mißbrauchen, um die Opfer seiner Lüste zum Meineid zu überreden. Aber nicht genug daran, er fand die freiwillige Hilfe seiner Pfarrkinder. Wer es wagte, gegen das Treiben des Ruchlosen seine Stimme zu erheben, war der Verfolgung, der Verrufserklärung seiner Dorfgenossen sicher. In welchen Abgrund des Verderbens lassen uns diese Vorgänge sehen, welche Unwürdigkeit eines geistigen Gebundenseins, einer moralischen Unmündigkeit ohnegleichen erblicken wir hier! In Dingen, von denen man meinen sollte, daß in ihrer Beurtheilung das Empfinden und die Einsicht des einfachsten Menschen nicht fehlgehen könnten, sehen wir die Pockinger Bauern ihrem verbrecherischen Pfarrer blindlings und urtheilslos folgen, sich ihm willenlos unterwerfen. Das Gericht selbst har diese Thatsache anerkannt, indem es das wegen Meineids verurtheilte Mädchen freisprach, „weil ihr freier Wille durch den Seelsorger völlig gebunden war". Die moralische und geistige Machtstellung der Schwarzen auf dem Lande ist demnach so groß, daß die Landbevölkerung, wenn das Schicksal ihr einen Moosauer beschieden hat, hilflos und wehrlos seinen ungeheuerlichsten Unthaten und Lastern preisgegeben ist. Von einem freien Willen, von einer Selbstständigkeit des Urtheils und Gefühls in den infachsten Fragen der Sittlichkeit, Familienehre und Gesundheit st keine Rede. Zur Blutlüge. Jüngst brachte eine zu Trier erscheinende clericale Zeitung der Rheinlande einen Aussatz über einen Ritualmord, den Juden zu Bern angeblich 1288 an einem Christenknaben verübt hätten. Der Knabe, unter dem Namen Rudolf getauft, sei canonisirt und kirchlich als Märtyrer bezeichnet worden nnd habe zu Bern in der Hauptkirche im Kreuzaltar seine letzte Ruhestätte gefunden. An den israelitischen Missethätern aber habe man blutige Rache genommen, man habe sie gerädert und auf jegliche Weise gefoltert und einem sogar durch Anwendung von Marterwerkzeugen ein Schuldgeständniß erpreßt. Rudolf aber, oder der heilige Rudolf, wie er jetzt hieß, habe große Wunder vollbracht, die Uber schon 1420 so sehr nachließen, daß nur noch alte Leute von ihnen zu erzählen wußten. Nun erschien im Jahre 1876, nachdem Jahrhunderte hindurch Rudolf verschollen und vergessen gewesen war, im Diözesan-Kalendarium von Basel der 17. April als festuni duplex bezeichnet, mit dem Zusatz (8. Rudolplii, pueii martyiis). Und im Jahre 1888 war der Glaube an die Heiligkeit und an die Wunderkraft Rudolf's insoweit gefestigt, daß ultra-clericale Heißsporne es wagen konnten, den damaligen Pfarrer zu Bern Monsignore Stammler (er amtirt heute noch in Bern) zu ersuchen, die 500jährige Wiederkehr des Martyriums durch eine entsprechende Feier zu begehen. Aber der römisch-katholische Pfarrer Stammler gab nicht nur diesem Ersuchen kein Gehör, sondern er verfaßte eine Schrift, in der er bewies, daß 1. Rudolf kein Heiliger s e i, und 2., daß die Juden an diesem Mord nicht betheiligt gewesen sind. Seine Schrift ist im Jahrgang 1888 der „katholischen Schweizerblätter" erschienen und außerdem noch in wenigen Separatauszügen gedruckt worden und dürfte deshalb weiteren Kreisen unbekannt sein. In Bern aber erreichte er durch diese Schrift das, was er beavsichtigt hatte, — die 600jährige Wiederkehr des angeblichen Martyriums wurde nicht gefeiert. Seine Schrift, die einen in der Wissenschaft anerkannten Werth besitzt, bietet des Interessanten so viel, daß ich es mir nicht versagen möchte, auf einiges wenige* in diesem Zusammenhänge hinzuweisen. Herr Stammler hat sein Thema dreifach gegliedert; er gibt zunächst die Berichte über den Knaben Rudolf, geht sodann über zur Prüfung der Berichte an der Hand von Urkunden und beleuchtet zuletzt diesen ganzen „Judenhandel", wie er sich ausdrückt durch die allgemeine jüdische Geschichte. Er schließt seine Untersuchung ab, indem er sagt: „W i r handeln darum ganz in Uebereinstrmmung mit den Päpsten I n n o c e u z IV. und Gregor X., wenn w i r mit den eben erwähnten Zeugen aus jener Zeit und mit den angeführten neuen Geschichtsforschern die Thatsache des Martyriums des Knaben Rudolf bezweifeln, ja einfach in Abrede stellen und darum auch von einem 600jährigen Feste abgesehen haben." ^krasanzeige gegen Oberrabbtner Dr. Güdemsnn. Die Tollwut h der Blut Hetzer. Unter Zugrundelegung und Reproduetion des vom „Vaterland" in dem Artikel vom 11. Oktober l. I. citirten „Officium" der Trienter Diöcese für die Feier des Knaben Simon hat die Redaktion des „Deutschen Bolksblatt" eine „Strafanzeige wider Obcrrabbiner D r. G ü d e m a n n" an die k. k. Wiener Staatsanwaltschaft erstattet, über welche das „Deutsche Bolksblatt" und die „Deutsche Zeitungvom Donnerstag, den 12. Oktober gleichzeitig berichten und darum wohl auf Grund eines Beschlusses des antisemitischen Aetionscomites erfolgte. Sie wurde zunächst von einem R e d a c t e u r des „Deutschen Volksblatt" und dem Abgeordneten Gregorig gezeichnet, es wird indeß dafür agitirt, diese Denunciation mit tausenden von Unterschriften zu versehen. Die Acten über den Fall Simon von Trient haben wir an leitender Stelle hinreichend gewürdigt. Der Wiener Staatsanwaltschaft wird nichts Geringeres zugemuthet, als mehrere P äpfte der Ketzerei zu beschuldig e hA Diese Strafanzeige müßte sich aber auch gegen die Mitglieder des derzeit in Rom tagenden Orientalistencongreffes ausdehnen. Oberrabbiner Doctor Güdemann sprach gegen die Blutlüge, aber auch der Orientalistenkongreß hat Gelegenheit genommen, neuerdings das Blutmärchen als einen bösartigen Wahn und verabscheuungswürdigen Aberglauben zu brandmarken. An dem Orientalisten - congreß haben Männer aus Oesterreich theilgenommen, welche der österreichischen Justiz unterworfen sind. Noch mehr: Bekanntlich hat der F ü r st e r zbischos von Breslau Dr. Kopp in einem vielfach publieirten Schreiben an Rabbiner Dr. C a h n in Fulda über den Blutaberglauben in gleicher Weise verurteilend sich geäußert. Cardinal Für st er zbischos Dr. Kopp ist aber auch österreichischer Bischof, sogar Mitglied des Oesterreichischen Herrenhauses, es mußte also die Strafanzeige der Wiener Bluthetzer auch gegen ihn ausgedehnt werden.

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