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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1899-10-13 · 41 (13.10.1899) · page 7

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
16 (1899)
Issue
41 (13.10.1899)
Date
1899-10-13
Page
– (sequence 7)
Language
German
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Nr. 41 Dr. Vloch's Wvichenschrist. Seite 755 und zahlreichen christlichen Gelehrten. Sie werden nicht verlangen, daß ich von diesen christlichen Dvcumenten gegen die Blutlüge weitere ansühre. Papst Gregor X. sagt: „Quod non credimus", er glaube nicht an die Butbeschuldigung. Diese Aeußerung ist aus den Tag 617 Jahre alt. Hat sie aber die Lüge aus der Welt geschafft? Nein, denn es haben sich immer gewissenlose Arrangeure gefunden, die es verstanden, der Lüge und dem Unrecht zum Siege über Wahrheit und Recht, über Humanität und Sittlichkeit zu verhelfen. Wie sagt doch Goethe? „Ueber das Niederträchtige Dich nicht beklage — Denn es ist das Mächtige, was man Dir auch sage." (Lebhafter Beifall und Händeklatschen.) Immer wieder mußten vermißte oder ermordet aufgefundene Christenknaben, oder solche Judenknaben, die getauft waren, dazu dienen, Juden des „Ritualmordes" zu überweisen, und sie dem Henker zu überliefern. Pfarrer Deckert hat in einer Entgegnung auf meine in der „Neuen Feien Presse" veröffentlichte Erklärung im „Deutschen Volksblatt" vom 23. September mir mehrere Namen solcher jugendlichen Opfer des angeblichen „Ritualmordes" vorgehalten und mich auf die. wie er ausdrücklich sagt, „noch vorhandenen Proceßacten" verwiegen. Er sagt von mir, ich gäbe mir den Anschein, als hätte es nie einen Simon v. Trient gegeben. Ich könnte dem Herrn Pfarrer erwidern, daß er sich den Anschein gibt, als hätte es nie einen Papst Jnnocenz IV., Gregor X.. Martin V. u. s. w. gegeben, welche die Blutbeschuldigung für lügenhaft erklärt haben. (Lebhafter Beifall.) Aber der Hinweis auf die noch vorhandenen Proceßacten ist geradezu elastisch! Als ob es nicht auch über die Verurtheilung und die Verbrennung so vieler angeblicher Hexen reguläre Proceßacten geben würde. Proceßacten, die über die durch die grausamsten Folterqualen erpreßten oft ganz unmöglichen Geständnisse berichten. Wenn solche Geständniffe nicht glaubwürdig sind, dann verdient kein Geständniß Glauben — denkt Herr Pfarrer Deckert. Glücklicherweise ist uns ein solcher Proceßact erhalten, der jedem der deutschen Sprache Kundigen zugänglich ist, und der überdies zu den Kleinodien der deutschen Literatur gehört. Er betrifft den getauften Judenknaben Simon Abeles, den Herr Pfarrer Deckert nicht namhaft gemacht hat, durch dessen Namhaftmachung ich also seine Kenntnisse auf diesem Gebiete in einer, wie ich glaube, ihm erwünschten Weise bereichere. Dieser Knabe soll von seinem eigenen Vater im Jahre 1694 in Prag ermordet worden sein. Sie können den Proceßact in G u st a v Freytag's Bildern aus der deutschen Vergangenheit im 3. Band S. 386 ff. der 21. Auflage vom Jahre 1897 selbst Nachlesen, und ich begnüge mich nur, das Schlußwort Frey ta g's hier anzuführen: „Das ist die traurige Geschichte von Simon Abeles. Wer den Jesuitenbericht unbefangen beurtheilt, wird einiges darin finden, was die Erzähler zu verschweigen wünschen. Und wer mit Abscheu auf die fanatischen Mörder sieht, der wird doch den fanatischen Priestern keine Theilnahme zuwenden. Sie reißen das kaum geboreneKind aus Mutter, sie halten für einen „ Fund, den Säugling seiner Mutter heimlich^! oder einzelne Inden Ch^stenblut, Menschenblut zu rituellen zu st e h l e n, sie werben durch Spione u n dD Zwecken jemals gebraucht haben, oder gebrauchen, und daß ich welchen der „Ritualmord" erwiesen sein soll. Es gibt auch Proceßacten über die von Juden angeblich begangene Schändung von Hostien, die sie durchstochen haben und die dann geblutet haben sollen. Gewiß, Hunderte von christlichen Zeugen haben das Blut aus den Hostien fließen gesehen, und Hunderte von Juden sind diesem Aberglauben zum Opfer gefallen. Daswarder echte und rechte „R i t u a l m o r d", nicht den die Juden begangen, sondern den sie erlitten haben. Es liegt auch ein besonders interessanter Act, den ich der Aufmerksamkeit des Herrn Pfarrer Deckert empfehle, darüber vor, daß die Juden in Trier im Xl. Jahrhundert den dortigen Bischof Eberhard mittelst des Bilderzaubers umgebracht haben sollen. Sie hätten ein Bild des Bischofs aus Wachs angefertigt, dasselbe von einem durch Geld dafür gewonnenen Priester taufen lassen und am Sabbath verbrannt, worauf der Bischof noch am selben Tage krank geworden und verschieden sei. Eine Lüge mit einem Wortzeichen! Der Umgang mit Feuer ist den Juden am Sabbath untersagt, aber Eberhard ist am Sabbath gestorben. Der Erfinder des Märchens durfte sich also nicht au das Sabbathverbot kehren, oder es war ihm nicht bekannt. Es gibt auch Proceßacten über die den Inden zugeschriebene Brunnenvergiftung und die von ihnen angeblich verschuldete P.'st des schwarzen Todes im Jahre 1348. Warum mischen denn die antisemitischen Patrone und Stützen des christlichen Volkes nicht wieder die Beschuldigung der Hostienschändung, des Bilderzaubers und der Brunnenvergiftung gegen die Juden auf? Ich will es Ihnen sagen. Dafür erachten sie die Urteilskraft des christlichen Volkes, so weit es ihnen vertraut, uicht mehr für aufnahmsfähig genug. Aber den „Ritnalmord" glauben sie ihm noch aufladen zu können. (Lebhafter Beifall.) In der That. wüßten diejenigen Christen sie die den antisemitischen Wortführern Gefolgschaft leisten, wie wenig Urtheil und Geschichtskenntniß, ja wie wenig wahres Christenthum ihnen beimeffen, sie würden längst den Speculanten, Fälschern und Ausbeutern, die mit ihrer Hetzerei einträglichere Geschäfte a n den Juden machen, als jemals von den Juden gemacht worden sind, längst den Laufpaß gegeben haben. Wir aber find hier versammelt, für unsere Religion, für ihre Ehre, die auch die unserige ist, und für unsere Rechte einzustehen, und darum legen wir Verwahrung ein gegen die Blutbeschuldigung, die ich als dasjenige nachgewiesen zu haben glaube, was sie ist, eine Beleidigung für uns als anerkannte Confessio:,, eine Verhöhnung selbst des Christenthums und seiner höchsten Würdenträger, und eine niederträchtige, in antisemitischem Geschäftsinteresse wiedererweckte Lüge. (Langanhaltender Beifall.) „Quod non credimus“ „Wir glauben nicht daran", hat , Papst Gregor X. von dem Ritualmord gesagt, und wahrlich, er hatte recht. Soll ich es er't beschwören, da der eine oder andere , naive, unerfahrene Christ sagen wird: etwas muß doch daran sein! daß von der Blutbeschuldigung keine Spur, nicht der leiseste Hauch an Wahrheit ist? Ich kann es mit dem heiligsten Eide vor Gott und aller Welt betheuern, daß ich in unseren dem Arm de r - sämmtlichen Religionsschristen nicht die leiseste Berechtigung finde gottseligen!^ für die Beschuldigung, daß die Juden, oder eine jüdische Secte, t e Zuträger, durch Versprechungen, Drohungen,! Aufregungen der Phantasie ihrem Gott,! derdemGottdesEvangeliums sehr unähnl i ch i st, S ch a a r e n von P r o s e l y t e n zum „Abwaschen." (Lebhafter Beifall.) So sicht es mit dem Proceßact von dem JudenknabenE Simon Abeles, so mit dem Proceßact von dem Christenknaben! Simon von Trient, und so mit allen den Proceßacten aus, iuf auch nie von einem Juden Kenntniß erlangt habe, der zu dieser Beschuldigung begründeten Anlaß gegeben hätte. Es ist unendlich traurig für uns, aber nicht minder auch [j für den b er maligen Stand der Humanität und Sittlichkeit, daß außerhalb unserer Glaubeusgenossenschaft sich Niemand gefunden hat, der mit seinem Namen und öffentlich dieser infamsten antisemitischen Beschuldigung aus freien Stücken entgegengetreten ist. Lch hätte gemeint, daß der eine oder andere hohe Geistliche oder

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