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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1899-10-13 · 41 (13.10.1899) · page 3

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
16 (1899)
Issue
41 (13.10.1899)
Date
1899-10-13
Page
– (sequence 3)
Language
German
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Nr. 41 Seite 751 Dr. Bloch's Wochenschrift. Das „Vaterland" in demselben ArtiÄ vom 11. October versteigt sich zu der Behauptung: „Es finden sich vom zwölften Jahrhundert bis in d i e N e u z e i t — um eine möglich niedrig bemessene Zahl anzugeben — m i n d e st e n s s e ch z i g h i st n r i s ch erwiesene Fälle von Ermordung von Christen (nicht Kindern) durch Juden aus R e l i g i o n s h a tz. Bedenkt man nun, daß diese Fälle zu den verschiedensten Zeiten und in den verschiedensten Ländern (Italien, Tirol, Ungarn, Böhmen, Polen, Deutschland, Frankreich, Spanien, England rc.) sich abgespielt haben, von in jeder Beziehung glaubwürdigen Zeugen berichtet werden, und viele derselben durch das genaueste gerichtliche Verfahren constatirt sind: wie kann man sie da mit der Phrase abthun, das sei Alles nur eine „niederträchtige, schamlose Fälschung der Wahrheit?" Wer das behauptet, muß es doch auch beweisen. Also mindestens „sechzig" „historische erwiesene Fälle!" „historisch erwiesen" durch Zeugenaussagen und Gerichtserkenntnisse aus der Zeit vom 12. Jahrhundert bis in die Neuzeit! Wie viele Hexen wurden in demselben Zeitraum „durch Zeugenaussagen und Gerichtserkenntnisse" ihrer angeblichen Schandthaten überführt? Nicht sechzig, sondern Hunderttausende! Die Bluilüge war wie der Hexenwahn ein pathologischer Zustand, gegen welchen die Opposition der Vernunft wehrlos war. Ein frommer Katholik, F. Baumgartner, in seiner apologetischen Schrift: „Die deutschen Hexenprocesse" (Frankfurter zeitgemäße Brochüren) bemerkt: „Ich wage es sogar auszusprechen, daß die größte Mehrzahl der Richter die Geständnisse der Hexen zn selbstsüchtigen Zwecken benutzten, daß sie, um ihrer Habsucht und Rachsucht, ihrem Ehrgeiz und ihren sonstigen Leidenschaften fröhnen zu können, Geständnisse bestimmter Art über bestimmte Personen oder Zustände durch die Folter erzwangen. Diese Behauptung wird nicht nur durch dem Umstand unterstützt, daß die Hexenrichter von den Hingerichteten eine bestimmte Quote erhielten, sondern auch noch besonders durch die wirklich ganz bedeutenden Gebühren, welche die Inquisitoren für die Ausübung ihres entsetzlichen Handwerkes erhielten." «Unbequeme oder übelberufene Politiker wurden im Einverständniffe mit den Hexenrichtern als Zauberer angesehen und verbrannt." „Wer könnte leugnen, daß nur die Habsucht es war, welche Philipp den Schönen von Frankreich bewog, die Tempelherrn der Zauberei anzuklagen und im Jahre 1314 hinrichten zn lassen?" In einigen Gegenden hatten die Inquisitoren keinen anderen Gehalt, als auf jeden Kopf eine Taxe von 4 bis 5 Thalern. Da war nun nicht lange zu spaßen, wenn man ehrlich leben wollte und man darauf bedacht sein mußte, sich in seiner Jugend ein Vermögen zu erbrennen, daß man im Alter davon leben konnte. Das „Vaterland" behauptet, daß Dr. Güdemann „die Proceßacten über Simon von Trient gar nicht gesehen hat und überhaupt den ganzen Fall nicht im mindesten kennt" und die Bluthetzer haben sich den kleinen Scherz vergönnt, gegen Doctor Güdemann, weil er den „heiligen Knaben Simon" geleugnet, die S t r a f a n z e i g e bei der k. k. W i e n e r Staatsanwaltschaft zu überreichen. Wir unsererseits haben begründete Ursache zu der Vermuthung, daß die Redacteure des „Vaterland", die aus dem Geheimarchiv des Vaticans publicirten Acten über die jüdischen Märtyrer von Trient nicht einmal eingesehen haben. Bekanntlich wurden die angeklagten Juden, ob sie auch gleich nach einer unmenschlich grausamen Folterung alle ihnen zugemutheten Greuelthaten „eingestanden" hatten, durch den vom Papst zum Untersuchungsrichter bestellten Bischof von Ventimiglia nach dem zweiten der vier Processe f r e i g e s p r o ch e n, da der Christ Zanesus sich zum Morde des Wunder-Knaben Simon bekannt hatte. Das „Vaterland" verweist auf das „Officium" als auf eine „authentische Urkunde", „ein vorgeschriebenes Gebetsformular", welches seit 300 Jahren in der Trienter Diöcese im Gebrauche steht. Für uns indessen ist das Urtheil Ganganelli's, des nachmaligen Papstes Benedikt XIV. in seinem bekannten Gutachten ungleich maßgebender. Er sagt Seite 24. „Man muß sich jedoch merken, daß Sixtus IV., ein leuchtender Planet meiner Religion, unter dessen Pontificat (1475) dieses traurige Ereigniß von Trient vorkam, ein apostolisches Breve erließ, in den: der Cultus verboten wurde, welchen dem erwähnten heiligen Simon seine Mitbürger zollten. Diese Angelegenheit ging so weit, daß dieser Cultus im Laufe fast eines Jahrhunderts verboten blieb, bis der große Pontifex Sixtus V. i. I. 1588 . . die Meffe zu Ehren des heiligen Simon zuließ". In drastischer Weise gab der Doge von Venedig, Herzog Pietro Mocenigo, seine Ansicht über den Kindesmord in Trient kund, im Einverständnisse mit dem Großen Rathe, indem er einem hochgestellten Beamten Instructionen ertheilt. Hervorgerufen wnrde das Edict dadurch, daß in Folge von Hetzereien fanatischer Mönche, auch in Oberitalien der Pöbel denselben gegenüber eine drohende Haltnng anzunehmen begann. Der Doge theilt dem Podesta in Kürze die gegen die Juden in Trient ausgeheckten Verleumdungen mit und gibt, als Resultat der angestellten Nachforschungen, seiner Ansicht iolgenden prägnanten Ansdruck: ,Credimus eerte. rumorem ipsum. de puero necato. commentum esse et allein : ad quem tinem. viderint et interpretentur alii“. (Wir sind fest überzeugt, daß dieses Gerücht, von der Ermordung des Knaben — Simon — eine Lüge und ein Kniff sei; zu welchem Zwecke, das werden Andere einsehen.) Dazu bemerkt der alte W a g e n s e i l, der selber doch ein fanatischer Judenfeind war, treffend: „Es braucht aber keines Nachsinnens / die Sach ligt am Hellen Tag. Außer / daß man die reichen Juden ihres Geldes und Gutes berauben wollen / war damals / als dieses sürgieng / eine Zeit. da Mönche und Pfaffen /. mit allerlei) lügenhaften Kräften und Zeichen / und Wundern und mit allerley Verführung / die Gemüther der Menschen einzunehmen, sie um das Geld zu bringen / und einen Zulauf zu erwecken.Es kam immer was neues herfür / die Leute an sich zu locken / und mußte jedes Orth ein besonderes großes Heiligthum / miraculoses Bild wunderthätiger Heiligen / oder andere dergleichen devotion haben / damit sich die Leute nicht anderstwohin verlieffen / und das Geld abtrügen / sondern vielmehr noch andere von fernen angelocket würden. Nachdem es nun zu Trident an einem solchen Lock-Vogel und illieio mangelte / hat man mit dem aus der Etsch gezogenen Kindeskörper seine heilige Gauckeley angefangen / und weilen er eben nach der Juden Ostern gefunden worden / öffentlich ausgeruffen / wie das Kind von den Juden / um mit dessen Blut den Teig zu den ungesäuerten Oster-Kuchen anzukueten / sey ermordet worden / und ward der tobte Leib so zugerichtet damit er dessen einige Zeichen an sich hätte. Es ist auch die Sach nach allem Wunsch und Verlangen angegangen". Man sieht, daß die antisemitischen Geschäftsmänner aus der alten Zeit sich von den heutigen wenig unterschieden. Der Pfarrer von Weinhaus, welcher wegen seiner Blutlügen nicht ohne unser Hinzuthun eine gerichtliche Züchtigung erfahren hat, wendet sich in einem Schreiben an das „Deutsche Volksblatt" vom 10. October gegen die Rede des Oberrabbiners Dr. G ü d e m a n n im Musikvereinssaal: „Mit den B e t h e u e r u n g e n des D r. G ii d e m a n lt hat es eine ganz eigene Bewandtnis;. Am 30. October 1882 betheuerte er in Gemeinschaft mit dem verstorbenen Tr. Jellinek gelegentlich des Proeeffes Holnbek a m t l i ch „das; der Talmud überhaupt nichts Feindseliges gegen Christen enthalte". Nun braucht man nur das von mir übersetzte und herausgegebene Werk des Professors Pranaitis: „T a s E h r i st e n t h u m i m T a l m u d der Jude n, oder die Geheimnisse des Rabbinismus über die Christen" (Wien, H. Kirsch) zn lesen oder auch den von Loewe verdeutschten Schulchan arnch aus demselben Verlage, dnrchzublättern, um zu erkennen, was von dieser amtlichen Bethenerung Güdemann's zn halten sei." Wer ist dieser Pranaitis eigentlich? Wir sind in der Lage, die Antwort ans die Frage nach diesem edlen Geistes- und Gesinnungsgenossen D e ck e r t's zu ertheilen. Pater Justinian P r a n a i t i s ist derselbe Priester, welcher den Kaufmann Buff in Wassili-Ostrow auf eigenthümliche Weise um 1000 Rubel geprellt hat. Ein Unbekannter, der sich Lukaschewitsch nennt, bringt in die Bilderhandlung „Aranzo", deren Chef Buff ist, ein auf Metall gemaltes Bildchen, dessen Rahmen zu vergolden ist. Durch Unachtsamkeit fällt beim Herausnehmen die Metallplatte ins Feuer, das Gemälde wird versengt. L u k a s ch e w i t s ch kommt es abzuholen, sieht den Schaden und erklärt, das Bild gehöre nicht ihm, sondern dem Pater Pranaitis, welcher alsbald herbeieilt, ein gewaltiges Geschrei erhebt: Ein Murillo, ein echter Mnrillo! 3000 Rubel werth! sei unwiederbringlich zerstört und er gehört eigentlich dem Bruder des verstorbenen katholischen Metropoliten Alexander G i n t o w t, dem Anton G i n t o w t. Pranaitis erbot sich, 1000 Rubel Schadenersatz von Buff anzunehmen. 500 Rubel erhielt er sofort — 500~ iu Form eines Wechsels. Später erfuhr aber Buff, daß er schändlich geprellt worden sei, daß Murillo niemals derartige Sujets, niemals auf Blech und auch nicht in diesem Format gemalt habe. Die Professoren der Petersburger Akademie bestätigen diese Ansicht. . .. Das ist der Mann, dessen Buch D e ck e r t angeblich übersetzt, jedenfalls aber herausgegeben hat. Gleiche Seelen finden sich.

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