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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1899-10-13 · 41 (13.10.1899) · page 2

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
16 (1899)
Issue
41 (13.10.1899)
Date
1899-10-13
Page
– (sequence 2)
Language
German
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Seite 750 Dr. Bloch's Wochenschrifk. Nr. 41 nicht gethan hättest, Du entkommst Deinem Geschicke nicht, kürze lieber Dein Leiden ab, ich kann es nicht mitansehen." Und jo haben dannj Unglückliche ihre „Schandthaten" auch einbekannt, z. B. mit dem Teufel und seiner Großmutter Unzucht getrieben zu haben; aber auch die Christen im heidnischen Alterthum haben wiederholt solche „Geständnisse" abegelegl. Tatian spricht von falschen Zeugen, welche von Lehrmeistern zu ihren Aussagen einstudirt worden sind und Justin Martyr (Äpol. 12) ruft den heidnischen Anklägern zu: „Wenn ihr burch allerlei Qualen von unseren Frauen, Kindern und Sclaven Geständnisse erpresset, so sind das keine Beweise gegen uns." Was soll es bedeuten, wenn das Organ des Herrn Geßmann darauf hiuweist, daß schon die heidnischen Römer des Alterthums „vor Christus" die Juden verfolgt.haben? Wurden nicht die alten Christen in derselben Weise von den heidnischen Römern verfolgt? (Tertullian Cap. 40.) Die heidnischen Pfaffen standen getreulich dem Pöbel zur Seite und predigten oem Volke, daß die Unglücksfälle, welche das Reich treffen, eine Strafe der Götter seien, weil man die Christen im Lande dulde. (Euseb. Kirchengesch., übers, v. Dr. Migloher S. 253.) An den christlichen Namen heftete sich Schimpf und Anklage und die römischen Schulbuben hatten ihre Hep-Hep-Ruse und ihre Schimpflieder, mit welchen sie die Christen verfolgten. Die heidnische Niedertracht suchte nach plausiblen Motiven für ihren Christenhaß, das e i g e n e Laster imputirte man den unglücklichen Opfern und man sagte von ihnen, daß sie von einem Haß gegen das ganze Menschengeschlecht beseelt wären und daß sie dessen sogar überführt worden sind. Da diese Anklagen für den ganzen Haufen zu subtil waren, so erfand der Verfolgungsgeist der heidnischen Priester sociale Verbrechen. So wurden den Christen schändliche Gräuel angedichtet, vor Allem der Kindermord — eine der häufigsten Beschuldidigungen, weil sie die Erfolg versprechendste ist. Sie stachelt alle Mütter gegen die Verleumdeten auf und macht das Weib zum wirksamsten Träger des Hasses. Theisteische Mahlzeiten, blutschänderische Umarmungen und Atheismus wurden den Männern voll Sittenreinheit, voll heiligen religiösen Eifers und geläuterter Gotteserkenntniß ins Gesicht geschleudert. Männer, wie die alten Kirchenväter, hören wir heidnischen Schurken gegenüber sich vertheidigen, daß sie keine Atheisten, keine Mörder und keine Baalen sind. Die literarischen Proletarier Griechenlands überschwemmten das römische Reich, betrieben handwerksmäßig die Hetzerei gegen die Christen und suchten gegen sie die Behörden anzustacheln (Tatian gegen die Griechen, Cp. 4), wobei die Beschuldigung des Kindermordes die vornehmste Rolle gespielt har. Ein st hatten die Christen dasZeugniß der Juden an gerufen, um sich von dem Verdachte des Bluteffens zu reinigen. (Vergl. Just. Dial. cum Tryph. eck. St. Maur. pag. 111.) Interessant ist, daß später die einzelnen christlichen Secten mit den gleichen Waffen gegen einander gekämpft hatten. In der That beschuldigte Epiphanias (Naer. 26) die gnostischen Nicolaiten, „daß sie Menschenfleisch essen". Von anderen Secten der Montaner, Quintillianer, Priscillianer und Pepuzianer berichtet er nach dem Hörensagen, „daß sie an einem Feste ein Kind mit eisernen Nadeln am ganzen Leibe zerstachen und das Blut auffingen zum Zwecke ihres Opfers." Epiphanias hätte sich der vortrefflichen Worte des Tertullian über die Fama erinnern sollen: „Pflicht Aller ist es, zu prüfen, mag jene Fama auch in noch so großem Umkreise ausgestreut und aus noch so hatnäckigen Behauptungen aufgebaut sein, weil sie nothwendig irgend einmal von einem Urheber ausging." Einer französischen Secte des Mittelalters (um das Jahr 1017) wurde nachgesagt, daß bei ihren Mahlen üble Dinge getrieben wurden, indem ein vor acht Tagen geborenes Kind in das Feuer gelegt und verbrannt wurde. (Vergleiche Meusel, Geschichte von Frankreich I, 480.) Der Haß ist weder wählerisch, noch kritisch in seinen Mitteln. Vorurtheile, Anklagen, die in der Lust gleichsam liegen und der öffentlichen Antipathie entsprechen, werden wie Steine von der Straße aufgehoben, um den Feind zu tteffen. Dabei vergessen die Menschen sehr leicht, wenn sie zur Macht gekommen sind, wie ihnen in der Noth zu Muthe war. „Gedenke, daß du Sclave warst in Egypten", schärft die jüdische Bibel ein. Das „Vaterland" vom 11. October richtet an den Oberrabbiner Dr. Güdemann die Anfrage, ob er „mit demselben „heiligsten Eide vor Gott" beschwören kann, „daß im Talmud keine einzige Stelle vorkommt, die ziemlich verständlich zur Tödtung des „Akum", des „Goi" und dergleichen auffordert?" Es ist traurig, daß die Redacteure katholischer Blätter nicht blos in der jüdischen Literatur so unwissend sind, sondern auch für die Zeitgeschehnisse ein solch kurzes Gedächtniß haben! Dieser, von der Redaction des „Vaterland" verlangte Eid ist ja bereits zweifach geleistet worden — vor dem k. k. Landesgerichte zu Wien, geleistet worden von zwei über Vorschlag der Deutschen Morgenländischen Gesellschaft von jenem Gerichte bestellten hervorragenden christlichen Fachmännern auf dem Gebiete der rabbinischen Literatur, Prof. Dr. Theodor Noeldeke in Straßburg, Ehrenmitglied der Wiener Akademie der Wissenschaften, und Prof. Dr. August Wünsche in Dresden, welche beide als Sachverständige in dem Proceffe Rohling-Bloch von dem k.k. Landesgerichte eidlich einvernommen worden sind. Und in diesem Proceffe wurde bekanntlich der Kanonikus Prof. Dr. Rohling mtt seinen Anschuldigungen gegen den Talmud der Lüge, der Fälschung und des Meineides überführt! Ist dieser Eid der. christlichen Sachverständigen für die Redacteure des „Vaterland" nicht vollgilttg, daß sie die Eidesleistung des Oberravbiners verlangen? Und wenn von der genannten Redaction an den Oberrabbiner die Frage gerichtet wird, ob er beschwören möchte, „daß wirklich nie und nirgends ein Jude Christenblut rituell verwendet oder gar, daß nie und nirgends ein Jude einen Christen aus Religionshaß ermordet hat?" — so ist ja auch dieser Eid unzäh ligemale geleistet worden. Wir wollen an die Eidesleistung des Hof- und Dompredigers V e i t h, eines geborenen Juden, in der Stefanskirche zu Wien nicht wieder erinnern. Allein in den Vierziger-Jahren erschien eine von 58 getauften Juden, darunter der anglikanische Bischof von Jerusalem, erlassene Erklärung, die lautete: „Wir Unterzeichneten, von Geburt Juden, dre noch als Erwachsene im Glauben und Ritus des Judenthums gelebt haben, jetzt aber durch Gottes Gnade Glieder der Kirche Christi sind, erklären feierlich, daß wir niemals, direct oder indirect, davon gehört haben, daß unter den Juden der Brauch bestehe, Christen zu tobten oder Chrtstenblur zu benutzen, und daß wir die früher so oft gegen sie vorgebrachre, jetzt wieder aufgelebte Beschuldigung für eine työrrchte und fanatische Lüge halten." Selbst Eisenmenger, der fanatische Talmudfeind, warnte vor der Blutlüge, welche den Christen nur die Verachtung der Juden bringt. Und I o h a n n e s Pfefferkorn — und der ist doch gewtß ein Mann nach dem Herzen der Redacteure des „Vaterland" — mahnte im Jahre 1507 nach gründlicher Zurückweisung der Ritualmordsage die Christen: „Fttehet und vermeidet diese lächerliche, falsche, und, wenn Ihr es genau betrachten wollt, uns Christen nicht wenig zur V e ra ch l u n g gereichende Rede. Bleibet bei der Wahrheit, indem ihr solchen Wahn fallen laßt, o Christen! Wir wollen nicht etwas erdichten, das falsch ist und uns keine Ehre macht." Aus Rom erhalten wir überdies die telegraphische Mittheilung : „Der Orientalistencongreß nahm auf Antrag des Kirchenrathes Professor Kautzsch einst i m m i g folgende Resolution an: „Die zum zwölften internationalen Congresse in Rom versammelten Orientalisten erachten es angesichts der neuesten Vorgänge als ihre Pflicht, auszusprechen, die Beschuldigung, daß jemals durch irgend welche für Anhänger der jüdischen Religion geltende Vorschriften die Benützung von Christenblut für rituelle Zwecke gefordert oder auch nur angedeutet worden wäre, ist schlechthin unsinnig und des zu Ende gehenden neunzehnten Jahrhunderts unwürdig." Das ist bereits die zweite Kundgebung des Orientalistencongreß. Die erste fand auf dem VI. internationalen Orientalistencongreß zu Leyden statt und klang aus in eine der schärfsten Verurtheilungen von Rohling's „abenteuerlichem und entsetzlichem Wahn". Der Vorstand der Deutschen Morgenländischen Gesellschaft hat damals durch seinen damaligen Secretär, Professor Constantin Schottmann dem Reichsrathsabgeordneten Dr. Bloch am 22. September 1883 hievon schriftlich Mittheilung machen lassen. (Acten und Gutachten in dem Proceffe Rohling contra Bloch I. Band, Seite 123).

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