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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1899-10-06 · 40 (6.10.1899) · page 12

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
16 (1899)
Issue
40 (6.10.1899)
Date
1899-10-06
Page
– (sequence 12)
Language
German
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Seite 740 Dr. Bloch's Wochenschrift Nr. 40 zeichnet. Als er von einem Herrn M. über das Treiben der „Narodni Politika" zur Rede gestellt wurde, sagte er: „Glauben Sie denn, daß wir so dumm sind und selbst an einen Ritualmord glauben? Aber wir unterstützen mit solchen Berichten unsere Svuj k svemu-Politik. H. P. Lemberg.7Jn dem Proceffe gegen die ehemalige>'.Verwaltung der Sparcasse, welcher jetzt vor den Geschwornen verhandelt wird und der ein sehr trauriges Bild von der moralischen Verkommenheit gewisser polnischer Kreise entrollt, ist Gottlob kein einziger Jude verwickelt. Betrug, Fälschung, Veruntreuung und Verschwendung zu Gunsten der niedrigsten Lüste bewegen sich in rein arischen und antisemitischen Kreisen. — Zum Religionslehrer am k. k. Lchrerseminarium werde Herr Dr. Moses Schorr aus Przemysl vorerst als Supplent bestellt. Demselben ist auch der Religionsunterricht am 5. Gymnasium übertragen. Lemberg. Auch der hiesige Cultusvorstand' richtete sowohl an die hohe galizische Statthalterei wie auch an die hohen Ministerien des Innern und der Justiz energische Vorstellung wegen der Angriffe gegen die jüdische Religion bei der Verhandlung in Polna. — Die sehr würdige und eindrucksvolle Erklärung Sr. Ehrwürden des Herrn Rabbiners Dr. Caro brachten die liberalen Zeitungen, aber auch die amtliche „Gazette lwowska". — Zur Einweihung des neuen hier errichteten Cadettenhauses erhielten der Präses der Cultusgemeinde Reichsräthsabgeordneter Dr. Byk und Rabbiner Dr. Caro Einladungen. Dieselben wohnten auch dem seierlichen Acte bei. Lemberg. Geehrter Herr Redacteur! Zu dem Artikel in voriger Nummer über die Religionslehrer in Galizien erlauben Sie mir folgende Bemerkung: So schlimm wie dort geschildert, liegen die Verhältnisse doch nicht. Es mangelt freilich an gcschulten und ordentlich vorgebildeten Lehrern, aber die lassen sich doch nicht aus dem Boden stampfen. Die gegenwärtig an Lehranstalten wirkenden Religionslehrer sind zumeist für ihren Beruf nicht von Jugend auf vorbereitet, aber sie^geben sich redliche Mühe, ihre schwere Aufgabe unter den denkbar schwierigsten Verhältnissen zu erfüllen. Mir ist am Ende ein einfacher Lehrer, der gut in der Bibel und in der jüdischen Geschichte bewandert ist, viel lieber, als ein Darschan auf dem Katheder, der schwierige Punkte in der biblischen Geschichte mit Midraschim „verantwortet". Auf die Frage, warum Jsak nicht lieber feine Schwester Bakol geheiratet hat, lautet die Antwort, weil der Erfinder der Deutung bakol noch nicht geboren war. Was das Buch von Schipper betrifft, so lag dasselbe dem hohen Landesschulrath zur Approbation vor, hat dieselbe aber nattirlich nicht erlangt. Der Referent hatte es ausdrücklich als für die Schule unbrauchbar erklärt. Wegen eines wohlgemeinten aber mißlungenen Versuches eines Lehrers, darf aber der ganze Stand nicht derartig getadelt werden, wie dies in der mehr exegetischen als treffenden Ausführung in jenem Artikel geschieht. Caro. Krakau. Samstag, den 30. v. M. hat hier die Einführung der auf Grund des neuen Gesetzes gewählten Rabbiner und zwar Sr. Ehrwürden Chaim Leib Horowitz und Dr. O. Thon stattgefunden. Beide wurden in ihrer Wohnung von einer Deputation des Cultusvorstandes unter Führung des Vicepräsident Gemeinderathes G. Hirsch Landau abgeholt und in die Synagogen und zwar der rrstere in die alte Synagoge, der zweite in den Tempel geleitet, wo sie der Präsident der Cultusgemeinde, Gemeinderath Herr Dr. Leon Horowitz mit den Cultusvorstehern. empfing und schwungvolle Ansprachen an sie hielt. Beide Rabbiner hielten dann längere Predigten. — Der hiesige Cultusvorstand hat sich in der Angelegenheit des Polnaer Mordes den Protesten der anderen Cultusgemeinden angeschloffen. Berlin, 2. October. In der vorigen Sitzung der Repräsentantenversammlung ist davon Mittheilung gemacht worden, daß das Königliche Provinzialschulcollegium unter dem 28. Juli d. I. an das Königliche Polizeipräsidium in Sachen des jüdischen Religionsunterrichts ein Schreiben gerichtet worden ist, das der Adreffat auftragsgemäß in Abschrift den jüdischen Gemeindebehörden zugestellt hat. Das Schreiben lautet (unter Weglassung der Formalien) wörtlich: „Unter Bezugnahme auf das Schreiben vom 24. August v. I., betreffend den Religionsunterricht der jüdischen Schulkinder, benachrichtigen wir Ew. Hochwohlgeboren hiedurch, daß der Herr Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medicinal-Angelegenheiten durch Erlaß vom 6. Mai d. I. angeordnet hat, es soll von der Festsetzung von Schulversäumnißstrafen gegen die Eltern und Vormünder derjenigen jüdischen Kinder, welche einen Religionsunterricht nicht erhalten, einstweilen abgesehen werden. Diese Entscheidung des Herrn Ministers fußt zum Theil auf neueren Erhebungen, die wir selbst veranstaltet haben und deren Ergebnisse wir in den beiden Anlagen A und B mitheilen. Anlage A gibt eine Vergleichung zwischen dem Winter 1897—1898 und dem letztverflossenen Winter und zeigt, daß in diesem gegen das Vorjahr bei allen verschiedenen Kategorien von Schulen eine Verbesserung eingetreten ist, die immerhin im Wesentlichen als eine Folge des Erlasses des Herrn Ministers der geistlichen Angelegenheiten vom 11. Februar 1897, beziehungsweise der Einwirkung des Vorstandes der Synagogengemeinde auf die Eltern der jüdischen Kinder wird angesehen werden dürfen. In der Anlage B haben wir für den letztverflossenen Winter die Kinder nach den Schulclassen trennen, nämlich den älteren Jahrgängen die drei untersten, also an den höheren Lehranstalten die Vorschulclaffen, au den Gemeindeschulen die Classen 5 und 6, gegenüberstellen lassen. Sie läßt ersehen, daß in den älteren Jahrgängen der Procentsatz der Kinder ohne Religionsunterricht überall sehr viel geringer ist, als in jüngeren: daß ferner in den älteren Jahrgängen bei allen öffentlichen Schulen die Zahl ganz erträglich, theilweise sogar günstig ist und nur die Privatschulen durchwegs hohe Percentsätze aufweisen. Man wird nicht umhin können, aus dem niedrigen Percentsatz der älteren Jahrgänge auf den öffentlichen Anstalten den Schluß zu ziehen, daß es nicht lediglich Gleichgiltigkeit der Eltern ist, welche sie zur Zurückhaltung der jüngeren Jahrgänge bestimmt, vielmehr andere Gründe, die in der Sache selbst liegen, stark Mitwirken müssen, sei es die Furcht vor Ueberanstrengung der Kinder durch die besonderen Schulwege, sei es die Unzuträglichkeit, die sich da ergibt, wo wegen der geringeren Zahl der jüdischen Kinder die Schüler weit auseinander liegender Jahrgänge zusammen unterrichtet werden, indem alsdann die Kleineren bei dem Betriebe des Hebräischen (Lernen hebräischer Gebete rc.) zugegen sein müssen, ohne doch daran theilnehmen zu können. Dem gegenüber wird es als Pflicht der betheiligten Stellen erscheinen, darauf hinzuwirken,, daß die- Einrichtungen für den jüdischen Religionsunterricht der kleinen Kinder thunlichst vervollkommnet werden, in welcher Hinsicht wir auf unser Schreiben vom 16. Juni v. I. Bezug nahmen. Wir sind noch wie vor der Meinung, daß es in erster Linie Sache des Vorstandes der Synagogengemeinde ist, dieser Sachefeine Aufmerksamkeit zuzuwenden. Und ebenso wird er seinen Einfluß bei Eltern und Vormündern geltend zu machen haben,. um etwaige unbegründete Bedenken oder Vorurtheile der jüdischen Eltern gegen die vorhandenen Einrichtungen zu zerstreuen.- In letzterer Beziehung denken wir besonders an die Eltern derjenigen Kinder, welche Privatschulen besuchen. Bisher liegen, wie schon bemerkt, die Verhältnisse bei den Privatschulen für beide Geschlechter recht ungünstig, auch in den älteren Jahrgängen, während doch die Kreise, aus denen diese Schulen besucht werden, dieselben sind, aus denen auch die öffentlichen höheren Anstalten ihre Schüler erhalten. Eine Einwirkung auf' die Eltern müßte hier bessere Erfolge aufweisen können, als bisher erzielt worden ist. Indem wir anliegend die in diesem Frühjahr neu aufgestellten Verzeichnisse der jüdischen Kinder ohne Religionsunterricht an höheren Lehranstalten, höheren Mädchenschulen, Gemeindeschulen und Privatschulen behufs Mittheilung an den Vorstand der Synagogengemeinde übersenden, ersuchen wir im Auftrag des Herrn Ministers der geistlichen Angelegenheiten gleichzeitig, dem Vorstand auch Kenntniß von den Anlagen A und B zu geben und seine besondere Aufmerksamkeit einerseits für den Unterricht der kleinsten Kinder, anderseits für die Privatschulen in Anspruch zu nehmen." Es ist unter allen Umständen erfreulich, daß die Pflege des Religionsunterrichtes in der Gemeinde zugenommen hat, daßdie Zahl der mit Relionsunterricht nicht versorgten jüdischen Kinder absolut und relativ kleiner geworden ist. Ach damit mag^ man einverstanden sein, daß der Unterrichtsminister einstweilen noch davon Abstand nehmen will, über die pflichtvergessenen Eltern, die ihren Kindern den Religionsunterricht vorenthalten, Schulversäumnißstrafen zu verhängen. Gut aber sind die Verhältnisse immer noch nicht, wie die dem obigen Schreiben beigefügten Tabellen beweisen. Aus der Tabelle A ist zu ersehen, daß; in dem Schuljahr 1898/99 in den höheren Lehranstalten Berlins-

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