Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 16 (1899)
- Issue
- 40 (6.10.1899)
- Date
- 1899-10-06
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
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Nr. 40 Dr» Blockes Wochenschrift, Wien. Jdeeil haben ebenso wie Individuen die Berechtigung zu jubiliren. Die Richtigkeit dieser Ansicht vorausgesetzt, — und zahlreiche Analogien bekräftigen dieselbe — sei es hier unternommen, das Jubiläum einer Idee — eines zur That gewordenen menschenfreundlichen Gedankens — zu constatiren: Anläßlich eines im Jahre 1874 vorgekommenen plötzlichen Sterbefalles eines jüdischen Curgastes im Curorte Gleichenberg, faßte ein echt jüdischer Mann aus der Residenz, der daselbst zur Cur weilte, den edlen Entschluß, im obbenannten Curorte ein jüdisches Hospital und einen Friedhof zu schaffen. Er gewann eine Schaar gleichgesinnter Männer und gründete den Verein: „Zur Errichtung eines jüdischen Hospitals zu Gleichenberg". Am 4. October 1874 — vor 20 Jahren — am Namensseste unseres allerguädigsten Monarchen Loustituirte sich obiger Verein und namhafte Spenden wurden zu Ehren des Tages dem wvhlthätigen, segenschaffenden Gedanken gewidmet. Nach unsäglichen Mühen und Widerwärtigkeiten, trotz vieler sich aufthürmender Hindernisse und ungeachtet localer Gegenströmungen hielt unser Menschenfreund seinen Gedanken hoch und hatte das Glück mit des Allmächtigen Beistand denselben zu realisireu. Am 26. Juni 1884 fand unter reger Betheiligung jüdischer und christlicher Honoratioren die feierliche Einweihung dieses Hauses der Barmherzigkeit statt. Der unvergeßliche Dr. Ad. Jellinek s. A. sagte in seiner Einweihungsrede: „Bon mitleidsvollem Erbarmen 'ergriffen hat ein edler Menschenfreund aus der Residenz, der zu Hause als ein religiös und mildgesinnter Mann hochgeachtet ist, den Entschluß gefaßt, in dem heilkräftigem Gleichenberg den armen Kranken israelitischen Bekenntnisses ein Asyl zu gründen. Das Vorhaben war ein edles, die Aufgabe eine sehr schwierige. Sie verlangte größere Summen zu ihrer Ausführung, Umsicht und Beharrlichkeit. Allein nichts vermochte feinen glühenden Eifer abzukühlen, sein reges Schaffen zu ermüden, seine thatkrästige Ausdauer zu schwächen. Ging er doch mit gutem Beispiele voran, öffnete die eigene Hand und bewährte die eigene Mildthätigkeit, bevor er an fremde Herzen pochte, um Theiluahme für die Kranken und Leidenden zu erwecken. Möge ihm der Segen des Himmels für seine gute, preiswücdige That zu theil werden." Und wahrlich diesem edlen Man^e ist der Segen des Himmels reichlich zu Theil geworden. — Herr Moritz Steiner, fl. Bcz., Untere Donaustraße 40 wohnhaft, feierte am 24. November 1898 in seltener Körper- und Geistesfrisch?, uingeben von Kindern, Enkeln und Urenkeln sein achtzigjähriges Geburtssest. Der obbenannte Verein, der bereits zu seinem 70. Geburtstage das Bild desselben im israelitischen Hospitale zum bleibenden Andenken feierlich enthüllen ließ, überreichte dem hochbetagten Greise eine Adresse, worin es unter Anderem heißt: „In der Geschichte unseres Vereines wird Ihr Name gesegneten Andenkens bleiben." Den schönsten Lohn wird dieser edle Mann erst dann erhalten, wenn die Worte des unvergeßlichen Jellinek's sich gänzlich und im vollstem Maße verwirklichen werden: „Möge diesem Institute reichliche Unterstützung zu Theil werden von allen denen, die ein warmes Herz und eine offene Hand für ihre mitleidenden Menschen haben, besonders von edlen Frauen, in deren Seele Liebe und Erbarmen mit Himmelsschrift einaegraben ist." Wiener-Neustadt, 2. October 1899. Wir beehren uns Ihnen mitfolgend eine Abschrift unseres dem Ministerpräsidenten, dem Justizminister, dem Minister für Cnltus und Unterricht und dem Statthalter übermittelten Protestes zu überreichen: „Euer 4§xcellenz! Der Vorstand der israelitischen Cultusgemeinde Wiener-Neustadt hat in seiner Plenarsitzung am 27. September a. c. einstimmig den Beschluß gefaßt, sich dem vom Vorstande und Rabbinate der israelitischen Cultusgemeinde Wien, aus Anlaß des in Kuttenberg über den Mord in Polua durchgesührten Strafprocesses erhobenen und Eurer Excellenz bereits überreichtem Proteste voll und ganz auzuschließen. Indem der in Ehrerbietung gefertigte Vorstand diesen Beschluß Eurer Excellenz hiermit zur Kenntniß bringt, bittet derselbe um kräftigen, gesetzlichen Schutz gegen die, die Sicherheit von Leben und Eigeuthum unserer Glaubensgenossen höchst gefährdende Verbreitung und Anwendung der den Juden angedichteten Blutbeschuldigung, welche unseren Religionssatzungen, unserer Geschichte und unserem Charakter grell widerspricht, und welche von Päpsten, Kirchenvätern und anderen Säulen der katholischen Kirche bereits unzählige Male widerlegt und verdammt wurde." Prag, 1. October. Die letzte Nummer dieses geschätzten Blattes ist ein getrelies Spiegelbild der tiefen Entrüstung und des stammenden Zornes des ganzen jüdischen Volkes über die anläßlich des Polnaer Mädchenmordes wieder lautgewordene Blutlüge. So gerecht nun auch diese Entrüstung und so edel auch dieser Zorn ist, möchten wir doch vor einem gewissen „lieber« eifer", der leicht zu Fehlern führt (bu lichlal kaas, bu lichlal tuus) warnen. Als einen solchen zu Fehlern führenden liebereifer müssen wir es nach meiner Meinung ansehen, wenn bum Gottesdienste in der Synagoge, wo doch nur Juden anwesend sind, ein feierlicher Eid abgelegt wird, daß das jüdische Schristthum nichts von einem Ritualmorde enthält und die Juden kein Blut zu rituellen Zwecken brauchen. Damit beleidigen wir uns selbst und ihnen unserer heiligen Religion, welcher die ganze gesittete Welt ihre Gesittung verdankt, einen großen Schimpf an. Etwas anderes wäre eine solche feierliche Bethenerung von einer hierzu besonders berufenen Persönlichkeit in einer großen Versammlung von Nichtjuden. Der Erste, der einen solchen Eid abgelegt hat, Manasse den Israel, that dies vor 243 Jahren in seiner über Mendelssohn's Veranlassung aus dem Englischen ins Deutsche übersetzten Schrift: ,Viiulicia.e Juduoomm". die auch im Jahre 1848 unter dem Titel „Teschnat Jisrael" in hebräischer Uebersetzung erschienen ist. Der weit berühmte Amsterdamer Rabbiner verfaßte diese Schrift, um das von der Geistlichkeit ansgehetzte englische Volk, welches seit 400 Jahren keine Juden in seiner Mitte gesehen hatte und dieselben nur aus Shakespeare's „Kaufmann von Venedig" kannte, zu beruhigen und die Erlaubniß für die Niederlassung der Juden, namentlich der aus Spanien und Portugal sich flüchtenden Marannen bei Cromwell und dem Parlament zu erwirken. Was aber vor nahezu dritthalbhundert Jahren ein Manassa den Israel aus solchem Anlässe that, und im Jahre 1840 von den beiden Rabbinern der deutschen und der portugiesischen Gemeinde in London, Salomon Herschel und David Meldola, anläßlich der Blutbeschuldigung von Damaskus in großer öffentlicher Versammlung wiederholt worden ist, ist im Jahre 1899 in Oesterreich, wo die Inden seit Jahren gleichberechtigte Staatsbürger und das Judenthum eine staatlich anerkannte Religion ist, nicht mehr am Platze, und geschieht es gar da, wo nur Juden anwesend sind, so ist es nicht allein überflüssig, sondern auch eine Beleidigung der Juden und ihrer Religion. So groß auch jetzt leider die llnkenntniß des jüdischen Schristthums in jüdischen Kreisen ist, bedarf es dennoch Gott sei Dank den Juden gegenüber keiner solchen Versicherung, denn jeder Jude, ja, jeder vornrtheilsfreie und wahrheitsliebende Mensch, der mit Juden zu verkehren hat, fühlt und empsindet es, daß die Blutbeschuldigung die schändlichste Lüge und Verleumdung ist. Ebenso und aus demselben Grunde müssen wir uns auch entschieden gegen den Vorschlag des Herrn Rudolf Fuchs erklären, daß alle Rabbiner Oesterreichs vor die „höchste Instanz des Staates" hintreten und einen aut die Blutbeschuldigung bezüglichen Eid ablegen sollen. Die „höchste Instanz des Staates", der die Juden ihre Gleichberechtigung und das Judenthum seine staatliche Anerkennung verdanken, steht viel zu erhaben da und ist viel zu gerecht und erleuchtet, als daß zu befürchten wäre, die schändliche Verleumdung könnte je lis an sie hinanreichen, je bis an die Stufen des Allerhöchsten Thrones dringen und dort Glauben finden. Wenn schon eine Intervention bei der höchsten Instanz des Staates für nothwendig erkannt werden sollte, so müßte diese in Form und Inhalt ganz anders geartet sein, als eine Eidesablegung seitens der Rabbiner. Wie eine Intervention au allerhöchster Stelle ungefähr beschaffen sein müßte, ist aus dem Memorandum des Vorstandes der Cultusgemeinde in Brünn zu ersehen. Durch dieses, an das Ministerium der Justiz gerichtete Memorandum, in welchem nicht nur für eine unparteiische Rechtspflege eingetreten, sondern auch die Ehre und Würde des Judenthums nachdrücklichst gewahrt wird, hat sich der Vorstand der Brünner Cultusgemeinde ein großes Verdienst erworben, und es wäre zu wünschen, daß alle großen jüdischen Corporationen von Brünn lernen, wie man in Angelegenheiten, welche die gesammte Judenheit und die Ehre des Judenthums betreffen, austreten und welche^Sprache man führen muß. St. Kolin. Professor F a b i n g e r vom hiesigen Staatsgymnasium gehört zu den ausgesprochenen Antisemiten. Wenn diese Gesinnung ihm behagt, so ist das seine Sache, aber unzulässig ist es, daß ein Lehrer der Jugend diesem Hasse gegen Andersgläubige, diesem Hasse bei jeder Gelegenheit Ausdruck gibt. Das Benehmen dieses Herrn verdient öffentlich gerügt zu werden. Nachstehende Aufklärung des Redacteurs eines antisemitischen Hetzblattes, des Herrn Bcatochowsky von der „Narodni politika", einer Zeitung, welche den „Ritualmord" predigte, sei hier ver-