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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1899-09-29 · 39 (29.9.1899) · page 8

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
16 (1899)
Issue
39 (29.9.1899)
Date
1899-09-29
Page
– (sequence 8)
Language
German
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Seite 716 Dr. Bloch's Wochenschrift. Nr. 39 Katholiken muß schon der Umstand allein genügen, den Aberglauben verwerflich zu finden, daß eine Reihe von Päpsten (zuerst Benedict Xll. im Jahre 1338) ex cathedra den Blutaberglauben verwarfen. Die jüdischen Religionssatzungen verbieten überdies den Juden sogar den Genuß von Thierblut (3. Moses 17, V. 10 bis 14) auf das strengste, weswegen eben bei ihnen das Institut der Koscherer eingeführt erscheint. Umso abenteuerlicher ist die Zumuthung, daß sie zu irgend welchen Zwecken Menschenblut genießen sollten. Mögen nun die Ergebnisse der neuerlich in der Angelegenheit des Mädchenmordes bei Polna geführten Untersuchung welche immer sein, ficher ist es jedenfalls, daß mit dieser schrecklichen Begebenheit das Judenthum als solches in keinerlei Beziehung steht." * * * Die clericale „Kölnische Bolkszeitung" schreibt zum Mordevon Polna: Es sei unter allen Umständen zu verurtheilen, wenn man diesen Mord zu einem Ritualmord stempeln wolle. Der unzähligemale gemachte Versuch, einen Ritualmord als jüdische Institution nachzuweisen, sei ebenso oft gescheitert. Seit dem Papste Jnnocenz IX. im 13. Jahrhundert habe eine Reihe von P ä p st e n in feierlichen Kundgebungen die Blutbeschuldigung gegen die Juden zurückgewiesen. * * * Das Organ der czechischen Realistenpartei des früheren Abgeordneten Professor M a s a r y k, der Prager „C z a s", macht in einem Artikel über den Pvlnaer Mord folgende Aeußerungen: „Am Ende des neunzehnten Jahrhunderts können wir es nicht glauben, daß die jüdische Religion oder auch nur eine Secte derselben in einem so schändlichen Aberglauben besangen wäre, wie es der politische Ablegerder Jungczech en, die Radical e n, sind, die sich direct an Aberglauben und Demoralisation halten und mit Menschenblut handeln. Wir bedauern es, daß gerade das czechlsche Volk, das czechische Land zum Schauplatz des Aberglaubens wurde, auf den die Blicke von ganz Europa gerichtet sind. Der ganze Proceß gegen H i l s n e r legt ein beschämendes Zengniß von der Culturstufe des Volkes ab. Wir können cs nicht fassen, daß Dr. V a x a und Genossen an den Mord glauben. Es scheint uns eher, daß diese es mit dem Wahlspruche Boltaire's halten: „Ich glaube nicht, aber es ist gut, wenn meinSchneider glaubt." Wenn man von Allem absieht und nur die sprichwörtliche Klugheit des jüdischen Volkes in Betracht zieht, muß man über eine solche Beschuldigung lachen. Zugegeben, daß die Juden in Folge eines schändlichen Aberglaubens nach Christenblut lechzen, könnten sie nicht genug von demselben haben? In den großen Städten, von London bis Prag, könnten sie sich jährlich ganze Bäche Blut verschaffen, ohne daß Jemand etwas davon wüßte. Warum sollten sie den Meuchelmord einem beschränkten Vagabunden in Polna und in einem Walde, wo man jeden Augenblick überrascht werden kann, überlassen? Nein, man kann so etwas nicht denken, und nicht einmal Dr. B a x a wagte eigentlich, in Kuttenberg es auszusprechen, sondern machte nur Anspielungen darauf, und das ist erniedrigend, wenn Jemand eine solche Ueberzeugung hegt, ohne sie offen auszusprechen. Wehe euch," schließt der Artikel, „dieihrdas Volk nichtnurini Aberglauben lasset, sondern es noch tiefer in denSumpf drängt. Ein abergläubisches Volk kann sich niemals aus seiner Knechtschaft befreien." Zu Agitation in Böhmen. Sehr geehrter Herr Redacteur! Sie schreiben in ihrer letzten Nummer einen Preis von 5000 Gulden aus, der löbliche Cultusvorstand und das Rabbinat in Wien und Brünn und der Verein zur Abwehr des Antisemitismus schreiben und veröffentlichen flammende Proteste gegen die Fabel vom Ritualmord; gewiß ein sehr löbliches Beginnen, leider neige ich zur Ansicht, daß diese uns Juden ebenso wenig nützen werden, als unsere verfaflungsmäßige Gleichberechtigung! Denn die Journale, in welchen diese Proteste abgedruckt sind (die „Närodnt listy" und „Politik" haben wohl den Protest abgedruckt), werden von dem Publikum, welches an diese Fabel glaubt und welches mit allen Mitteln verhetzt wird, nicht gelesen. — In zwei dieswöchentlichen Abendausgaben der „Närodnt listy" waren zwei volkswirthschaftliche Artikel abgedruckt, welche in den Refrain ..iieme so od zidti“ (Lernen wir von den Juden) ansklingen; im Falle Polna würde sich empfehlen „Lernen wir von den Antisemiten!" Diese verbreiten tausende Broschüren über den Mord und den Proceß, lassen selbe verkaufen und vertheilen, sorgen dafür, daß solche in die weitesten Schichten der Bevölkerung dringen. Hier im Orte gibt es Leute, welche täglich bei Einlangen der Zeitungen das Volk haranguiren, ihm vorlesen und kann man dieses Schauspiel täglich beobachten; (ob es die Polizei sieht?) besonders geeignet erweiset sich hiezu der illustrirte „K-Iri'r", welcher die entsprechenden Bilder bringt. Das ist eine viel wirksamere Agitation und wenn man nicht gleich wirksam eine Gegenagitativn einleitet, ist uns Juden am Lande wenig geholfen und werden wir wegen unserer Steuern doch — gepfändet werden. — Ich danke Ihnen geehrter Herr Redacteur für die Veröffentlichung dieser Zeilen und verharre hochachtungsvoll M. Die Blullüge in Böhmen. Während im Jahre 1899 in Kuttenberg die Blutbeschuldigung theils versteckt, theils offen und ungescheut den Juden an den Hals geworfen wird, hat im Jahre 1254 der böhmische König Ottokar 1l. nach dem Vorgänge anderer Könige aus dem Hause der Przemysliden unter Berufung auf eine Bulle des Papstes Jnnocenz Statuta Judaeorum erlassen, in welchen vor dieser unsinnigen Beschuldigung nicht blos gewarnt, sondern auch die Zuwiderhandlung mit strenguen Strafen belegt wird. Es heißt daselbst (S. Rößler, Deutsche Rechtsdenkmäler aus Böhmen und Mähren, Prag 1845, I., S. 178 ff.) in der Uebersetzung aus,dem Lateinischen: „Ferner haben wir, der Niedertracht nnd Habsucht böser Menschen entgegen tretend, decretirt, daß ihnen (den Juden) Niemand vorwerfe, daß sie Menschenblut gebrauchen, da es ihnen im Alten-Testament vorgeschrieben ist, um von Menschenblut ganz zu schweigen, jeglichen Blutes sich zu enthalten, und weil bei Fulda und an vielen anderen Orten wegen eines solchen Verdachtes viele Juden getödtet wurden, verbieten wir dies inKraft dies es Statuts mit größere Strenge, damit es nicht wieder vorkomme." Hieraus folgt Strassanction für Uebertretung dieses Verbotes. Zu Ende des 17. und Anfang des 18. Jahrhunderts lvurde in Bad-Ullersdorf im nördlichen Mähren ein Hexenproceß abgesührt, der mehr als 60 Frauen und mehreren Männern, darunter dem Dechant von M.-Schönberg das Leben kostete. Richter war ein gewffser Lit. jur. Pavlik, der seinen Namen in Boblik germanisirte. Die von ihm gefällten, zumeist auf Tod durch den Scheiterhaufen lautenden Urtheile bedurften der Bestätigung des böhmischen Appellationsgerichtes in Prag, wohin die durch die gräßlichsten Folterqualen erpreßten Protokolle (examina) der Hexen und Hexenmeister eingesendet wurden. Dieser Gerichtshof war so human, daß er einmal die wahnsinnigen und entsetzlichen Geständnisse der Gefolterten nicht glaubte, sondern dem Pavlik den Auftrag ertheilte, erst wenn die Beschuldigten noch einmal in Gegenwart sämmtlicher Officiere (Beamten der Gutseinhebung) ihre Geständnisse frei wiederholten, mit der Hinrichtung vorzugehen. Leider daß diese Menschlichkeit nichts fruchtete; denn die so unmenschlich Gequälten fürchteten mit Recht, wenn sie ihr Geständnß widerrufen würden, neuerliche Folterungen und gestanden, wie Pavlik wollte. Das Appellatonsgericht in Prag bewies aber noch in einem zweiten Punkte seine Menschlichkeit, indem es auftrug, den Verurtheilten, bevor sie auf den Scheiterhaufen gesetzt wurden, geheim je einen Sack Pulver um den Hals zu hängen, offenbar in der Absicht, ihre Todesqualen zu verkürzen. Der Dechant von Schönberg, dem in Muran der Proceß gemacht wurde, revocirte ad papam india8 informandum. Dieser rescribirte, wenn er gethan hätte, was der Dechant, mußte er auch verbrannt werden. Und so wurden dem Dechanten mit Ziegelsteinen in der Kirche in Müglitz die Weihen abgerieben, er vom Altäre in die Arme der Nachrichter gestoßen und sohin bei Müglitz lebendig dem Feuertode übergeben. So das geistliche Gericht. Umso mehr anzuerkenneu ist die Humanität des böhmischen Appellationsgerichtes vor circa 200 Jahren. . Dr. F., M.-K. ... am 20. September 1899. Ein arischer Bau. Vor vier Jahren wurde vom Baumeister Kalla ein Haus in der Krunimbaumgasse gebaut, welches er nach Fertig-

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