Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 16 (1899)
- Issue
- 39 (29.9.1899)
- Date
- 1899-09-29
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
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Seite 714 Dr. Bloch's Wochenschrift. Nr. 39 Solches Vorgehen an der heiligen, der Gerechtigkeit geweihten Stätte des Gerichtssaales erscheint uns dringend einer Remedur zu bedürfen, nicht allein im Interesse unserer bedrohten Glaubensgenossen, welche wir gegen die neuerdings ihnen entgegengeschleuderte lügenhafte Beschuldigung des Ritual-Mordes zu vertheidigen für tief unter unserer Würde erachten, sondern weit mehr noch im Interesse der staatlichen Autorität, die nur aufrecht erhalten werden kann, wenn dem Gesetze gegen Jedermann Geltung verschafft wird, im Interesse unseres Staates, den wir als seine Patriotischen Bürger nicht aus der Reihe der Culturstaaten ausscheiden sehen wollen. Euere Excellenz kennen die der Justizverwaltung zu Gebote stehenden Mittel gegen Functionäre einer Gerichtsverhandlung, die ihre Pflicht verletzen. Es kan« nicht einem Staatsanwalte die Disposition über öffentliche Anklagen anverttaut werden, der im Banne des Wahnwitzes der unwissenden Menge steht, denn ihm fehlt die wichtigste Eigenschaft eines staatlichen Organes, die Unbefangenheit, es kann ein Advocat das Begehen einer strafbaren Handlung im Gerichtssaale nicht unter Berufung auf gewissenhafte Pflichtenerfüllung bemänteln, er unterliegt vielmehr strafgerichtlicher, zumindest disciplinärer Ahndung, wenn er aufreizende Schmähungen, zudem unerwiesen, vorbringt, und auch die von uns wie von jedermann hochgehaltene richterliche Unabhängigkeit kann einen Verhandlungsvorsitzenden nicht gegen Tadel der obersten Justizverwaltung schützen, wenn er die gebotene Ordnung einer Gerichtsverhandlung, aus welchem Grunde immer nicht zu wahren versteht. Wir erbitten darum von Euerer Excellenz die geeignetesten Maßnahmen, um dem beleidigten Rechtsgesühle Sühne zu verschaffen. Unsere Religionsgenossenschaft ist eine staatlich anerkannte, durch Gesetz und Verfassung ist uns der Schutz gewährleistet, den jeder Staatsbürger beanspruchen kann, unsere Glaubensgenossen dürfen darum nicht wie das gehetzte Wild für ihr Leben und ihre Freiheit zittern, ihre Ehre darf nicht sttaflos besudelt werden, wenn nicht unter den Augen der Staatsgewalt der Bürgerkrieg entbrennen soll, mit der Lockerung aller Bande gesetzlicher Ordnung. Zu groß ist die heraufbeschworene Gefahr, wenn Staatsbeamte den Glauben aufkommen lassen, daß Tausenden treuer Staatsbürger das schauerlichste Verbrechen als Erfüllung einer religiösen Pflicht insinuirt werden darf, wenn die antisemitische Lüge sich geradezu des Schutzes der Staatsgewalt zu erfreuen scheint. Geruhen Euer Excellenz dieser wahrhaft patriotischen Herzen entstammenden Beschwerde die ihr nach unserer Ueberzeugung gebührende Aufmerksamkeit und Würdigung nicht zu versagen! Brün n, 22. September. Der Vorstand der israelitischen Cultusgemeinde: H. Epler ni. p. Eingcscndct. Die Prager israelitische Cnltnsgemein-e-RePräsentanz gemeinsam mit dem Gemeinde-Rabbinate und der Gemeindebund der israelitischen Cultusgemeinden Böhmens sprechen öffentlich ihre tiefste Entrüstung darüber aus, daß anläßlich einer Schandthat, welche, von wem immer begangen, nur Entsetzen und Abscheu erregen muß, in der Oeffentlichkeit und sogar an dem der Wahrung des Rechtes geweihten Orte gegen die jüdische Consession oder eine angebliche Secte derselben die Verdächtigungen des Ritualmordes und des Gebrauches von Menschenblut zu religiösen Zwecken erhoben wurden, und verwahren sich auf das entschiedenste gegen diese von den höchsten Autoritäten jedweden Glaubens und der Wissenschaft jederzeit als Verleumdung gebrandmarkten Anschuldigungen. Israelitische Cultusgcmeindc-Repräsentanz Prag. Prager Gemeinde-Rabbinat. Gemeindebund der israel. Cultusgemeinden Böhmens. In tiefster Trauer über die grauenerregende Verdächtigung, welche, anläßlich des Polnaer Mädchenmvrdes gegen das Judenthum oder eine angebliche Secte desselben laut geworden, noch immer nicht verstummen will, erachten wir es als unsere heilige Pflicht, unser bisheriges Schweigen zu brechen und Nachstehendes feierlichst zu erklären: Wir als Sachkundige und Diener unserer Religion betheuern bei dem einzigen Gotte, dem himmlischeu Vater aller Menschen und im Angesichte der Oeffentlichkeit, daß die Beschuldigung des Ritualmordes jeder Grundlage entbehrt. Weder unser religiöses Schriftthum noch unsere mündliche Ueberlieferung kennt einen Ritualmord oder den Gebrauch von Menschenblut zu irgend einem Zwecke. Im Gegentheile verpönen unsere sämmtlichen religiösen Normen mit der größten Skrupulosität den Genuß jedweden Blutes, selbst des Thierblutes! Einer von einem Inden verübten Mordthat kann daher unmöglich ein religiöses Motiv zu Grunde liegen. Und so appelliren wir an unsere Mitbürger, der vollständig grundlosen schmachvollen Blutbeschuldigung, unter der ja auch die Christen der ersten Jahrhunderte von Seiten der Heiden so furchtbar zu leiden hatten, Ohr und Herz zu verschließen, und erhoffen auch zuversichtlich und vertrauensvoll von der Wahrheits¬ und Gerechtigkeitsliebe der gesammten Bevölkerung unseres Landes, daß dieser unser Appell nicht unbeherzigt verhallen wird. Prag, am 24. September 1899. Der Rabbiner-Berband in Böhmen. Centralverein zur Pflege jüdischer Angelegenheiten. Die Mordaffaire in Polna ist durch ein Geständniß Hilsner's und Namhaftmachung angeblicher Mitschuldiger in ein neues Stadium gerathen. Wir sind weit entfernt davon, einen Mörder oder dessen Complicen etwa wegen der Zugehörigkeit zum jüdischen Glauben in Schutz nehmen zu wollen; im Gegentheile wünschen wir auf's Dringendste, daß Verbrecher der gerechten Strafe zugeführt und die Motive ihrer ruchlosen That klar zu Tage gefördert werden. Wir erheben aber entschiedenen Protest gegen die aus Anlaß dieses Falles von antisemitischer Seite gegen das Judenthum erhobenen böswilligen Beschuldigungen und niedrigen Verleumdungen durch Andichtung eines mit den jüdischen Satzungen im grellsten Widerspruche stehenden Blutrituales. In diesen lügenhaften Ausstreuungen erblicken wir eine unserer Religion zugefügte tiefe Schmach, ein verwerfliches Mittel, um unsere staatlich anerkannte Glaubensgenossenschaft dem Hasse und der Verachtung preiszugeben. Wir erwarten daher zuversichtlich, daß seitens der hohen Behörden alle Maßnahmen ergriffen werden, um die Grundlosigkeit solcher tendenziösen Anschuldigungen festzustellen und die verleumderischen Angriffe gegen unsere Consession hintanzuhalten. Der Centralverein zur Pflege jüdischer Angelegenheiten. Prag, am 25. September 1899. Eine Kundgebung gegen die Blutlüge. Krakau, 27. September 1899. Der gestrige Abendgottesdienst in der großen Synagoge der Fortschrittsgemeinde war ungemein stark besucht. Kopf an Kopf stand die Menge, um dem Thora-Umgange beizuwohnen. Vor der geöffneten Bundeslade trat Rabbiner Dr. Thon vor, und anknüpfend an den Satz „Denn von Zion stammt die Lehre und das Wort Gottes von Jerusalem", hielt er folgende Ansprache: „Es gibt keine religiöse und sittliche Wahrheit der heutigen Culturmenschheit, die nicht ihre Quelle in der Lehre des Judenthums hätte. Und doch wagt man es, unsere reine und heilige Religion zu besudeln, und man erfrecht, sich zu behaupten, daß sie ihren Bekennern gebietet, Menschenblut zu gebrauchen. Nun, ich schwöre bei offener Bundeslade vor Gott, daß sich in keiner Schrift des Judenthums, bei keiner Secte, auch nur eine leise Andeutung findet, die diesen blutigen Gebrauch erwähnen und einen Jrrthum Hervorbringen könnte. Ich schwöre bei Gott, daß noch nie, seit das Judenthum besteht, irgendwo oder irgendwann ein Jude auch nur einen Tropfen Menfchenblut zu rituellen Zwecken gebraucht hat. Wir Juden haben nur mit Einem Blute gedient — unserem Herzblute, daß man uns bis zum letzten Tropfen abgezapft hat. Die Blutbeschuldigung ist eine Lüge und Verleumdung. So helfe uns Gott! Amen!" Und aus zweitausend Kehlen erscholl spontan eine thränenerstickte Stimme: Amen! Juristische Beleuchtung der Anklage im Polnaer Proeeffe. Die „I u r i st i s ch e n Blätter" widmen in ihrer dieswöchentlichen Wochenschau dem in Kuttenberg durchgeführten Processe wegen des Polnaer Mädchenmordes eine Reihe interessanter Betrachtungen, die sich vorwiegeud mit der Anklage