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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1899-09-29 · 39 (29.9.1899) · page 5

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
16 (1899)
Issue
39 (29.9.1899)
Date
1899-09-29
Page
– (sequence 5)
Language
German
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Nr. 39 Dr. B’otfi’s Wocheuschrrfr. Seite 713 dem hat der Fall von Chrudim die Augen geöffnet. Dort hat ein Christenmädchen der Behörde angezeigt, daß ihre Dieustgeber sammt Familie täglich zum Frühstück Blut genießen. Die Behörde nahm Erhebungen vor, und es wurden schwere Verdachtsmomente zu Tage gefördert, die wir der Aufmerksamkeit des Pfarrers Deckert empfehlen. Es hat sich gezeigt, daß die Mitglieder jener Familie sich täglich die Zähne putzen. Die Antisemiten werden das nicht glauben, aber es ist doch so, und ist jedenfalls verdächtig. Und womit putzten sie sich die Zähne? Mit hypermangansaurem Kali. Aha! Vielleicht war es aber doch Christenblut? Man konnte über den Fall lachen, aber in einer Zeit, in welcher ein Bergani, ein Schneider und ein Deckert die Ehre unbescholtener Menschen ungezüchtigt besudeln dürfen, und in welcher man den Juden die Beweislast dafür aufbürdet, was mit dem Blute eines ermordeten Mädchens geschehen, ist vielleicht auch eine Zahnbürste ein geeignetes Mordwerkzeug und hypermangansaures Kali ein Verdachtsgrund. Darf der Behörde ein Borwurf daraus gemacht werden, daß sie über diesen Fall Erhebungen für angemessen hielt, die natürlich den Gegenstand des Ortsgespräches bildeten? Durchaus nicht; hätte sie es nicht gethan, so wäre vielleicht auch in Chrudim der Ritualmord als bewiesen erachtet worden. * * * Unter dem Vorsitze des Ehrenbürgers von Mühldorf hat Mittwoch im großen Musikvereinssaale eine niassenhaft besuchte Versammlung stattgesunden, deren ungestörten Verlauf wir mit großer Befriedigung zur Kenntniß genommen haben. Man erinnert sich wohl noch der unerträglichen Chicanen, durch welche alle jene Versammlungen erschwert oder gänzlich vereitelt wurden, in welchen der von Dr. Lueger und seiner Partei geplante Wahlrechtsraub besprochen werden sollte. Die Versammlungen wurden im Vorhinein verboten oder in dem Augenblicke aufgelöst, in welchem die Verachtung gegen Herrn Dr. Lueger und die christlich-sociale Partei auch nur durch ein Wort oder Zwischenruf zum Ausdruck gebracht wurde. Herr Dr. Lueger stand unter ganz besonderem Polizeischutze, und )ede Kritik seines Gebahrens wurde gewaltsam und widerrechtlich unterdrückt. Mit^ dieser Praxis, durch welche das Recht der freien Meinungsäußerung, das Vereins- und Versammlungsrecht illusorisch gemacht worden wäre, scheint man nun seit dem Eintritte der Miuisterkrisis gebrochen zu haben. Im Musikvereiussaale wurde nicht über eine einzelne politische Persönlichkeit oder über ein Rudel von Strebern und professionsmäßigen Hetzern losgezogeu, sondern über die jüdische Bevölkerung, von welcher gesagt werden durste, daß sie die Mörder in ihrer Mitte schützt und daß der Mord einen Gegenstand ihres Ritus bild^. Es durfte auch der Untersuchungsrichter im Polnaer Processe verdächtigt werden, und diese Freiheit der Discussion, in deren Verlaufe bedauerlicher Weise der Regierungsvertreter den gefeierten Redner Bielohlawek einige Male unterbrach und so vielleicht sehr werthvolle Äußerungen dieses gediegenen Volksmannes der geschichtlichen Fixirung entzog, berechtigt zu der Erwartung, daß auch diejenigen, die das Treiben der Wiener Antisemiten verabscheuen, gelegentlich ihre Meinung werden sagen dürfen. Vollkommen einverstanden sind wir mit dem Wunsche des Präsidenten dieser Versammlung, nämlich des Ernst Vergani, daß unser Vaterland von Schädlingen befreit werden möge, nur möchten wir dafür plaidiren, daß mit Herrn Vergaui selbst der Anfang gemacht werde, weil Defraudanten von Gemeindegeldern und Zeitungsherausgeber, die die heimischen Unternehmungen brandschatzen und von der Lüge und Verhetzung leben, in jedem Lande als lästig empfunden werden. Die Wiener mögen es sich merken, daß ihr Bürgermeister Dr. Lueger mit seinen Vicebürgermeistern in feierlichem Aufzuge in dieser von dem Defraudanten Bergani präsidirten Versammlung erschienen ist, deren offenkundiger Zweck es war, die Bevölkerung gegen die Juden aufzuhetzen. Ein Anlaß, sich über die Rede des bücherscheuen Herrn Bielohlaw k aufzuregen, liegt übrigens umso weniger vor, als dieser erleuchtete Staatsmann so gütig war, znzugestehen, daß er nicht für den Judenmord plaidire. Um unser Leben brauchen wir also vorläufig nicht besorgt zu fein, da der Redner nur den Wunsch aussprach, alle Juden aut die Teufelsinsel zu bringen. Diese Art antisemitischer Colonialpolitik wäre also einer der wichtigsten Punkte in dem Programm eines eventuellen Ministeriums Bielohlawek. R v b e r t Wolf. Ein Memorandum an das Justiz-Ministerium. Der Vorstand der israel. Cultusgemeinde in B r ü n n hat nachstehendes, von dem Referenten Cultusvorsteher Dvctor H. F i a l l a abgefaßtes Memorandum dem hohen Justiz- Ministerium überreicht : E u e r e E x c e l l e n z! Mannigfache, geradezu ungeheuerliche Vorkommnisse während des jüngst in Kilttenberg abgeführten Schwurgerichtsprocesses wegen des Mädchenmordes in Polna drängen der gefertigten Vertretung, riner der größten israelitischen Cultusgemeiuven in Cisleithauien, gebieterisch die Pflicht auf, die Aufmerksamkeit Euerer Excellenz als des derzeitigen obersten Hüters unserer Rechtspflege auf einzelne Phasen dieses Processes zu lenken. Die Frage, ob durch die Berurtheilung des Angeklagten Hilsner llicht ein schwerer Justiz-Jrrthum begangen worden ist, bleibe umsomehr außer Betracht, als in dieser Strafsache das letzte richterliche Wort noch nicht gesprochen ist. Nur des einen sehr auffälligen Umstandes sei gedacht, daß von der nach § 62 und 63 St.-P.-O. zulässigen Delegirung eines anderen Gerichtshofes an Stelle des Kutteuberger Kreisgerichtes nicht Gebrauch gemacht wurde. Monatelang wurden am Sitze des Gerichtes und dessen Umgebung die Leidenschaften gegen den Angeklagten und gegen die Confession, der er zugehört, wild geschürt, diese Leidenschaften konnten durch einzelne Confiscationen aufreizender Preßerzeugniffe nicht eingedämmt werden, und wenn darum je wichtige Gründe und Rücksichten für die öffentliche Sicherheit eine Delegirung rechtfertigen konnten, war es hier der Fall. Durch eine solche Delegirung wäre der Welt das beschämende Schauspiel erspart worden, daß die Verhandlung unter dem Johlen eines gegen den Angeklagten Stimmung machenden antisemitischen Rache-Chores von Zuhörern durchgeführt wurde, eines Rache-Chores, der in den sanften Ermahnungen des Vorsitzenden nur Aufmunterung zur Fortsetzung seines schändlichen Treibens zu finden schien. Unsere Geschworene find erfahrungsgemäß nicht immer widerstandsfähig genug, um solchem Drucke nicht zu unterliegen, einem Drucke, der auch den mit Hohn und Verdächtigung überschütteten, mannigfach bedrohten Vertheidiger lähmen mußte. Ist es doch das ärgste Zeichen gesunkenen öffentlichen Geistes, daß zum Schutze des Bertheidigers Sicherheitswache aufgeboten werden muß, trotzdem das Gesetz im Schwnrgerichtsprocesse die rechtskundige Bertheidigung des Angeklagten als obligat bezeichnet! Wir befassen uns jedoch weniger mit der jedenfalls bedauerlichen Erscheinung, daß das gefällte Urtheil, möchte es auch objective Wahrheit bekunden, schon darum nicht der erhabenen Idee des Rechtes entsprechen kann, weil es unter äußerem Drucke nicht unbefangen gefällt werden konnte, und gedenken jener Berhandlungsphasen, welche die Bekenner des mosaischen Glaubens aufs tiefste verletzen mußte. Wenn die Zeitungsberichte richtig sind, hat der öffentliche Ankläger verblümt und der Vertreter vorgeschützter privatlicher Interessen mit cynischer Deutlichkeit das Motiv des begangenen Mordes in einer rituellen Vorschrift des Judenthums oder doch einer Secte desselben, der vielleicht Hilsner angehören soll, gesucht, und damit wurden die bösesten Jnstincte gegen die Juden wachgerufen. Dieses Vorgehen der beiden Functionäre widerstreitet nach unserer Auffassung dem geltenden Gesetze. Die tausendfach widerlegte und als schamlose Lüge gebrandmarkte Behauptung, daß Juden zur Ausübung ihres Ritus Christenblut benöthigen, begründet zumindest das Vergehen nach § 302 St.-G. und deshalb wurden auch an verschiedenen Orten Broschüren, die den jüdischen Ritualmord predigen, behördlich mit Beschlag belegt. Den bezüglichen Ausführungen des Staatsanwaltes und des Dr. Baxa in den Schlußvorträgen hat der Vorsitzende keinen Widerstand entgegengesetzt, und so wurden mehrfache Bestimmungen der Strafproceßordnuug verletzt, insbesondere die der §§ 235 und 276, und eine ganze Classe von Staatsbürgern, die alle Pflichten gegen den Staat willig erfüllen, die an der Kaisertreue und Vaterlandsliebe allen ihren Mitbürgern nicht nachstehen, wurde auf das gröblichste beschimpft, beschimpft in einer Weise, daß eine Explosion der wild angefachten Leidenschaften des Mobs sie jeden Augenblick aufs empfindlichste an Ehre und Existenz bedrohen kann.

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