Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 16 (1899)
- Issue
- 39 (29.9.1899)
- Date
- 1899-09-29
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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Nr. 39 Dr» Blockes WochenftsirifL. Seite 711 retiiiflen oder Leichllame für Geld auszugrabeii, dies Alles unter der Strafe der Exeonmittuicatiott." Das Blatt schließt seine Ausführungen mit den Worten: „Und wie die Vorgänger Jnnocenz III. gethan hatten, wie er selbst gethan, so handelten auch stets seine Nachfolger. Sind beispielsweise die von Pius IX. den Juden g e w ä h r t e n F r e i h e i t e n und Erleichterungen unbekannt? Die Handlungsweise desPapstt h u m e s gegenüber dem I u d e n t h u m e war durchweg und t nt nt e r e i n 2V e r k erleuchteter Liebe und Duldung. Allerdings erscholl eines Tages ein wildes Geschrei gegen die Juden durch die christliche Welt, aber es wurde ausgestoßen von Martin Luther, dem „großen Reformator." Diese Ausführungen und diese Citirung päpstlicher Aussprüche sind wahrlich mehr als ein „Kleiner Artikel". Sie sind eine entschiedene Absage des Vaticans an den Antisemitismus. Wenn des „Vaterland" ihre Bedeutung so verschämt zugefteht, so werden wir den Grund dieser Zurückhaltung ihm ins Gesicht sagen. Es ist die mit der christlichen Religion und mit den feierlichen Erklärungen der Päpste in eclatantem Widerspruch stehende Haltung, die das „Vaterland" in der Frage des „Ritualmordcs" eingenommen hat. Das „Vaterland" hat jenen von uns gekennzeichneten unsauberen Elementen, die das Verbrechen von Polna dazu ausbeuten, um die jüdische Bevölkerung fälschlich der Duldung, der Gutheißung, ja sogar der Anstiftung von Morden zu religiösen Zwecken zu beschuldigen, seine Bundesgenossenschaft geleistet. Das „Vaterland" hat sich dazu hergegeben, aus der Ermordung eines Christenmädchens durch einen Juden die in die Form einer „Frage" gekleidete Verdächtigung abzuleiten, daß die Blutbeschuldigung kein „Märchen" sei. Damit aber hat es sich in den eclatantesten Widerspruch mit den Anschauungen den katholischen Kirche gesetzt. Wenn der heilige Vater die Juden die lebendigen Zeugen das wahren Glaubens nennt, die ein Recht auf seinen Schutz haben, wenn er es verbietet, ihre Feste zu stören, sie in der Erfüllung ihres Gesetzes in ihren Synagogen zu beunruhigen, wie wäre das möglich, wenn sie in dem Verdachte stünden, daß bei diesen Festen und bei der Erfüllung ihrer Gebräuche Christenblut in Verwendung komme, daß der Mord nach ihren Gesetzen möglich fei? Und wenn auf die erhabenen Worte Pius IX. hingewiesen wird, wonach die Handlungsweise des Papstthums gegenüber dem Judenthum durchweg und immer ein Werk erleuchteter Liebe und Duldung war, dann verträgt es sich freilich mit der Liebe und der Duldung nicht, diese von dem heiligen Vater seines Schutzes als würdig erklärte religiöse Gemeinschaft als eine verabscheuenswerthe Secte von Mördern hinzustellen. Insoweit aber der „Osservatore" auf die judenjudenfeindliche Haltung Martin Luther's hinweist, so erfordert es doch die Gerechtigkeit, aus den Schriften des Reformators folgende Stelle zu citiren: Tom. 5. Witt. Fol. 443: „Darumb war meine Bitte, daß man säuberlich mit inen (den Juden) umgienge, und auß der h. Schrifft sie underrichtete, so möchte irer etliche herbey kommen, aber nun sie mit Gewalt treiben, und gehen mit Lügenteydung umb, geben ihnen Schuldt, sie müssen Christenblut haben, daß sie nicht stincken und weiß nicht was deß Narrenwerks mehr i st, daß man sie gleich für Hunde halt, was sollten wir gnts an ihnen schaffen?" Also auch Martin Luther erklärte die Blutlüge für N a r r e n w e r k und nunmehr wird sie immer und immer wieder vorgebracht, mag sie auch tausendfach widerlegt worden sein, im XIX. Jahrhundert, im Jahrhundert Bergan i's und Schneiders. Leopold Hilsner und Ernst Vergant. Eine Erklärung. Nach der Anschauung des „Deutschen Volksblattes" hat Leopold Hilsner den Preis von 5000 fl., welchen der Herausgeber der „Oesterreichischen Wochenschrift" für die Ermittlung und gerichtliche Ueberweisnng der Mordgenossen des Leopold Hilsner ausgeschrieben hat, dadurch gewonnen, daß er zwei Personen als seine Mitschuldigen namhaft machte. Bevor ich mich über diese Frage äußere, muß ich selbstverständlich, da Leopold Hilsner nach meiner Ansicht bezüglich seiner Glaubwüroigkeit auf derselben Stufe steht wie das „Deutsche Volksblatt", das Resultat der gerichtlichen Nachforschungen und den Ausgang des gerichtlichen Processes abwarten. Insofern jedoch Herr Ernst V e r g a n i die Eindringlichkeit des Betrages von 5000 fl. bezweifelt, weil er nicht recht daran glaube, daß Rabbi Bloch, der wegen 100 fl. gepfändet worden sei, „die von ihm ausgesetzten 5000 fl. im Vermögen besitzt", so muß ich darauf folgendes bemerken. Ich gestehe ohneweiters zu, daß Herrn Ernst Vergani, insbesondere so lange er Bürgermeister von Mühldorf war, eine derartige Unannehmlichkeit, wegen 100 fl. gepfändet zu werden, niemals hätte passiren können. Die ihm anvertrauten Gemeinde- Obligationen lauteten nämlich zufällig auf je 100 fl., und er brauchte nur, wie er es gethan, eine solche Ooligation zu unterschlagen, um der Pfändung jederzeit vorzubengen. In seiner Eigenschaft als Zeitungseigenthümer ist aber Herr Bergani auch schon deshalb viel zahlungsfähiger, weil das Erpressen von Pauschalien und die Empfangnahme von Bestechungen seitens der verschiedenen großstädtischen Unternehmungen, nlit denen er geständigermaßen in Geschäftsverbindung steht, eine ergiebigere Einnahmsquelle darstellt, als eine ehrliche publicistische Thätigkeit. Ich gebe ohneweiters zu, daß Herr Leopold Hilsner, ungeachtet der unangenehmen Erfahrungen, die Herr Georg Schönerer mit Herrn Ernst Bergani als Schuldner gemacht, diesem so wohlhabenden Geschäftsmanne vielleicht lieber ein Geständniß creditirt hätte, als dem Herausgeber der „Oesterreichischen Wochenschrift". Da ich aber allen diesen genannten Herren zuliebe denn doch nicht den Lesern dieses Blattes meine Vermögensbilanz vorlegen kann, so erlaube ich mir nur zur Beruhigung des in Haft befindlichen Herrn Leopold Hilsner und des wegen Verjährung auf freiem Fuß befindlichen Herrn Ernst Vergani zu versichern, daß die Auszahlung des ausgeschriebenen Preises von 5000 fl. an die Bezugsberechtigten vollständig gesichert ist. D r. Josef S. Bloch Herausgeber der „Oesterreichischen Wochenschrift". Vom Jahrmarkt des Lebens. Glossen zur Tagesgeschichte. (Die Werganiten nnd die Teutonen. — Won geistig und sittlich tiefstehenden Individuen. — .Heiterkeit und Todesangst. — Hypermangansaurer Nitualmord. — Das freie Wort. — Antisemitische Colonialpolitik.) Die Polnaer Affaire steht augenblicklich in folgendem Stadium. Leopold Hilsner ist als Mitschuldiger an der Ermordung der Agnes Hruza zum Tode verurtheilt worden und hat sich dem Untersuchungsrichter vorsühreu lassen, um anzugeben, er habe bei dem Morde den Auspasser gemacht, während die Juden E r b m a n n und Wassermann die That begangen haben. Diese angeblichen Thäter sind bereits verhaftet. Einer von ihnen war zur Zeit des Mordes im Spital, der Andere war einen Tag vor dem Morde in Neu-Raußnitz in Mähren. Ihre Personsbeschreibung entspricht nicht der Beschreibung, welche die Zeugen von den Begleitern Hilsner's gegeben haben. Vergleicht man diese Sachlage und die Ergebnisse der Verhandlung mit den Behauptungen der Antisemitenblätter, die der Bevölkerung den Glauben suggeriren, daß die Juden Christenblut gebrauchen und daß dies im Polnaer Processe bewiesen worden sei, so suchen wir vergeblich nach einem Ausdrucke, um diese allem Rechte und aller Menschlichkeit hohnsprechende Schlechtigkeit klar zu machen. Dabei wetteifern die „deutschvölklichen" Antisemiten mit den Christlich-Socialen und Clericalen in der Entstellung und in der Heuchelei. Die verächtliche Rolle,