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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1899-09-22 · 38 (22.9.1899) · page 11

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
16 (1899)
Issue
38 (22.9.1899)
Date
1899-09-22
Page
– (sequence 11)
Language
German
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Nr. 38 Dr» BloAz's WochensUirifL. Seite 699 dem Vorstande gefälligst zur Kenntniß bringen zu wollen. Indem ich mir Vorbehalte, seinerzeit in dieser Angelegenheit entsprechende Anträge stellen zu dürfen, zeichne ich" u. s. w. Der Vorsitzende Herr Vicepräsident Dr. Gustav Kohn als Mitglied des Minjanim-Comitös ist in der Lage, diese Interpellation zu beantworten, da er die Verhandlungen im Schoße des Comites kennt und bemerkt folgendes: Das zur Bewilligung von temporären Bethäusern berufene Minjanim- Comite bei Entscheidung über das Ansuchen des jüdischen Volksvereines betreffend Bewilligung eines Betlocales im Hause II.. Haasgasse 8 hat sich genau an die maßgebenden publicirten Normativbestimmungen gehalten, wonach in der Nähe ständiger Bethäuser temporäre Betlocalitäten nicht bewilligt werden. Es wurde dabei davon abgesehen, daß die betreffende Eingabe nach Ablauf des Termines überreicht wurde, und dem einschreitenden Vereine weiteres Entgegenkommen dadurch gewährt, daß demselben die Bewilligung dieses Locales für den Fall in Aussicht gestellt wurde, daß die Verwaltung der fast unmittelbar benachbarten Synagoge in der Rembrandtstraße sich durch dieses temporäre Bethaus nicht geschädigt erklärt und sonstigenfalls die Bewilligung für ein anderes den Normativbestimmungen entsprechendes namhaft zu machendes Locale zugesichert wurde." Die Beantwortung beider Interpellationen wird mit Befriedigung zur Kenntniß genommen. An Spenden sind eingelaufen von den Herren: Ernst Wolf für das israelitische Blinden-Jnstitut 100 fl., kais. Rath M. Hirsch für eine Arme 15 fl., Baurath von Goldschmidt für eine Arme 10 fl., Dr. Bernhard Frankl für Arme 5 fl., Dr. Adolf Stein für Arme 10 fl., Anonymus für Arme 150 fl., Dr. Friedrich Koref für den Waisenverein 50 fl., Baurath Ritter von Goldschmidt für einen Armen 5 fl., I. Schiller für einen Armen 5 fl., Leon Smolensky für ein armes Mädchen 10 fl., Bernhard Böhm für Arme 500 fl., Anonymus A. F. für ein Waisenmädchen 3 fl., Friedrich Kohn, für den Waisenverein 25 fl.. Ludwig Leopold Brettauer für Arme 100 fl., Präsident kais. Rath Klinger für Arme 18 fl., von den Frauen Nanette Schein für das Blindeninstitut 15 fl., Bertha Bondy für Arme 50 fl., Auguste Schlesinger für Arme 100 fl., Marie Schey (testamentarische Verfügung) für 20 Arme 200 fl., Hermine Schiff für das Altersversorgungshaus 200 fl. Aus den Sammelbüchsen im XV. Bezirk für Arme 80'60 fl., im II. Bezirk für die Armenanstalt 1l6'46Vs fl., für die Chewra-Kadifcha 32-39'/, fl. Im Einlaufe befinden sich weiters: Ein Dankschreiben des Rabbinersemiuares in Budapest für die Beileidskundgebung des Cultusvorstandes anläßlich des Hinscheidens des Professor Dr. David Kaufmann; ferner ein Dankschreiben des Cultusvorstandes in Caslau für die Zuschrift der Wiener Cultusgemeinde anläßlich der Tempeleinweihung. Der Obmann der Finanzsection Herr kais. Rath Hirsch bespricht sodann die bevorstehende Einberufung der Steuerbezirkscollegien; bei der Auswahl der Vertrauensmänner wurde auf alle Gesellschaftsclassen Rücksicht genommen. Sohin wird die vorgelegte Liste der Vertrauensmänner genehmigt. Im Anschlüsse hieran gibt Herr kais. Rath Hirsch in großen Zügen ein Bild der Finanzlage der Gemeinde. Die sich hieran anknüpfende längere Debatte beleuchtet die großen Aufgaben, die der Cultusgemeinde im nächsten Triennium neuerdings erwachsen, insbesondere durch Errichtung des Siechenhauses, des neuen Spitalpavillons, durch nothwendige Adaptirungen im alten Spitalsgebäude, durch Creirung des Pflegerinnenheims u. s. w. Bei allem Maßhalten in den Ausgaben wird die Erhöhung der Einkünfte der Gemeinde unumgänglich nöthig fein. Die Ausführungen des Referenten werden zustimmend zur Kenntniß genommen. . Vorsteher Herr Gottlieb Tauffig referirt über die Nothwendigkeit der Herstellung einer Amtswohnung im Gemeindehause XV., Turnergasse Nr. 22 für den Rabbiner Herrn Dr. Jonathan Wolf. Die Kosten für die erforderlichen Adaptirungen werden genehmigt. Schließlich werden die in den Sommermonaten vom verstärkten Vertreter-Collegium gefaßten Beschlüße im Sinne des § 26 lit. o. des Statutes nachträglich genehmigt. Schluß der Sitzung 8 Uhr Abends. Wien. Der „Verein zur Unterstützung israelitischer Handwerker und Kleingewerbetreibender" versendet folgenden Aufruf: Wir geben uns die Ehre, Ihnen hiemit den Bericht über unsere X. Generalversammlung und gleichzeitig den Bericht über unsere zehnjährige Thätigkeit zu überreichen. Wir bitten Sie, diese Schriftstücke nicht ungelesen beiseite zu legen, sondern denselben Ihre geschätzte Aufmerksamkeit zu widmen. Sie werden denselben entnehmen, welch' herrliche Worte der allverehrte Oberrabbiner unserer Gemeinde, Herr Dr. Güdemann, unseren Bestrebungen widmet und in wie beredter Weise er sich für die Förderung der Arbeit unter unseren Glaubensgenossen einsetzt. Sie werden wahrnehmen, wie unermüdlich der Verein bestrebt war, den israelitischen Handwerkerstand aufrecht zu halten und vor Verarmung zu schützen. Sie werden den Beweis erhalten, daß mit kleinen Mitteln große Ziele gefördert werden können, wenn man sie an die richtige Stelle bringt und sie zweckmäßig verwendet. Sie werden sich ferner die Ueberzeugung verschaffen, daß der Verein, daß sein Fortbestand und seine weitere Ausgestaltung einem unabweislichen Bedürfnisse enrsprechen. Sie werden endlich erkennen, daß es Menschenpflicht und Pflicht der Glaubensgenossen ist, gerade in der gegenwärtigen Zeit, in welcher der jüdische Arbeiter und kleine Gewerbetreibende unter der Last des Vorurtheils, unter den Wirkungen confessioneller und nationaler Gegensätze am schwersten zu leiden hat, den Bedrängten mit Rath und That zu Hilfe zu kommen! Wenn Sie unsere Rechnungen und Tabellen prüfen, werden Sie die Ueberzeugung gewinnen, daß wir die uns übergebenen Gelder zweckmäßig verwenden, daß wir nicht tesauriren, auch nicht Almosen geben, sondern durch zinsenfreie Darlehen die Erwerbsfähigkeit erhalten und heben, daß unr die kleinen Mittel, die uns zur Verfügung stehen, auf diese Art vervielfältigen und in erhöhtem Maße nutzbar machen. Ihr Denken und Fühlen wird Ihnen sagen, daß ein solcher Verein die kräftigste Unterstützung verdient und mit vollem Vertrauen auf Ihren Edelsinn sehen wir daher Ihrer Entschließung entgegen, das Wirken des „Vereines zur Unterstützung israelitischer Handwerker und Kleingewerbetreibender" durch Ihre Mitgliedschaft, durch Ihre Spenden und durch Ihre Empfehlungen in nachhaltiger Weise unterstützen zu wollen. Wien, im September 1899. Für den „Verein zur Unterstützung israelitischer Handwerker und Kleingewerbetreibender" : Wilhelm Stiaßny, k. k. Baurath, Vertreter der israelitischen Cultusgemeinde, Präsident; Sigmund Taussig. k. k. Ober-Baurath und Hafenbau-Director, I. Vice-Präsident; Dr. Arthur Kuranda, Hof- und Gerichtsadvocat, Bicepräses der „Israelitischen Allianz", II. Vice-Präsident; A. Pollak R. v. Rudin, Fabriksbesitzer, k. k. Commercialrath, Rechuungsführer; Dr. B^la Tauffig, Schriftführer; Max Fleischer,Architekt,Vorstandsmitglied der israelitischen Cultusgemeinde; Maurice Gruber, Privatier; Emil Jellinek, Kaufmann; Salomon Kohnberger, Fabriksbesitzer, Bethausvorstand der israelitischen Cultusgemeinde; Gustav Frankl, Kaufmann; Moriz Hirsch, kais. Rath, Vertreter der israelitischen Cultusgemeinde; Ignatz Zolles, Fabriksbesitzer; Johann Lichtenstadt, kais. Rath, Schriftsteller; Carl Tagleicht, k. u. k. Hofschlosser, Gemeinderath der Stadt Wien; Philipp Frankl, Kaufmann; Emil Horner, Procurist des Bankhauses S. M. v. Rothschild, Vorstandsmitglied der israelitischen Cultusgemeinde; Jacob Kann, Kaufmann; Alois Reich, Fabriksbesitzer, k. k. Commercialrath, Bethausvorstand der israelitischen Cultusgemeinde, Vorstandsmitglieder. — Auszug aus § 1 der Statuten: Zweck des Vereines. Der Zweck des Vereines ist die Unterstützung von israelitischen Handwerkern und Kleingewerbetreibenden zum Behufe der Errichtung oder Weiterführung des Betriebes von Handwerken oder Gewerben. Auszug aus § 4 der Statuten: Mitgliedschaft. Der Verein besteht aus: a) ordentlichen Mitgliedern, b) stiftenden Mitgliedern, c) Ehrenmitgliedern. Ad a) Ordentliche Mitglieder sind solche Personen oder Corporationen, welche einen Jahresbeitrag von mindestens 2 fl. ö. W. leisten. Ad b) Stiftende Mitglieder find jene Personen, welche dem Vereine einen Betrag von 100 fl. ö. W. oder darüber widmen. Sie erlangen durch diese Widmung für Lebenszeit die Rechte der ordentlichen Mitglieder. Die Aufnahme von ordentlichen und stiftenden Mitgliedern erfolgt durch den Vereinsvorstand. Wien. (P r o f e s s o r K a r l S t o e r k.) Am 13. d. M. ist in Hietzing einer der gefeiertesten Vertreter der altberühmten Wiener medicinischen Schule, Professor Karl Stoerk, im Alter von 67 Jahren gestorben. Stoerk gehörte zu den Wahrzeichen der Wiener medicinischen Hochschule, dessen ruhmreicher Name weit über die Grenzen unseres Vaterlandes hinausgedrungen ist. Er war im Jahre 1832 zu Ofen als der Sohn eines praktischen Arztes geboren und machte seine Studien an der Pester und der Wiener Universität. In Wien, wo damals die Koryphäen der „Wiener Schule" lehrten,

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