Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 16 (1899)
- Issue
- 38 (22.9.1899)
- Date
- 1899-09-22
- Page
- – (sequence 8)
- Language
- German
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Sette 696 Dr° Bloches WochenfchrrfL, ^lr. 38 fetzes angemessener gewesen als die Hineinziehung dieses auf die Phantasie und die Erregbarkeit der Schwurrichter abzielenden Mittels. Die Justiz hat nicht allein ein wesentliches Interesse daran, daß das Recht überall gefunden und gegen Jedermann gesprochen wird. Dieses darf auch nicht als das Werk des Zufalles erscheinen (Justizministerialerlaß, Absatz VI). sondern stets als logisches Ergebniß des Beweisverfahrens und ruhiger Ueberlegung und man kann sicher sein, daß auch bei dieser Methode jeder Verbrecher seine Schuld sühnen wird. Gerade in Oesterreich, wo der confessionelle und nationale Hader lichterloh flammt, erscheint die Zulassung von Privatbetheiligten zur Rolle vollkommener zweiter, überdies aber leidenschaftlicher und in ihren Argumentationen nicht durch Amtspflichten beschränkter Vertreter der Anklage, als der sicherste Weg, um Mottve und Mittel in dem Gerichtssaale einzubürgern, die von der Justiz stets fern gehalten werden müssen. Wo die Beweisführung des Staatsanwaltes zur Ueberführung des Angeklagten nicht ausreicht — dort bedarf die Justiz nicht der Excitautien von Privatbetheiligten, die außerhalb des Gerichtssaales oft die Verkünder wüster Tendenzen sind, und die ihre Empfindungen auchindieweihevollenRäumederGerechtigkeit tragen. Dr. Güdemann über Polna. Der Oberrabbiner der Wiener israelitischen Cultusgemeinde, Herr Dr. Güdemann, hat an die „Neue Freie Presse" nachstehende Zuschrift gerichtet: „Geehrter Herr Redacteur! In Polna ist ein Jude der Betheiligung an dem Morde einer Christin schuldig erkannt worden. Während der Verhandlung ist das Wort „Ritualmord" zwar nicht ausgesprochen worden, aber diese alte Beschuldigung der Juden wird wieder lebendig. Ich erhalte soeben von der Redaction der in Petersburg erscheinenden jüdischen „Woschod" eine telegraphische Anfrage, was Wahres an einem in der „Nowoje Wremja" enthaltenen Telegramm sei. das von haarsträubenden Dingen berichte. In Polna sei der „Ritualmord" bewiesen, große Judenverfolgungen stünden bevor, die czechischen Juden flüchten massenhaft nach Wien, verschleudern ihre Güter u. s. w. Sv scheint ja unversehens der Polnaer Proceß und sein „unausgesprochenes" Ergebniß der neueste österreichische Exportartikel zu werden. Ich persönlich erhitze mich darob nicht sehr. Dazu habe ich bis jetzt zu wenig Mittelalter mitgemacht. Vielleicht kommt es noch, aber meine Jugend fällt in eine freiheitliche und aufgeklärte Zeit. Alle meine Gymnasiallehrer sind katholische Geistliche gewesen, und niemals habe ich aus ihrem Munde auch nur die leise st e Andeutung davon vernommen, daß sie dem Judenthum oder den Juden „Ritualmord" zur La st legen würden. Wie sollten sie auch? Sie kannten ihre Kirchenväter und wußten, wie Athenagoras vor Kaiser Marc Aurel und deflen Sohn Commodus die Christen gegen die Verleumdung des Kinderschlachtens in Schutz nehmen mußte, daß Origines gegen dieselbe von dem heidnischen Philosophen Celsus vorgebrachte Beschuldigung auftrat, desgleichen wußten sie von den Aeußerungen des Märtyrers Byblias bei Eusebius, von Minucius, Felix und Tertullian u. s. w., die alle ihre christlichen Glaubensgenossen gegen die Anklage des „Ritualmordes" vertheidigen. Dies Alles, meine ich, ist jetzt Jedem bekannt, der den Ursprung und die Unstichhältigkeit dieser seltsamen Beschuldigung kennen will, und wenn jetzt wieder von antisemitischer Seite der Polnaer Proceß dazu fructificirt wird, um den Juden Eins am Zeuge zu flicken, so würde ich deßwegen kein Wort verlieren. Man weiß, weffen man sich von den Antisemiten zu versehen hat und wie hoch ihre Wahrhaftigkeit anzuschlagen ist. Noch weniger kann es mir beifallen, meine Religion, der die Menschheit den Monotheismus und die zehn Gebote, also auch das Gebot „Du sollst uicht tödten" verdankt, gegen die Anklage des „Ritualmordes" auch nur mit Einem Worte in Schutz zu nehmen. Ich würde nlich schämen, Jude zu sein, und würde es keinen Augenblick länger bleiben, wenn in irgend einer biblischen oder rabbinischen Schrift diese Scheußlichkett gelehrt oder gebilligt würde, ja wenn ich auch nur wüßte, daß das Judenthum jemals eine Secte, sei auch die Zahl ihrer Anhänger noch so klein, aus sich geboren hätte, die den Mord irgend eines Menschen, noch dazu zu religiösen Zwecken, gutheißen und von Menschenblut einen rituellen Gebrauch machen würde. Ich glaube, ich kenne mein Judenthum vielleicht besser, als die Antisemiten ihr Christenthum, und ich fürchte nicht, daß man. mich beim Worte haltend, mich so bald durch Beweise zwingen wird, meinen Glauben aufzugeben. Was mich aber zu diesen Zeilen und zu der Bitte, dieselben in Ihr geschätztes Blatt aufzunehmen, drängtest mein österreichischer Patriotismus. Bor acht oder zehn Jahren war in dem Wallfahrtsorte Kalwarya ein Bild mit der Schilderung eines „Ritualmordes" ausgestellt. Dieser für die Juden Galiziens bedrohliche Umstand veranlaßt den verstorbenen Präsidenten des israelitischen Cultusvorstandes, Gustav Simon, den Grmeinderath und jetzigen Vorstands-Vicepräsidenten Dr. Alfred Stern und mich, den damaligen Justizminister Se. Excellenz Herrn Grafen Schönborn um eine Audienz zu ersuchen, in welcher wir ihn darum baten, die Ausstellung jenes Bildes einstellen zu lassen. Ich erlaubte mir damals, an den genannten Herrn Justizminister folgende Ansprache zu richten: „Excellenz! Ich komme in erster Linie nicht als Oberrabbiner, nicht einmal als Jude, sondern als österreichischer Staatsbürger. Wenn die Staatsverwaltung wüßte, daß in einer ihr unterstehenden Schule das ptolemäische Sonnensystem statt des kopernikanischen gelehrt würde, so würde sie gewiß dagegen einschreiten. Denn es ist ein wichtiges Staatsinteresse, die Verbreitung irriger Meinungen und falscher Vorstellungen, auch wenn sie die Sittlichkeit nicht berühren, zu verhindern. Die Wahrheit muß um ihrer selbst willen gepflegt werden. Um wie viel gefährlicher ist es aber, die böswillige, gegen die Juden gerichtete Beschuldigung des „Ritualmordes", unter welcher schon die ersten Christen so viel gelitten haben, in der Bevölkerung sich fortfristen zu lassen. Die Lüge schadet nicht blos denen, gegen die sie verbreitet wird, sondern auch denen, die sie für wahr halten, und so, glaube ich, ist es nicht im Interesse der Juden, sondern auch für die Reputation Oesterreichs, für das Bildungsniveau seiner Gesammtbevölkerung von höchster Wichtigkeit, daß der Fructificirung des jüdischen „Ritualmordes", der freilich kein „Märchen", sondern die schändlichste Lüge ist, entgegengetreten werde." Dies erlaubte ich mir damals dem Herrn Justizminister zu bemerken. Eine Application mache ich von dieser Bemerkung nicht, sie ist anderswo gemacht worden, und ich glaube, daß das Ansehen Oesterreichs in der Welt dadurch nicht gewinnen wird, wenn es zunächst auch nur die Juden sind, die dabei verlieren. Wien, 18. September 1899. Dr. M. Güdemann, Oberrabbiner." Das Urtheil im Dreyfus-Proceffe. Ben Akiba's weiser Spruch: „Es ist Alles schon dagewesen", hat seine Wahrheit schon bei den größten Ereignissen bewiesen. Auch in der Dreyfus-Affaire wurde öfters auf ähnliche schon vorgekommene Fälle hingewiesen. I. Cornely erzählt im „Figaro" eine Proceßaffaire, die vor noch nicht siebzig Jahren in Frankreich passirt ist und die damals dasselbe Aufsehen erregte, wie heute der Dreyfus-Proceß. Wie bei dieser Affaire, wurde auch damals ein Officier zu zehn Jahren Gefängniß „unter mildernden Umständen" wegen eines Verbrechens verurtheilt, für das es absolut keine mildernden Umstände gibt. Der Uhlanen-Lieutenant Emile La R o n c i e r e, ein Bruder des Admiral La Ronciöre Le Noury, wurde beschuldigt, daß er gewaltsam während der Nacht in das Zimmer der Tochter des Commandanten der Cavallerieschule Generals de Mvrell eingedrungen sei, dieselbe vergewaltigt habe und sie dann ermorden wollte. La Ronciöre wurde verhaftet, und bei der Verhandlung plaidirten drei der berühmtesten Advocaten, Berryer, Chaix d'Est- Ange, Odilon-Barrot (dieser gegen den Angeklagten) und der General-Procurator Dupin. Die Jury sprach den Angeklagten auf Andrängen der öffentlichen Meinung schuldig und gewährte ihm unter dem Drucke des Gewissens mildernde Umstände. Bei einem ähnlichen schon früher vorgekommenen Proceßverdict hatte Berryer gerufen : „Wenn die Richter an mildernde Umstände glauben, dann können sie von der Schuld des Angeklagten nicht überzeugt sein. Das ist eine I u st i z l ü g e!" Der Gerichtshof verurtheilte La Ronciere zu zehn Jahren Zuchthausstrafe. Dasselbe Urtheil also, das gegen Dreyfus gefällt wurde, und dispensirte ihn von der damals noch üblichen öffentlichen Schaustellung, wie Dreyfus jetzt die nochmalige Degradirung nachgesehen wurde. Das Publikum spaltete sich alsbald in zwei Parteien. Die Einen behaupteten, die Jury habe einen großen Verbrecher geschont, die Anderen, bereits