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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1899-09-22 · 38 (22.9.1899) · page 6

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
16 (1899)
Issue
38 (22.9.1899)
Date
1899-09-22
Page
– (sequence 6)
Language
German
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Seite 694 Dr. Blocht WoürenfchEe Nr. 38 hetzung gegen die Juden überhaupt zu fructificiren mrd eine ruchlose und nichtswürdige Unthat als einen rituellen Gebrauch darzustellen, der mit den Gesetzen der jüdischen Religion vereinbar ist." Das unsauberste Element in der ganzen Polnaer Affaire ist außer den zu jedem Mordproceß unentbehrlichen Mördern unstreitig jener „College" vom „Deutschen Volksblatt", der nach seiner eigenen Aussage und nach seinen eigenen Geständnissen wissentlich gelogen und verleumdet hat. Der Vorgang, an welchem dieses Subjcct theilnahm, indem der Bruder des Angeklagten betrunken gemacht wurde, um ihm Angaben herauszulocken, welche zur Verurteilung seines eigenen Bruders beitragen könnten, reicht in seiner Schändlichkeit an das ehrlose Beispiel jener Schurken heran, die in Tisza-Eszlar den jungen Moritz Scharf so weit brachten, daß er dem eigenen Vater vor Gericht die Beschuldigung ins Gesicht sagte, er habe die Ester Solymoffy „geschachtet". Ueber den Erfolg dieses Manövers mit „Jtzig" Hilsner hat der ehrenwerthe „College" mindestens einmal gelogen, und zwar entweder in seinem Blatte oder vor Gericht; im „Deutschen Volksblatt" schrieb er nämlich das Gegentheil von dem, was er bei Gericht aussagte, daß nämlich „Jtzig" Hilsner Dinge erzählt habe, bei denen den Zuhörern die Haare zu Berge standen, und das nachträgliche Geheul der Juden habe die abgelegten Geständnisse nicht ungeschehen machen können. Vor Gericht erklärte er diesen Bericht als eine humoristische „Frozzelei". Interessanter noch ist die Erzählung des Herrn Hans Arnold Schwer über den Zweck seiner Reise nach Polna. Im „Deutschen Volksblatt" galt diese Reise natürlich der Erforschung der Wahrheit im Interesse der Justiz. Bisher hat es in Oesterreich überhaupt keine Wahrheit und keine Justiz gegeben; sie mußte auf das „Deutsche Volksblatt" warten, um erforscht zu werden. Bor Gericht gab der Detective Vergani's aber einen ganz anderen Grund für seine Reise nach Polna an, und zwar sagte er, wie wir dem „Deutschen Bolsblatt" entnehmen, wörtlich: „Als der Mord an der Hruza auskam, haben wir einen Artikel veröffentlicht, in welchem der Schächter Kurzweil aus Goltsch-Jenikau beschuldigt wurde, den Mord begangen zu haben. Da er uns in Folge dessen klagte, mußten wir Alles aufbieten, um es ihm zu beweisen. Deshalb wurde ich nach Polna geschickt, um diesbezüglich Erhebungen zu pflegen." Der Herr „College" hat da dem Publicum einen sehr schätzenswerthen Einblick in die antisemitische Verleumderwerkstatt gewährt. Man sollte glauben, daß eine Zeitung, wenn sie einen Menschen eines so furchtbaren Verbrechens beschuldigt, ihre Nachrichten entweder aus amtlicher Quelle hat oder selbst Erhebungen gepflogen hat, um eine solche Beschuldigung wagen zu dürfen. Beim „Deutschen Volksblatt" haben sie mit dieser veralteten Praxis aufgeräumt. Was liegt an einem Juden, noch dazu, wenn er ein Schächter ist, der für einen „Ritualmord" die beste Staffage abgibt? Was kümmert das „Deutsche Volksblatt" die Ehre und die Existenz eines Menschen, der ein jüdischer Schächter ist? Ihn eines Mordes zu beschuldigen, ist eine Kleinigkeit, vielleicht auch eine Gattung der „Frozzelei", und erst wenn dieser angebliche Mörder klagt, dann erst werden die nöthigen Erhebungen gepflogen. Dann wird freilich „Alles aufgeboten", und zwar nicht etwa um denjenigen zur Rechenschaft zu ziehen, der dem Blatte Unwahres berichtet hat oder um das schreckliche Unrecht, welches man einem unbescholtenen Manne durch die Beschuldigung des Mordes zugefügt hat, gutzumachen, sondern „um es ihm zu beweisen"! „Alles" wird aufgeboten, auch die Anwerbung falscher Zeugen, die den Schächter Kurzweil in Polna gesehen haben wollen, obgleich er erwiesenermaßen niemals Polna betreten hat und obgleich er zur Zeit des Mordes in Goltsch-Jenikau als Vorbeter in der Synagoge stand. Herr Kurzweil gibt sich vielleicht einer irrigen Meinung hin, wenn er hofft, für die ihm durch diese infame Verleumdung zugefügte Schmach Genugthuung vor Gericht zu verlangen. Da kennt er die Individuen nicht, die im Dienste des Defraudanten von Mühldorf ihr lumpiges Handwerk treiben. Der verantwortliche Redacteur wird sagen, daß er den „Artikel", in welchem Herr Kurzweil als Mörder bezeichnet wurde, vor dem Erscheinen nicht gelesen hat, den Berfaffer des angeblichen Telegrammes, in welchem die Verhaftung des Schächters gemeldet wurde, wird er me erfahren, und das Ende seines Feldzuges wird im besten Falle die Verurtheilung des verantwortlichen Redacteurs wegen Vernachlässigung pflichtgemäßer Obsorge zu einer geringfügigen Geldstrafe sein. So ist es wenigstens bisher Allen ergangen, deren Ehre in den Koth des „Deutschen Volksblatt" herabgezerrt wurde und die es der Mühe werth fanden, dieses Blatt, welches eigentlich Niemanden beleidigen kann, zu klagen. Nur in Ausnahmsfällen, wenn es zufällig gelungen war, den Beleidiger zu ertappen, ist das „Deutsche Volksblatt" mit einer beschämenden Abbitte ausgekniffen. Aus diesem Vorgehen gegen den Schächter Kurzweil allein kann man sich ein Urtheil bilden über die Schamlosigkeit und Frivolität, mit welcher da erdichtete Beschuldigungen erhoben werden, und über die Gewissenhaftigkeit jenes „Rechtscomites", welches sich in Polna zur Supplirung der hilfsbedürftigen österreichischen Justiz gebildet hat. Wir haben bereits einmal erwähnt, daß jenes Telegramm über die Verhaftung Kurzweil's niemals von einem Telegraphenamte ausgenommen oder befördert wurde. Das „Deutsche Volksblatt" stellt eben alle Erfindungen der Neuzeit in den Dienst seiner Berichterstattung, also auch die Telegraphie ohne Draht. Je -j- -i- Die Erfolge des Privatdetectives vom Antifemitenhof waren geradezu verblüffend. Er lieferte dem Gerichte zwei Mitschuldige Hilsner's. Der Eine von fihnen war zur Zeit der That im Spital, der Andere im Gefängniß. Der Eine darf sich glücklich schätzen, daß er krank war, der Andere mag dem Richter, der ihn einsperren ließ, als seinem Lebensretter dankbar sein. Wir hegen nämlich nicht den geringsten Zweifel, daß, so wie ein Zeuge den Leopold Hilsner am 29. März, um 5 Uhr Nachmittags in einem blauen Anzuge auf dem Ringplatze in Polna und ein anderer Zeuge denselben Leopold Hilsner am 29. März, um 5 Uhr Nachmittags in einem grauen Anzuge auf dem Katharinenberg gesehen hat, in Polna eine hinreichende Anzahl von Zeugen sich hätte auftreiben lassen, welche den Fried und den Beran zu beliebigen Zeiten und an beliebigen Orten in der Gesellschaft des Hilsner gesehen und sie auf Entfernungen erkannt hätten, bei welchem man sonst mit freiem Auge nur die Umrisse einer Gestalt unterscheiden kann. Und sie hätten diese zwei oder irgend welche andere Juden, die ihnen die so viel citirte Stimme des Volkes als die Mörder bezeichnet hätte, agnosciren müssen, wenn sie sich nicht der Gefahr aussetzen wollten, als vou den Juden bestochen erklärt zu werden. So ist es beispielsweise der Frau Womela ergangen, hinsichtlich deren es hieß, Hilsner habe auf sie einen Ueberfall gemacht. Dieser Ueberfall aber bestand in Folgendem. Die Frau passirt die Straße und aus dem Walde kommt ein Mann heraus. Sie fürchtet sich vor ihm und fragt ihn, wohin er gehe. Er antwortet unwirsch und geht rasch weiter. Das war also der Ueberfall. Die Zeugin wird mit Hilsner confrontirt und nachdem sie ihn angesehen, erklärt sie wiederholt: „Nein, das ist er nicht." Nun erzählt das „Deutsche Volksblatt", wie beim Begräbnisse der Agnes Hruza der Unwille der Theilnehmer über die Bestechung der Womela durch die Juden sich geäußert habe, und das Blatt fügt hinzu: „Also erhob sich schon vor dem Mordprocesse die Stimme des Volkes gegen die Womela, welche im Verlaufe des Processes eine so eigenthümlicheHaltung einnahm. Vox populi, vox dei." Was liegt an der Ehre einer Frau, die nicht bestätigen will, daß der Jude Hilsner es ist, der sie überfallen hat? Sie habe für Geld falsch ausgesagt, behauptet das „Deutsche Volksblatt", folglich ist das auch bewiesen. * * * Allerdings hat auch der Herr Pfarrer von Polna von jenem Strolch, welchem er einen Tag vor dem Morde beim Brezinawalde begegnete und der dem Herrn Pfarrer so unheimlich schien, daß dieser sofort nach dem Revolver griff, erklärt, daß er mit Hilsner nicht identisch ist. Wird das „Deutsche Volksblatt" auch von diesem Zeugen zu sagen sich erfrechen, daß er eine „eigenthümliche Haltung eingenommen hat und daß vox populi vox dei" ist? Der Herr Pfarrer hat auch die ihm vorgezeigte Photographie eines Menschen, der wegen vollbrachter Frauenmorde sich in Haft befindet, als ähnlich mit jenem Manne bezeichnet und in einer Polizeinote wurde dem Gerichte mitgetheilt, daß dieser notorische Mörder sich auch in der Gegend von Polna Herumgetrieben habe. Warum hat das Gericht die Vorführung dieses Individuums nicht verfügt? Vielleicht ist er der Thäter, vielleicht ein Mitschuldiger. Welches unübersteigliche Hinderniß lag denn vor, um den Antrag des Vertheidigers zu bewilligen? Eine Tour- und Retourkarte für den Mörder und seine Escorte ist doch nicht so kostspielig. Erweist sich die Vorführung als resultatlos, so hat sie doch wenigstens den einen

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