Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 16 (1899)
- Issue
- 38 (22.9.1899)
- Date
- 1899-09-22
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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Nr. 38 Dr. Bloch's Wochenschrift. Seite 693 Diese Depesche der „Nowoje Wremja" ist das typische Muster frecher antisemitischer Verlogenheit, und nach diesem Muster haben alle Antisemitenblätter des In- und Auslandes als das Ergebniß des Polnaer Processes die Lüge in die Welt hinausgeschrien, es sei bewiesen worden, daß der Mord an Agnes H r u z a zu religiösen oder rituellen Zwecken verübt worden sei. Sehen wir einen Augenblick von den schweren Bedenken ab, welche das von den Geschworenen in Kuttenberg gefällte Verbiet Hervorrufen muß und das auf Grund von Indicien abgegeben wurde, wie sie vielleicht noch niemals als ausreichend befunden wurden, um mit der sicheren Ueberzeugung, daß die Nichtschuld ausgeschlossen und der Angeklagte unbedingt der Th ater sei, einen Menschen zum Tode zu verurteilen. Lassen wir also das Verdick als richtig gelten und fragen wir, was durch dasselbe festgestellt erscheint. Die Geschworenen haben als bewiesen erklärt, Leopold Hilsner habe gemeinschaftlich mit anderen unbekannten Thätern gegen Agnes Hruza in der Absicht, sie zu tobten, auf eine solche Art gehandelt, daß daraus ihr Tod erfolgte. Warum die Mörder die entsetzliche That begangen und in welcher Weise Leopold Hilsner dabei mitgewirkt, das ist in dem Verdicke selbst nicht ausgesprochen. Wann und von wem aber ist im Laufe der Verhandlung der Beweis erbracht worden, daß Hilsner, falls er wirklich schuldig sein sollte, und seine Complicen durch dieses Verbrechen eine religiöse Pflicht zu erfüllen oder eine rituelle Ceremonie zu erreichen glaubten? Welche Thatsachen sind denn hervorgekommen, um eine so niederträchtige Verleumdung, daß der Mord nach den Gesetzen der jüdischen Reügion und nach den Gebräuchen ihres Ritus als eine erlaubte, geschweige denn als eine fromme Handlung angesehen werden kann, auch nur im Geringsten zu entschuldigen? Bei der Leiche, sagen die Gerichtsärzte von Kuttenberg, ist kein Blm gefunden worden, keinesfalls so viel Blut, als nach dem angeblich vor dem Tode ausgeführten Halsschnitte vorhanden sein sollte. Die Richtigkeit und Wlssenschastlichkeit des von den Gerichtsärzten abgegebenen Gutachtens lassen wir dahingestellt. Ob sie mit Gewißheit behaupten können, daß Agnes Hruza noch lebte, nachdem sie durch acht schwere Hiebe auf den Kopf und durch Strangulation lebensgefährlich verwundet worden war und ob es ausgeschlossen ist, daß der Halsschnitt post mortem gemacht wurde, darüber hätte bei der Wichtigkeit der Sache denn doch ein Gutachten der medicinischen Facultät eingeholt werden müssen. Lassen wir aber die B e rm u t h u n g e n der Gerichtsürzte über den Hergang der That als richtig gelten, nehmen wir sogar an, diese Ansicht der Gerichtsärzte hätte den Hergang des Mordes geradezu bewiese», was doch unmöglich ist, so fragen wir weiter: Liefert das Gutachten der Gerichtsärzte einen thatsächlichen Anhaltspunkt für die Behauptung, das Blut könne nicht auf andere Art verschwunden sein, als daß es bei der Ausführung des Halsschnittes aufgefangen wurde? Am Mittwoch wurde der Mord begangen, am Samstag wurde der Leichnam, und zwar in einer kleinen Blutlache und mit blutigen Kleidern aufgefunden. Nun wird eine Art Blut-Inventur gemacht, eine Blut-Bilanz aufgestellt, und ohne Rücksicht darauf, daß innerhalb der vier Tage zwischen dem Morde und der Auffindung der Leiche alles Mögliche geschehen sein kann, und zwar entweder durch die Mörder oder durch zufällige Umstände, wie Regen, Einsickern in den Boden rc., um das Blut zu beseitigen, wird nicht etwa an die Mörder, denn die hat man nicht, sondern an alle anderen Juden die bodenlos dumme Aufforderung gerichtet, zu erklären, wohin denn das Blut gekommen ist. Und weil wir Juden das selbstverständlich nicht wissen, da die Herren Mörder uns nicht eingeladen haben, bei ihre Veranstaltung zugegen zu sein, da erglänzen die hämischen Gesichter der Ritualmordfabrikanten in hämischer Bosheit, und wir hören jenes im Gerichtssaale zu Kuttenberg so häufig gerufene Wort, das beweismachend ist für die abscheulichste Beschmutzung fremder Ehre, das vielsagende „Aha!" Also wo ist das Blut der Agnes Hruza? Ihr wisset es nicht? Aha! Jetzt ist der Ritualmord bewiesen! Als wäre das Blut des unglücklichen Mädchens, welches ruchlosen Mördern zum Opfer gefallen ist, literweise den Juden zugemessen worden, damit sie es aufbewahren, und als hätten sie jetzt Rechenschaft darüber zu geben, was mit den fehlenden vier oder fünf Litern Blut geschehen ist. Und wenn überhaupt niemand aus der Welt, also selbstverständlich auch die Juden nicht, irgend eine mögliche Aufklärung darüber geben könnte, wohin das Blut gekommen ist, wenn das sogar durchaus unerklärlich wäre, so forschen wir noch immer vergeblich nach der Möglichkeit der Schlußfolgerung, die von dem unerklärlichen Verschwinden des Blutes einer Ermordeten zu der Behauptung führen soll, dieses Blut werde zu religiösen Zwecken gebraucht, und zwar für die Angehörigen eines Glaubens, dessen Grundgesetz, wie Dr. Güöemunn mit der überzeugendsten Einfachheit in seiner Erklärung sagte, für ewige Zeiten das lapidare Gebot verkündet: „Du sollst nicht tödten." Weil niemand weiß, was mit dem Blute der Ermordeten geschehen ist, darum soll der Ritualmord bewiesen sein! Wenn das einer unwissenden abergläubischen Menge einleuchtet, so gibt es kein Mittel dagegen; man kann nur wünschen und hoffen, daß bei fortschreitender Bildung des Volkes auch dessen selbstständige Denk- und Urtheilskrast zunehme. Wenn aber unterrichtete Menschen, wenn Journalisten und Berichterstatter, die aus eigener Ueberzeugung und aus eigener Wahrnehmung wissen, daß auch in dem Falle, als das Gutachten der Gerichtsärzte vollständig richtig wäre und auch in dem Falle, als thatsächlich Hilsner im Vereine mit anderen jüdischen Verbrechern die arme Agnes Hruza umgebracht haben sollte, nichts anderes festgestellt wäre, als daß man nicht weiß, wohin das Blut gekommen ist, niederschreiben und hinaustelegraphiren, daß im Kuttenberger Processe der Ritualmord bewiesen worden sei, so müssen die Juden gegenüber einer solchen Schlechtigkeit sich wehrlos bekennen. „Du sollst nicht tödten", sagt unser erhabenstes Gesetz, und eine Garde miserabler Verleumder bethört das Volk, indem es ihm zuruft: Hütet Euere Kinder vor den Juden; sie brauchen Christenblut für ihren Gottesdienst! Die Zehngebote enthalten ja noch andere Capitel; warum lassen sich die Antisemiten diese entgehen? Vielleicht gehört auch der Meineid, der Diebstahl, der Ehebruch zu den Vorschriften der jüdischen Religion? Aber malen wir nicht den Teufel an die Wand! Daß die Juden es für erlaubt halten, die Christen zu betrügen und zu bestehlen, daß sie es für erlaubt halten, falsch zu schwören, wenn es sich um eine Streitsache gegen Christen handelt, vielleicht auch, daß das Gelüste nach dem Weibe des Nächsten gestattet ist, wenn dieser Nächste kein Jude ist, das alles haben die Antisemiten den Juden ohnehin schon angedichtet, wie es überhaupt kein menschliches Laster und kein Verbrechen gibt, für welches sie die Juden nicht in viel höherem Maße prädestinirt hinstellen, weil sie eben Juden sind. Es handelt sich darum, den möglichst großen Abscheu, den möglichst intensiven Haß gegen die Juden hervorzubringen, und weil der Mord allen Menschen das größte Entsetzen und Grauen vor den Mördern hervorruft, so wären die antisemitischen Verleumder aller Zeiten unfähige Stümper in ihrem Fache gewesen, wenn sie es sich hätten angehen lassen, gerade die Anschuldigung des Mordes gegenüber den Juden zu verwerthen. Weil es aber Morde aus Habgier, aus Haß und Rache oder aus perverser Leidenschaft bei allen Völkern gibt, so mußte den Juden eine specielle, bei anderen Menschen nicht vorhandene Triebfeder unterschoben werden, die bei ihnen die Neigung zum Morde plausibler erscheinen lassen soll als bei anderen Menschen. Nicht als Verbrechen, sondern als fromme gottesdienstliche Handlung erscheint also den Juden der C h r i st e n m o r d. Daran mußte man das Volk glauben machen, denn das steigert seinen Abscheu, das ruft panischen Schrecken hervor, das fordert zur Abwehr einer Gefahr heraus, die das Leben der christlichen Jungfrauen auf Schritt und Tritt bedroht. Deshalb ist Leopold Hilsner, den die Geschworenen schuldig gesprochen, nicht ein Mörder, sondern ein jüdischer Mörder, und Agnes Hruza nicht das beklagenswerthe Opfer eines abscheulichen Verbrechens, sondern das C h r i st e n m ä d ch e n welches die Juden ermordet haben, um ihr Blut abzuzapfen. Damit, daß ein oder mehrere Juden einen Mord begehen, ist den Antisemiten nicht gedient; es muß ein Ritualmord sein. Das ist die Aufklärung, welche wir der Redaction des „Woschod" über die Depesche der „Nowoje Wremja" zu ertheilen haben. * * * In einem Artikel der vorwöchentlichen Nummer dieses Blattes schreiben wir über den Polnaer Proceß: „Wir erwarten von der österreichischen Justiz, daß sie in ihrer Amtsführung die unberufene Mitwirkung unsauberer Elemente zurückweisen werde, deren Absicht und deren Interesse nicht darauf gerichtet ist, daß ein von einem oder mehreren Juden begangenes Verbrechen seine Sühne finde. Diesen Elementen ist es ausschließlich darum zu thun, das Vorkommen eines vielleicht von Juden begangenen Verbrechens zur Auf-