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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1899-09-22 · 38 (22.9.1899) · page 3

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
16 (1899)
Issue
38 (22.9.1899)
Date
1899-09-22
Page
– (sequence 3)
Language
German
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Nr. 38 Dr. Blo t* MochenschrrjL. Seite 691 des gewohnheitsmäßigen blutgierigsten Mordes angeklagt wird, in offener Sitzung des Gerichthofes ungerügt vorgebracht werden dürfen, anstatt sofort zu einer Anklage nach § 303 zu führen? Wenn die Bezeichnung aller Angehörigen unseres Glaubensbekenntnisses als einer unheimlich blutgierigen Menschenclasse keine Aufreizung zu Haß und Verachtung gegen eine staatlich anerkannte Confession in sich schließt, wann denn liegt dieses Delict vor? Was würde etwa einem jüdischen Prediger widerfahren, der sich zu der Behauptung hinreißen liefe, die blutgierige Verfolgung Andersgläubiger liege im Wesen des Christenthums? Man wird uns freilich entgegenhalten, daß jene Behauptung im ganzen Laufe der Verhandlung von keiner staatlich autorisirten Persönlichkeit aufgestellt worden ist, daß vielmehr in den Gutachten der Sachverständigen, dem Plaidoyer des Staatsanwaltes und den Aeußerungen des Präsidenten das Wort „Ritualmord" mit unverkennbarer Geflissentlichkeit vermieden wurde. Gewiß! Aber, wie Banquo's Geist ungesehen und doch Alles beherrschend bei Macbeth's Schreckensmahl mittafelt, so war die Voraussetzung des Ritualmordes unausgesprochen zwar, doch allbeherrschend die Seele der Anklage, die Seele jedes Gutachtens, die Seele der ganzen Verhandlung. Oder gibt es Jemanden der das Gegentheil behaupten kann? Ist Hilsner's angebliche Schuld, ist seine „That" sonst verständlich, ist der ganze Proceß sonst geeignet, so fieberhaftes Interesse zu errege»? Wozu war das Rechtscomite der Antisemiten in Thätigkeit, was Anderes will es jetzt aus dem Spruche der Geschwornen folgern? Und über diese allbeherrschende Voraussetzung ist es zu keinem contradictorischen Verfahren gekommen! Wer kann behaupten, daß dies im Geiste unseres oder irgend eines modernen Strafprocesses liegt? Hat man sich geschämt, die Frage des Ritualmordes im neunzehnten Jahrhundert zur Discussion zu stellen, so müßte man sich noch mehr schämen, eine Bejahung derselben ohne competente Prüfung zu verschulden. Die Frage des Motivs muß, und ganz besonders bei einem läugnenden Angeklagten, gründlichst klargestellt werden. In Xanten hat man Facultätsgutachten über diese Frage amtlich gefordert und erhalten; die Frage wurde aufgeklärt, nicht verdunkelt. Bei uns ist man genügsamer. Man verurtheilt wegen einer „Theilnahme", ohne auch nur in der Fragestellung nach modernen Rechtsprincipien die Handlung zu specificiren und zu veranschaulichen, durch welche diese Theilnahme begangen worden sein soll, und nimmt als Motiv eine angebliche religiöse Vorschrift an, ohne über deren Existenz Sachverständige gefragt, ja ohne deren Existenz überhaupt discutirt zu haben, obwohl die letztere auch vom Standpunkte der Antisemiten als eine bestrittene, von berühmten Fachgelehrten in Abrede gestellte, zugegeben werden muß. Ein Verbrechen ohne Handlung und ohne Motiv, ohne Körper und ohne Seele! Was ist der Inhalt eines solchen Urtheilsspruches? Da setzt sich der Staat doch der Gefahr aus, einen Menschen hinrichten zu müssen, dem man aus die Frage nicht antworten kann: Was soll ich denn eigentlich im Polnaer Walde gethan haben, und warum soll ich es gethan haben, da ich doch als Jude am Besten weiß, daß ein Ritualmord bei uns nicht existirt! Was soll, was kann ein solcher Unglücksmensch in seiner letzten Stunde, was kann er jetzt in der bangen Einsamkeit seines Kerkers, wenn er unschuldig ist, Anderes denken, als daß er sterben muß, weil er einer zwar staatlich anerkannten, doch nicht christlichen Confession angehört und daß die haßentflammte Verfolgung Andersgläubiger mindestens hierzulande als herrliche Großthat des „christlichen Volkes" aufgefaßt werde. Im Wesen des Christenthums liegt sie so wenig, wie es, etwa im Wesen des Heidenthums gelegen war, daß römische Kaiser die ersten Christen unter dem freudigen Beifall der Volks- Massen wegen angeblichen Ritualmordes richteten oder wie es im Wesen der gegenüber allen Formen des Gottesglaubens völlig gleichgiltigen Religion der Chinesen liegt, daß dort noch jetzt gegen die Christen dieselbe Volksbeschuldigung des Ritualmordes allgemein geglaubt wird. Die Staatsanwälte selbst haben in Xanten daraus hingewiesen, daß die Angehörigen verschiedener christlicher Secten im Laufe der Geschichte sich gegenseitig — selbstverständlich fälschlich — die Beschuldigung des Ritualmordes ins Antlitz geschleudert haben; die Staatsbehörden des deutschen Reiches haben es eben auch in jenem Processe für ihre Pflicht gehalten, Unschuldige zu schützen und Bethörte aufzuklären. Als der Proceß in Tisza-Eszlar zu einer Debatte im österreichischen Abgeordnetenhause führte, ließ der damalige Reichsrathsabgeordnete Dr. Josef Bloch vergebens seine warnende Stimme vernehmen, man solle nicht mit dem Feuer spielen, denn es gebe auch Länder, in denen die Christen in der Minorität seien. Er citirte hiezu ein Werk von Hübner, in welchem von den Chinesen berichtet wurde, daß sie die Christen des Ritualmordes verdächtigen. Es hat damals kein Jahr gedauert, und es gab in China förmliche Christenmassacres wegen angeblichen christlichen Ritualmordes. Noch heute zweifelt der ungebildeteChinese nicht an derNothwendigkeit chinesischen Blutes für den christlichenCultus. LordCurzon, der gegenwärtigeBicekönig von Indien und einer der größten Kenner von China, erzählt darüber u. A. wörtlich Folgendes: „Es wird von den Volksmaffen in China fest geglaubt (It is firmly believed by the masses in China), daß von christlichen Hospitälern Findelkinder ausgenommen und kranke Frauen und Kinder angelockt werden, um durch die Missionäre ermordet zu werden (to be murdered by the missionaries), um der chemischen oder heilsamen Eigenschaften willen, welche ihren inneren Theilen, ihrem Gehirn oder ihren Augen beigelegt werden." (Problems of the far East, London 1896, Seite 304). Die Hunderte von Millionen Menschen, welche China bewohnen, glauben also fest daran, daß die Missionäre Heidenblut brauchen; was denkt der wackere Dr. Baxa darüber? Genau dasselbe, wie jene chinesischen Literaten, die nach Curzon aus ruchlosem Ehrgeiz die populären Mißverständnisse bezüglich der Vertraulichkeit des Beichtstuhles (privacy of the Gonfessional), des heiligen Abendmahls (Eeast of the holy sacrament) und einzelner unerklärlicher Todesfälle mißbrauchen, um sich durch geheuchelten Fanatismus eine unverdiente Popularität zu erschwindeln. Nichts liegt in der Religion der Chinesen, was eine Verfolgung Andersgläubiger begünstigen würde; aber in der Dummheit der Massen und in der Gewissenlosigkeit ihrer Aufwiegler liegen überall dieselben Anlässe zum Entstehen von Ritualmordlügen. Es läßt sich allerdings nicht in Abrede stellen, daß die Schande vou Polna durch die Lässigkeit der Juden mitverschuldet ist. Eben weil es ihnen völlig ferne liegt, sich für das Schicksal verkommener Individuen zu intereffiren, und weil sie gar nicht daran denken, irgend einen Juden, falls er wirklich ein Uebelthäter ist, seiner Strafe entziehen zu wollen, aber andererseits auch gar nicht auf den Gedanken verfielen, es könnte irgend Jemand sich nicht schämen, mit angeblichem Glauben an den Ritualmord Staat zu machen, haben sie keineswegs ebenso viel Mühe an die Bekämpfung der Ritualmordlüge gewendet, wie die Feinde des Judenthums an Ihre böswillige Verbreitung gewendet haben- Von Seiren der Antisemiten sind die Geschworenen mit Ritualmord-Brandschriften, Ansichtskarten rc. förmlich bombardirt worden. Dagegen hat man sich nicht die Mühe genommen, ihnen die Zeugnisse christlicher Autoritäten gegen die Blutlüge, die Aussprüche des geheimen Kirchenrathes Professor Delitzsch, die Schrift Dr. Kopp's über den Proceß Rohling-Bloch und dergleichen zur Kenntniß zu bringen. Die Folgen ftub nicht ausgeblieben. Dr. Baxa konnte seinem Auditorium durch die Citation einer Schrift des Rabbiners Mendel imponiren, in welcher der Ritualmord als jüdische Satzung anerkannt werde. Es ist dies aber kein anderes Werk als jenes, welches schon Rohling fälschend citirt hat. Es führtdenTitelAhawas Scholaum,wurde anläßlich des Rohling-Bloch- Processes vom Wiener k. k. Landesgerichte auf Antrag des Herausgebers dieser Wochenschrift zur Verfügung gestellt und der gerichtliche Nachweis geliefert, daß darin kein Wort von einem Ritualmord enthalten ist. Hätte man rechtzeitig den Richtern und Geschworenen die „Acten und Gutachten zum Processe Rohling-Bloch" zur Verfügung gestellt, noch jetzt die beste Quelle für die Ritualmordfrage, so hätte dieses als falsch längst erwiesene Citat denn doch manchen Richter oder Geschwornen stutzig machen können. Einer oder der andere von den Kuttenberger Geschwornen ist vielleich infolge dessen wirklich einem jener Manöver zum Opfer gefallen, durch welche der Antisemitismus seine Popularität auffrischen will. Seine Führer wittern Morgenluft in Deutschland. Die beleidigende Haltung der französischen Antisemiten gegenüber der bekannten Note im „Deutchen Reichsanzeiger" scheint denn doch weiten Kreisen die Augen geöffnet zu haben. Macht doch an demselben Tage, an welchem Dr. Baxa sich in Kuttenberg ein Schandmal für ewige Zeiten setzte, ein Berliner Correspondent des „Deutschen Volksblattes" im Leitartikel die intereffante Mittheilung, daß der Berliner Antisemitenführer Friedrich Lange in der „Berliner Deutschen Zeitung" mit Befriedigung constatirt, „daß man in Deutschland hinsichtlich der Judenfrage mehr auf dem Standpunkte der Abwehr, als der hitzigen Bekämpfung stehe und daraus folgert, daß deshalb die streng antisemitische, deutsch-sociale Reformpartei

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