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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1899-09-22 · 38 (22.9.1899) · page 2

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
16 (1899)
Issue
38 (22.9.1899)
Date
1899-09-22
Page
– (sequence 2)
Language
German
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Seite 69Ü Dr. Bloch's Wochenschrift. Nr. 36 Gin Freibrief für Mürber! Noch steht jedes Ehrenmannes Herz und Gefühl unter dem niederschmetternden Eindrücke des Todesurtheils von Polna. Es kann nicht oft genug wiederholt werden, daß wir jeden Versuch, uns zu einer Solidarität mit einem sittlich verkommenen und geistig tiefstehenden Subfect, wie dieser Hilsner es zu sein scheint, herabzudrücken, mit flammender Entrüstung zurückweisen. Wir wissen nicht, ob Hilsner schuldig oder unschuldig ist, aber das wissen wir, daß die Änderen es auch nicht wissen. Und da verurtheilt man einen Menschen zum Tode? Wer er auch sei, so lange ihm nichts bewiesen ist. so hat er Anspruch darauf, daß der Rechtsstaat ihm gegenüber jene Scheu, unschuldiges Blut zu vergießen, beweise, die er mit Recht von ihm fordert. Und hat man diese Scheu wirklich in ausreichendem Maße bewiesen? Haben die zwölf Bürger, welche über Leben und Tod eines Menschen zu urtheilen hatten, es der Mühe werth erachtet, sich durch Localaugenschein von der Frage zu überzeugen, ob Hilsner von dem Hauptbelastungszeugen überhaupt und ob er mit jener Sicherheit erkannt werden konnte, ohne die ein irgendwie gewissenhafter Mensch doch nicht einem menschlichen Wesen das Leben nehmen lassen darf, das keine Macht der Welt im Falle eines Jrrthums wieder zurückgeben kann! Hat das Gericht sich auch nur auf die Prüfung der Frage eingelassen, ob die Prager Polizeidirection mit ihrem Hinweis auf ein des Mordes mherfach verdächtiges Individuum nicht vielleicht wirklich auf jenen wild aussehenden Mann die Hand gelegt hat, von dessen Anwesenheit im Polnaer Walde so viele Zeugen gesprochen haben? Nein! Man ist mit einer Eile über jede Möglichkeit eines Enrlastungsmoments hinweggegangen, als gälte es, nur ja recht schnell eine vollendete Thatsache, eine chos6 jugee zu schaffen. Chose jugee! Wem drängt sich da nicht die Parallele mit jenem Processe auf, durch den Frankreich nach dem Ausdrucke der gewiß nicht philosemitisch angehauchten „Kölnischen Zeitung" aus der Reihe der Rechtsstaaten freiwillig und bewußt ausgeschieden ist. Und doch, wenn es für die Verdammung eines Unschuldigen eine Entschuldigung geben könnte, wie viel entschuldbarer wäre ein verhängnißvoller Mißgriff in Rennes als in Polna! Dort standen die höchsten Staatsinteressen Frankreichs auf dem Spiele, Militärs ohne richterliche Erfahrungen hatten sich durch Scheinbeweise verführen lassen; das erste Urtheil war durch eine vermeintliche Schriftenähnlichkeit begründet, man kannte noch nicht die Schrift Esterhazy's; später sollte die Autorität des Generalstabes im höchsten Interesse der Landesvertheidigung gerettet werden, und noch in Rennes sah sich jeder militärische Richter „seinem" General gegenüber. Aber vom Anfang bis zum Schluffe hat selbst jeder in staatlicher Würde und Stellung befindliche Zeuge es feierlichst und aufs Entschiedenste abgelehut, daß in Dreyfus der Jude verurtheilt werden solle. Ganz dasselbe läßt sich in jenen Sensationsprvcessen von Xanten und Tisza - Eszlar beobachten, in welchen wenigstens die Vertreter der staatlichen Autorität den Ritualmord als das, was er ist, „als eine Erfindung der Bosheit, die von der Dummheit geglaubt wird", brandmarkten und die Staatsanwälte den Freispruch beantragte». Aber Sachverständige, welche ein von jedem Anfänger ohne alle Ueberlegung widerlegbares, mit jedem Worte versteckt auf den Thatbestand des Ritualmordes hinzielendes Gutachten von sich geben, ein Staatsanwalt, der in kaum noch zweideutigen Zweideutigkeiten der verständnißvoll aufhorchenden Bevölkerung eines sogenannten Culturvolkes den Glauben an das tatsächliche Vorliegen eines Ritualmordes nahelegt, ein Privatbetheiligter, der den Oberstaatsanwalt spielt und mit dem falsche'' Pathos eines Provinzschauspielers die haarsträubende Gefahr schildert, die der robusten Bauernbevölkerung von den paar eingeschüchterten Juden drohen soll, journalistische Agitatoren, die vom Zuschauerraum aus ihre Zeugen ermuthigen oder den Bertheidiger einzuschüchtern streben und über dem Allen thronend ein Präsident, der officiell Fragen über Gang und Aussehen der Juden stellt, und überhaupt das Alles mit wohlwollender Neutralität mit ansieht und anhört, und All' das, ohne daß irgend ern Staatsinteresse auf dem Spiele steht, Alles das um die Berurtheilung nicht eines jüdischen Generalstabscapitäns, sondern eines armseligen Halbidioten zu erlangen; wenn man sich das Alles vergegenwärtigt, da muß man wirklich schon, um dem Gesammteindrucke gerecht zu werden, sich auf die Bildungsstufe der Ritualmordgläubigen herablassend, mit dem alten Gassenhauer sagen: Alles ist schon dagewesen, so was war doch noch nicht da! Wenn das nach einem Zugeständnisse des Staatsanwaltes wirklich „der österreichische Dreysusproceß" gewesen sein soll, so hat er bei der Nebersetzung aus dem Französischen ins Czechische ungefähr die Veränderung erfahren, die dem Verhältnisse der czechischen zur französischen Cultuc entspricht. Aus einer Tragödie ist eine „Frozzelei" geworden, eine Frozzelei in der sonst ernstesten Angelegenheit der Menschen, in der Rechtsprechung über Leben und Tod! Denn Frozzelei und nichts Anderes ist es, wenn gebildete Menschen sich anstellen, als glaubten sie an den Ritualmord. Eines haben, die Kuttenberger Geschwornen jedenfalls nicht bedacht, als sie einen gewiß sehr wenig sympathischen Menschen, aber immerhin einen Menschen zum Tode durch den Strang verurtheilten, weil ihm die Anwesenheit in dem Walde, in welchem die Mordthat begangen wurde, — nicht nachgewiesen werden konnte. Sie haben nicht bedacht, daß, wenn fortan ein verruchter Straßenräuber die Niedertracht haben wird, den Uebersallenen auch noch zu tobten, es ihm schwerlich besonders viel Mühe machen dürfte, nachdem er sein Opfer beispielsweise mit einem Strick erdrosselt und mit Steinen todt geschlagen hat, es mit einem scheinbaren Schächterschnitt am Halse zu verzieren, das Blut zu beseitigen und den Leichnam an einen anderen Ort zu schleppen. Dann ist nach der Logik der Kuttenberger Geschwornen der „Beweis" des Ritualmordes erbracht, nach der „Ueberzengnng" eines Mannes vom Bildungsgrade des Abgeordneten Dr. Baxa sogar ein Beweis für ewige Zeiten. Und im Grunde hat Dr. Baxa ja vollkommen Recht; denn manches, was für ewige Zeiten als bewiesen gilt, ruht eingestandenermaßen auf ebenso sicheren Zeugnissen, wie auf denen der widerspruchsvollen und nicht immer nüchternen Zeugen von Knttenberg. Aber das Facit ist und bleibt, daß fortan ein intelligenter Mörder sich nur das Bischen Schächterschnitt, d e s s e n T e ch n i k doch i n j e d e m Schlachthause und an jedem geschächteten Hühnchen in elementarer Weise erlernt werden kann, zu vergönnen braucht, um den B e r d a cht auf einen beliebigen Juden abzulenken, der möglicherweise um die kritische Zeit im Walde gewesen sein könnte. Eine v er itable Lebensgefahr für jeden — Christen, be-sonders aber für die Bevölkerung von Polna. Es könnte sich zufällig n o ch i m m e r der wahre Mörder von Zeit zu Zeit einfinden, der schon nach der rohen Gewaltsamkeit der Ausführung jener Unthat Alles nur kein Jude sein dürfte, aber höchst wahrscheinlich einmal irgendwo den jüdischen Schächter schnitt beovachtet und seine Rechnung mit der Intelligenz und Gewissenhaftigkeit seiner Mitbürger offenbar in ebenso rasfinirter wie richtiger Weisegemachthat. Das ist eben die schrecklichste Folge davon, daß das Recht zu Thaten der Berfolgungswuth mißbraucht wird: Der wahre Mörder kann auch fernerhin sein Unwesen treiben, wenn er sicher ist, die Bolkswuth auf falsche Fährte lenken zu können. Als österreichischer Dreyfus-Proceß ist die Polnaer Verhandlung, wie gesagt, nach einer Mittheilung des Staatsanwaltes bereits bezeichnet worden; sie hat auch genau dieselben Folgen. So gut wie die Berurtheilung des offenbar schuldlosen Capitäns einem Esterhazy und s'einem Gelichter auch nachher die Fortsetzung des Verrathes ermöglicht hat, so wird im Falle der Unschuld Hilsner's, dieses „religiösen Fanatikers", der am Versöhnungstage weder fastet noch betet, der wahre — vermuthlich antisemitische — Polnaer Mörder durch den ganzen Gang der Verhandlung geradezu gedrängt, .auf fremde Rechnung weiter zu schächten. Es ist dies nur eine handgreifliche Verdeutlichung des erschütterten Rechtszustandes. Justitia regnorum fundamentum. Es ist gut, daß dieser Spruch aus dem Bnrgthor zu lesen ist, er könnte sonst dem Gedächtnisse entschwinden. Gewiß, die Gerechtigkeit ist die Grundlage der Staaten, und eine Rechts- Verweigerung das furchtbarste Kcankheitssymptom derselben. Was ist es aber Wiifcece^ als eine Rechtsverweigernng, wenn ein mehrfachen Mordes verdächtiges Individuum, welches nach der gewiß unverdächtigen Aussage des Ortspsarrers damals den Wald von Polna unsicher gemacht haben dürfte, nicht einmal verhört wird! Was ist es Anderes als eine Rechtsverweigernng, wenn Aeußerungen, durch welche eine ganze Religionsgemeinschaft

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