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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1899-09-15 · 37 (15.9.1899) · page 5

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
16 (1899)
Issue
37 (15.9.1899)
Date
1899-09-15
Page
– (sequence 5)
Language
German
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Nr. 87 Dr. Bloch's Wochrnschrifk. Seite 673 stand internationaler Verhandlungen machen würde. Sein Nachfolger, B. Boeresen, belog mit frecher Stirne in einer diplomatischen Note Europa, indem er behauptete, daß sich die Juden in Rumänien aller Rechte erfreuen, ausgenommen dasjenige zu wählen, und gewählt zu werden. Die Revisionskammern änderten den Artikel 7 der Verfassung dahin, daß auch Nichtchristen individuell die Naturalisation erlangen können, 10 Jahre nachdem sie dieselbe gefordert haben würden. Zu gleicher Zeit wurde beschlossen, alle Juden, welche während des Krieges unter der Fahne gestanden, einzubürgern. Was geschah aber? Der Kriegsminister reichte eine Liste der jüdischen Soldaten ein, die zu einem Drittel Namen von Soldaten enthielten, die auf dem Schlachtfelde gefallen waren, und in welcher ein Drittel jüdischer Soldaten, die am Kriege theilgenommen hatten, überhaupt nicht verzeichnet waren. Bis auf den heutigen Tag aber wird an mehr als die Hälfte von den selbst in der Liste eingetragenen Veteranen die Ausfolgung der Naturalisationsacte verweigert. Was aber die Bestimmung betreffs der individuellen Naturalisation anbelangt, so ist dieselbe ein todter Buchstabe, da im Verlaufe von 22 Jahren kaum 200 Juden das Bürgerrecht erlangt haben, wobei deren Nachkommenschaft zum größten Theil ferner als fremd betrachtet wird, und nicht die Anerkennung gerechtlicher Titel, sondern die Höhe der gebrachten Geldopfer für das günstige Resultat ui aßgebend waren. Um die Juden einer gesetzlichen Willkür zu unterwerfen, wurde das sogenannte Fremdengesetz geschaffen, auf Grund dessen ein in Rumänien geborener, keinem andern Staate angehöriger Jude, innerhalb 24 Stunden, ohne Grundangabe und ohne Berufsrecht des Landes verwiesen werden kann. Daß ein solches Gesetz nicht nur zu politischen, sondern auch zu ganz gewöhnlichen Racheacten verwendbar ist, bewiesen unzählige Thatsachen, von denen wir zur Jllustrirung nur eine erwähnen. Im Jahre 1886 ereignete es sich, daß der in Botoschan ansässige Banquier und Gutspächter B. M. von einem Ausweisungsbefehl überrascht wurde. Es war gerade während der Erntezeit und die Vollziehung dieses Befehles hätte dem B. M. sowie feinen ausländischen Gläubigern ungeheueren Schaden zugefügt, ersteren vielleicht sogar zugrunde gerichtet. B. M. beeilte sich nach Bukarest zu reisen, woselbst er mit schweren Geldopfern erwirkte, daß der Befehl zurückgezogen wurde. Um den Juden das wichtigste Argument zu rauben, welches sie für die Forderung der Gleichberechtigung anführen können, hatte der letzte Kciegsminifter der liberalen Partei General Berendei ein Gesetz eingebracht, wonach die Juden vom Militärdienste ausgeschlossen werden sollten. Dem widersetzte sich aber die jüdische Bevölkerung mit verzweifelter Energie. Sie wollte es nicht zugeben, daß die rumänische Regierung sich eine Anomalie vom Halse schaffe, die darin besteht, daß einerseits zugestanden wird, daß die Juden rumänische Unterthanen sind, indem man sie zum Militärdienst heranzieht, andererseits aber ihnen systematisch jedes politische, öfters auch Civilrecht verwehrt. Der „liberale" Kriegsminister mußte sein Gesetz fallen lassen, da er sonst die jüdische Bevölkerung zu einem verzweifelten Schritt gezwungen haben würde. Ec wiederholte dafür aber den Erlaß eines andern liberalen Generals, wonach die Juden von den unteren Chargen und vom Kanzleidienst auszuschließen sind. Die rumänischen Staatsmänner, mit sehr wenigen Ausnahmen Antisemiten, haben öfters hervorgehoben, daß die Juden arbeitsscheu und unassimilirbar wären. Natürlich konnten sie dafür keine Beweise anführen, ja ein Patriot, wie der einstige Minister P. P. Carp ist, hat die Arbeitstüchtigkeit der jüdischen Bevölkerung Rumäniens in einer Kammerrede hervorgehoben. Dieselben Herren, welche den Antisemitismus zu einem Regierungsprincip erhoben, haben öfters ausgerufen: Mögen sich nur die Juden assimiliren, wir werden sie dann mit Vergnügen in die rumänischen Bürgerrechte eintreten lassen. Die Juden glaubten diesen Worten. Sie ließen ihre Kinder rumänische Schulen besuchen, da hieß es: Die Juden überschwemmen uns die Schulen und gleich darauf wurde die Zulässigkeit jüdischer Kinder zum Elementar-Unterricht, jetzt auch zum mittleren und höheren von der Zahlung einer Gebühr abhängig gemacht, im Widerspruch zur Constitution, welche die Unentgeltlichkeit des öffentlichen Unterrichtes für alle Insassen des Landes ohne Ausnahme festsetzt. Des Weiteren wollten die Juden Feldarbeiter werden und auf dem Lande wohnen. Aber es hieß: „Die Juden überschwemmen die Dörfer und man verbot ihnen das Wohnen in Landgemeinden. Endlich entstanden neunmal kluge Politiker, welche meinten, eine vollständige Assimilation sei nur möglich, wenn die Juden sich taufen würden. Es fanden sich solche, welche auch diesem Wunsche willfahrten, jetzt heißt es aber: die Juden überschwemmen unsere heilige Kirche, und die competenten geistlichen Behörden lehnen es nunmehr ab, weiter Tauferlaubnisscheine auszufolgen. Nun können die Rumänen das Resultat dieser Experimente sehen. Der einst segensreiche Boden ist völlig erschöpft und vom Aufblühen einer National-Jndustrie konnte keine Rede sein, in einem Lande, in welchem einschränkende Gesetze, fremdes Capital und wirthschaftliche Capacität zurückfchrecken. Während also das nationale Vermögen nur sehr geringe Fortschritte zu verzeichnen hat, ist der Staat über sich selbst hinausgewachsen, das Budget also immer größer geworden, was die Ausgaben betrifft, während die Einnahmen weit zurückblieben. Es mußte also immer wieder an den europäischen Credit appellirt werden und in der letzten Zeit seiner Regierung empfand schon das Cabinet Sturdza, daß es ohne eine größere Anleihe nicht weiter gehen könne. Ec versuchte auch eine solche unter der Form einer Conversion der alten Staatsschuld: Der nunmehr verstorbene Finanzminister des Cabinets, G. Cantacusino, ein berüchtigter Antisemit, reiste persönlich nach Berlin, wo er mit den großen Finanzhäusern in Unterhandlung trat. Da wurde ihm aufs Klarste angedeutet, daß die rumänische Staatsschuld die Grenze der normalen Einnahmsquellen überschritten habe, die Productivität des Bodens in Abnahme begriffen und die Schaffung einer ausgiebigen National-Jndustrie, welche dem Staatsschätze neue Nahrung zuführen könnte, wegen der restrictiven Gesetze unmöglich sei. Nur eine Revision der Verfassung in dem Sinne, daß auch Ausländer Baugrund erwerben dürfen und die Abschaffung aller Fremden feindlichen Gesetze könnten Rumänien weitere Creditfähigkeit geben. Cantacusino schützte die Gefahr eines Bolksaufstandes vor, wenn die liberale Regierung es wagen würde, die Abschaffung der einschränkenden Gesetze dem Parlamente vorzuschlagen und verließ Berlin unverrichteter Sache. Um aber diesem seinem Vorwand den Schein der Berechtigung zu verleihen, schlug er im Ministerrathe vor, einen gegen die Juden gerichteten Krawall zu insceniren. Dieser Krawall fand auch 1897 November in Bukarest statt, zeichnete sich durch die Brutalität aus, mit welcher Greise, Frauen und Kinder mißhandelt wurden, durch auf offener Straße gemachte Raubanfälle, und wurde umsomehr von allen civilisirten Völkern gebrandmarkt, da erwiesener Maßen dieser Krawall unter dem Protectorate der hochlöblichen Polizei und Regierung stand. Aber es zeigte sich, daß auch die nach dem Sturze der liberalen Regierung ans Ruder gelangten Conservativen nicht besser sind. Auch die Jassier Polizei-Beamten duldeten eine von Gymnafial-Profefforen und Studenten veranstaltete Verfolgung der Juden, deren Endzweck kein politischer, sondern ein rein diebischer war. Zwar hieß es, daß diesmal eine strenge Justiz gegen die Schuldigen walten werde, aber es wurde von allen Kennern der Verhältnisse vorausgesehen, und ist auch tatsächlich eingetroffen, daß die Excedenten aus der conservativen Justiz ebenso unschuldig hervorgingen, wie ihre bekannten Genossen unter den Liberalen. Es konnte auch gar nicht anders geschehen. Jede rumänische Parteiregierung muß einen Rückhalt in der Mehrheit der wahlfähigen Bürger haben und diese Mehrheit, die aus transdanubischen Einwanderern besteht, die es verstanden haben, unter den precären Verhältniffen des Hospodariats die städtischen und ländlichen unbeweglichen Güter, an welchen die Wahlberechtigung haftet, an sich zuziehen, gibt ihre Stimme nur jenen Politikern, die das producirende Bauernvolk und die treibende Kraft jüdischer Intelligenz und Capitals unter demDrucke der Rechtlosigkeit forterhalten. Aus allen hier angeführten Thatsachen ist es leicht wahrzunehmen, daß, solange die auswärtigen Mächte, welchen Rumänien seine politische Unabhängigkeit schuldet, ihr Machtwort zu sprechen sich enthalten, und diesen bed ingungsweise anerkannten Staat nicht zur Erfüllung seiner im Berliner Vertrage näher verzeichneten Verpflichtungen energisch anhalten wolle, der wirthschaftliche Niedergang, der moralische

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