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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1899-09-15 · 37 (15.9.1899) · page 4

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
16 (1899)
Issue
37 (15.9.1899)
Date
1899-09-15
Page
– (sequence 4)
Language
German
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Sette 672 Dr. Bloch's Wochrnfchrifi. Nr. 37 fluß auch auf die entferntesten Völker, und weckte zu neuem Leben auch die Christen der Balkanländer, welche mittelbar oder unmittelbar unter Osmanenherrschaft standen. Zuerst Griechenland und Serbien, dann die Moldau und Walachei, am spätesten Bulgarien und Creta erlangten die Autonomie, einige auch ihre politische Unabhängigkeit nach Außen. Wir schreiben dies alles nur so leicht hin, es mußte aber viel Blut fließen, ehe die Errungenschaften den sogenannten Balkanstaaten zugestanden wurden. Sollten neue Balkankriege, neue Metzeleien nnd Verfolgungen bevorstehen? Wir wollen und können es nicht glauben, und gerade darum muß ein jeder einsichtige Mensch zugeben, daß man früher oder später den Wünschen der zum nationalen Bewußtsein erwachten Völkerschaften des Balkans wird entgegen kommen müssen. Unter Umständen ist einer gebieterischen Forderung, welche sich uns aufdrängt, nachzuforschen und festzustellen, welche Resultate denn die im Balkan im letzten Jahrhundert neugebildeten Staaten gezeittgt haben. Mit dieser Frage hat sich allerdings die öffentliche Meinung der westlichen Culturvölker des öfteren beschäftigt; öfters schon hat sie die Frage aufgeworfen, inwiefern diese neuen Staatsschöpfungen Culturfähigkeit besitzen, harmonisch im Concerte der civilisirten Völker einen Platz auszufüllen berufen, und als solche den wirrhschastlichen Credit, welcher ihrer Enltwickeung nothwendig, zu beanspruchen berechttgt sind? Aber das wichtigste Problem, welches hier in Betracht käme, ist nicht genügend gewürdigt worden, denn keines der Entwicklungs-Phänomene der jungen Balkanstaaten ist geeignet, diese Fragen mit mehr Entschiedenheit zu beantworten, als die Gestaltung der Lage der in Griechenland, Serbien, Bulgarien und Rumänien ansässigen Juden. Wenn man einen Ueberblick über die Lage der Inden in den Balkanstaaten hat, so ergibt sich als maßgebender und untrüglicher Lehrsatz folgender: Rur jene Völker des Balkans wußten die bürgerliche Freiheit Anderer zu würdigen, die ihre eigene in blutigen Kämpfen erfochten und nicht erbettelt haben. Die folgenden Ausführungen werden dies näher begründen: Das erste Balkanvolk, welches seine staatliche Selbstständigkeit erlangte, war das der Griechen. Culturell von England und Italien beeinflußt, versäumte es nicht, schon am ersten Tage seiner mit schweren Blutstropfen eroberten Freiheit auch seine Mitbürger mosaischer Confeffion der Wohlthat gleicher Rechte theilhaftig zu machen. Die Donaufürstenthümer Moldau und Walachai, wohl einen integrirenden Theil des türkischen Reiches bildend, verwalteten sich dennoch nach ihren eigenen Gesetzen. Diese waren von dem Geist der herrschenden Kirche beeinflußt und zwei wichtige Factoren wirkten ferner mit, um die nichtchristliche Bevölkerung von dem Genüsse der Gleichberechtigung auszuschließen. 1. Das aus Byzanz importirte, kanonische Recht, welches in den ersten rumänischen Gesetzbüchern codificirt und nach welchen dasselbe der Besitz von unbeweglichen Gütern und von Staatswürden den Juden entzogen ist; 2. Der moralische Einfluß der theokratischen Verfassungen des protegirenden Rußland. Solange diese Fürstenthümer unter der Schutzherrlichkeit der Türken und der ausschließlichen Protection Rußlands standen, kam es zuweilen vor, daß ein humaner Gospodar den Juden manche Rechte zur Gründung konfessioneller Institute einräumte. Im Pariser Verttage und in dem speciellen Anhänge, welcher die Organisation der vereinigten Danaufürstenthümer Moldau und Walachai betrifft, wurde wohl im Artikel 35 die bürgerliche politische Freiheit allen christlichen Einwohnern zuerkannt, dieselben Freiheiten aber auch auf die inländischen Nichtchristen, also auch auf die Juden auszudehnen, wurde den genannten rumänischen Ländern blos anheimgestellt. Man wollte ihre Eigenliebe schonen und ließ ihnen die Facultät, auch Anderen die Wohlthat der Emancipation zu gewähren, wie sie ihnen von Europa geschenkt wurde. Fürst Cusa, von denselben Rathgebern umgeben, mit welchen er als Freund und Genoffe 1848 die Principien der Revolution ausgerufen hatte, auf Grund deren sie an Europa appellirten, um den Schutz des modernen Völkerrechtes für das rumänische Vaterland zu erlangen, schien den Verpflichtungen des Vertrages betreffs der Judenfrage Nachkommen zu wollen. Zahlreiche Ministererlässe und Gesetze, welche in dem Zeitraum seiner Regierung in Kraft traten, brachten Juden Erleichterungen, und 1864 ließ er sogar ein Communalgesetz schaffen, welches die Zuläffigkeit der Juden zu den Wahlen statuirte, sofern sie ihrer Militärpflicht nachgekommen sind und den Unterofficiersrang erreicht haben, oder sofern sie im Besitze industrieller Anlagen wären. Nach dem großen Staatsstreich, welchem Rumänien seine wichtigsten Reformen zu verdanken hat, ließ Cnsa im bürgerlichen Gesetzbuch die Artikel 8 und 16 aufnehmen, nach welchem jeder Einwohner, gleichgiltig, welcher Religion er angehören sollte, das Bürgerrecht erlangen konnte. Aber die demokratischen Einrichtungen, welche Cusa nur durch den erwähnten Staatsstreich durchführen konnte, insbesondere die Aufhebung des Frohndienstes und die Gleichberechtigung der Juden vereinigten alle extremen Elemente zu einer Conspiration, welche mit dem am 23. Februar stattgefundenen nächtlichen Üeberfall auf Cusa und mit dessen erzwungener Abdankung endigte. Die darauf einberufene Nationalversammlung setzte nach einem stattgefundenen Plebiscit den Prinzen Karl von Ho her - zollern auf den rumänischen Fürstenthron. Am 22. Mai wurde auch die in allgemeinen Zügen noch heute geltende Constitution von der Kammern angenommen und von dem jungen Herrscher beschworen. Um allgemein verbreiteten Jrrthümern zuvorzukommen, muß hier erwähnt werden, daß das Verfassungsproject mehrmals contradictorisch zwischen den Throncandidaten und den maßgebenden Führern der Kammermajorität verhandelt und, daß es nachher erst der Volksvertretung zur Abstimmung vorgelegt wurde. Ja, noch mehr, es ist eine feststehende Thatsache, daß unter den Bedingungen, von welchen Prinz Carol die Annahme der Fürstenwürde abhängig machte, befanden sich hauptsächlich die folgenden zwei: Das Zweikammersystem und die Ausschließung der Nichtchristen von der Möglichkeit der Erlangung des Bürgerrechtes. Dem Verlangen wurde stattgegeben, umsomehr, als Fürst Carol, der derzeitige König, in dem letzterwähnten Punkt mit den Kammermajoritäten in vollständiger Uebereinstimmung sich befand. Somit datirt der Staatsantisemitismus, welcher in Rumänien so sehr florirt, von dem Tage, an welchem Prinz Karl von Hohenzollern zum Fürsten dieses Landes erhoben worden ist. Die Früchte, welches dieses Regierungsprincip in Rumänien gezeitigt hat, aufzuzählen, hieße Bände vollschreiben. Eine kurze und gedrängte Uebersicht der wichtigeren Thatsachen ergibt das Folgende: Im Mai 1866 wurde der Bukarester Tempel vollständig demolirt. Die Thäter, obwohl stadtbekannt, blieben unbestraft. 1867 wurde eine allgemeine Austreibung der Juden aus Dörfern und Marktflecken angeordnet. Als die türkische Hafenwache in Macin einer Anzahl ausgewiesener Juden den Einlaß verweigerte, wurden dieselben auf Befehl des Präfecten von Galatz, Alexander Lupasen, einfach in die Donau geworfen, wobei sie ihren Tod durch Ertränken fanden. Die jüdischen Krankenhäuser und Schulen erhielten sich von der Schlachttaxe, welche für Vieh und Geflügel gezahlt wurde, und die nach alten Verordnungen die jüdischen Gemeinden zu beheben berechtigt waren. Die rumänische Regierung ordnete an, daß die Taxe nicht mehr eingehoben werden dürfe. Schulen und Spitäler mußten geschlossen werden, obwohl die meisten rumänischen Krankenhäuser den kranken Juden keine Aufnahme gewähren. Tabaktrafiken dürfen Juden nicht haben, ebenso dürfen sie keine Dorfschänken, oder Kaufbuden halten. Die Gesetze, welche die hier in Betracht kommenden Bestimmungen enthielten, richteten viele tausend jüdische Familien zugrunde, welche früher vom Tabakverschleiß oder Weinschank lebten. Commissionsnnd Speditions-Berechtigung bei Grenzstationen werden Juden verweigert oder unter sehr schweren Geldopfern gewährt. M. Cogalniceanu, rumänischer Minister des Aeußern, während des letzten russisch-rumänisch-türkischen Krieges, wurde vertraulich in Kenntniß gesetzt. Herr Adolf Weinberg, der aus Bukarest nach Wien übersiedelte, war es. welcher Cogalniceanu die Mittheilung machte, daß in den Conferenzen, welche dem Berliner Congreß vorangehen werden, die Judenfrage in Rumänien Gegen st and der Unterhandlungen sein wird. Der größte Mann des jungen rumänischen Staates drang auf seine Collegen, I. C. Bratianu und D. Sturzda ein, dieser Schmach zuvorzukommen durch ein aus eigener Initiative zu schaffendes Gesetz, betreffend die Verbesserung der Lage der einheimischen Juden, wurde aber von seinen überklugen Collegen verspottet. Es ist unglaublich, sagten sie ihm, daß Europa die Frage des schäbigen Judenthums zum Gegen-

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