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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1899-09-15 · 37 (15.9.1899) · page 3

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
16 (1899)
Issue
37 (15.9.1899)
Date
1899-09-15
Page
– (sequence 3)
Language
German
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Nr. 37 Dr. Bloch's Wochenschrift. Seite 671 verdienten Strafe zu entziehen, eine unwahre Erklärung ab, dann konnten und dursten sie auf keine andere Strafe erkennen, als die Richter vom Jahre 1894. Die Antisemiten freilich wissen eine neue Version, um den Schuldspruch, und eine ebenso neue Version, um die Milderungsgründe zu erklären. Dreyfus soll nicht im Solde Deutschlands, sondern im Solde Rußlands gestanden sein. Als ob in dem ganzen Processe auch nur eine einzige Spur, auch nur eine einzige Thatsache bekannt geworden wäre, die den Verdacht, geschweige denn den Beweis in diese Richtung gelenkt hätte. In der ganzen vierwöchentlichen Verhandlung ist auch nicht ein Wort vorgekommen, welches die Spuren eines von Dreyfus begangenen Verrathes in der Richtung zur russischen Botschaft hätte suchen lassen können. Jetzt sagen Diejenigen, welche die Verurtheilung des Angeklagten um jeden Preis und ungeachtet der.Versicherungen Deutschlands rechtfertigen wollen, es müsse in der geheimen Verhandlung von Rußland die Rede gewesen sein. Das ist willkürlich und absurd zugleich. Wäre in diesem Falle wirklich nicht das Geringste zu Kenntniß der Oeffentlichkeit gelangt, und kann ein vernünftiger Mensch glauben, daß in dem Falle, als der Verdacht von Beziehungen zwischen Rußland und Dreyfus bestanden hätte, dieser Verdacht nicht wenigstens andeutungsweise erörtert worden wäre? Ist es ferner denkbar, Deutschland hätte in diesem Falle nicht Kenntniß davon gehabt, daß Dreyfus verdächtig sei, für Rußland spionirt zu haben, und hätte auch in diesem Falle Deutschland in der letzten Stunde vor der Urtheilssällung zu Gunsten des Angeklagten das Wort ergriffen? Der Hinweis ans Rußland ist eine willkürliche tendenziöse Unterschiebung, weder durch einen Verdachtsgrund, noch durch einen Zeugen oder irgend ein Actenstück gerechtfertigt, und man konnte mit demselben Anscheine von Recht behaupten, Dreyfus habe für Haiti oder für Argentinien Spionage getrieben. Man kommt darüber nicht hinw g, daß d r Ankläger die Verurtheilung Dreyfus wegen Auslieferung von Actenstücken an Schwartzkoppen begehrte, und daß diese Auslieferung niemals stattgesunden hat, dafür bürgt das Wort des Deutschen Kaisers. Was sollen logisch denkende Menschen zu dem plötzlich entdeckten Milderungsgrunde sagen, der darin bestehen soll, daß Dreyfus der Mitschuldige Esterhazy's war? Dreyfus hat Esterhazy niemals gekannt, niemals mit ihm verkehrt. Für die gegentheilige Behauptung liegt nicht der leiseste Anhaltspunkt vor. Ueberdies hat doch das Kriegsgericht vom Jahre 1898 den Major Esterhazy für unschuldig erklärt. Wäre Esterhazy verurtheilt worden, hätte er Complicen haben können. Nach Ansicht der Kriegsrichter und nach der Behauptung der Generalstäbler war aber Esterhazy unschuldig. Wo in aller Welt hat es jemals den Mitschuldigen eines Unschuldigen gegeben? War aber Esterhazy schuldig und hat Esterhazy, wie es bewiesen wurde, das Bordereau geschrieben, so hätte doch hinsichtlich einer Gemeinschaft zwischen Esterhazy und Dreyfus wenigstens ein V e r d a ch t ausgesprochen werden müssen. Nicht einmal eine Vermuthung ist in dieser Hinsicht aufgetaucht, und solche müßige Combinationen, solche Möglichkeiten sollten die Grundzüge eines richterlichen Urtheils bilden, von Männern gesprochen, die als gewissenhaft angesehen werden wollen? Die Richter von Rennes haben sich in den schroffsten Gegensatz, zu den primitivsten Grundsätzen der Gerechtigkeit und zu der zurechnungsfähigen öffentlichen Meinung der ganzen Welt gestellt Zwischen dem allgemeinen tief verletzten Rechtsgefühl und dem Urtheile des Kriegsgerichtes besteht eine furchtbare Kluft.- Auf der einen Seite die innerste Ueberzeugung von der Unschuld eines Menschen, den nur der energische Wille, seiner Familie die Ehre des Nanrens zu retten, aufrecht hält, auf Seite der Richter die Ausschließung jedes Zweifels an der Schuld. Weil es aber ganz unmöglich ist, daß diese Richter nicht einmal einen Zweifel an der Schuld des Angeklagten hegten, so haben sie durch die trotz aller Zweifel erfolgte Verurtheilung nicht als Richter, sondern als Henker gehandelt. Sie haben mit Vorbedacht und wissentlich ein Urtheil gesprochen, welches eine Lüge darstellt. Mit Bewunderung und mit Bedauern ob ihres Mißerfolges gedenken wir der Männer, welche dem Opfer eines Justizirrthums und nunmehr eines frevelhaften Justizmordes als Vertheidiger zur Seite gestanden. L a b o r i und D e m a n g e, sie haben sich wahrlich nicht benommen wie die bezahlten Anwälte eines muthmaßlichen Verbrechers, den es vor einer vielleicht verdienten Verurtheilung zu retten galt, sondern wie die aufopfernden und hingebungsvollen Freunde eines Unglücklichen, welchem durch Jrrthümer und durch Verbrechen widerrechtlich die Ehre und die Freiheit geraubt worden ist. Die Freiheit, sie hat für diesen Märtyrer nur mehr geringen Werth, denn seine Lebenskraft ist gebrochen. Aber seine Ehre, sie wird und muß er wieder erlangen, und vielleicht wird dies 'dem dritten Vertheidiger gelingen, den die Vorsehung diesem armen Menschen noch beschieden hat, nachdem ihn Labori und Demange nicht haben retten können, nämlich dem hochherzigem deutschen Kaiser. Niemals ist es noch geschehen, daß der Beherrscher eine» Reiches eingegriffen hat in das Schicksal eines fremden Unterthans, der vor den Gerichten seines Landes eines politischen Verbrechens wegen angeklagt erschien, und die Spionage gilt als politisches Verbrechen, lieber alles Herkommen und über alle diplomatischen Regeln sich hinwegsetzend, ist Kaiser Wilhelm aus freien Stücken vor dem Forum der civilisirteu Welt erschienen, um für die Unschuld eines ihm gänzlich fremden Gefangenen zu zeugen, in Erfüllung der schönsten Pflicht, die ein Mensch, die ein Monarch überhaupt erfüllen kann, der Pflicht der Menschlichkeit. Auch der gekrönte Vertheidiger des Dreyfus konnte die Richter von Rennes nicht belehren. Wenn es wahr ist, daß die Aetenstücke des Bordereaus sich im Besitze Deutschlands befinden, dann darf Dreyfus hoffen, daß der Kaiser auch die Veröffentlichung dieser Aetenstücke verfügen wird, und dann wird noch deutlicher bewiesen werden, daß Dreyfus sie nicht geliefert hat. Die Pflicht der Menschlichkeit hat mit der Stunde der Urtheilsfüllnng zu Rennes nicht zu bestehen aufgehört, und auch die Würde des Deutschen Kaisers erfordert die Zurückweisung und Vernichtung eines Urtheilsspruches, welcher die Wahrheit seines Wortes in Zweifel zieht. Wie immer jedoch das Schicksal Dreyfus sich gestalten möge, so wird die Geschichte es verzeichnen, daß die deutsche Regierung auf unmittelbaren Befehl des Kaisers Zeugniß gegeben hat für seine Unschuld. Unvergessen für immer wird es bleiben, daß Kaiser Wilhelm von seinem Throne herabgestiegen ist in die Niederungen eines in fremdem Lande geführten ungerechten Tendenzproeeffes, um als edler Anwalt der reinen Menschlichkeit einen unglücklichen Mann vor unverdienter Schmach zu retten. R. W. Dir Valkanstaaten und der Berliner Vertrag. (Von einem Rumänen.) Obwohl durch das Uebereinkommen der Großmächte der Friede im Orient für absehbare Zeit als gesichert anzusehen ist, beanspruchen doch die Balkanländer unausgesetzt die Aufmerksamkeit der europäischen Diplomatie. Es sind noch manche Verhältnisse dort, welche dringender Regelung bedürfen. Berschiedenerseits wird der Wunsch laut nach neuen Lckaatsgebilden, und in Gegenden wie Macedonien, Albanien und Alt-Serbien, wird diesem Wunsche doch einmal genügend Nachdruck gegeben werden, so daß man ihn wenigstens theilweise berücksichtigen werden wird. Die französische Revolution mit ihren Ideen von Freiheit, Gleichheit und Menschenverbrüderung übte einen fruchtbaren Ein-

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