Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 16 (1899)
- Issue
- 34 (25.8.1899)
- Date
- 1899-08-25
- Page
- – (sequence 8)
- Language
- German
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Sette 624 Dr. Bloch's Wochenschrift« Nr. 34 Motzkin, Dr. Meyer-Ebner, Rabbiner Seff, Dr. Bruck, Birkenstem und Koltin. Die Debatte nahm einen stellenweise sehr erregten Charakter an, da seitens der russischen Delegirten der Standpuntt, welchen der Antragsteller Dr. Bielkowsky eingenommen, festgehalten wurde, daß nämlich keine Gründeractien verliehen werden, während seitens des Herrn Dr. Herzl dargelegt wurde, daß seitens des Actionscomites die Zutheilung von 7 Gründeractien den Directoren versprochen wurden und es nicht angängig sei, daß das Actionscomite diesem, namens des Zionistischen Congresses gegebenen Versprechen untreu werde. Diese Worte riefen einen großen Lärm hervor. Bschunil protestirt gegen die Beeinflussung der Versammlung seitens des Vorsitzenden. Es sprachen noch die Herren Dr. Jasiminski, und Dr. Ebner. Wolfsohn erklärt Namens der Directoren, dieselben verzichten auf die Gründeractien und entbinden das Actionscomitä von seinem Versprechen. Dr. Herzl erklärt aber, den Verzicht nicht annehmen können, wir müssen unser Wort einlösen. Schließlich wurde zur Abstimmung geschritten. Der Antrag war in folgender Weise formulirt: l. alinea 1 des Absatzes IU der Statuten soll dahin abgeändert werden, daß nur in Palästina und Syrien colonisirt werden darf. 2. Alle anderen Abänderungsanträge werden einer Commission zugewiesen, welche hierüber den nächstem Congreß Bericht zu erstatten haben wird. 3. Bis zur Durchführung dieser Aenderungen sollen keine Gründeractien verliehen und nicht außerhalb Palästinas und Syriens unternommen werden. Dr. Herzl acceptirt diesen Antrag mit Ausnahme des ersten Passus von Punkt 3, er wünscht nämlich, daß man den 7 Directoren der Bank, welche sich um die Gründung der Bank verdient gemacht haben, schon jetzt die lebenslänglichen Gründeractien verliehen werden. Sollte der Congreß darauf nicht eingehen, so wird das Actionscomite daraus sei neConseque uzen ziehen. Dieses Aufwerfen der Vertrauensfrage erregte einen solchen Lärm, daß die Abstimmung aui Nachmittags verschoben wurde. * * * Bei der Abstimmung wurden die erwähnten Anträge, ohne den von Dr. Herzl beanständeten Passus mit allen gegen 7 Stimmen angenommen. Die Resolution Dr. Bruck's, an die Direction der Bank in Form einer Adresse die Anerkennung für die geleisteten Dienste auszusp.echen, wurde ohne Widerspruch und unter großem Beifall unter einstimmiger Zustimmung der Versammlung angenommen. (Dr. Bruck hatte die Resolution zurückgezogen, sie wurde jedoch von anderer Seite wieder ausgenommen.) Frau Professor Gottheil referirte über die soeben geschlossene Damensitzung und regt eine Sammlung für die n o t h l e i d e ritz e n Boryslaver Arbeiter an. Während einer Pause wurde von einigen Damen eine Sammlung im Saal vorgenommen, welche 1000 Francs ergab. In die Commission, welche die Aenderungen im Sinne des Antrages Tschlennoff vornehmen soll, wurden gewählt die Herren Dr. Th. Herzl, Dr. Gaster, Bodenheimer, Bielkowsky und Rosenbaum. Namens des Culturausschusses spricht Dr. Gaster. Der Redner wurde beim Verlassen der Tribüne von allen Seiten warm beglückwünscht. Es erfolgt das Referat des Dr. Kahn über die Organisation. Ebenso das des Dr. Klee: „Die Organisation", über welche sich eine stundenlange Debatte entspiunt, soll sich in Landescomites und Districte gliedern. Die Districte theilen sich zum Zwecke der Agitation in Vereine und zum Zwecke der Wahl in den Congreß in Wahlgruppen. Die zionistischen Vereine sind von unbeschränkter Mitgliederzahl: an der Spitze jedes Vereines steht ein vom Verein gewählter und vom Landescomits bestätigter Vorstand. Die Vereinsstatuten und Aenderungen unterliegen ebenfalls der Bestätigung des Landescomites. Die Districte umfassen die der Organisation angehörigen Zionisten eines vom Landescomite festgestellten Gebiets. Der Zionistencongreß tagt mindestens alle zwei Fahre an einem von ihm zu bestimmenden Orte. Aenderung des Ortes der Tagung oder eine frühere Einberufung des Congresses bestimmt in besondern wichtigen Fällen das große Actionscomite. Die Arbeiten eines Congresses werden nach der vom III. Congresse beschlossenen Geschäftsordnung durchgeführt. An den Verhandlungen des Congresses können nur die von Schekelzahlern gewählten Delegirten theilnehmen. Jeder Schekelzahler hat das active und passive Wahlrecht für den Congreß, wenn er seine Schekel mindestens 10 Wochen vor Beginn des Congresses entrichtet. Jeder zionistische Verein wählt als Wahlgruppe so viele Delegirte, als er 100 Mitglieder hat. Bei einer Ueberzahl von mehr als 50 Mitgliedern wählt der Verein nur einen Delegirten mehr. Schekelzahler, welche keinem zionistischen Vereine angehören, werden durch das Landescomito nach je Hunderten in Wahlgruppen eingetheilt. In demselben Orte haben aber schon 50 solcher Schekelzahler als Wahlgruppe das Recht, einen Delegirten zu wählen. Jedes Mitglied einer Wahlgruppe zahlt jährlich einen Schekel von mindestens 1 Fr., resp. 1 Mark, 1 Krone, 40 Kopeken, 1 Shilling rc. Eine Aenderung des Statuts kann nur durch den Zionistencongreß beschlossen werden. Dr. Kokesch schließt sich Namens des Actionscomites den Anträgen an, wünschtjedoch folgende Abweichungen: Nur je 100 Schekelzahler wählen einen Delegirten, die Bereinigungen der Ortsgruppen zu Hundertschaften, den Wahlmodus den Landesorganisationen zu überlassen, jedoch mit der Verpflichtung, ihn 3 Monate vor dem Congreß dem Actionscomite zur Genehmigung zu unterbreiten. Ferner beantragt Dr. Kokesch, der Copgreß möge 2 Revisoren und 2 Stellvertreter wählen, welche bereits vor dem Congreß die Bücher zu prüfen und dem Finanzausschuß ihren Bericht vorzulegen haben, damit dessen Arbeit während der Congreßtage erleichtert werde. Zu diesem Zwecke soll der Bücherabschluß bereits am 30. Juni jedes Jahres erfolgen. An der Debatte betheiligen sich die Herren Dr. Bodenheimer, Dr. I. W. Marmorek, Dr. Klee, Jork-Steiner, Temkin und Dr. Herzl. Fräulein Wolpe aus Frankfurt drückt unter lebhaftem Beifall der Versammlung die persönlichen Gefühle, die der Congreß in ihr erweckt, aus und hofft, daß auch in Deutschland die Bewegung bald an Intensität zunehmen werde. Schluß der Versammlung halb 7 Uhr. Generalversammlung der Jüdischen Colonialbank. Donnerstag Abends nach der Sitzung des Congresses wurde zunächst die nach dem englischen Gesetz nöthige außerordentliche Generalversammlung der jüdischen Colonialbank abgehalten, welche die vom Congresse verlangte Aenderung des § 1 vorzunehmen hatte. Director Wolffsohn eröffnet die Sitzung und läßt die Tagesordnung verlesen. Hierauf gibt er officiell im Namen aller Directoren bekannt, daß sie auf die ihnen verliehenen Grüdershares verzichten, weil diese ihnen nur wegen des Versprechens des Actionscomites und nicht freiwillig gegeben worden seien. Die Versammlung nimmt diesen Verzicht unter lebhaftem Beifall zur Kenntniß. Es entspinnt sich nun eine lebhafte Debatte, in welcher man darüber discutirt, ob die Abänderung des § 1 als Beschluß oder als eine Resolution der Generalversammlung zu fassen sei: Mister B e n t w i ch beantragt, daß die Versammlung nicht illegaler Weise eine Abänderung beschließen solle, da ja der Wunsch der Versammlung in Form einer Resolution für die Directoren und den Anfsichtsrath ebenso bindend sei. Es sei dies nicht nur seine eigene Meinung, sondern er habe darüber den Council befragt. Hierauf ergreift Dr. Herzl zu wiederholten Malen das Wort, indem er an Dr. B e n t w i ch verschiedene genau präcisirte Fragen stellt, die Mr. Bentwich immer wieder mit dem Hinweis auf seine Erklärung beantwortet. Auch den Vorschlägen und Beschlußanträgen der Herren Dr. Kokesch, Dr. Kann, Dr. Jassinowsky, Dr. Marmorek, Dr. Brigg und anderen Herren setzt Dr. Bentwich immer wieder seine Erklärung entgegen. Zum Schluffe beschließt die Versammlung, die vom Congreß gewünschten Aenderungen in Form eines Beschlusses dem englischen Gerichte zu überreichen und falls er dort nicht acceptirt werde, ihn als Resolution dem Directorium aufzutragen. Darauf schließt Wolffsohn die Sitzung. In der etwa nach einer halben Stunde folgenden ordentlichen Generalversammlung verliest Director Wolffsohn den Bericht über die Gründung der Bank und ihre bisherige Thätigkeit. Aus dem detaillirten Berichte wird hervorgehoben, daß bis jetzt circa 300.000 Actien gekauft seien. Die 20percentige Anzahlung deckt 285.000 Actien; davon seien bis jetzt 250.000 ordnungsmäßig registrirt. Das Geld sei in verschiedenen Banken ersten Ranges untergebracht. (Wolfsohn zählt ihre Namen auf.) Bares Geld habe die Bank 59.235 6 fl. Die zweiten 20 Percent der Anzahlung werden eben in dieser Zeit in allen Ländern eingehoben. Die Spesen der Bank waren über 8000 Lire bis zu einer Minimalhöhe von 10.000 Lire veranschlagt. Dieser Voranschlag habe sich bewährt. Bis jetzt seien circa 7000 Lire gebraucht worden. Nach dem detaillirten Berichte des Vorsitzenden wird dem Direktorium der Dank der Generalversammlung und