Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 16 (1899)
- Issue
- 33 (18.8.1899)
- Date
- 1899-08-18
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
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Seite 606 Vr. Bloch's Wochenschrifk. Nr. 33 60 Mark geahndet." Die Juden brauchen das Blut der geschachteten Thiere nicht, da bekanntlich der Genuß von Blut rituell verboten ist. In der deutschen Armee werden die Rinder, deren Fleisch zur Bereitung von Conserven verwendet wird, durch den Halsschnitt getödtet. Es wäre anläßlich des Erlasses der Breslauer Polizei interessant, zu wissen, was mit dem Blute der für die Armee geschlachteten Thiere geschieht. Berlin, 14. August. In dieser Woche ging durch die Tageszeitungen die Mittheilung, daß die städtische Schuldeputation ihre mit dem Provincialschulcollegium vereinbarten Vorschläge über die Stellung und die Anstellung der städtischen jüdischen Lehrerinnen dem Magistrat in Kürze unterbreiten werde. Die Mittheilung ist ungenau, sie läßt die Angelegenheit dem Abschluß näher erscheinen, als den thatsächlichen Verhältnissen entspricht. Einstweilen haben die Commissarien der städtischen Schuldeputation, mit denen des königlichen Provincialschulcollegiums das Programm nicht fertig gestellt, d. h. sie sind über dessen Fassung noch nicht einig geworden. Auf Seiten des königlichen Provincialschulcollegiums und auch des Herrn Unterrichtsministers hält man im Princip an den Verfügungen fest, die den Anlaß zu dem gegenwärtigen Meinungsaustausch und Ausgleichsversuch geboten haben, daran nämlich, daß die städtischen jüdischen Lehrerinnen vornehmlich zum Unterricht in der jüdischen Religion herangezogen und erst, soweit sie hierin nicht ausreichend Beschäftigung finden, zu anderweitigem Unterricht verwendet und mit Ordinariaten nur in solchen Classen bedacht werden sollen, in denen sich eine gewisse Minimalzahl jüdischer Zöglinge befindet. Dagegen ist die Staatsaufsichtsbehörde bereit, hinsichtlich der an den städtischen Volksschulen Berlins bereits angestellten jüdischen Lehrerinnen von diesen Forderungen abzusehen und ihnen die Ordinariate nicht zu nehmen, kurzum jede Härte in der Ausführung der erlassenen Vorschriften zu vermeiden. Für die bereits angestellten jüdischen Lehrerinnen soll weder die Minimalzahl der jüdischen Zöglinge (10), noch die Minimalzahl der wöchentlich von ihnen zu ertheilenden Religionsunterrichtsstunden festgehalten werden. Nur bei Ncuaustclluug jüdischer Lehrerinnen soll darauf Bedacht genommen werden, daß das Vorhandensein eines Bebürfnisses erst anzuerkennen sei, wenn zunächst 12 wöchentliche jüdische Religionsunterrichtsstunden von der Aspirantin versehen werden müßten und in der Classe, deren Ordinariat der jüdischen Schulamtsanwärterin zugedacht wurde, eine entsprechende Anzahl jüdischer Zöglinge vereinigt fei. Späterer Zeit bleibt die Bestimmung Vorbehalten, den jüdischen Lehrerinnen bis zu 18 wöchentlichen Religionsunterrichtsstunden zuzuwcisen, da nämlich, wo zwei Gemeindeschulen auf demselben Grundstück stehen, so daß eine Ortseinheit für den Unterricht gewahrt bleibt. Die Vertreter der städtischen Schuldeputativn verharrten demgegenüber bei der Auffassung, daß die von politischen Gemeinden mit leligiös^ gemischter Bevölkerung geleiteten Volksschulen paritätisch sein müßten und bei der Anstellung von Lehrkräften l>ur die uuterrichtliche Befähigung, nicht auch coufessionelle Verhältnisse berücksichtigt werden dürfen. Da die Willensmeinung der staatlichen Schulaufsichtsgemeinde maßgebend ist, so konnte es sich für die Vertreter der städtischen Schuldeputation nur darum handeln, unter Wahrung ihres grundsätzlichen Standpunktes mit den Delegirten des königlichen Provincialschulcollegiums bezüglich der Praxis zu einer Uebereinstimmung zu gelangen, die den legitimen Anforderungen der jüdischen Lehrerinnen und Schulamtsanwärterinnen möglichst Genüge thut und der Möglichkeit späterer Couflicte bestens aus dem Wege geht, das ist, dank dem ministeriellen Entgegenkommen, in der oben umschriebenen Weise geschehen oder zum mindesten mit guter Aussicht auf Erfolg angebahnt. Als mit Sicherheit zu erhoffendes Ergebniß ist also zu erwarten: 1. Die bereits angestellten städtischen jüdischen Lehrerinnen bleiben in ihren Ordinariaten. 2. Der Neuanstellung jüdischer Lehrerinnen ist der Weg geöffnet mit der Maßgabe, daß der Nachweis des Bedürfnisses als erbracht angesehen werden soll, wenn die betreffende Schulamtsanwärterin zunächst mit der Erlheilung von 12, später, wo die örtliche Zusammengehörigkeit zweier Schulen es erlaubt, von 18 wöchentlichen Religionsunterrichtsstunden betraut werden kann und eine Classe der betreffenden Schule von einer entsprechenden Anzahl jüdischer Zöglinge besucht wird, — das ist nichts weniger als ein idealer, aber es ist ein erträglicher Zustand. Diesen hat die Staatsunterrichtsverwaltung von vornherein gewollt, und er hätte sich früher erzielen lassen, wenn in der städtischen Schuldeputation seiner Zeit nicht die Neigung stärker gewesen wäre, einen Principienstreit zu beginnen, dessen günstige Austragung gerade unter den gegenwärtigen Verhältnissen nicht erwartet werden konnte. Aus den Verhandlungen sei noch erwähnt, daß die Zuweisung der jüdischen Schüler an bestimmte Volksschulen in Anregung gebracht, diese Anregung aber als nicht empfehlenswert zurückgewiesen wurde. Der Verlauf der Angelegenheit bestätigt m jedem Punkte die Richtigkeit der Auffassung, die wir von Anbeginn gehabt und für die wir in weiteren Kreisen Verständniß zu gewinnen uns bemüht haben. Der hiesige Privatdocent Ernst von Halle, der zum außrordentlichen Professor ernannt worden, soll ursprünglich Lewy geheißen haben. Die antisemitischen Blätter sind über diese angeblich uuberechiigte Nobilitirung und über die vermeintliche Bevorzugung des Lewy — von Halle vor einem älteren Privatdocenteu von Wemkstern arg verschnupft. Die Berufung Lewy — von Halle'» wurde von den nationalen Kreisen, von denen die deutsche Flottenbewegung bisher getragen worden ist und allein auch getragen werden kann, mit stark gemischten Gefühlen betrachtet. Uns ist das herzlich gleichgiltig. Herr Privatdocent Ernst Lewy war nicht und Herr Professor Ernst von Halle ist nicht Mitglied der jüdischen Gemeinde. Dagegen können wir den antisemitischen Blättern den Kummer nicht ersparen, ihnen zu sagen, daß zwei steuerzahlende Mitglieder der jüdischen Gemeinde den Namen „von Halle" führen. Ob das Heroldsamt dazu die Genehmigung gegeben hat, mögen die verehrlichen Colleginnen selbst erkunden. Sollte übrigens Herrn Professor Lewy— von Halle die Befähigung abgesprochen werden, die deutsche Flottenbewegung mit tragen zu helfen, so sei den betreffenden „nationalen Kreisen" empfohlen, den seligen Hannibal Fischer zum Ehrenmitglied oder, da er todt ist, zum Vereinsheiligen zu wählen. Hannibal Fischer hat sicher niemals Lewy geheißen und war unzweifelhaft national. Die antisemitischen Blätter fahren fort, sich darüber zu ereifern, daß man der Affaire Dreyfus so viel Anfmerksainkeit schenke. Das geschehe nur, weil für den Juden Dreyfus die ganze Judenheit Partei nehme. Ungerechte Verurteilungen kämen häufiger vor und machen kein Aufhebens. Hier wird zweierlei übersehen. Einmal, daß es sich bei der Affaire Dreyfus nicht um einen Justiz i r r t h u w, sondern um einen planmäßig herbeigeführteu Justizmord handelt, zu dessen Erwirkung hohe französische Officiere Meineide und Fälschungen gehäuft haben. Das ist glücklicherweise kein alltägliches Vorkommniß. Es ist begreiflich und es wäre schlimm, wenn es anders wäre, daß die gesittete Menschheit mit inniger Theilnahme den Sieg der Wahrheit und Gerechtigkeit verfolgt. Sodann ist den Juden die Theilnahme für Dreyfus, der ihnen gar nicht sympathisch war, aufgezwungen worden. Gerade jene Antisemitenblätter halten das angebliche Verbrechen des französischen Osficiers — der sich damit in rein arischer Gesellschaft befunden hätte — zum Verbrechen des Juden gemacht. Jetzt wollen sie nicht mehr deß Wort haben und verübeln uns das bessere Gedächtniß. Sehrhübsch ist die von Herrn Quesnay de Beaurepaire herbeigeschaffte Zeugenschaft eines Fabrikanten Villon aus Vaise, der angeblich bekunden will, daß er im Februar 1894 in dem durch Vorhänge getheilten Speisesaal des Centralhotel in Berlin einen General und einen Obersten habe ankommen sehen, die an einem Tisch hinter der Gardine Platz nahmen, erst deutsch und dann französisch sprachen und einander erzählten, man habe eben wichtige Documente über Aenderungen des französischen Mobilmachungsplanes erhalten. Der eine Officier habe bemerkt: Dreyfus sei zwar ein elender Wicht, leiste aber Deutschland große Dienste. „Nur ein Jude kann ein so schmutziges Gewerbe treiben", habe der andere Officier erwidert. Nach fünf Jahren hat Herr Villon sich bewogen gefunden, seine Wissenschaft dem Kriegsministerium mitzutheilen. Auf die Erfindung Beaurepairescher Factur einzugehen, ist nicht nöthig. Das wörtliche Citat aber muß niedriger gehängt werden. Es gibt keinen Officier, der nicht wüßte, daß es leider verrätherische Officiere gegeben hat und gibt. Es gibt ferner keinen Officier, der nicht wüßte, daß Dreyfus der erste jüdische Officier gewesen, der des Landesverrates verdächtigt worden wäre. Es. kann demnach nie und nimmer ein Officier gesagt Haben, „nur ein Jude kann ein so schmutziges Gewerbe treiben." Die Herren Landesverräther werden auch ferner eine „judenreine" Gesellschaft nach dem Herzen der Antisemiten bleiben. Prof. Senator. Eine außergewöhnliche Auszeichnung ist dem Kliniker Geh. Medicinalrath Prof. Dr. Hermann Senator durch seine Ernennung zum ordentlichen Honorarprofessor in der medicinischen Facultät der Berliner Universität zu Theil geworden. Senator gehört der Facultät seit 1869 an, in welchem Jahre er in Berlin als Privatdocent für innere Medicin zugelassen wurde.